Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for August, 2009

Kfz-Versicherung: Frauen zahlen weniger

Die Dekra hat eine Umfrage gestartet, nach der ein Viertel der Bundesbürger glaubt, Männer seien die besseren Autofahrer. Die Unfallstatistiken zeigen etwas anderes: 80 Prozent aller erfassten Verstöße wurden von Männern verursacht; lediglich jeder dritte Unfall ist dem weiblichen Geschlecht zuzuschreiben.

Dementsprechend zeigt sich in den Versicherungen, dass Frauen bis zu 20 Prozent weniger zahlen. Frauen sind den Versicherungsunternehmen aufgrund ihres geringen Unfall- und Schadenrisikos lieber als Männer; gerade weibliche Fahranfängerinnen profitieren von sehr günstigen Einsteigertarifen. Beispiel: Ein 23-jähriger Student, der einen VW Polo seit zwei Jahren unfallfrei fährt zahlt bei der Allianz rund 1.120 Euro für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Teilkasko. Eine Frau mit denselben Bedingungen nur 1.026 Euro, also 8,4 Prozent weniger. Berechnet man die günstigsten Versicherungen, klafft der Betrag weiter auseinander: Die Studentin versichert sich bei der Ineas für 499 Euro jährlich und der Student bei der BavariaDirekt, die günstigste Versicherung für den Mann mit den genannten Voraussetzungen, für 593 Euro pro Jahr; also ein Unterschied von fast 20 Prozent.

Sobald die Autos größer und leistungsstärker werden, zahlen Frauen noch weniger als ihre männlichen Autofahrer-Kollegen. Das bedeutet für den kommenden Versicherungswechsel am baldigen Stichtag: Man(n) sollte prüfen, ob es sich lohnt, die Kfz-Versicherung auf die Frau zu übertragen.

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Versicherung gegen Zahlungsunfähigkeit beim Immobilienkauf

Die comdirect bank hat eine Umfrage in Auftrag gegeben. In der Forsa-Umfrage zeigte sich, dass nur wenige eine solche Absicherung gegen Zahlungsunfähigkeit durch einen möglichen Jobverlust absichern würde.

Lediglich 15 Prozent der befragten potenziellen Käufer hatte bei der Umfrage angegeben, man würde eine Versicherung gegen Zahlungsunfähigkeit beim Immobilienkauf absichern. Dieser Anteil splittet sich in Angestellte, die zu 21 Prozent eine solche Versicherung wollten, und Selbstständige, von denen es 12 Prozent waren. Singles und Familien hätten jeweils zu 18 Prozent Interesse an einer solchen Versicherung gegen Zahlungsausfälle beim Immobilienkauf und elf Prozent sind es bei kinderlosen Paaren, bei denen es häufig so geregelt ist, dass beide Partner arbeiten gehen.

Tobias Lücke, Leiter der Abteilung Baufinanzierung in der comdirect bank, sagt dazu: „Eine zusätzliche Versicherung kann helfen, einen finanziellen Engpass aufgrund von Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Durch die anfallenden Kosten erhöhen sich jedoch die Kredit-Nebenkosten.“ Deshalb sollte eine Versicherung gegen Zahlungsunfähigkeit beim Immobilienkauf in einem Gespräch äußerst kritisch diskutiert und abgewogen werden, wie sinnvoll diese ist. Wer unverschuldet arbeitslos wird, profitiert jedenfalls:

Nach einer dreimonatigen Karenzzeit übernimmt die Versicherung die Ratenzahlung des Kredits für bis zu ein Jahr; so die Regel. Sicher gibt es einige Ausnahme-Versicherungen, weshalb die Bedingungen unbedingt geprüft werden müssen.

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Richtige Versicherungen für Arbeitnehmer

Der Schutz vor existenzbedrohenden Risiken muss vorhanden sein. So steht an erster Stelle die Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie sichert die Existenz bei Berufsunfähigkeit ab, was die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht vermag. Achtung: Der günstigste Tarif muss nicht immer der beste sein; vorher lese man sich die Konditionen der Versicherung durch. Ein Versicherungsvergleich kann helfen, diese dem Preis und anderen Anbietern der Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüberzustellen. Da empfehlen wir den Vergleichsrechner von www.vergleichen-und-sparen.de

Auch die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Existenzbedrohend kann ein Personenschaden sein, der Millionen kostet.

