Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Versicherer drücken sich vor Zahlungen an Angehörige toter Bundeswehrsoldaten

In den vergangenen Wochen wurde in den Medien bereits mehrfach über die beschämende Verfahrensweise einiger Versicherer berichtet. Es geht um die Auszahlung der Versicherungssummen aus den Lebensversicherungen von insgesamt 21 Bundeswehrsoldaten, die im Einsatz ihr Leben verloren. Die Versicherer berufen sich mit ihrer Zahlungsverweigerung auf eine Kriegsklausel, die besagt, dass ein Anspruch auf Auszahlung nicht besteht, wenn der Todesfall durch Kriegsereignisse herbeigeführt wurde.

Es scheint, als würden sich die Versicherungsunternehmen vor den Zahlungen an die Familienangehörigen drücken wollen. Sie verstecken sich hinter dieser sogenannten Kriegsklausel, um die Zahlungen nicht leisten zu müssen. Sowohl die „Welt“ als auch die „Sächsische Zeitung“ berichteten bereits ausführlich über diese Vorfälle. Das Bundesverteidigungsministerium zeigte sich fassungslos darüber und veranlasste die Zahlungen durch den Bund in ebendiesen 21 bekannten Fällen. Die Untersuchungen zu diesen Fällen sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit erfolgt eine umfassende Prüfung jedes einzelnen Vorgangs.
Obwohl in den Fällen dieser 21 Bundeswehrsoldaten wenig Kulanz seitens der Versicherer gezeigt wurde, gibt es doch auch andere Beispiele, in denen komplikationslos Zahlungen in ebenso strittigen Fällen erfolgten. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Versicherer zukünftig Anstand und Moral beweisen und sich nicht mehr hinter einer Kriegsklausel verstecken.

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