Archive for Oktober, 2009
Kfz-Versicherungen: Die Wechselstimmung wächst!
Alle Jahre wieder: Für alle Autofahrer, die damit “liebäugeln”, ihren Versicherer oder zumindest den Tarif zu wechseln, naht erneut ein wichtiger Stichtag, der 30. November! Wobei sich schon jetzt – das jedenfalls kann man aus Umfragen, Pressemitteilungen wie auch den Erhebungen der Versicherer selbst ablesen -, ein deutlicher Trend abzeichnet. Der Wille, zu wechseln wächst!
Aus gutem Grund. Schließlich können manchmal, so Branchenkenner, hundert oder noch mehr Euro gespart werden. Das liegt sicher auch daran, dass nicht allein bei den Autohändlern, sondern auch in der Versicherungsbranche derzeit eine wahre “Rabatt-Schlacht” entbrannt ist. Verlockungen und Angebote, die offensichtlich beim Endverbraucher Wirkung zeigen, denn viele gehen davon aus, dass zur Jahreswende gut ein Drittel aller Versicherten einen Wechsel, wenn auch nicht fest geplant, so doch zumindest ins Auge gefasst haben!
Zahlen, die auch die Branche selbst noch einmal zu Höchstleistungen und verbesserten Angeboten angespornt haben. Denn schließlich möchte man die einmal gewonnene Kundschaft ungern wieder verlieren.
Eines der Zauberworte scheint dabei der so genannte “dynamische Tarif”. Das bedeutet, das verbesserte Leistungen umgehend an die Kunden weiter gereicht werden. Ohne, dass innerhalb des Versicherungshauses der Tarif gewechselt werden muss. Ein durchaus praktisches und logisches Angebot, wenn man bedenkt, dass etliche Kunden zumindest über einen Tarifwechsel innerhalb ihrer Versicherungsgruppe nachgedacht haben!
Tatsächlich sollte, das jedenfalls raten die Experten, niemals allein auf den Preis geschaut werden. Denn innerhalb der einzelnen Policen können auch die Leistungen stark variieren. Zwar gewährt so ziemlich jeder Versicherer Nachlässe für ein langes, unfallfreies Fahren, doch die tatsächlichen Bedingungen können dann doch recht deutlich voneinander abweichen.
Auch stellt sich stets die Frage, ob und wie weit grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist!?
Natürlich spielt im Bereich der Vollkaskoversicherung in der KFZ Versicherung zudem die schnelle und reibungslose Reparatur des Fahrzeugs im Schadensfall eine ganz gewichtige Rolle. Daher ist es gar nicht so einfach, aus der Vielzahl der möglichen Tarife und Anbieter seine ganz persönliche Traumpolice heraus zu filtern:
Daher hat die IAK GmbH, ein großer Versicherungsmakler mit über 240.000 Kunden, auf ihrem Internet-Portal www.vergleichen-und-sparen.de über 110 Tarife, samt einem Online-Beitragsrechner, eingestellt. Hier können – und das völlig unabhängig -, Preise verglichen und auf Wunsch auch gleich Versicherungen gebucht werden!
Ein Tipp: Beim Neukauf eines Wagens kann der Versicherer natürlich jederzeit gewechselt werden. Ansonsten gilt: Der generelle Kündigungstermin ist der 1.1. eines Jahres und damit – da die Kündigung mit einem Monat Frist erfolgen mus – der 30.11 des Vorjahres!
Den kostenlosen Vergleichsrechner zur KFZ Versicherung finden Sie hier unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html
No commentsFerienjobs und Praktika durch gesetzliche Unfallversicherung abgesichert
Jedes Jahr zur Ferienzeit bemühen sich zahlreiche Schüler und Studenten um Ferienjobs oder Praktika in den verschiedensten Bereichen. Doch viele von ihnen sind über den gesetzlichen Unfallschutz kaum oder gar nicht informiert. Oft wird einfach nicht daran gedacht, wie schnell eigentlich ein Arbeitsunfall passieren kann. Im Falle eines Falles ist die betroffene Person durch den Arbeitgeber über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Arbeitnehmer zahlt hierfür keinerlei Beiträge, erhält aber den vollen Versicherungsschutz. Dieser gilt für alle Arbeitsunfälle und Wegeunfälle gleichermaßen. Sobald der Arbeitnehmer die eigene Wohnung verlässt, um zur Arbeit zu gehen, greift der Versicherungsschutz.
