Auto im Weiher: Versicherung zahlt
Wenn ein Wagen auf einer abschüssigen Straße steht und in einen Weiher rollt, muss die Vollkaskoversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen, wie das Oberlandesgericht in Koblenz in einem neuen Urteil entschieden hat. Unter dem Aktenzeichen 10 U 622/08 lässt sich das Urteil nachlesen, in dem der Richter so argumentierte, dass es sich um einen Unfall handle. Auch dann sei der Vorfall als Unfall anzusehen, wenn der Fahrzeughalter es verpasst, die Handbremse richtig anzuziehen.
Setzt sich dann der Wagen selbstständig in Bewegung, muss die Versicherung trotzdem zahlen. Geklagt hatte ein Fahrzeughalter gegen seine Vollkaskoversicherung; der Fahrzeughalter hatte seine Handbremse an abschüssiger Straße nicht fest genug angezogen, sodass das Auto in einen Weiher gerollt ist. Seine Vollkaskoversicherung wollte den Schaden nicht regulieren.
Begründung: Es handle sich nicht um einen typischen Unfall. Man könne also keinen Unfallschaden regulieren; vielmehr sei es ein Betriebsschaden – und dieser wäre in der Vollkasko der KFZ Versicherung nicht versichert. Dem allerdings widersprachen die Richter vom Oberlandesgericht Koblenz: Betriebsschäden geschehen unmittelbar durch einen Fehler in der Bedienung des Kfz. Etwa wenn man falsch tanken würde könne man über einen Betriebsschaden reden. Im vorliegenden Fall handle es sich um einen klassischen Unfall, so die Richter. Die Versicherung musste also für den Schaden aufkommen.
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