Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Verwandte und Freunde müssen vom Bauherrn versichert sein

Freunde und Verwandte helfen einem Bauherrn, der damit Kosten eingespart werden. Aber: Der Bauherr muss seine Unterstützer binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gemeldet haben. Die BG BAU bieten eine Beratung zum Unfallschutz, zeigt dem Bauherren seine Pflichten, etwa die Schutzausrüstung der Helfer, Beleuchtung der Baustelle und so weiter, aber dieser Service kostet: 1,84 Euro pro Arbeitsstunde in den alten, 1,56 Euro in den neuen Bundesländern. Wer darauf verzichtet, die Helfer zu melden, wird mit einem Bußgeld belegt. Daneben ist die Beratung in der Tat wertvoll, denn damit können Unfälle verhindert werden.

Man stelle sich vor, einer der helfenden Hände verlangt aufgrund eines Unfalls Schadenersatz: Der Bauherr wäre ohne die Meldung dann nicht versichert und würde sich nicht auskennen. Hält der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften ein und es geschieht doch ein Unfall, so kann er nicht wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden und seine Versicherung zahlt den Schaden mit Sicherheit. Wenn aber Verwandte nur eine kurzfristige Gefälligkeitsleistung für den Bauherrn ausführen, so entsteht keine Versicherungspflicht. Die Versicherung ist aber immer angeraten, denn wenn etwas passiert, muss der Bauherr andernfalls mit seinem Vermögen haften. Es macht mehr Sinn, die Versicherung zu beachten, als ein Leben lang zahlen zu müssen.

Einen Vergleich zur Bauleistungsversicherung oder Bauherrenhaftpflichtversicherung finden Sie hier unter:

http://www.vergleichen-und-sparen.de/bauleistungsversicherung.html

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