Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Versicherung zahlt nicht bei freilaufenden Tieren

Hundebesitzer schätzen nur zu häufig ihren Verbeiner falsch ein: Sie lassen ihn ohne Leine  rumlaufen und der Satz “Der tut nix” ist vielen wohlbekannt. In NRW bestimmt das Landeshundegesetzt, dass Hunde an öffentlichen und belebten Plätzen angeleint zu halten sind; manchmal auch mit Maulkorb.

Halten sich Herrchen und Frauchen nicht daran, kann das Folgen haben. Unter Aufsicht dürfen Hunde frei laufen; Herrchen oder Frauchen müssen jederzeit eingreifen können. Wer seinen Hund in NRW nicht anleint, muss zunächst mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

Weiter sieht es so aus, dass die Versicherung nicht für Schäden aufkommt, die der unangeleinte Hund verursacht. Häufig kann es neben dem Versicherungsverlust auch zu einer Anzeige wegen Fahrlässigkeit kommt – eine Versicherung wird aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass der Prozess verloren ist, nicht für die entstehenden Kosten aufkommen. Die Regeln sind klar: Wer einen Hund hat – und sei er noch so lieb – muss Verantwortung für ihn übernehmen. Dazu gehört es, an vorgeschriebenen Stellen anzuleinen – diese Vorschrift hat nichts mit vagen Vermutungen gegen Vierbeinern zu tun, sondern damit, dass sich Bello & Co. erschrecken können, wenn Menschenmengen anwesend sind.

Eine günstige Hundehafftpflicht für nur 35,90 Euro beitet die IAK GmbH aus Bottrop an. Viele Hundebesitzer ergänzen die Hundehaftpflicht noch um eine Hunde OP Krankenversicherung – die gibt es bereits ab 8,90 Euro.

Kommt es dazu, kann es zu Unfällen kommen, die die Versicherung nicht übernimmt, wenn der Hund ohne Leine läuft.

Keine Kommentare

No comments yet. Be the first.

Leave a reply