Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for September, 2009

Versicherungen für Studenten

Bald beginnt die Hochschulzeit – da muss spätestens jetzt an die Absicherung für Studenten gedacht werden; beginnend mit der Krankenversicherung, mit der sich die meisten schon beschäftigt haben werden. Entweder ist man familienversichert oder braucht eine eigene Police, wobei eine studentische Krankenversicherung für 53,40 Euro monatlich mit gesetzlichem Versicherungsschutz Sinn macht.

Sind die Eltern privat krankenversichert, gibt es auch diese Option für den Studenten, ist aber natürlich teurer, wobei auch die Leistungen umfangreicher sind. Sehr wichtig ist auch schon für den jungen Studenten die Haftpflichtversicherung, wobei man bis Ende der ersten Ausbildung oder zum 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert ist. Auch die Hausratversicherung kann über die Eltern abgedeckt werden, wenn der Student im Wohnheim oder Mietzimmer wohnt. Der Lebensmittelpunkt muss aber die elterliche Wohnung sein, ansonsten braucht der Student eine eigene Police; das aber nur, wenn Elektrogeräte, etwa PC, Fernseher, Stereoanlage, im Haushalt sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört generell zu den wichtigsten Versicherungen.

Hier gilt es, darauf zu achten, dass für die Studienrichtung die Einstufung richtig ist, damit im Fall der Fälle Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Mindestens 1.000 Euro monatliche Rente sollte auch ein Student abschließen, um seinen Lebensstandard zu halten. Wenn der Student dann später arbeitet, kann der Betrag hochgesetzt werden.

No comments

R+V Versicherung gewinnt InnoWard

In einer Pressemitteilung äußert sich die R+V Versicherung stolz darüber, dass sie mit dem begehrten InnoWard ausgezeichnet wurde – ein wichtiger Bildungspreis, der zukunftsorientierte Unternehmen ehren soll. Dabei sei insbesondere das Integrierte Talentmanagement der R+V Versicherung gelobt worden – nicht das erste Mal, denn am 14. September 2009 konnte sich das Unternehmen zum zweiten Mal über den InnoWard freuen. In der Kategorie “Personalentwicklung und Qualifizierung” wurde der Preis an den Versicherer übergeben.

Fach- und Führungskräfte werden innerhalb des Integrierten Talentmanagement im Hause R+V Versicherung gefördert, während bestehende Mitarbeiter, die bereits wichtige Positionen inne haben, durch das Programm ihren Arbeitsplatz langfristig sichern, erklärt das Unternehmen. Wer also was leistet, bleibt und wird gefördert, um es kurz zu sagen. Eine faire Einstellung, die die Jury des InnoWard-Preises konsequent findet: Die einzelnen Schritte seien transparent, die Ansätze in Theorie und Praxis nachvollziehbar und der Umgang mit dem demografischen Wandel habe die Jury überzeugt. Ausgegeben wird der InnoWard seit 2005 jedes Jahr von der Deutschen Versicherungswirtschaft in zwei Kategorien: “Berufliche Erstausbildung” und “Personalentwicklung und Qualifizierung” werden beurteilt.

Unkonventionelle Maßnahmen sind dabei besonders gefragt, die sich allerdings in der Praxis bereits durchsetzen konnte. Neben einem Geldpreis gibt es noch eine Figur, die an die Auszeichnung erinnern soll.

No comments

Regulierung der Schadenersatzansprüche bei der KFZ Versicherung

Wenn es zu einem Autounfall kommt, liegt es im Ermessen einer Versicherung, für die Schadenersatzansprüche aufzukommen, entschied das Landgericht Coburg.

Unter dem Aktenzeichen 32 S 15/09 lässt sich das Urteil nachlesen, in dem es konkret um eine Frau ging, die Ansprüche bei ihrer Autoversicherung geltend machen wollte. Sie fuhr mit ihrem Kfz auf ein bremsendes Taxi auf, wobei sie sich selbst nicht die Schuld dafür gab. Bedeutet: Die Autofahrerin wollte nicht, dass die Versicherung den Schaden reguliert, weil ihres Erachtens der Taxifahrer Schuld hatte.

