Rechtssicher parken
Für jeden Autohalter hierzulande ist die Auto-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Allerdings sind die darin enthaltenen Versicherungsbedingungen und –regelungen nicht jedem Versicherungsnehmer so ganz klar. Daneben ändern sich selbige regelmäßig durch aktuelle Urteile, die sich für die Versicherung oder den Versicherungsnehmer aussprechen. Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, bedarf es schon einiges an Information.
Erst kürzlich hat die Autoversicherung durch ein Urteil vom Landgericht Saarbrücken eine neue Regelung erhalten. Nachzulesen unter dem Aktenzeichen 13 S 181/08 geht es in dem Urteil darum, dass der Autofahrer besonders vorsichtig zu sein hat, wenn er in engere Parklücken einparkt.
Für den Autofahrer gilt es zu bedenken, dass das daneben parkende Fahrzeug seine Türen öffnen und das eigene Auto beschädigen könnte. In einem daraus hervorgehenden Unfall tragen die Versicherten nach diesem Urteil eine Mitschuld. Konkret ging es um eine Frau, die ihr Auto auf einem engen Parkplatz abstellte.
Sie öffnete die Autotür, ohne nach hinten zu gucken, als ein anderer Fahrer kam und dagegen prallte. Die Schadenersatzforderung an ihre Autoversicherung wurde abgelehnt; dem stimmten auch die Richter zu. Der Frau hätte bewusst gewesen sein müssen, dass das Öffnen der Tür eine Gefahr darstellt und der andere Fahrer hätte langsamer fahren müssen, um die Distanz entsprechend einzuschätzen.
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