Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for Juli, 2009

Kfz-Versicherung: Die “Werkstattbindung” kann auch eine Chance sein!

Waren es früher fast ausschließlich die Art des Fahrzeugs sowie die erworbene Schadensfreiheitsklasse, die über die Höhe des Beitrags entschieden haben, so beobachtet man heute eine Fülle von Spezialtarifen und Vereinbarungen, die zum Teil nicht unerhebliche Rabatte nach sich ziehen: “Preisrelevant – also preistreibend wie auch -mindernd -, können sich natürlich auch Wohnort, Beruf und Alter des Fahrzeughalters auswirken”, erklärt dazu die IAK GmbH, ein großer Versicherungsmakler mit über 225.000 Kunden:

“Wenig bekannt ist dagegen die so genannte Werkstattbindung bei der KFZ Versicherung, mit der viele Versicherte deutlich sparen können!”

Ein Wort, das bei einigen, die schon mal davon gehört haben, nach wie vor (unbegründete) Ängste auslöst. Doch: “Bei einer Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung handelt es sich lediglich um einen speziellen Tarif im Rahmen der Kaskoversicherung, die den Kunden im selbst-verschuldeten Schadensfall an eine bestimmte Werkstatt, die mit der Versicherung zusammen arbeitet, verweist.”

Und davon können beide – das Unternehmen wie auch der Versicherungsnehmer -, profitieren. Denn meist erfolgt die Regulierung des Schadens dann auch besonders einfach und schnell.

“Natürlich handelt es sich bei den Partnerbetrieben um ausgewiesen Fachwerkstätten, und eine Garantie, die auf den Wagen besteht, bleibt unverändert erhalten!”

Einzige Bedingung: Die Werkstatt muss die Reparatur mit Original-Ersatzteilen durchführen!

Hier ist dann auch ein wenig Eigenverantwortung des Fahrzeughalters gefragt. Wie auch im Vorfeld, wo man sich darüber informieren kann und sollte, mit welchen Reparaturhäusern der Versicherer genau zusammen arbeitet.

Auch Versicherungsnehmer mit einem Leasingfahrzeug oder deren Wagen finanziert wurde, sollten im Vorfeld alle Details genau abklären. Denn auch Leasinghäuser und Autobanken haben oftmals Verträge mit bestimmten Werkstätten geschlossen, die dann nicht immer mit den Partnerbetrieben der Versicherungen “kompatibel” sind!

Ansonsten jedoch ist die Werkstattbindung bei der KFZ Versicherung, ein Angebot, von dem beide Seiten – der Versicherte wie auch das Unternehmen -, profitieren können.

Das Beste: Internet-Vergleichsrechner, wie man sie zum Beispiel auf http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html findet, bieten jedem die Möglichkeit, beide Varianten bereits vorab online durch zu spielen.

Daher unser Tipp: Einfach mal mit und ohne “Werkstattbindung” eingeben und berechnen lassen!

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Versicherungen für Rentner

Die Sterbegeldversicherung ist eine der Versicherungen, die die meisten Menschen erst im Alter abschließen – wenn das Risiko näher rückt. Aber gerade im Alter – und auch in der Jugend – erscheint die Sterbeversicherung wenig sinnvoll; die einzigen, die häufig daran verdienen, sind die Versicherungsunternehmen selbst. Bei der Versicherung geht es in der Sterbeversicherung darum, ein Risiko abzudecken, wobei das Risiko in diesem Falle bei hundert Prozent liegt. Deshalb sind die Beiträge für die Sterbeversicherung häufig teurer, als die erhaltene Leistung im Todesfalle.

Es wäre sinnvoller, rät die Verbraucherzentrale Sachsen, eine Unfallversicherung abzuschließen. Wie in jeder Versicherung lohnt sich auch hier das Lesen des Kleingedruckten, um sicherzugehen, die richtige Police für die individuelle Lebenssituation abgeschlossen zu haben. Dabei sollte man darauf achten, dass kein fixes Vertragsende enthalten ist, gerade bei älteren Menschen sollte ein Oberschenkelhalsbruch als Unfall anerkannt sein und entstehen Unfälle durch Schlaganfälle und Herzinfarkte, sollte die Versicherung ebenfalls zahlen. Über eines muss sich der Versicherungsnehmer, der im Alter solche Versicherungen abschließt, bewusst sein: Es wird teuer! Versicherungsexperten werden nicht müde, zu betonen, mal solle Versicherungen im jüngeren Alter abschließen, um die Beiträge nicht überdimensional hoch zu halten, ist dem aber so, dass dies verpasst wurde, muss man mit hohen Beiträgen rechnen.

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Krankenversicherung ab 2010 komplett absetzen

Ab dem Jahre 2010 wird es Selbstständigen und Freiberuflern ermöglicht, ihre Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung in einer Höhe von bis zu 2.800 Euro pro Jahr abzusetzen. Nicht-Selbstständige profitieren ebenfalls von einer Steuerentlastung und können dieselben Versicherungen in einer Höhe von bis zu 1.900 Euro jährlich absetzen.