Allerdings zahlte ihre Autoversicherung den Schaden, was gleichzeitig für die Versicherungsnehmerin bedeutete, dass ihre Prämie erhöht wurde. Daraufhin zog sie vor Gericht, welches allerdings der Versicherung Recht gab. Die Richter vom Landgericht Coburg meinten, es läge im Ermessen der Versicherung, für Schadenersatzansprüche, die aus Unfällen resultieren, aufzukommen – oder eben nicht. Ob sich die Fahrerin für unschuldig hält oder nicht, trage absolut nichts zur Entscheidung der Versicherung bei, ob der Schaden reguliert wird, sagt auch der Bund der Versicherten (BdV) und bezieht sich auf das Gericht. Bezahlt die Versicherungsnehmerin nun den Schaden selbst, hat sie noch eine Chance, um die Prämien-Erhöhung herum zu kommen.

Reguliert wird der Schaden also auch mit Einspruch, wenn die Versicherung so entscheidet.

No comments

Kinder verändern die Versicherungssituation

Es wird nötig, nach der Geburt des Kindes einige Anrufe bei der Versicherung zu unternehmen; es wird sich in der Versicherungssituation durch das Kind einiges ändern. So können Familientarife abgeschlossen werden, in denen sich beide Elternteile und das Kind zusammen versichern lassen, etwa bei der Haftpflichtversicherung. Mit nur sehr geringen Mehrkosten deckt ein solcher Tarif die komplette Familie ab.

Weiter kann der Familientarif bei der Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Kind automatisch beim versicherten Elternteil mitversichert, bei der privaten Krankenversicherung muss das Kind binnen zwei Monaten angemeldet werden und ist über den Vertrag des Elternteils versichert, allerdings in einem eigenen Tarif und mit eigenem Beitrag. Dass die Kfz-Versicherung nicht betroffen ist, versteht sich, und die Hausratversicherung richtet sich an der Wohnung, nicht an der Familie aus. Wer also teure Möbel fürs Kind anschafft, sollte den Vertrag entsprechend umformen lassen. Beide Elternteile sollten ihren Arbeitgeber in Kenntnis setzen – wer daheim bleibt, braucht das nicht erneut zu tun.

Beim anderen Elternteil wird der Beitrag zur Pflegeversicherung sinken. Weiter werden Verbraucherschützer nicht müde, eine Kinderinvaliditätsversicherung zu empfehlen. Diese Versicherung kommt für die Kosten nicht nur bei unfall-, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität auf; also ein zusätzlicher und wichtiger Schutz.

No comments

Kinder verändern die Versicherungssituation

Es wird nötig, nach der Geburt des Kindes einige Anrufe bei der Versicherung zu unternehmen; es wird sich in der Versicherungssituation durch das Kind einiges ändern. So können Familientarife abgeschlossen werden, in denen sich beide Elternteile und das Kind zusammen versichern lassen, etwa bei der Haftpflichtversicherung. Mit nur sehr geringen Mehrkosten deckt ein solcher Tarif die komplette Familie ab. Weiter kann der Familientarif bei der Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Kind automatisch beim versicherten Elternteil mitversichert, bei der privaten Krankenversicherung muss das Kind binnen zwei Monaten angemeldet werden und ist über den Vertrag des Elternteils versichert, allerdings in einem eigenen Tarif und mit eigenem Beitrag.

Dass die Kfz-Versicherung nicht betroffen ist, versteht sich, und die Hausratversicherung richtet sich an der Wohnung, nicht an der Familie aus. Wer also teure Möbel fürs Kind anschafft, sollte den Vertrag entsprechend umformen lassen. Beide Elternteile sollten ihren Arbeitgeber in Kenntnis setzen – wer daheim bleibt, braucht das nicht erneut zu tun. Beim anderen Elternteil wird der Beitrag zur Pflegeversicherung sinken. Weiter werden Verbraucherschützer nicht müde, eine Kinderinvaliditätsversicherung zu empfehlen.

Diese Versicherung kommt für die Kosten nicht nur bei unfall-, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität auf; also ein zusätzlicher und wichtiger Schutz.

No comments

Kfz-Versicherung: Deutschland wechselt

FinanceScout24.de führte eine Studie zur Wechsel-Bereitwilligkeit der Kfz-Versicherung durch; dabei zeigte sich, dass die Bundesbürger wechselwillig sind. Dreiviertel der Befragten haben sich einmal für eine neue Versicherung entschieden, die Hälfte sogar schon zweimal und noch öfter hat jeder Fünfte gewechselt. Gerade Autofahrer, die schon lange ihren Führerschein haben, sind wechselwillig.

