Archive for Oktober, 2009
Finanztest: Nürnberger Versicherung wendet dreiste Methoden an
In der Ausgabe 09/2009 schreibt die Finanztest über die Nürnberger Versicherung, sie würde dreiste Methoden anwenden. Dabei ginge es der Versicherung um die Riester-Kunden, die sie halten wollten. Konkret schreibt das Magazin über eine Frau, die bei der Nürnberger Versicherung eine Riester-Fondspolice hielt und diese auflösen wollte. Das neugewonnene Kapital wollte sie in den Fondssparplan DWS Riesterrente Premium übertragen, woraufhin sie einen „vor Halb- und Unwahrheiten strotzendes Schreiben von einem Vermittler der Versicherungsgesellschaft“ erhielt, wie die Finanztest schreibt.
Die DWS würde „keinerlei Garantie über die Höhe der Rente“ aussprechen, hieße es darin; es gäbe lediglich die gesetzliche Garantie. Die Finanztest nennt diesen Brief „dreist“ und begründet dieses Urteil damit, dass auch die Nürnberger Versicherung nicht in der Lage sei, eine Rentengarantie auszusprechen, schließlich sei sie abhängig von dem Erfolg des Fonds, wie das bei allen Riester-Fondsprodukten üblich sei. Daneben behauptet der Brief, dass die Riester-Rente der Fondsgesellschaft Union Investment „schiefgegangen“ sei. Die Finanztest kann die harte Reaktion der Nürnberger Versicherung nicht nachvollziehen; so hätten sachliche Argumente wohl ausgereicht. Kündigt man die Riester-Versicherung, macht man mit Sicherheit Minus.
Die Abschlusskosten gehen verloren, aber diese Argumentation schien der Nürnberger Versicherung fremd zu sein. Die Finanztest zeigt sich unverständlich gegen solch unsachliche Argumente.
No commentsAllianz24: Das Baby hat einen neuen Namen
Bereits vor einiger Zeit ging durch die Medien, dass sich die Versicherung Allianz24 umbenennen wolle. Nun steht nach Unternehmensaussagen der Name fest: Allsecur soll das gute Stück heißen. Natürlich war es Autobesitzern auch schon vor dieser Umbenennung möglich, eine Versicherung für des Deutschen besten Freundes, das Auto, abzuschließen. Aber durch die Umstellung auf Allsecur entfallen für den Versicherungsnehmer zusätzliche Kosten, etwa für Abschluss- und laufende Betreuungsprovisionen der Policen-Vertreter. Bedeutet: Wird Allsecur ungewohnt günstig, könnte das ordentlich den Wettbewerb ankurbeln.
Die Allianz schrieb im ersten Halbjahr 2009 ein Minus von rund 100 Millionen Euro – das waren vier Prozent. Das Unternehmen habe sich nach eigenen Aussagen auch aufgrund des zunehmenden Preisdrucks umbenannt. Daneben wird die Allianz voraussichtlich ab Herbst einen neuen Tarif starten, den es nur im Netz geben soll: auto.online service soll sich dieser nennen. Der Kunde schließt dabei den Vertrag selbst ab und im Falle eines Schadens können sie sich an die örtlich ansässige Allianz-Agentur wenden.
Der konkrete Starttermin steht für Allsecur noch nicht fest; vor dem offiziellen Versicherungswechselbeginn Ende November soll der Direktversicherer aber online gehen. Um zum Januar des neuen Jahres eine günstigere oder bessere Versicherung zu nutzen, muss regulär bis zum 30. November seine Versicherung gekündigt haben.
No commentsVersicherungsdarlehen
Vor kurzem ging es durch die Medien: Viele Verbraucher kündigen ihre kapitalbildende Lebensversicherung, wenn sie Geld brauchen, anstatt sie zu beleihen oder gar zu verkaufen. Das würde zu weniger Verlusten führen. Nicht immer hat jeder die Möglichkeit, einen Kredit zu bekommen; es fehlen die Sicherheiten oder der Kredit ist für jemanden, der derzeit arbeitssuchend ist.
Hier kann das Beleihen der Lebensversicherung helfen! Das Prinzip ist einfach: Der Versicherungsnehmer leiht sich das Geld, was er vorher schon eingezahlt hat. Weil daraus folgend kein Risiko für die Versicherung besteht, wird dieser Kredit durch die Versicherung sehr günstig. Das Risiko der Versicherung, im Schadenfall zahlen zu müssen, verschwindet dadurch, dass das Versicherungsunternehmen in diesem Fall den gezahlten Kredit mit der Versicherungsleistung verrechnen würde. Genau dieses geminderte Risiko macht es möglich, diesen Kredit auch für Arbeitssuchende auszuschütten.
