Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Versicherung sieht Sehnenriss als Unfall

Versicherungsrechtlich gilt ein Sehnenriss als Unfall, wie das Landgericht Dortmund entschieden hat, als ein Badmintonspieler gegen seine Versicherung klagte, wie die Deutsche Anwaltsauskunft mitteilt. Konkret ist dem Hobbysportler die Achillessehne am rechten Fuß gerissen, als er Badminton spielen wollte.

Daraufhin wurde Invalidität von einem Gutachter festgestellt, aber die Versicherung wollte einen Unfall nicht anerkennen. Das Landgericht Dortmund verwies auf die “Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen” der Deutschen Versicherungswirtschaft, um die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro wegen Teilinvalidität zu verpflichten. Die Versicherungsbedingungen gelten natürlich auch für die Versicherung des Verunfallten, sodass ein Unfall dann vorliegt, wenn ein Gelenk verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen sind, wenn erhöhte Kraftanstrengung aufgebracht wird.

Darauf beriefen sich die Richter bei ihrer Entscheidung. Wenn beim Sport besondere Anstrengungen – die bekanntlich nun mal anfallen – aufgewendet werden müssen und es kommt zu Sportverletzungen, so gelten diese als Unfall bei der Versicherung, weil Sport die herkömmliche Anstrengung bei normaler körperlicher Bewegung übersteigt. Die Deutsche Anwaltsauskunft geht sogar davon aus, dass Verletzungen, die aus dem Anspannen der Bizepssehnen etwa beim Sportkegeln oder beim 50 Meter Sprint entstehen, als Unfälle zu werten sind, die die Unfallversicherung dann zu tragen hat. Eine wichtige Information, die Hobbysportlern bei Invalididtät wirklich weiterhelfen kann.

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