Archive for Oktober, 2009
Lange befürchtet und nun tatsächlich real – Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Hieß es noch vor Kurzem, dass eventuell in nächster Zeit Zusatzbeiträge von den Krankenkassen erhoben werden sollen, ist dies inzwischen von einer Kasse in die Tat umgesetzt worden. Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln, die GBK, hat sogar rückwirkend zum 1. 7. 2009 einen Zusatzbeitrag eingeführt. Dieser wurde bisher auf 8 Euro monatlich festgesetzt.
Damit entfällt eine Prüfung der Höhe des Einkommens des Versicherten. Wird jedoch ein höherer Zusatzbeitrag von einer Kasse gefordert, darf dieser ein Prozent des monatlichen Einkommens nicht überschreiten. Die GBK zählt um die 30.000 Mitglieder, die nun durch Einführen dieses Zusatzbeitrages zu den ersten Betroffenen des ganzen Landes gehören. Es ist mit höchster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln nur ein wenig schneller war als die anderen Kassen. Nach Meinung von Experten werden die nächsten Kassen, die ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge berechnen werden, auch nicht mehr lange auf sich warten lassen. Aber die betroffenen Mitglieder können sich trotzdem ein wenig Hoffnung bewahren. Schließlich ist auch die Zahlung einer Prämie an Mitglieder möglich.
Werden von der Kasse innerhalb eines Geschäftsjahres Überschüsse erwirtschaftet, so können diese in Form einer Prämienzahlung an die Mitglieder ausgezahlt werden. Man darf gespannt weiter verfolgen, in welche Richtung sich das Thema der Zusatzbeiträge weiter entwickeln wird und welche Kassen demnächst nachziehen werden.
No commentsMit gutem Beispiel voran: Prämienzahlung durch IKK Südwest, BKK ALP plus und hkk
Es klingt beinahe unwirklich: Die IKK Südwest, die BKK ALP plus und die hkk gewähren ihren Mitgliedern Prämienzahlungen. Geben die Kassen nicht alle finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds aus, können die Restbeträge an die Mitglieder in Form von Prämienzahlungen weitergeleitet werden. Die Kassen selbst können entscheiden, ob diese Prämienzahlungen Quartalsweise, halbjährlich oder jährlich gewährt werden. Bei der IKK Südwest ist die erste Abwicklung dieser Prämienzahlungen bereits erfolgt.
Bei den anderen beiden genannten Kassen hat man sich für eine halbjährliche oder rückwirkende jährliche Zahlung entschieden. Die Stiftung Warentest hat ausführlich über dieses Thema informiert. Dabei wurde auch erwähnt, dass nicht alle Mitglieder dieser Kassen in den Genuss der Prämienzahlungen kommen. Sowohl die IKK Südwest als auch die BKK ALP plus schließen ALG-II-Empfänger von der Prämienzahlung aus. Mitglieder, die ihre Beiträge nicht regelmäßig entrichten und mit ihren Beiträgen im Verzug sind, müssen ebenfalls darauf verzichten. Dies ist gesetzlich verankert. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Prämie in bestimmter Höhe.
Schließlich kann diese Jahr für Jahr variieren, da auch die Ausgaben der Kassen ständigen Schwankungen ausgesetzt sind. So ist es auch möglich, dass die Prämienzahlung wieder komplett entfällt. Ein Grund dafür könnten rasant ansteigende Mitgliederzahlen sein, die natürlich ebenso rasant ansteigende Kosten verursachen.
No commentsAlles aus einer Hand – „Versicherungskomplettpakete“
Zu viele verschiedene Einzelversicherungen sind für den Normalverbraucher kaum noch zu überblicken. Die Privathaushalte verfügen durchschnittlich über sechs verschiedene Policen, manche sogar über noch einige mehr. Kein Wunder, dass es da schwer fällt, den Überblick zu behalten. Unfall, Hausrat, Haftpflicht, Pflege, Rente, Kfz-Versicherung, BU und wie sie alle heißen.