Die Haftpflichtversicherung kostet nicht viel, bringt aber immensen Schutz. Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Durch die derzeitige und noch immer stattfindende Umstellung im Gesundheitswesen mit dem Gesundheitsfonds steht für viele die Überlegung an, sich eine private Krankenversicherung zu suchen, die in der Tat eine Alternative sein kann. Zu prüfen ist das wieder mit einem Versicherungsvergleich, der eine Beratung allerdings nicht ersetzen kann. Eine private Tagegeldversicherung sorgt im Krankheitsfall dafür, dass die Differenz zwischen dem Betrag, den die Krankenkasse zahlt, und dem, was man normalerweise verdient, aufgefüllt werden kann. Auch die gesetzliche Rentenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen; als Zusatz empfehlen Verbraucherschützer gerne eine private Altersvorsorge. Verschiedene Anlageformen, etwa die Riester-Rente, machen die Auswahl nicht einfach; es empfiehlt sich generell ein Beratungsgespräch mit neutralen Finanzberatern.

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Verwandte und Freunde müssen vom Bauherrn versichert sein

Freunde und Verwandte helfen einem Bauherrn, der damit Kosten eingespart werden. Aber: Der Bauherr muss seine Unterstützer binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gemeldet haben. Die BG BAU bieten eine Beratung zum Unfallschutz, zeigt dem Bauherren seine Pflichten, etwa die Schutzausrüstung der Helfer, Beleuchtung der Baustelle und so weiter, aber dieser Service kostet: 1,84 Euro pro Arbeitsstunde in den alten, 1,56 Euro in den neuen Bundesländern. Wer darauf verzichtet, die Helfer zu melden, wird mit einem Bußgeld belegt. Daneben ist die Beratung in der Tat wertvoll, denn damit können Unfälle verhindert werden.

Man stelle sich vor, einer der helfenden Hände verlangt aufgrund eines Unfalls Schadenersatz: Der Bauherr wäre ohne die Meldung dann nicht versichert und würde sich nicht auskennen. Hält der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften ein und es geschieht doch ein Unfall, so kann er nicht wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden und seine Versicherung zahlt den Schaden mit Sicherheit. Wenn aber Verwandte nur eine kurzfristige Gefälligkeitsleistung für den Bauherrn ausführen, so entsteht keine Versicherungspflicht. Die Versicherung ist aber immer angeraten, denn wenn etwas passiert, muss der Bauherr andernfalls mit seinem Vermögen haften. Es macht mehr Sinn, die Versicherung zu beachten, als ein Leben lang zahlen zu müssen.

Einen Vergleich zur Bauleistungsversicherung oder Bauherrenhaftpflichtversicherung finden Sie hier unter:

http://www.vergleichen-und-sparen.de/bauleistungsversicherung.html

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Schon gewusst!?

“Tigerpferde” – so werden sie manchmal genannt, und in der Tat sind Zebras relativ nahe mit unseren Pferden verwandt. So nahe, dass sie sich sogar mit Pferden und Eseln paaren!

Zebroide bzw. Zebrule nennt man diese Nachkommen, die allerdings unfruchtbar sind. Zeitweise versuchte man sogar, Zebras zu zähmen, um sie wie Pferde zu reiten oder gar vor Kutschen zu spannen, was jedoch meistens misslang, so dass man dieses Vorhaben bald wieder aufgab.

In ihrer afrikanischen Heimat ist die Fellzeichnung der Zebras übrigens weit weniger auffällig, als sie uns im Zoo erscheint. Denn im hohen Steppengras oder im Gestrüpp der Dornbüsche “verschwimmen” die schwarz-weißen Tiere geradezu vor den Augen ihrer Gegner.

Und noch etwas schützt sie vor Feinden:

Greift ein Gepard oder Löwe Zebras an, so stiebt die Herde hastig auseinander, so dass der Räuber – durch die vielen gleichaussehenden Tiere völlig “verwirrt” -, nicht so recht weiß, welches er nun wirklich packen soll. Ein Trick, der oft gelingt: Alle werden gerettet, und der Räuber mus mit leerem Fang und knurrendem Magen davonschleichen.

Übrigens waren auch Wildpferde meist tarnfarbig, also je nach Lebensraum schmutzig gelb bis bräunlich gefärbt, um so wenig wie möglich auffallen. Kein Tier stach aus der Herde hervor, und wenn dies einmal durch eine natürliche Mutation passierte, wurde es rasch verstoßen oder fiel Räubern zum Opfer.

