Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Versicherung muss Reparatur in Markenwerkstatt zahlen

Kommt es zu einem Autounfall, bei dem der Betroffene und Versicherte eine Reparatur vornehmen lässt, darf die Versicherung die Kostenübernahme auch bei Markenwerkstätten nicht verwehren. Meist wollen Versicherungen auf günstigere Privatwerkstätten verweisen, allerdings muss das der Versicherungsnehmer nicht annehmen. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Das Urteil lässt sich unter dem Aktenzeichen 30 C 420/09-47 nachlesen, in dem es konkret um ein Taxiunternehmen ging, dem damit die Reparaturkosten durch eine Markenwerkstatt zugesprochen wurde.

Ein Taxifahrer wurde in einen Auffahrunfall verwickelt; ihn selbst traf keine Schuld. Ein Gutachter stellte fest, dass sich die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt auf 3.700 Euro belaufen würde; die Versicherung wollte dem Taxifahrer allerdings nur 2.700 Euro zugestehen – den Preis, den eine günstigere Werkstatt verlangen würde, auf die die Versicherung auch hinwies. Die Richter vom Amtsgericht Frankfurt allerdings konnten der Versicherung nicht folgen und verurteilten sie zur Zahlung der Reparaturkosten der Markenwerkstatt.

Wörtlich meinten die Richter, es seien “regelmäßig speziellere fachliche Kenntnisse und weitreichendere Erfahrung im Umgang mit bestimmten Fahrzeugtypen zu erwarten”. Der Kunde solle keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn er die Fachkompetenz einer solchen Markenwerkstatt nutzen wolle, hieß es, sodass die Versicherung im konkreten Fall für die Kosten aufzukommen hatte und dem Taxiunternehmen die kompletten Kosten erstattet wurden.

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