Versicherungen – Vergleichen und Sparen

KFZ Versicherung: Keine Hochstufung bei Parkschäden

Die DEVK hat ihrer Kfz-Versicherung ein ganz besonderes Highlight beigefügt: den Parkschadenschutz. Unter allen Versicherern ist dieser einzigartig und inzwischen sogar als eigene Marke zertifiziert worden. Wer auf diese Weise abgesichert ist, hat keine Einbußen mehr in der Vollkaskoversicherung, wenn doch einmal eine Delle ausgebessert werden muss. Gerade auf Parkplätzen entstehen schnell einmal kleinere Blechschäden, die bislang bei üblicher Abwicklung über die bestehende Vollkaskoversicherung langwierige, finanzielle Nachteile mit sich brachten.

Das Angebot der DEVK umfasst die Abwicklung eines solchen Schadens als Teilkaskoschaden, wobei nicht die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung fällig wird, sondern diese hier maximal 50 Euro beträgt. Allerdings sind zwei Kriterien zu erfüllen, damit der Versicherte von dieser Option Gebrauch machen kann. Der Schaden muss in einer Werkstatt behoben werden, die Vertragspartner der DEVK ist. Außerdem muss eine Reparatur per „Smart Repair Verfahren“ möglich sein.

Auch die Inanspruchnahme dieser Serviceoption ist eingeschränkt. Der Versicherte darf sie maximal einmal pro Jahr in Anspruch nehmen. Der Parkschadenschutz kommt bei den Versicherten sehr gut an. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann andere Versicherer ähnliche Produkte oder Zusatzoptionen zum bestehenden Versicherungsschutz entwickeln und auf den Markt bringen werden. Die Versicherten wird es mit Sicherheit freuen. Denn Konkurrenz belebt schließlich das Geschäft.

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