Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Markise durch Sturm zerstört – kein Versicherungsschutz

Das Amtsgericht München hat nun in einem Urteil entschieden, dass die Versicherung nicht dafür aufzukommen hat, wenn ein Sturm einen Schaden bei einer ausgefahrenen Markise anrichtet. Im konkreten Fall ging es um einen 89-jährigen Mann.

Es herrschte Sturm der Windstärke acht, als seine Markise dadurch stark beschädigt wurde. Die Reparatur kostete den Mann 1.785 Euro, die er sich von seiner Versicherung zurückholen wollte. Allerdings lehnte die Versicherung die Übernahme der entstandenen Kosten der Reparatur entschieden ab.

Die Richterin des Amtsgerichts stimmte der Versicherung zu und argumentierte so, dass es als grob fahrlässig einzustufen wäre, eine Außenmarkise ausgefahren zu lassen, wenn ein solches Unwetter herrscht. In ihrer Argumentation spielte die Richterin weiter auf das Alter des geschädigten Herrn an: Mit seiner langjährigen Lebenserfahrung könne man davon ausgehen, dass ein Sturm der Windstärke acht solche Windböen verursachen kann, dass selbst modernste Markisen beschädigt werden können. Nun scheint das Urteil der harten Richterin insofern etwas fraglich, als dass ein Mann mit fast 90 Jahren zwar viel Lebenserfahrung besitzt, aber sich vielleicht darum sorgte, dass ihm etwas passieren könnte, müsste er bei einem solchen Wind heraustreten und die Markise einfahren.

Jedenfalls sollte dieses Urteil eine Mahnung an Versicherungsnehmer sein, ihre Markise bei Sturm einzufahren.

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