Vielen Versicherungsnehmern wäre eine Rundum-Police wesentlich lieber. Damit wären sämtliche Kosten auf den ersten Blick überschaubar, der Kunde hätte nur noch einen einzigen Ansprechpartner für eventuelle Anliegen, und er wäre komplett abgesichert. Einige wenige Versicherer haben bereits die ersten Komplettpakete entwickelt. Experten gehen davon aus, dass der Trend absolut in Richtung Komplettabsicherung für Jung und Alt geht. Die Vorteile sowohl für Versicherer als auch Versicherungsnehmer liegen dabei klar auf der Hand. Die Versicherer würden den derzeitigen enormen Verwaltungsaufwand stark reduzieren können und die eigenen Kosten radikal senken. Die Versicherungsnehmer würden mit einem einzigen Abschluss einen Rundumschutz erhalten.
Die Experten von Steria Mummert Consulting sind fest davon überzeugt, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Komplettprodukte auf den Markt kommen werden. Dabei soll den Kunden die Möglichkeit gegeben werden, ihr Paket individuell auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden. Die ersten sogenannten One-Insurance-Angebote werden in den kommenden fünf Jahren erwartet. Sie werden schon jetzt als eine Bereicherung am Versicherungsmarkt betrachtet.
No commentsRauchen für die Rente
Klingt paradox, ist aber logisch: Einige Versicherungen kalkulieren die monatliche Rente danach, wie lange ein Mensch lebt. Also: Ungesund leben für höhere Zusatzrenten? Anders bei der privaten Krankenversicherung: Je gesünder eine Person lebt, umso geringer das Risiko für den Versicherer, dass er Leistungen erbringen muss. Das senkt die Prämie. „Spiegel online“ berichtet, dass private Pensionsversicherungen das anders sehen:
Ein gesunder Lebensstil sorgt für eine höhere Lebenserwartung, sodass die Pensionskassen mehr zahlen müssen. Wer ungesund lebt, hat eine niedrigere Lebenserwartung und kann mit einer höheren Rente rechnen. Die Rechnung ist wahrlich einfach: Jahrelang zahlt der Kunde einen Betrag, der ihm bei Renteneintritt zusteht. Lebt der Versicherungsnehmer noch beispielsweise 35 Jahre, muss die Versicherung solange monatlich zahlen. Stehen ihm voraussichtlich noch 15 Jahre bevor, erhöht sich der Betrag logischerweise. Schon seit Beginn der 90-er Jahre ist dieses System in England verbreitet, mittlerweile machen auch immer mehr deutsche Versicherungen diese Art zum Standard. Beispielsweise bei der „Lebensversicherung von 1871“; wer schwere Krankheiten hat, bekommt eine höhere Rente.
Um knapp 12 Prozent erhöhte sich beispielsweise die Zusatzrente eines Patienten mit Herzkrankheiten, der nach seinem Herzinfarkt drei Bypässe mitmachen musste. Rauchen und Übergewicht können damit für eine höhere Rente führen – aber ist es das wert?
No commentsVersicherung für Kinder: Gesetzlich unzureichend
Es ist soweit: Die Einschulungen haben wieder begonnen. Neben all dem Stolz über ihr Kind sollten Eltern auch überlegen, wie es versichert ist, wenn es einen Unfall auf dem Schulweg gibt. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert das Kind unzureichend ab. Der Bund der Versicherten (BdV) warnt davor, sich auf die gesetzliche Unfallversicherung zu verlassen. Sie greift ausschließlich auf dem direkten Schulweg und zurück nach Hause; nicht aber, wenn das Kind zwischendurch noch zum Imbiss geht.
In sehr geringem Maße sind Kinder auf dem Schulhof und in der Schule versichert. Der BdV weist weiter darauf hin, dass Unfälle in der Freizeit gar nicht abgedeckt sind. Ergänzend hilft eine private Unfallversicherung, die das Kind 24 Stunden am Tag überall in der Welt absichert. Das Kind sollte für mindestens 200.000 Euro abgesichert werden, was etwa neunzig Euro jährlich kostet. Ergänzend bietet sich zudem die Kinderinvaliditätsversicherung an: Neben Unfällen gibt es auch einen Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Auch wenn die Invalidität dauerhaft ausfällt springt die Versicherung mit einer Rente ein. Etwa elf Euro monatlich kostet eine Kapitalauszahlung von 100.000 Euro. Der Rundumschutz der Kinder endet bei den Eltern: Eine Risikolebensversicherung, die beim Tod der Eltern die Hinterbliebenen und damit die Kinder versorgt, empfiehlt der BdV.
