Mit gutem Beispiel voran: Prämienzahlung durch IKK Südwest, BKK ALP plus und hkk
Es klingt beinahe unwirklich: Die IKK Südwest, die BKK ALP plus und die hkk gewähren ihren Mitgliedern Prämienzahlungen. Geben die Kassen nicht alle finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds aus, können die Restbeträge an die Mitglieder in Form von Prämienzahlungen weitergeleitet werden. Die Kassen selbst können entscheiden, ob diese Prämienzahlungen Quartalsweise, halbjährlich oder jährlich gewährt werden. Bei der IKK Südwest ist die erste Abwicklung dieser Prämienzahlungen bereits erfolgt.
Bei den anderen beiden genannten Kassen hat man sich für eine halbjährliche oder rückwirkende jährliche Zahlung entschieden. Die Stiftung Warentest hat ausführlich über dieses Thema informiert. Dabei wurde auch erwähnt, dass nicht alle Mitglieder dieser Kassen in den Genuss der Prämienzahlungen kommen. Sowohl die IKK Südwest als auch die BKK ALP plus schließen ALG-II-Empfänger von der Prämienzahlung aus. Mitglieder, die ihre Beiträge nicht regelmäßig entrichten und mit ihren Beiträgen im Verzug sind, müssen ebenfalls darauf verzichten. Dies ist gesetzlich verankert. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Prämie in bestimmter Höhe.
Schließlich kann diese Jahr für Jahr variieren, da auch die Ausgaben der Kassen ständigen Schwankungen ausgesetzt sind. So ist es auch möglich, dass die Prämienzahlung wieder komplett entfällt. Ein Grund dafür könnten rasant ansteigende Mitgliederzahlen sein, die natürlich ebenso rasant ansteigende Kosten verursachen.
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