Autoversicherung: Beim Unfall auf die Polizei warten
Hat ein Autofahrer einen Unfall, so muss er am Unfallort auf die Polizei warten. Selbst wenn einer der verunfallten Autofahrer Zeugen auftun konnte und er seinen Wagen sowie die Papiere am Unfallort zurücklassen können, ist es unabdingbar, das Eintreffen der Polizei abzuwarten und den Ort nicht einfach zu verlassen. Sollte dies nicht beachtet werden, kann es passieren, dass die Versicherung keine Leistungen mehr erbringen muss.
Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins weisen aktuell darauf hin, wobei sie auf ein Urteil vom Oberlandesgericht Saarbrücken verweisen. Unter dem Aktenzeichen 5 U 424/08 ist das Urteil nachzulesen, in dem es weiter heißt, der Autofahrer stehe in der Pflicht, alles zu tun, damit der Tatbestand aufgeklärt werden könne, um den Schaden gering zu halten. Dazu gehöre auch, sich nicht vom Unfallort zu entfernen, bis die Polizei eintrifft. Konkret ging es um einen Mann, der nachts in eine Gartenmauer fuhr. Der Sachschaden betrug 800 Euro und der Fahrer verließ den Unfallort. Später begründete er, dass er unter Schock gestanden habe, aber mit Zeugen sprach und eine Papiere hinterlassen hatte.
Die Autoversicherung aber verweigerte die Zahlung mit der Begründung, er habe nicht zur Aufklärung des Tatbestands beigetragen. Die Polizei will etwa prüfen, ob Alkohol im Spiel war.
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