Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for September, 2009

Studie Allianz Versicherung: Reparatur umweltfreundlicher als Ersatz

Eine Studie der Allianz Versicherung zeigt: Die Reparatur von Kfz-Kleinschäden ist umweltfreundlicher als der Ersatz. Deutschlandweit könnten 370.000 Tonnen CO2 eingespart werden! Kunststoffstoßfänger und Metallteile von einem VW Golf V waren Ausgangspunkt der Studie. Von der Produktion der Materialien bis zur Beseitigung wurden die Umwelteinflüsse kontrolliert. Allein die Reparatur einer Seitenwand könne den CO2-Ausstoß um sechzig Prozent reduzieren.

Über siebzig Prozent Emission kann beim Stoßfänger eingespart werden. Repariert man einen Kotflügel, erzeugt die Reparatur 44 Prozent weniger Klimagas als der Austausch mit Lackierung. Die Allianz Versicherung geht davon aus, dass hierzulande jeder vierte Kotflügel durch eine Reparatur geregelt wird; alle anderen werden durch Neuteile ersetzt. Abgesehen von der Ökologie ist ein Neuteil für die Versicherung auch viel teurer, sodass durch Kosteneinsparung bei Reparatur auch noch die Prämie der Kfz-Versicherung langfristig sinken könnte. Ein im Test reparierter Kunststoffanhänger kostete 402 Euro; die Erneuerung über 120 Euro mehr!

Reparaturen sind also umweltfreundlicher und wesentlich günstiger: Zwischen 23 und 55 Prozent konnte die Allianz Versicherung in ihren Tests durch Reparatur einsparen. Schade: Die Allianz wollte sich gegenüber dem Focus, der von dieser Studie berichtet, nicht weiter darüber äußern, wie die Gesamtersparnis für die Allianz ausfiele, wenn jeder Versicherungsnehmer reparieren statt ersetzen lassen würde.

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Streit um Versicherungsschutz beim Mofa

Das Oberlandesgericht Frankfurt / Main hat ein Urteil gesprochen, in dem es um die Zuständigkeit der Versicherung bei einem Mofa-Unfall geht: Bei der Beladung eines Mofa-Anhängers, bei dem der Spanngurt abrutschte, wurde ein Dritter verletzt und Kfz- und Privat-Haftpflichtversicherung stritten sich um Zuständigkeit.

Das Urteil ist nachzulesen unter dem Aktenzeichen 1 U 264/08, bei dem es sich so ereignete, dass der Mofa-Beifahrer den Spanngurt des Mofa-Anhängers ins Auge bekam. Was war Schuld: Der schon eingehängte Gurt, der abrutschte, oder die ausladende Armbewegung des Mofabesitzers, der den Gurt festzurren wollte? Dass der Mofabesitzer Schuld war, wusste jeder, aber es war zur Klärung ein Gericht nötig.

Die Kfz-Versicherung begründete die Nicht-Zuständigkeit damit, dass das Mofa nicht in Betrieb war, weshalb die Privathaftlichtversicherung des Beifahrers greifen müsse. Die Richter sahen das anders: Zwar war das Mofa nicht in Betrieb, aber doch in Gebrauch, begründeten sie. Deshalb sei die Kfz-Versicherung zuständig. Es sei ausreichend, dass der Schaden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Mofa entstanden sei; damit müsse die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Das Sichern der Ladung gehöre zu solchen unmittelbaren Zusammenhängen, weshalb die Kfz-Versicherung für den Schaden aufzukommen hatte und das Gericht keine Revision zuließ. Damit konnte der eigentlich recht klare Fall geklärt werden.

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Mit Photovoltaik-Versicherung auf Nummer sicher

Der Nachteil an einer Photovoltaik-Anlage: Sie kostet viel Geld. Der Vorteil: Das amortisiert sich recht schnell. Aber auch nur dann, wenn die Anlage optimal ausgerichtet ist, um die volle Leistung zu erbringen und den vorher kalkulierten Strom liefert. Das Wetter kann das Erbringen der vollen Leistung häufig negativ beeinflussen; weiter kann es passieren, dass Sturm und Hagel dafür sorgen, dass einzelne Module der Solaranlage beschädigt werden.

Damit ist die komplette Anlage gestört. Diese Kosten müssten wieder getragen werden, aber dafür gibt es auch Versicherungen. Die Versicherungen für Photovoltaik-Anlagen greifen dann, wenn Wetter oder Tiere Schäden verursachen, wenn man unachtsam oder unwissend ist, wenn Vandalismus oder Diebstahl die Schuld an dem Schaden tragen.

Aber: Abnutzung, Verschleiß oder Kriegsereignisse sind in dieser Versicherung nicht enthalten – wie in vielen anderen gängigen Versicherungen auch nicht.

Eine Photovoltaik-Versicherung kann bereits ab 50 Euro jährlich abgeschlossen werden; ein Versicherungsvergleich zeigt die Konditionen und Leistungen zur individuellen Situation. Abhängig ist die Versicherungsprämie häufig vom Kaufpreis der Anlage, vom Installationsort, ihrer Bauartklasse, der Nutzungsart von Gebäude und Grundstück und von der Leistung der Anlage.

Eine Selbstbeteiligung ist meistens bei der Versicherung inkudiert – das ist allerdings noch immer besser, als den ganzen Schaden allein tragen zu müssen.