Der finanzielle Aspekt spielt dabei eine entscheidende Rolle: Rund achtzig Prozent wechselten aufgrund einer preiswerteren Versicherung. Je älter die Befragten waren, umso mehr spielte das Finanzielle eine Rolle. Fahranfänger wechselten eher, wenn die Leistungen woanders besser waren: 22 Prozent der 18- bis 29-Jährigen empfanden die Leistungen der Kfz-Versicherung entscheidend für den Abschluss. Das sieht nur jeder zehnte 50- bis 65-Jährige so. Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer FinanceScout24, sieht die Studienergebnisse als Zeichen dafür, dass immer mehr Menschen im Internet ihre Kfz-Versicherung vergleichen.

Wer eine günstigere Versicherung bei gleicher Leistung sieht, sei nicht bereit, weiterhin mehr zu zahlen als nötig, dadurch die hohe Wechselbereitschaft. Die Studie im Auftrag von FinanceScout24 führte Innofact, ein Marktforschungsinstitut, durch und befragte im August mehr als 1.000 Internet-User. Mit den heutigen Möglichkeiten des Kfz-Vergleichs, in dem Leistungen und Preise tausender Versicherungen binnen weniger Sekunden verglichen werden, ist der Trend nur verständlich und wird sich sicherlich so weiterentwickeln.

No comments

Wechselsaison für Kfz-Versicherer beginnt

In wenigen Wochen beginnen etwa hundert Versicherungsunternehmen, ihre Tarife der Kfz-Versicherung für das kommende Jahr anzupassen. Klar, dass nun auch die Wechselsaison beginnt. Durch die Abwrackprämie wurde der Konkurrenzkampf noch mal deutlich verstärkt; hier ging es darum, Neukunden zu gewinnen.

In der Wechselsaison soll es aber vorangig darum gehen, Bestandskunden zu halten. Von all den Angeboten von klassischen und Direkt-Versicherern profitiert letztendlich der Versicherungskunde, denn der Konkurrenzkampf sorgt auch für Kampfpreise. Der Versicherungsnehmer sollte jetzt schon anfangen, Preise zu vergleichen:

Um bis zu 50 Prozent Ersparnis sind in einigen Fällen drin! Neben der eigentlichen Kfz-Versicherung lohnt sich ein Vergleich der Kaskoversicherung ebenso. Auch für die Teil- und Vollkasko lassen sich bis zu 50 Prozent einsparen. Gerade in der individuellen Gestaltung des Versicherungsschutzes liegt Sparpotenzial.

Welches Fahrzeug fährt man? Fährt der Versicherungsnehmer allein? Sind Kinder vorhanden? Steht der Wagen in einer Garage? All das sind Punkte, die die Prämie beeinflussen. Die Vollkasko brauchen, so die Faustregel, Autos, die jünger sind als fünf Jahre. Danach reicht der Teilkaskoschutz. Verbraucherschützer lehnen seit Jahren die Zusatzversicherung Insassen-Unfallschutz ab – eine Insassenversicherung inkludiert bereits die Kfz-Versicherung. Es wäre unnötig vergeudetes Geld, diese Versicherung abzuschließen. So sollte der Versicherungskunde pünktlich zur Wechselsaison aussortieren, was er wirklich braucht.

No comments

Mengenrabatt auf Versicherungen

Einige Versicherungsunternehmen gehen so vor, dass sie Rabatte geben, wenn mehrere Versicherung dort abgeschlossen werden. Macht auch Sinn, so bindet man die Kunden. Aber macht das für den Kunden Sinn? Aktuell wirbt die AXA damit, dass es bis zu zwanzig Prozent Rabatt gibt, wenn man mehrere Versicherungen abschließt.

In einer Pressemitteilung dazu gibt die AXA gleich vornweg die Information, dass das Preiswerteste nicht immer das Beste sein muss. Stimmt. Aber wenn die Leistungen gleich sind, gibt es keinen Grund zu viel zu zahlen. Die AXA erklärt: Schließt man Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Glasversicherung bei dem Unternehmen ab, wird es um zwanzig Prozent pro Versicherung günstiger.