Die heutige Farbenvielfalt ist dagegen das Ergebnis einer gezielten Zucht!

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Hinweis-Pflicht der Autovermieter

Das Landgericht Coburg hat in einem Urteil entschieden, dass ein Autovermieter dazu verpflichtet ist, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Autoversicherung von einem Unfallgegner nicht immer sämtliche Kosten an dem Mietwagen übernimmt. Verpasst die Leihfirma das, kann sie selbst zur Kasse gebeten werden und muss die Differenz übernehmen.

Das Urteil lässt sich unter dem Aktenzeichen 14 O 492/08 nachverfolgen. Dabei geht es um die Regelung der Haftpflichtversicherungen, die in der Regel lediglich den ortsüblichen Normaltarif für Leihwägen übernimmt. Würde also ein Unfallopfer einen Leihwagen der Oberklasse leihen, käme die Versicherung finanziell dennoch nur für die Normalklasse auf. Warnt die Leihfirma den Kunden vor diesen Folgen, ist sie aus dem Schneider, andernfalls muss sie die Differenz zwischen Normaltarif und Oberklassewagen selbst tragen. Der Hinweis der Leihfirma muss dabei unmissverständlich und deutlich sein. Konkret ging es übrigens um einen Fahrer, der sich einen Wagen mit einem Tarif aussuchte, der mehr als vierzig Prozent über dem Normalsatz lag.

Die Autovermietung verpasste es in diesem Fall, den Kunden darauf hinzuweisen, dass Versicherungen nur den Normalsatz zahlen. Die Coburger Richter meinten, die Leihfirma sei ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen, weshalb sie die Differenz tragen musste. Kläger und Versicherung hatten alle Kosten beglichen, die Leihfirma musste nachzahlen.

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Rechtsschutzversicherungen bei der Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat verschiedene Rechtsschutzversicherungen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Nur wenige Rechtsschutzversicherungen können den Versicherungsnehmer gut bedienen. Insgesamt wurden 46 Versicherungspolicen getestet; davon erhielt nur eine das Testurteil „sehr gut“ und sieben Versicherungen konnten als „gut“ bewertet werden. Dreimal wurde das Urteil „ausreichend“ vergeben. In der Finanztest Ausgabe 8/2009 können die Ergebnisse nachgelesen werden.

Beruhigend: Schlechter als mit „befriedigend“ schnitt keine Versicherung ab. Zuletzt wurden Rechtsschutzversicherungen 2006 getestet. Vergleichsweise dazu wurden etwa 25 Prozent der Versicherungen teurer, dabei wurde die Leistung nicht gesteigert, sondern blieb auf demselben Niveau. Komplett könne keine Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer absichern, denn Streitigkeiten bei Geldanlagen oder Scheidungs- und Unterhaltsangelegenheiten regulieren die wenigsten.

Einschränkungen stellte die Finanztest im Verkehrs- und Mietrecht fest, während der arbeitsrechtliche Versicherungsschutz oft lückenlos sei. Gut so, denn hier gibt es die meisten rechtlichen Probleme. Hat der Angestellte keine gute Rechtsschutzversicherung, so könne der Arbeitgeber diesen deutlich unter Druck setzen, stellt die Finanztest fest. Die Rechtsschutzversicherung ist hier sehr sinnvoll: Vor dem Arbeitsgericht muss jeder seine Kosten selbst zahlen, unabhängig davon, wie der Streit ausgeht. Die Finanztest rät dem Verbraucher, zu prüfen, ob nicht Einzelpolicen dem Gesamtpaket vorzuziehen sind. Wer etwa kein Auto hat, muss keine Verkehrsrechtsschutz im Gesamtpaket annehmen.

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Rechtssicher parken

Für jeden Autohalter hierzulande ist die Auto-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Allerdings sind die darin enthaltenen Versicherungsbedingungen und –regelungen nicht jedem Versicherungsnehmer so ganz klar. Daneben ändern sich selbige regelmäßig durch aktuelle Urteile, die sich für die Versicherung oder den Versicherungsnehmer aussprechen. Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, bedarf es schon einiges an Information.

Erst kürzlich hat die Autoversicherung durch ein Urteil vom Landgericht Saarbrücken eine neue Regelung erhalten. Nachzulesen unter dem Aktenzeichen 13 S 181/08 geht es in dem Urteil darum, dass der Autofahrer besonders vorsichtig zu sein hat, wenn er in engere Parklücken einparkt.