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Rechtsschutzversicherung bei Arbeitslosigkeit

Die Wirtschaftskrise hat die Welt fest im Griff – und mit ihr auch die Angst, die Arbeit zu verlieren. Die Rechtsschutzversicherungen bekommen das mit: Sie wird in Bezug auf Arbeitsrecht häufiger gebraucht. Die Rechtsschutzversicherung erlebt Hochkonjunktur, aber das ist kein Wunder, denn ein Prozess bringt erhebliche Kosten mit sich: Der Anwalt muss bezahlt werden, das Gericht stellt Kosten in Rechnung, eventuell werden Sachverständige zur Beurteilung nötig. Kurzum: Es kann  teuer werden!

Die Prozesskostenhilfe können nur jene beanspruchen, die bedürftig sind – in der Regel muss dafür allerdings der Verdienst der vergangenen Monate angegeben werden. Da hatte man seine Arbeit noch; und vielleicht nicht schlecht verdient. Als Gekündigter sieht das anders aus; auch das berücksichtigt der Antrag auf Prozesskostenhilfe, allerdings ist die Rechtsschutzversicherung doch die sichere Alternative.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen sind nach dem Baukastenprinzip aufgebaut und der Arbeitsrechtsschutz gehört zu den Bausteinen, die am häufigsten gewählt werden. Der allgemeine Rechtsschutz kann beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten genutzt werden und die Verkehrsrechtsschutz ist auch nicht erklärungsbedürftig. Jedenfalls lohnt sich die Rechtsschutzversicherung in aktuellen Zeiten mehr denn je. Zu bedenken gilt es, die Karenzzeit einzuberechnen, die meist drei Monate dauert. Alternativ lassen sich auch die Beiträge dieser drei Monate nachzahlen, sodass der Rechtsschutz sofort greift.

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Galvano-Therapie bei Brustkrebst muss von der Versicherung nicht übernommen werden

Normalerweise setzt man die Galvano-Therapie bei Gelenkentzündungen oder Verschleißerscheinungen, die im Bewegungsapparat auftauchen, ein. Die Therapie zählt als alternative Behandlungsmethode, woraus klar sein dürfte, dass sich Versicherungen mit der Kostenübernahme schwer tun.

Das Landgericht Offenburg hat zu einer Galvano-Therapie bei Brustkrebs ein Urteil gesprochen, welches besagt, dass die Versicherung die Kosten nicht übernehmen muss. Nachzulesen ist der verhandelte Fall unter dem Aktenzeichen 2 O 79/08, in dem es konkret um eine an Brustkrebs leidende Frau ging, die sich mit der Galvano-Therapie behandeln lassen wollte. Nach Einreichung der Bitte um Kostenübernahme bei der Versicherung lehnte diese ab, sodass das Landgericht Offenburg auf die Klage der Frau gegen ihre private Krankenversicherung einschreiten musste. Die Richter meinten, man könne mittels Galvano-Therapie keinen Brustkrebs behandeln und gaben damit der Versicherung recht. Die Richter empfehlen eher Schulmedizin, wobei der Tumor operativ entfernt wird.

Dazu können Chemo-, Strahlen- oder Hormontherapie unterstützend begleiten, aber die Galvano-Therapie verspreche keinen Erfolg. Deshalb braucht die Versicherung nicht für die entstehenden Kosten aufzukommen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur alles, was sich als schulmedizinisch und eindeutig erfolgsversprechend erweist, müssen die Krankenversicherungen übernehmen. Eine alternative Heilmethode gehört nicht dazu, sodass die Klägerin, wenn sie die Therapie durchführt, die Kosten selbst zu tragen hat.

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Invaliditätsversicherung: Zu späte Meldung kostet Versicherungsschutz

Ein Münchener hatte im März 2005 einen Unfall und stürzte aufs Glatteis, wobei Brüche im linken Sprunggelenk die Folge waren. Nach vier Tagen meldete er das seiner privaten Unfall- und Invaliditätsversicherung telefonisch, anschließend kam die Unfallanzeige inklusive Bestätigung vom behandelnden Arzt, dass keine dauerhafte Beeinträchtigung anzunehmen wäre.

Aber: Dieser Arzt hatte die Situation falsch beurteilt. Der Mann musste fortwährend in Behandlung, denn seine Verletzung wollte einfach nicht abheilen. Nach etwa einem Jahr nach dem Unfall stellte eine Klinik die teilweise Invalidität fest und der Mann ließ sich zu lange Zeit, das seiner Versicherung mitzuteilen. Im August 2007 wollte er von seiner Versicherung 3.272 Euro, die Versicherung lehnte ab und begründete, das sei zu spät. Das Amtsgericht München sagte dem Kläger ebenfalls, er habe keinen Anspruch mehr auf das Geld.

Binnen 15 Monaten nach dem Unfall müsste dieser laut Versicherungsbestimmungen geltend gemacht werden. Der Richter weiter: Eine verspätete Anzeige sei dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer keine Schuld an der Verspätung trägt. Die Klinik stellte im März 2006 Spätfolgen fest; im August 2007 folgte erst der Anspruch an die Versicherung. Nach über einem Jahr könnten keine Ansprüche mehr gestellt werden, sodass der Münchener nun auf seinen Kosten – inklusive Gerichts- und Anwaltskosten – sitzenbleibt.

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