Er erlischt erst in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer nach der Arbeit wieder zuhause angekommen ist. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sämtliche anfallenden Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Auch Lohnersatzleistungen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung geleistet. Handelt es sich um eine schwerere Verletzung mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung, tritt auch eine entsprechende Rentenzahlung in Kraft. Wird die betroffene Person durch einen solchen Unfall zum Pflegefall, werden auch alle anfallenden Pflegekosten übernommen. Damit sind Schüler und Studenten im Praktikum oder Ferienjob vollständig abgesichert. Es spielt keine Rolle, wie lange das Beschäftigungsverhältnis andauert. Allerdings ist die Sachlage im Falle eines Auslandspraktikums nicht ganz so einfach. Ist ein solches Praktikum angedacht, sollte die betreffende Person unbedingt im Vorfeld genaue Informationen zum Versicherungsschutz in dem entsprechenden Land einholen. Ist dort keine gesetzliche Unfallversicherung in der Form vorhanden, wie sie hier bekannt ist, wird der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig.
No commentsVersicherer drücken sich vor Zahlungen an Angehörige toter Bundeswehrsoldaten
In den vergangenen Wochen wurde in den Medien bereits mehrfach über die beschämende Verfahrensweise einiger Versicherer berichtet. Es geht um die Auszahlung der Versicherungssummen aus den Lebensversicherungen von insgesamt 21 Bundeswehrsoldaten, die im Einsatz ihr Leben verloren. Die Versicherer berufen sich mit ihrer Zahlungsverweigerung auf eine Kriegsklausel, die besagt, dass ein Anspruch auf Auszahlung nicht besteht, wenn der Todesfall durch Kriegsereignisse herbeigeführt wurde.
Es scheint, als würden sich die Versicherungsunternehmen vor den Zahlungen an die Familienangehörigen drücken wollen. Sie verstecken sich hinter dieser sogenannten Kriegsklausel, um die Zahlungen nicht leisten zu müssen. Sowohl die „Welt“ als auch die „Sächsische Zeitung“ berichteten bereits ausführlich über diese Vorfälle. Das Bundesverteidigungsministerium zeigte sich fassungslos darüber und veranlasste die Zahlungen durch den Bund in ebendiesen 21 bekannten Fällen. Die Untersuchungen zu diesen Fällen sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit erfolgt eine umfassende Prüfung jedes einzelnen Vorgangs.
Obwohl in den Fällen dieser 21 Bundeswehrsoldaten wenig Kulanz seitens der Versicherer gezeigt wurde, gibt es doch auch andere Beispiele, in denen komplikationslos Zahlungen in ebenso strittigen Fällen erfolgten. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Versicherer zukünftig Anstand und Moral beweisen und sich nicht mehr hinter einer Kriegsklausel verstecken.
Öko-Rabatte bei der Autoversicherung nutzen
Nicht zuletzt aufgrund diverser Öko-Verordnungen in den Städten Deutschlands und der Abwrackprämie, die dienlich sein sollte, um ein ökologischeres Bewusstsein und einen wirtschaftlichen Erfolg zu schaffen, schauen immer mehr Autofahrer auf ökologische Modelle, die wenig verbrauchen, wenn sie sich einen neuen Wagen zulegen.
Natürlich attraktiv, wenn man beim teuren Sprit einiges einsparen kann, aber das Öko-Bewusstsein lohnt sich auch bei der Versicherung. Eben zusammenhängend mit der angebotenen Abwrackprämie bieten immer mehr Kfz-Versicherungen Öko-Rabatte an. Das Interesse beim Verbraucher ist natürlich rege! Der Plan – ein Kreislauf – scheint also aufzugehen: Mit der Abwrackprämie kaufen sich die Autofahrer Autos, die weniger verbrauchen. Die Versicherungen geben darauf Öko-Rabatte, das erfahren nach und nach auch andere Verbraucher, die sich wieder Autos kaufen, die weniger verbrauchen, um von den Rabatten zu profitieren. Natürlich interessiert nicht nur der Verbrauch, sondern auch oder gerade der CO2-Ausstoß bei der Autoversicherung, wenn es um den Öko-Rabatt geht.
Immer mehr Autohersteller achten sehr auf den CO2-Ausstoß und stellen sehr sparsame Modelle her. Weiter werden die Autoreparaturen immer umweltfreundlicher. Während früher nach dem Motto “Was kostet die Welt” Neuteile noch und nöcher eingesetzt und kaputte Teile einfach ausgewechselt werden, geht man heute eher in Richtung Reparatur, was die Umwelt wesentlich weniger schädigt.