No commentsKrankentagegeldversicherung: Neues Urteil
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass die Krankenversicherung nicht berechtigt ist, einen Versicherungsnehmer darauf zu verweisen, den Beruf unter Kapitaleinsatz weiterzuführen, um die Tagegeldzahlungen abzukürzen. Unter dem Aktenzeichen IV ZR 274/06 ist das Urteil nachzulesen, in dem es konkret um eine selbstständige Werbekauffrau ging, die Werbemittel in einem Musterkoffer mit 25 Kilogramm zuzüglich einer Reisetasche von 16 Kilogramm beim Kunden vor Ort präsentierte.
Die Frau stürzte von einer Treppe und verletzte sich an der Schulter, sodass sie keine schweren Lasten mehr tragen konnte. So war es ihr nicht mehr möglich, ihre Koffer in den Kofferraum zu heben. 2,5 Jahre dauerte die Genesung, währenddessen die Krankenversicherung anfangs das Krankengeld zahlte. Nach einem dreiviertel Jahr stellte sie die Zahlung aber ein mit der Begründung, sie könne sich umorganisieren, woraufhin die Frau klagte. In erster Instanz waren die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig ebenfalls der Meinung, die Frau hätte ein anderes Auto und einen günstigeren Koffer anschaffen können; die Richter des Bundesgerichtshofs sahen das anders. Es sei nicht möglich, dass der Versicherer die Versicherungsnehmer in andere Berufe verweise oder die gewohnten Arbeitsabläufe zur Umorganisation antreibe.
Damit musste die Versicherung das Krankengeld solange zahlen, bis die Klägerin sich von ihrem Sturz erholt hatte.
No commentsKurios – Knöllchenversicherung in den USA
Ist es nur eine Frage der Zeit, bis es auch hierzulande eine sogenannte „Ticket Insurance“, eine Knöllchenversicherung, geben wird? In den USA, im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, wird diese bereits seit einiger Zeit gern abgeschlossen.
Der monatliche Beitrag liegt bei etwa 16 Dollar und ist eigentlich für jedermann erschwinglich. Wer regelmäßig einige Knöllchen im Monat wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparkens bekommt, fährt mit dieser Versicherung weitaus günstiger. Allerdings kommt sie auch nicht für jegliches Fehlverhalten der Autofahrer auf. Einem Bericht der „New York Times“ zufolge gewährt diese Knöllchenversicherung für Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit am Steuer oder grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr aber keine Leistungen.
Bei dieser Versicherung geht es nur darum, die monatlichen Kosten für Falschparken oder andere geringe Vergehen im Rahmen zu halten. Und auch diese sind begrenzt. So werden von dem Versicherungsunternehmen nur Strafzettel bezahlt, deren Bußgeld die Grenze von 350 Dollar nicht überschreiten. Und das ist nicht die einzige Einschränkung. Die Gesamtleistung der Versicherung innerhalb eines Jahres liegt bei maximal 1.500 Dollar.
Schließlich soll Fehlverhalten im Straßenverkehr mit dieser Versicherung nicht unterstützt und womöglich noch gefördert werden. Sie dient schlichtweg dazu, kleinen Verkehrssündern horrende Kosten zu ersparen. Der Weg erscheint für unsere Verhältnisse sehr kurios. Doch für ungewöhnliche Geschäftsideen sind die USA ja schließlich bekannt.
No commentsKFZ Versicherung: Keine Hochstufung bei Parkschäden
Die DEVK hat ihrer Kfz-Versicherung ein ganz besonderes Highlight beigefügt: den Parkschadenschutz. Unter allen Versicherern ist dieser einzigartig und inzwischen sogar als eigene Marke zertifiziert worden. Wer auf diese Weise abgesichert ist, hat keine Einbußen mehr in der Vollkaskoversicherung, wenn doch einmal eine Delle ausgebessert werden muss. Gerade auf Parkplätzen entstehen schnell einmal kleinere Blechschäden, die bislang bei üblicher Abwicklung über die bestehende Vollkaskoversicherung langwierige, finanzielle Nachteile mit sich brachten.