Wichtig bei diesem Versicherungsdarlehen ist es, dass die Beitragszahlung trotz des Kredites fortläuft, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt! Die spätere Auswahl spricht auch für den Versicherungskredit: Entweder, man zahlt den geliehenen Betrag zurück und bekommt die volle Summe aus der Versicherung, oder man nimmt die Abstriche in Kauf und bekommt den restlichen Betrag ausbezahlt. Es ergibt sich für beide Seiten ein Gewinn, wenn man das Versicherungsdarlehen wählt.
No commentsBeste PKV auswählen
Es ist nicht einfach, die für sich beste private Krankenversicherung auszuwählen – gibt es so viele Angebote am Markt. Immer wieder die Krankenversicherung zu wechseln, macht wenig Sinn, wenngleich die Altersrückstellungen mitgenommen werden können.
Das aber nur teilweise, deshalb bleibt einiges auf der Strecke. Es ist wichtig, eine langfristig günstige private Krankenversicherung mit ausreichenden Leistungen zu finden. Lockangebote, die nach einiger Zeit ihre Preise erhöhen, sind nicht zu empfehlen. Es gilt, nach einem Versicherungsvergleich mal einen Blick hinter die Kulissen zu werfen: Die Bilanzen der Versicherungsunternehmen werden meist veröffentlicht, sodass der Versicherungsnehmer schauen kann, wie das Unternehmen die vergangenen Jahre gewirtschaftet hat. Gerade in Krisenzeiten spielt die Kennzahl der Eigenkapitals-Quote (EK) eine Rolle: Sie zeigt an, wie das Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und Eigenkapital ist. Je höher der EK ausfällt, umso liquider ist das Unternehmen und umso besser übersteht es Krisenzeiten. Es gab Zeiten, in denen Verbraucher ein Leben lang beim selben Arbeitgeber waren, bei derselben Bank waren und nicht zuletzt ein Leben lang bei derselben Versicherung waren. Aufgrund des Überangebots am Markt sind diese Zeiten vorbei – um aber doch annähernd ein langfristiges Verhältnis zu einem Versicherungsunternehmen zu bekommen, lohnt sich ein Versicherungsvergleich und ein anschließender Blick in die Bilanz des Unternehmens.
No commentsKfz-Unfall: Anwalt sofort erlaubt
Auch, wenn die Versicherung des gegnerischen Beteiligten von einem Verkehrsunfall sofort bestätigt, die Schadenregulierung zu übernehmen, muss sie die Anwaltskosten des Geschädigten tragen, wie die Neue Juristische Wochenzeitschrift berichtet. Dabei geht die Zeitschrift auf ein Urteil vom Amtsgericht Kassel ein, welches durch einen konkreten Fall entschied, es gäbe keinen “rechtlich einfach gelagerten Verkehrsunfall” mehr.
Das Urteil lässt sich nachlesen unter dem Aktenzeichen 415 C 6203/08, in dem es konkret um eine Klage seitens einer Autovermietung ging. Ein dem Unternehmen gehörendes Fahrzeug war in einem Kfz-Unfall verwickelt und die gegnerische Haftpflichtversicherung hatte bestätigt, die Schadenregulierung uneingeschränkt zu übernehmen. Allerdings übersah sie dabei die Kosten für dem Anwalt und weigerte sich, diese zu übernehmen. Es handelte sich um eine sogenannte vorgerichtliche Einschaltung des Anwalts – und die Richter vom Amtsgericht Kassel meinten, auch diese seien erstattungsfähig. Schließlich müsse der Geschädigte gegen eine Versicherung angehen, die eine eigene und hoch spezialisierte Rechtsabteilung unterhält, argumentierten die Richter.
Um sozusagen Waffengleichheit herzustellen, sei der Fahrzeughalter im Recht, wenn er fachkundigen Rat einhole – diesen habe die Versicherung in die Kosten mit einzuberechnen. Damit musste das Versicherungsunternehmen auch die Kosten für die Beratung bei dem Anwalt übernehmen und die Autovermietung blieb nicht auf den Anwaltskosten sitzen.
No commentsHauptsache gut versichert: Damit die Freude am eigenen Haus nicht vorzeitig getrübt wird! Jetzt Ihre Gebäudeversicherung prüfen!
