Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Kfz-Unfall: Anwalt sofort erlaubt

Auch, wenn die Versicherung des gegnerischen Beteiligten von einem Verkehrsunfall sofort bestätigt, die Schadenregulierung zu übernehmen, muss sie die Anwaltskosten des Geschädigten tragen, wie die Neue Juristische Wochenzeitschrift berichtet. Dabei geht die Zeitschrift auf ein Urteil vom Amtsgericht Kassel ein, welches durch einen konkreten Fall entschied, es gäbe keinen “rechtlich einfach gelagerten Verkehrsunfall” mehr.

Das Urteil lässt sich nachlesen unter dem Aktenzeichen 415 C 6203/08, in dem es konkret um eine Klage seitens einer Autovermietung ging. Ein dem Unternehmen gehörendes Fahrzeug war in einem Kfz-Unfall verwickelt und die gegnerische Haftpflichtversicherung hatte bestätigt, die Schadenregulierung uneingeschränkt zu übernehmen. Allerdings übersah sie dabei die Kosten für dem Anwalt und weigerte sich, diese zu übernehmen. Es handelte sich um eine sogenannte vorgerichtliche Einschaltung des Anwalts – und die Richter vom Amtsgericht Kassel meinten, auch diese seien erstattungsfähig. Schließlich müsse der Geschädigte gegen eine Versicherung angehen, die eine eigene und hoch spezialisierte Rechtsabteilung unterhält, argumentierten die Richter.

Um sozusagen Waffengleichheit herzustellen, sei der Fahrzeughalter im Recht, wenn er fachkundigen Rat einhole – diesen habe die Versicherung in die Kosten mit einzuberechnen. Damit musste das Versicherungsunternehmen auch die Kosten für die Beratung bei dem Anwalt übernehmen und die Autovermietung blieb nicht auf den Anwaltskosten sitzen.

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