Das Angebot der DEVK umfasst die Abwicklung eines solchen Schadens als Teilkaskoschaden, wobei nicht die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung fällig wird, sondern diese hier maximal 50 Euro beträgt. Allerdings sind zwei Kriterien zu erfüllen, damit der Versicherte von dieser Option Gebrauch machen kann. Der Schaden muss in einer Werkstatt behoben werden, die Vertragspartner der DEVK ist. Außerdem muss eine Reparatur per „Smart Repair Verfahren“ möglich sein.
Auch die Inanspruchnahme dieser Serviceoption ist eingeschränkt. Der Versicherte darf sie maximal einmal pro Jahr in Anspruch nehmen. Der Parkschadenschutz kommt bei den Versicherten sehr gut an. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann andere Versicherer ähnliche Produkte oder Zusatzoptionen zum bestehenden Versicherungsschutz entwickeln und auf den Markt bringen werden. Die Versicherten wird es mit Sicherheit freuen. Denn Konkurrenz belebt schließlich das Geschäft.
No commentsVersicherung sieht Sehnenriss als Unfall
Versicherungsrechtlich gilt ein Sehnenriss als Unfall, wie das Landgericht Dortmund entschieden hat, als ein Badmintonspieler gegen seine Versicherung klagte, wie die Deutsche Anwaltsauskunft mitteilt. Konkret ist dem Hobbysportler die Achillessehne am rechten Fuß gerissen, als er Badminton spielen wollte.
Daraufhin wurde Invalidität von einem Gutachter festgestellt, aber die Versicherung wollte einen Unfall nicht anerkennen. Das Landgericht Dortmund verwies auf die “Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen” der Deutschen Versicherungswirtschaft, um die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro wegen Teilinvalidität zu verpflichten. Die Versicherungsbedingungen gelten natürlich auch für die Versicherung des Verunfallten, sodass ein Unfall dann vorliegt, wenn ein Gelenk verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen sind, wenn erhöhte Kraftanstrengung aufgebracht wird.
Darauf beriefen sich die Richter bei ihrer Entscheidung. Wenn beim Sport besondere Anstrengungen – die bekanntlich nun mal anfallen – aufgewendet werden müssen und es kommt zu Sportverletzungen, so gelten diese als Unfall bei der Versicherung, weil Sport die herkömmliche Anstrengung bei normaler körperlicher Bewegung übersteigt. Die Deutsche Anwaltsauskunft geht sogar davon aus, dass Verletzungen, die aus dem Anspannen der Bizepssehnen etwa beim Sportkegeln oder beim 50 Meter Sprint entstehen, als Unfälle zu werten sind, die die Unfallversicherung dann zu tragen hat. Eine wichtige Information, die Hobbysportlern bei Invalididtät wirklich weiterhelfen kann.
No comments“Junge Starter-Paket” der Generali Versicherung
Die Generali Versicherung bietet gebündelt eine private Haftpflicht-, eine Unfall-, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Riesterrente im “Juge Starter-Paket” für 15- bis 29-Jährige an. Sämtliche enthaltenen Policen sind einzeln abgeschlossene Verträge, die auch einzeln gekündigt werden können. Wie gewohnt zahlt man die Berufsunfähigkeitsversicherung nach Alter.
Aber auch wenn das Paket sehr attraktiv klingt, zeigen sich Schwächen: Die Beiträge für einzelne Versicherungen sind zu teuer oder reichen in ihren Leistungen nicht aus. Das Plus der Generali Versicherung und dieses Pakets ist, dass die Versicherungsvertragsbedingungen fair gestaltet sind. Weiter zeigt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung günstig: Ein 15-jähriger Nichtraucher zahlt bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro einen Jahresbeitrag von 197 Euro, ein 20-Jähriger 394 Euro und ein 25-Jähriger 493 Euro. Nicht vergessen sollte man aber, dass mit steigendem Alter auch die Ansprüche steigen, sodass die 1.000 Euro ab 25 Jahren nur noch wenig Sinn machen. Auch bei den restlichen Versicherungen ist die Konkurrenz hoch: Die Privathaftpflichtversicherung gibt es woanders schon für siebzig Euro im Jahr – bei gleich guten oder besseren Leistungen. Auch die Unfallversicherung gibt es um die Hälfte billiger. Außerdem: Welcher 15-Jährige braucht eine Privathaftpflichtversicherung, wo meist noch die Familienhaftpflicht der Eltern greift? Auch die Riesterrente macht erst Sinn, wenn man berufstätig ist.
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