Schlimme Meldungen über Tsunamis, Tornados und andere Katastrophen weltweit lassen und allzu schnell vergessen, dass auch Deutschland kein “Land der Glückseligen” ist. Will meinen: Auch bei uns können Naturgewalten ganze Existenzen vernichten: “Jeder Hauseigentümer sollte daher”, so der dringende Rat der Experten, “mit dem Erwerb einer Immobilie auch gleich eine maßgeschneiderte Wohngebäudeversicherung mit abschließen!”
Das dass kein Luxus und auch keine Verkaufsstrategie der Versicherungsbranche darstellt, müsste nach den Sturmschäden der Vergangenheit eigentlich jedermann klar sein.
Dabei ruft insbesondere der Rückblick auf Mega-Sturm “Kyrill”, der in der Nacht zum 19. Januar 2007 binnen kurzer Zeit großes Unheil anrichtete, nach wie vor ungute Erinnerungen wach. Wobei dies freilich nur die Spitze eines Eisbergs darstellt. Denn jeder, der Nachrichten und Wetterberichte aufmerksam verfolgt, wird rasch feststellen, dass immer wieder – wenngleich örtlich begrenzte -, Sturmböen und Hagelfelder den Häuslebauern das Leben schwer machen.
Daher ist es so, dass praktisch kein Hausbesitzer auf (s)eine Gebäudeversicherung verzichten kann. Die Police, die Sturmschäden (ab Windstärke 8), Hagelschlag, Brandschäden, Blitzeinschläge, Explosionen und Wassereinbrüche abdeckt, ist daher in manchen Landkreisen sogar zwingend vorgeschrieben. Zumindest wird kaum eine Bank, die ein Bauobjekt per Kredit finanziert (hat), darauf verzichten wollen!
Hier muss also der Bauherr und künftige Eigentümer selbst aktiv werden.
Anders sieht es in der Regel bei Eigentumswohnungen aus, wo die Versicherung meist vom und über den Verwalter der Anlage gestellt wird.
Doch was ist, wenn gar nicht neu gebaut, sondern statt dessen in ein gebrauchtes Objekt investiert wird?
In diesem Fall ist es zunächst einmal so, dass der Käufer der Immobilie eine bereits bestehende Gebäudeversicherung quasi mit übernimmt. Die darf dann – selbst wenn eine Police in der betreffenden Region nicht zwingend vorgeschrieben ist -, keinesfalls gekündigt werden. Vielmehr sollte man sich als stolzer Neubesitzer Versicherungssumme und Versicherungsumfang genau ansehen. Dabei wird man dann häufig feststellen, dass zu niedrig kalkuliert wurde, so dass man – im Schadensfall -, auf etlichen Unkosten sitzen bleibt.
Die Police muss dann, im eigenen Interesse (!), aufgestockt werden …
Zudem sollte man bedenken, dass auch bei jeder Veränderung des Gebäudes (etwa dem Einbau eines Wintergartens oder dem Ausbau des Dachgeschosses), die eine Wertsteigerung darstellt, die Versicherungssumme den neuen Gegebenheiten anzupassen ist. Auch hier sollte daher umgehend der Versicherer informiert werden!
Zudem gibt es spezielle Policen, die die eigentliche Bauphase absichern. Für diese Zeit sollten Hausbesitzer in spe zusätzlich eine so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Denn selbst dann, wenn Unbefugte die Baustelle betreten und dabei zu Schaden kommen, könnte letztendlich der Bauherr selbst haftbar gemacht werden.
Empfehlenswert ist zudem eine Rohbauversicherung.
Eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht dagegen nur derjenige, der (s)ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Denn jeder Selbstnutzer eines Eigenheims hat das daraus resultierende Risiko bereits über seine “normale” Privathaftpflicht gedeckt!
Anders sieht es bei Vermietern aus, die – schneller als sie vielleicht glauben mögen -, haftbar gemacht werden (können). So ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, sein Gelände so zu sichern, dass dort keine Personen zu Schaden kommen. Dazu gehören insbesondere auch das Reinigen und Streuen der Gehwege bei Eis und Schnee. Lasten, die häufig per Mietvertrag an die Mieter delegiert werden. Und dennoch haftet – werden diese Pflichten versäumt -, letztendlich der Eigentümer!
Gut also, wenn man gut versichert ist. Um allen Interessierten einen raschen Überblick zu verschaffen, hat die IAK GmbH für ihre Kunden (und alle, die es werden wollen) rund 360 (!) verschiedene Tarife zur Gebäudeversicherung bereit gestellt.
