Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Invaliditätsversicherung: Zu späte Meldung kostet Versicherungsschutz

Ein Münchener hatte im März 2005 einen Unfall und stürzte aufs Glatteis, wobei Brüche im linken Sprunggelenk die Folge waren. Nach vier Tagen meldete er das seiner privaten Unfall- und Invaliditätsversicherung telefonisch, anschließend kam die Unfallanzeige inklusive Bestätigung vom behandelnden Arzt, dass keine dauerhafte Beeinträchtigung anzunehmen wäre.

Aber: Dieser Arzt hatte die Situation falsch beurteilt. Der Mann musste fortwährend in Behandlung, denn seine Verletzung wollte einfach nicht abheilen. Nach etwa einem Jahr nach dem Unfall stellte eine Klinik die teilweise Invalidität fest und der Mann ließ sich zu lange Zeit, das seiner Versicherung mitzuteilen. Im August 2007 wollte er von seiner Versicherung 3.272 Euro, die Versicherung lehnte ab und begründete, das sei zu spät. Das Amtsgericht München sagte dem Kläger ebenfalls, er habe keinen Anspruch mehr auf das Geld.

Binnen 15 Monaten nach dem Unfall müsste dieser laut Versicherungsbestimmungen geltend gemacht werden. Der Richter weiter: Eine verspätete Anzeige sei dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer keine Schuld an der Verspätung trägt. Die Klinik stellte im März 2006 Spätfolgen fest; im August 2007 folgte erst der Anspruch an die Versicherung. Nach über einem Jahr könnten keine Ansprüche mehr gestellt werden, sodass der Münchener nun auf seinen Kosten – inklusive Gerichts- und Anwaltskosten – sitzenbleibt.

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