Das bedeutet eine Anhebung von 400 Euro beider Werte. Medien teilen aktuell folgendes mit: Wenn die tatsächliche Last der Kranken- und Pflegeversicherung über den Höchstgrenzen liegt, können diese komplett steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gilt das nur für eine Basis-Absicherung, was insbesondere PKV-Mitglieder betrifft: Es können nur jene Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Kurzum: Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlungen werden ausgesondert. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat zu diesen Neuregelungen geführt, welches bereits am 13.02.2008 gesprochen wurde.

Eine Entlastung steckt in der Tat dahinter, auch wenn ein PKV-Versicherter seine Sonderleistungen nicht absetzen kann. Hat dieser Versicherungsnehmer Kinder in seiner PKV mitversichert, können diese Beiträge voll geltend gemacht werden, so sie den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Experten sprechen davon, dass Selbstständige bis zu 2.000 Euro, Angestellte bis zu 600 Euro jährlich einsparen könnten. Durchaus eine große Entlastung – wohl aber auf der anderen Seite eine Belastung für die Haushaltskassen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Keine Leistungsverweigerung bei falschen Angaben

Die Zeitschrift „Recht und Schaden“ berichtete kürzlich über ein Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe, welches entschieden hat, dass falsche Angaben, die das Einkommen betreffen, gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unbedingt den Versicherungsschutz kosten müssen.

Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen 12 U 151/07 nachzulesen, bei dem weiter herauskam, dass ein Versicherungsunternehmen nur dann das Recht hat, die Versicherungsleistungen zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer wissentlich unwahre Angaben gemacht habe – das muss allerdings mit dem Ziel einhergegangen sein, dass man die Versicherung bewusst zu täuschen versuchte. Konkret ging es um eine selbstständige Friseurmeisterin, die ihr Versicherungsunternehmen angeklagt hatte, als diese die Leistungszahlung verweigerte.

Das Oberlandesgericht gab der Klage statt und konnte der Versicherung nicht zustimmen, als diese begründete, die Versicherungsnehmerin wollte das Unternehmen arglistig täuschen; diese hätte falsche Angaben in Bezug auf ihren Jahresbruttoverdienst gemacht. Die Versicherungsleistung dabei zu streichen, empfand das Gericht als falsch, denn eine Täuschungsabsicht konnte der Versicherungsnehmerin keinesfalls nachgewiesen werden. Vorsätzlich habe sie nicht gehandelt. Ein Selbstständiger könnte die Frage nach dem Jahresbruttoeinkommen durchaus falsch verstehen und persönliches Einkommen sowie Geschäftsgewinn darunter verstehen. Im konkreten Fall musste das Versicherungsunternehmen die volle Berufsunfähigkeit der Klägerin zahlen. Nur dann also, wenn arglistige Täuschung dahintersteckt, muss die Versicherung seiner Zahlung nicht nachkommen.

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Lohnt sich der Wechsel innerhalb der PKV?

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde beschlossen, dass der Wechsel für Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) in eine andere PKV erleichtert sein soll, um den Wettbewerb zu stärken. Nun ist es also grundsätzlich möglich, dass die Versicherungsnehmer innerhalb der PKV wechseln können. Wie aber läuft das ab – und: Lohnt sich der Wechsel? Aktuell äußern sich die Privatversicherungen genau zu diesem Thema und stellen fest, dass die neu gewonnene Wechselfreiheit von den meisten der Kunden gar nicht angenommen wird.

Sogar große Versicherungen, etwa die Allianz, DKV oder Debeka, kann keine wechselnden Mitglieder verbuchen – obwohl doch aktuelle Studien zeigen, dass große Krankenversicherungen beliebter denn je sind. Lediglich im ein- bis zweistelligen Bereich liegt die Anzahl derer, die gewechselt haben. Wo mag der Grund der Wechsel-Muffel liegen? Das größte Manko ist wohl, dass der Versicherungsnehmer erst mal in den Basistarif wechseln muss, wenn er das Versicherungsunternehmen wechselt. Kaum jemand geht freiwillig von einem Volltarif in den teuren, leistungsbeschränkten Basistarif.

„Erst mal“ meint übrigens drei Jahre lang. Weiter wurde zwar groß angekündigt, man könne die Altersrückstellung mitnehmen, aber meint das nur den Teil, der im neuen, also im Basistarif angefallen wäre. Kurzum: Für das Gros der Versicherungsnehmer lohnt sich der Wechsel innerhalb der PKV nicht.