Den kostenlosen Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung finden Sie hier unter:
www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Alle User des Internet-Portals können hier Preise und Leistungen vergleichen und auch online Policen abschließen.
No commentsNürnberger Versicherung feiert Geburtstag
Schon 125 Jahre gibt es sie: Die Nürnberger Versicherungsgruppe, die am 28. September 1884 gegründet wurde. Damals wurde dem Versicherungsunternehmen die Erlaubnis für ihr Geschäft vom Königlich Bayerischen Staatsministerium des Inneren verliehen; gegründet hat Lothar Freiherr von Faber die Versicherung mit dem Hintergrund, für seine Firma, heute Faber-Castell, eine Kranken- und Unterstützungskasse inklusive betrieblicher Altersvorsorge zu schaffen. Als erste selbstständige Lebensversicherungs-AG in Bayern konnte die Nürnberger Versicherung ihren Geschäftsbereich später auf das komplette damalige Deutsche Reich und auf Österreich-Ungarn ausweiten.
Die Produktpalette wurde um die Jahrhundertwende um die Unfall-, Haftpflicht- und die Kfz-Haftpflichtversicherung ausgebaut. Eine Abonnentenversicherung führte die Nürnberger zusammen mit dem Leipziger Verleger Bernhard Meyer im Jahre 1901 ein: Eine Koppelung aus Unfallversicherung inklusive Abonnement der Wochenzeitschrift, womit die Versicherung einen Aufschub erlebte. Im Juli 2009 stockte die Nürnberger Versicherung durch die Sächsische Verbraucherzentrale: Die Versicherung machte innerhalb einer Beitragserhöhung nicht auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam. Es gab einen Verweis auf den Paragraphen, der im Versicherungsvertragsgesetz auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam macht. Auch die Lebensversicherung hat Nachholbedarf: Im Jahre 2008 belegt die Nürnberger Leben den vierten Platz auf der Negativliste der Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht (BaFin). Die Tradition reicht nun also seit 125 Jahren; und wird sicher noch einige Jahre bestehen bleiben.
No commentsAktion sichere Weide
Mitunter ruft der Anblick von Pferden auf der Weide zwiespältige Gefühle hervor:
Natürlich ist es zunächst einmal so, dass sich die Tiere draußen im Freien wohler als in einem düsteren und schlecht belüfteten Stall fühlen. Schließlich stammen sie von Vorfahren ab, die viele Stunden des Tages – friedlich grasend -, in freier Natur verbracht haben. Dennoch gibt es gute wie auch schlechte Weiden, die für die Tiere selbst, aber auch Passanten zur Gefahr werden!
Leider findet man nach wie vor Stacheldraht, der schon allein beim Anblick weh tut. Zumal dann, wenn man darin Büschel ausgerissener Haare entdeckt oder gar Pferde sieht, die Verletzungen am Leib tragen.
Auch Schutt und Geröll auf der Weide oder Giftpflanzen stellen vor allem für die Vierbeiner selbst eine Gefahr dar …
Sind die Weidetore schlecht gesichert oder befindet sich gar der gesamte Zaun in einem miserablen Zustand, dann können auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.
Er erinnere sich noch gut an ein Erlebnis aus seiner Kinderzeit, erzählt der Naturfotograf und Fachjournalist Peter Hoffmann, als ihm und seiner Familie plötzlich – und das mitten in der saarländischen Landeshauptstadt, nahe der Caritasklinik -, ein Trupp ausgebüchster Pferde entgegen kam: „Ein „Abenteuer”, das zum Glück glimpflich ausging, obwohl schließlich einige von uns zwischen Hauswand, einer Telefonzelle sowie den scheuenden Pferden eingekesselt waren und auch die Polizisten immer hektischer und nervöser auftraten!”
Heute ist die einstige Weide im Umfeld der Klinik längst zugebaut. An sich schade – doch das Beispiel zeigt, dass man als Pferdehalter auch Verantwortung für sein Umfeld trägt!
Natürlich muss die Weide groß genug sein, damit zumindest zwei – besser eine kleine Truppe -, darauf Platz findet.
Leider kann man, selbst wenn sich die Tiere gemeinhin vertragen, kleinere Rangeleien und damit auch Verletzungen nie ausschließen. So gehören nach Auskunft der IAK GmbH Tritte und Bisse gegen Artgenossen immer wieder zu den typischen Versicherungsfällen, die alljährlich reguliert werden.
Dennoch: Pferde sind Herdentiere und sollten nicht allein auf einer Weide stehen!
