Die richtigen Versicherungen für Haustiere
Haustiere sind einfach wunderbar; sie tun so einiges dafür, dass der Mensch sich wohlfühlen kann. Aber – und das passiert nicht nur, aber hauptsächlich bei Jungtieren – sie sind häufig ungestühm und schaffen es, Möbel, Gardinen oder Interieur zu zerstören. Das Amtsgericht in Köln hat nun entschieden, dass weder die private Haftpflichtversicherung, noch die Tierhaftpflichtversicherung für einen solchen Schaden aufkommen kann.
Nachzulesen ist das Urteil unter dem Aktenzeichen 139 C 580/07, in dem es konkret um eine Mieterin ging, deren Hund die Tapeten und Türzargen zerstört hatte. Sie verlangte den Schadenersatz in Höhe von 600 Euro von ihrer Versicherung; die allerdings lehnte die Zahlung ab. Selbst Fotos, die darstellten, wie der Hund die Wohnung regelmäßig zerstörte, halfen nichts; und die Richter vertraten die Ansicht der Versicherung. Die Richter argumentierten, dass eine Haftpflichtversicherung dann einspringe, wenn es sich um ein plötzliches Ereignis handle; beispielsweise wenn eine Katze bei einem Dritten die teure Vase umrennen würde.
Die private Haftpflichtversicherung allerdings deckt keine Abnutzungsschäden ab, die durch Haustiere entstehen. Und doch: Es lohnt sich natürlich, eine private Haftpflichtversicherung und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Diese Versicherungen springen beispielsweise ein, wenn der Hund für einen Verkehrsunfall verantwortlich ist, weil er sich von der Leine gerissen hat.
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