Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Galvano-Therapie bei Brustkrebst muss von der Versicherung nicht übernommen werden

Normalerweise setzt man die Galvano-Therapie bei Gelenkentzündungen oder Verschleißerscheinungen, die im Bewegungsapparat auftauchen, ein. Die Therapie zählt als alternative Behandlungsmethode, woraus klar sein dürfte, dass sich Versicherungen mit der Kostenübernahme schwer tun.

Das Landgericht Offenburg hat zu einer Galvano-Therapie bei Brustkrebs ein Urteil gesprochen, welches besagt, dass die Versicherung die Kosten nicht übernehmen muss. Nachzulesen ist der verhandelte Fall unter dem Aktenzeichen 2 O 79/08, in dem es konkret um eine an Brustkrebs leidende Frau ging, die sich mit der Galvano-Therapie behandeln lassen wollte. Nach Einreichung der Bitte um Kostenübernahme bei der Versicherung lehnte diese ab, sodass das Landgericht Offenburg auf die Klage der Frau gegen ihre private Krankenversicherung einschreiten musste. Die Richter meinten, man könne mittels Galvano-Therapie keinen Brustkrebs behandeln und gaben damit der Versicherung recht. Die Richter empfehlen eher Schulmedizin, wobei der Tumor operativ entfernt wird.

Dazu können Chemo-, Strahlen- oder Hormontherapie unterstützend begleiten, aber die Galvano-Therapie verspreche keinen Erfolg. Deshalb braucht die Versicherung nicht für die entstehenden Kosten aufzukommen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur alles, was sich als schulmedizinisch und eindeutig erfolgsversprechend erweist, müssen die Krankenversicherungen übernehmen. Eine alternative Heilmethode gehört nicht dazu, sodass die Klägerin, wenn sie die Therapie durchführt, die Kosten selbst zu tragen hat.

Keine Kommentare

No comments yet. Be the first.

Leave a reply