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Versicherung: Fachwerkstatt muss gezahlt werden

Natürlich sind die Versicherungsunternehmen häufig darauf aus, dass ihnen nur die geringstmöglichen Kosten entstehen. Nun muss es im Falle eines Unfalls für den Geschädigten nicht immer die billigste Werkstatt sein; er hat Anspruch darauf, seinen Wagen in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass Stundensätze von Marken-Werkstätten ebenfalls erstattet werden müssen.

Unter dem Aktenzeichen 17 S 68/08 kann man das Urteil nachlesen, in dem es konkret darum ging, dass eine Versicherung eben diese Stundensätze nicht erstatten wollte, aber in zweiter Instanz verlor. Die Versicherung kann den Geschädigten nicht dazu verpflichten, eine Reparatur in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen; auch die Kosten einer markengebundenen Werkstatt müssen übernommen werden, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt und sich auf das Urteil vom Landgericht Dortmund beruft. Im konkreten Fall wurde dem Versicherungsunternehmen ein Gutachten vorgelegt, in dem die Stunden der Marken-Werkstatt wohl zu hohe Kostenverursachen würden, weshalb die Erstattung abgelehnt wurde.

Das sahen die Richter zweiter Instanz anders: Jeder Geschädigte hat nach einem Unfall das Recht, auch höhere Stundensätze aus Marken-Werkstätten begleichen zu lassen. Die Richter argumentierten, dass der Geschädigte ohne umfangreiche Recherche gar nicht beurteilen könne, ob eine freie Werkstatt die Reparatur genauso kompetent durchführt, wie eine Marken-Werkstatt.

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PKV Basistarif: Wechselfrist läuft bald ab

Achtung: Wer in den Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, sollte sich bis zum 30.06.2009 für ein Versicherungsunternehmen entscheiden, denn anschließend wird dieser Wechsel erschwert. Im Basistarif ähneln die Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die PKV darf einen Antragsteller nicht mehr ablehnen. Dabei sind keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse innerhalb des Basistarifs mehr möglich. Höchstens darf der Basistarif 570 Euro monatlich kosten; es sei denn, man ist hilfebedürftig.

Bei Hilfebedürftigkeit in Zusammenhang mit geringem Einkommen kann sich der Beitrag auf maximal 285 Euro monatlich verringern; ist auch dies noch zu hoch, übernehmen Sozialämter oder die Arbeitsagentur einen Kostenanteil. Bedenken sollten Wechselwillige, dass der Ehepartner und die Kinder nicht mitversichert sind, sondern dass für diese ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten ist. Die Frist, dass der Wechsel nur noch bis zum 30. Juni 2009 möglich ist, gilt nicht, wenn es sich beim Antragssteller um einen mindestens 55-jährigen finanziell Hilfebedürftigen handelt; dieser kann auch außerhalb dieser Frist wechseln. Der Basistarif steht für jeden offen: Alle, die früher oder noch nie privatversichert waren, und alle, die aktuell einen anderen Tarif der PKV nutzen, können in den Basistarif wechseln. Nach dreijährigem Aufenthalt im Basistarif ist der Wechsel in einen anderen Tarif der PKV möglich.

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Pflegeversicherung: Modellprojekt zur Pflegeversicherung

In Sachsen-Anhalt wird seit Anfang des Jahres ein Modellprojekt für die Pflegeberatung aufgezogen. Die Landesverbände der Pflegekassen und die kommunalen Träger arbeiten daran, die Beratungsqualität zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu senken. Die Bundesregierung hatte vor einiger Zeit die Pflegestützpunkte aufgebaut, die allerdings mehr Kosten verschlingen würden, als dieses Modellprojekt zur Pflegeberatung.

Der „Volksstimme“ zufolge konnten bereits knapp zwei Millionen Euro eingespart werden. Das Thema Pflege steht im Fokus dieser kostenfrei zu beanspruchenden Dienstleistung, die von Angehörigen und Betroffenen unabhängig ihrer Krankenkasse genutzt werden kann. Nicht nur die Leistungen der Pflegeversicherung, sondern auch generelle Informationen rund um die Pflegedienste werden hier erläutert. Stichtag für eine erste Bilanz war Ende April, als die Pflegeversicherungen und die Kommunen sich austauschten. Das Fazit: Man nehme die kostenfreie Beratung sehr gut an und die Zusammenarbeit zwischen den Pflegekassen und den örtlichen Trägern sei unabdingbar.

Die Fachhochschule Magdeburg-Stendal begleitet das Projekt und konnte bereits fünfhundert Fragebögen analysieren. Demzufolge zeigten sich bereits Erfolge aus der Beratung und Sachsen-Anhalt wolle 180 bis 200 Beratungsstellen anbringen, wenn das Gesundheitsministerium zustimme. Beratungsstellen dieser Art sind unabdingbar, denn immer wieder zeigen Umfragen, dass die Bürger über die Pflegeversicherung und die Reformen nicht informiert sind. Solche Stellen können zur Aufklärung beitragen.

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