Für den Autofahrer gilt es zu bedenken, dass das daneben parkende Fahrzeug seine Türen öffnen und das eigene Auto beschädigen könnte. In einem daraus hervorgehenden Unfall tragen die Versicherten nach diesem Urteil eine Mitschuld. Konkret ging es um eine Frau, die ihr Auto auf einem engen Parkplatz abstellte.

Sie öffnete die Autotür, ohne nach hinten zu gucken, als ein anderer Fahrer kam und dagegen prallte. Die Schadenersatzforderung an ihre Autoversicherung  wurde abgelehnt; dem stimmten auch die Richter zu. Der Frau hätte bewusst gewesen sein müssen, dass das Öffnen der Tür eine Gefahr darstellt und der andere Fahrer hätte langsamer fahren müssen, um die Distanz entsprechend einzuschätzen.

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Kfz-Versicherung muss nicht teurer werden

Aktuell wird in den Medien über Beitragserhöhungen der Kfz-Versicherung diskutiert, die voraussichtlich ab 2010 eintritt. Den Versicherungsunternehmen fehlt es aktuell an Einnahmen. So hat die Abwrackprämie ziemlich für Wirbel gesorgt; viele Versicherungen konnten sich über neue Kunden durch entsprechende Angebote freuen. Aber die Sache hat einen Haken:

Die meisten, die die Abwrackprämie genutzt haben, kauften sich anschließend ein kleineres Auto – und zahlten damit auch geringere Beiträge in die Kfz-Versicherung. Zum November hin werden wieder verlockende Werbeangebote versprechen, dass die werbende Versicherung die günstigste ist. Mag aktuell auch stimmen. Aber: Man sollte sich informieren, welche Versicherungen die Beiträge erhöhen.

Denn das werden einige sein im Jahre 2010. Nun kann allerdings der Versicherungskunde schlecht in die Zukunft sehen. Sucht er sich in einem Versicherungsvergleich die aktuell günstigste Kfz-Versicherung, muss diese in 2010 noch lange nicht genauso günstig sein.

Es kann sich lohnen, erst mal nichts zu überstürzen und das kommende Jahr abzuwarten. Im Falle einer Beitragserhöhung wird dem Versicherungskunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, mit dem es ihm möglich ist, auch unabhängig vom Kündigungsstichtag seine Kfz-Versicherung zu kündigen. Sobald die Mitteilung über die Beitragserhöhung eintrifft, sollte der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvergleich starten und sich nun die günstigste Kfz-Versicherung raussuchen, zu der er dann wechseln kann.

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PKV finanziert Schweinegrippe-Impfung mit

Für ihren Versicherungsanteil wird die private Krankenversicherung (PKV) für die Schutzimpfungen vor Schweinegrippe aufkommen. Schon im Frühjahr habe man laut einer Pressemitteilung dieser Beteiligung zugestimmt, wobei es sich um eine freiwillige Zusage handelt. Apotheke Adhoc vermeldet, dass die private Krankenversicherung „nicht per Verordnung dazu verpflichtet werden kann“; die gesetzliche Krankenversicherung dagegen schon. Diese haben bereits verkündet, die Impfkosten gegen Schweinegrippe nicht alleine tragen zu wollen – immerhin handle es sich um geschätzte Ausgaben von mindestens 600 Millionen Euro.

Natürlich sind Impfungen einer solchen Art nicht in den Gesundheitsfonds eingeplant – wer rechnet auch mit einer Pandemie? So erklärt Doris Pfeiffer als Vorsitzende des Spitzenverbandes der GKV, dass die Beitragszahler mit einer Beitragserhöhung rechnen dürften, denn der Gesundheitsfonds sei nicht auf diese Ausgaben vorbereitet. Allerdings nur, wenn sich Länder, PKV und Beihilfeträger nicht auch an den Kosten beteiligen würden. Bestellt wurden 50 Millionen Impfdosen, die Anfang Oktober geliefert werden.

Davon sollen erst einmal dreißig Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Im Fokus stehen chronisch Kranke, schwangere Frauen sowie Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und im Gesundheitswesen. Noch ist offen, wann und ob es eine erneute Lieferung des Impfstoffs geben wird – und auch, wie sich die PKV und die GKV dann zu einer Mitfinanzierung positionieren werden.

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