Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Regulierung der Schadenersatzansprüche bei der KFZ Versicherung

Wenn es zu einem Autounfall kommt, liegt es im Ermessen einer Versicherung, für die Schadenersatzansprüche aufzukommen, entschied das Landgericht Coburg.

Unter dem Aktenzeichen 32 S 15/09 lässt sich das Urteil nachlesen, in dem es konkret um eine Frau ging, die Ansprüche bei ihrer Autoversicherung geltend machen wollte. Sie fuhr mit ihrem Kfz auf ein bremsendes Taxi auf, wobei sie sich selbst nicht die Schuld dafür gab. Bedeutet: Die Autofahrerin wollte nicht, dass die Versicherung den Schaden reguliert, weil ihres Erachtens der Taxifahrer Schuld hatte.

Allerdings zahlte ihre Autoversicherung den Schaden, was gleichzeitig für die Versicherungsnehmerin bedeutete, dass ihre Prämie erhöht wurde. Daraufhin zog sie vor Gericht, welches allerdings der Versicherung Recht gab. Die Richter vom Landgericht Coburg meinten, es läge im Ermessen der Versicherung, für Schadenersatzansprüche, die aus Unfällen resultieren, aufzukommen – oder eben nicht. Ob sich die Fahrerin für unschuldig hält oder nicht, trage absolut nichts zur Entscheidung der Versicherung bei, ob der Schaden reguliert wird, sagt auch der Bund der Versicherten (BdV) und bezieht sich auf das Gericht. Bezahlt die Versicherungsnehmerin nun den Schaden selbst, hat sie noch eine Chance, um die Prämien-Erhöhung herum zu kommen.

Reguliert wird der Schaden also auch mit Einspruch, wenn die Versicherung so entscheidet.

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