Eine gepflegte Weide enthält zudem reichlich schmackhafte Gräser und Kräuter und wird regelmäßig von den “Pferdeäpfeln” befreit.
Tränken mit frischem Wasser stehen bereit und hohe, natürlich ungiftige Laubbäume sorgen für Schatten an heißen Tagen. Denn auch Tiere können einen Sonnenbrand oder gar Hautkrebs bekommen. Immer wieder trifft man Hunde, Katzen, aber auch Pferde, die durch diese tückische Krankheit ihre Ohrenspitzen eingebüßt haben!
Gewarnt sei zudem vor Gattern und Zäunen, die aus dem Holz giftiger Arten oder sonstwie unbekömmlichen Stämmen konstruiert wurden. Denn wer garantiert uns, dass keines der Pferde daran knabbert?
Weidezäune müssen sicher sein und sollten regelmäßig kontrolliert werden. Diese Verantwortung kann dem Halter niemand abnehmen!
Es gibt sicherlich bessere Lösungen als Stacheldraht!?
No commentsPrivathaftpflichtversicherung bei Verkehrssicherungspflicht
Der Herbst ist da – und mit ihm die Streitigkeiten darüber, wer das Laub auf dem Gehsteig zu entsorgen hat; die Verkehrssicherungspflicht. Wer muss dieser nachkommen und wann nutzt die Privathaftpflichtversicherung? Und wie ist Winter die Streupflicht geregelt? Die Kommunen sind eigentlich in der Verkehrssicherungspflicht. Aber rechtlich sind die Vermieter zur Verantwortung zu ziehen, wenn doch etwas passiert. Wendet sich ein “laubgeschädigter” Passant an den Vermieter, kann der wiederum den Mieter zur Verantwortung ziehen.
Das Landgericht Coburg entschied aber in einem Urteil (AZ: 14 O 742/07), dass Fußgänger auf sich selbst aufzupassen hätten; konkret wurde ein Hausbesitzer freigesprochen, der nicht täglich nachkehrte. Eigentumswohnungen werden anders geregelt: Ein verunglückter Passant kann sich im Schadenfall an die Eigentümergemeinschaft wenden und anschließend seine Ansprüche konkret gegen einen Eigentümer geltend machen. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Eigentümer, während für Mehrfamilienhäuser und vermietete Einfamilienhäuser die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung greift. Für Mieter ist wieder die Privathaftpflichtversicherung der Ansprechpartner. Das Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 1 U 301/07) untermauert noch mal das vom Coburger Landgericht: Ein Fußgänger rutschte über die Bordsteinkante, die er aufgrund von Laub nicht sehen konnte.
Die Richter: Solche Stellen sollten wegen der “mangelnden Erkennbarkeit, was sich darunter verbergen könnte” gemieden oder andernfalls “tastenden Schrittes” erkundet werden.
No commentsUnfallgefahr Herbstlaub – Haftpflicht wichtiger denn je
Nasses Laub mit extremer Rutschgefahr ist im Herbst nichts Außergewöhnliches. Zu dieser Jahreszeit steigt die Unfallgefahr enorm an. Wer seiner Kehrpflicht nicht nachkommt, provoziert geradezu Verletzungen seiner Mitmenschen. Das betrifft hauptsächlich Hausbesitzer. Sie sind dafür verantwortlich, dass das nasse Herbstlaub vor ihrem Haus und auf den zugehörigen Wegen regelmäßig entfernt wird.
Es muss gewährleistet sein, dass Fußgänger keiner Unfallgefahr ausgesetzt werden. Kommt es wider Erwarten doch zu einem Sturz, gilt es nachzuweisen, ob der Kehrpflicht im normalen Rahmen nachgegangen wurde oder ob eventuell unachtsames Verhalten des Betroffenen die Ursache für den Unfall war. Erst wenn dies endgültig abgeklärt ist, entscheidet sich, ob eine Versicherung für den Schaden aufkommen muss oder nicht. Grundsätzlich sind dies Fälle für die Haftpflichtversicherung. Lebt der Hausbesitzer selbst in dem betreffenden Objekt, tritt die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden ein.
Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, ist die Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung des Vermieters für die Schadensbegleichung zuständig. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall durch nasses Herbstlaub, wird wieder einmal deutlich, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung zur persönlichen Absicherung ist. Wer hier spart, spart definitiv am falschen Ende.
Um gar nicht erst in eine derartige Situation zu geraten, sollte jeder seiner Kehrpflicht unbedingt nachkommen, wenn nötig, auch mehrmals am Tag.
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