Wer zwei Versicherungen abschließt, zahlt pro Vertrag zehn Prozent weniger, drei Versicherungen machen 15 Prozent aus. Einfaches System. Wer die vier oben genannten plus einer Unfallversicherung abschließt, bekommt sogar wirklich gut klingende vierzig Prozent Nachlass.

Nur – was steckt dahinter? Eine Versicherung muss natürlich so viel einnehmen, dass sie sofort jeden Schaden eines Versicherungskunden zahlen könnte. Der AXA nun etwas zu unterstellen, wäre falsch, es sei nur jedem Versicherungskunden angeraten, vorher in einem Versicherungsvergleich Preise und Leistungen unter Einbeziehen aller möglichen Rabatte zu prüfen. Wird es für dieselbe Leistung wirklich günstiger, kann das AXA-Angebot gut sein.

No comments

Markise durch Sturm zerstört – kein Versicherungsschutz

Das Amtsgericht München hat nun in einem Urteil entschieden, dass die Versicherung nicht dafür aufzukommen hat, wenn ein Sturm einen Schaden bei einer ausgefahrenen Markise anrichtet. Im konkreten Fall ging es um einen 89-jährigen Mann.

Es herrschte Sturm der Windstärke acht, als seine Markise dadurch stark beschädigt wurde. Die Reparatur kostete den Mann 1.785 Euro, die er sich von seiner Versicherung zurückholen wollte. Allerdings lehnte die Versicherung die Übernahme der entstandenen Kosten der Reparatur entschieden ab.

Die Richterin des Amtsgerichts stimmte der Versicherung zu und argumentierte so, dass es als grob fahrlässig einzustufen wäre, eine Außenmarkise ausgefahren zu lassen, wenn ein solches Unwetter herrscht. In ihrer Argumentation spielte die Richterin weiter auf das Alter des geschädigten Herrn an: Mit seiner langjährigen Lebenserfahrung könne man davon ausgehen, dass ein Sturm der Windstärke acht solche Windböen verursachen kann, dass selbst modernste Markisen beschädigt werden können. Nun scheint das Urteil der harten Richterin insofern etwas fraglich, als dass ein Mann mit fast 90 Jahren zwar viel Lebenserfahrung besitzt, aber sich vielleicht darum sorgte, dass ihm etwas passieren könnte, müsste er bei einem solchen Wind heraustreten und die Markise einfahren.

Jedenfalls sollte dieses Urteil eine Mahnung an Versicherungsnehmer sein, ihre Markise bei Sturm einzufahren.

No comments

Versicherung muss Reparatur in Markenwerkstatt zahlen

Kommt es zu einem Autounfall, bei dem der Betroffene und Versicherte eine Reparatur vornehmen lässt, darf die Versicherung die Kostenübernahme auch bei Markenwerkstätten nicht verwehren. Meist wollen Versicherungen auf günstigere Privatwerkstätten verweisen, allerdings muss das der Versicherungsnehmer nicht annehmen. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Das Urteil lässt sich unter dem Aktenzeichen 30 C 420/09-47 nachlesen, in dem es konkret um ein Taxiunternehmen ging, dem damit die Reparaturkosten durch eine Markenwerkstatt zugesprochen wurde.

Ein Taxifahrer wurde in einen Auffahrunfall verwickelt; ihn selbst traf keine Schuld. Ein Gutachter stellte fest, dass sich die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt auf 3.700 Euro belaufen würde; die Versicherung wollte dem Taxifahrer allerdings nur 2.700 Euro zugestehen – den Preis, den eine günstigere Werkstatt verlangen würde, auf die die Versicherung auch hinwies. Die Richter vom Amtsgericht Frankfurt allerdings konnten der Versicherung nicht folgen und verurteilten sie zur Zahlung der Reparaturkosten der Markenwerkstatt.

Wörtlich meinten die Richter, es seien “regelmäßig speziellere fachliche Kenntnisse und weitreichendere Erfahrung im Umgang mit bestimmten Fahrzeugtypen zu erwarten”. Der Kunde solle keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn er die Fachkompetenz einer solchen Markenwerkstatt nutzen wolle, hieß es, sodass die Versicherung im konkreten Fall für die Kosten aufzukommen hatte und dem Taxiunternehmen die kompletten Kosten erstattet wurden.

No comments

Nächste Seite »