Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Ferienjobs und Praktika durch gesetzliche Unfallversicherung abgesichert

Jedes Jahr zur Ferienzeit bemühen sich zahlreiche Schüler und Studenten um Ferienjobs oder Praktika in den verschiedensten Bereichen. Doch viele von ihnen sind über den gesetzlichen Unfallschutz kaum oder gar nicht informiert. Oft wird einfach nicht daran gedacht, wie schnell eigentlich ein Arbeitsunfall passieren kann. Im Falle eines Falles ist die betroffene Person durch den Arbeitgeber über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Arbeitnehmer zahlt hierfür keinerlei Beiträge, erhält aber den vollen Versicherungsschutz. Dieser gilt für alle Arbeitsunfälle und Wegeunfälle gleichermaßen. Sobald der Arbeitnehmer die eigene Wohnung verlässt, um zur Arbeit zu gehen, greift der Versicherungsschutz.

Er erlischt erst in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer nach der Arbeit wieder zuhause angekommen ist. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sämtliche anfallenden Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Auch Lohnersatzleistungen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung geleistet. Handelt es sich um eine schwerere Verletzung mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung, tritt auch eine entsprechende Rentenzahlung in Kraft. Wird die betroffene Person durch einen solchen Unfall zum Pflegefall, werden auch alle anfallenden Pflegekosten übernommen. Damit sind Schüler und Studenten im Praktikum oder Ferienjob vollständig abgesichert. Es spielt keine Rolle, wie lange das Beschäftigungsverhältnis andauert. Allerdings ist die Sachlage im Falle eines Auslandspraktikums nicht ganz so einfach. Ist ein solches Praktikum angedacht, sollte die betreffende Person unbedingt im Vorfeld genaue Informationen zum Versicherungsschutz in dem entsprechenden Land einholen. Ist dort keine gesetzliche Unfallversicherung in der Form vorhanden, wie sie hier bekannt ist, wird der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig.

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