No commentsAuto im Weiher: Versicherung zahlt
Wenn ein Wagen auf einer abschüssigen Straße steht und in einen Weiher rollt, muss die Vollkaskoversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen, wie das Oberlandesgericht in Koblenz in einem neuen Urteil entschieden hat. Unter dem Aktenzeichen 10 U 622/08 lässt sich das Urteil nachlesen, in dem der Richter so argumentierte, dass es sich um einen Unfall handle. Auch dann sei der Vorfall als Unfall anzusehen, wenn der Fahrzeughalter es verpasst, die Handbremse richtig anzuziehen.
Setzt sich dann der Wagen selbstständig in Bewegung, muss die Versicherung trotzdem zahlen. Geklagt hatte ein Fahrzeughalter gegen seine Vollkaskoversicherung; der Fahrzeughalter hatte seine Handbremse an abschüssiger Straße nicht fest genug angezogen, sodass das Auto in einen Weiher gerollt ist. Seine Vollkaskoversicherung wollte den Schaden nicht regulieren.
Begründung: Es handle sich nicht um einen typischen Unfall. Man könne also keinen Unfallschaden regulieren; vielmehr sei es ein Betriebsschaden – und dieser wäre in der Vollkasko der KFZ Versicherung nicht versichert. Dem allerdings widersprachen die Richter vom Oberlandesgericht Koblenz: Betriebsschäden geschehen unmittelbar durch einen Fehler in der Bedienung des Kfz. Etwa wenn man falsch tanken würde könne man über einen Betriebsschaden reden. Im vorliegenden Fall handle es sich um einen klassischen Unfall, so die Richter. Die Versicherung musste also für den Schaden aufkommen.
No commentsDas Pferdegebiss: Wenn der Doktor ran muss!
Ganz gleich, ob stattliches Kaltblut, edler Araber oder kleines Pony … ein gesunder und ausgewachsener Pferdemann hat 40 Zähne, und zwar im Oberkiefer sechs Schneide-, zwei Eck- und zwölf Backenzähne. Im Unterkiefer ist die Zahnverteilung (im Gegensatz zu einigen anderen Tierarten) absolut identisch.
Da Stuten der (bei Pferden auch Hengstzahn genannte) Eckzahn meist fehlt, haben sie in der Regel vier weniger und “bringen” es insgesamt nur auf 36 Zähne!
Ursprünglich einmal bestand das Gebiss der Säugetiere aus 44 Zähnen, allerdings wurde die Zahnzahl bei den meisten Arten drastisch reduziert. 44 Zähne haben noch die Schweine, Menschen und Menschenaffen bekanntlich 32 und Katzen nur noch 30.
Typisch sind dagegen die vier verschiedenen Zahnformen (Tier- und Zahnärzte unterscheiden nämlich zudem zwischen vorderen und hinteren Backenzähnen!), weswegen man das Gebiss der Säugetiere als heterodont bezeichnet. Bei Fischen, Amphibien und Reptilien besitzen dagegen alle Zähne die gleiche, spitze und kegelförmige Gestalt (homodontes Gebiss). Dafür werden – ein nicht zu leugnender Vorteil -, verbrauchte Zähne ständig, das heißt vielmal, ersetzt (polyphyodontes Gebiss).
Bei den meisten Säugern folgen dagegen – wie bei uns Menschen auch – in einem Zahnwechsel zwei Generationen (diphyodontes Gebiß) aufeinander: Das Milchgebiss wird im Verlauf der ersten Lebensmonate oder -jahre durch ein Dauergebiss ersetzt.
Dabei können, wie bei uns Menschen auch, Probleme auftreten. Splitter der Milchzähne können sich irgendwo im Kiefer fest setzen oder Zähne des Dauergebisses schief stehen, so dass ggf. der Tierarzt nachhelfen muss.
Da Zahnverluste beim Zweitgebiss nicht mehr ersetzt werden, benötigt natürlich vor allem das Dauergebiss eine sorgfältige Pflege. Zahnstein etwa sollte regelmäßig sachkundig durch einen Fachmann entfernt werden.
Nach Auskunft des “Deutschen Grünen Kreuzes” (DGK) leiden zudem viele Pferde unter zu langen vorderen Schneidezähnen, “eine Folge der modernen Pferdehaltung, da die Abnutzung der Schneidezähne durch weiches Gras fast gänzlich ausbleibt!”
Verschlimmert wird diese Symptomatik laut DGK noch einmal bei jenen Tieren, die (fast) ausschließlich in Boxen gehalten werden. Denn hier wird alles Futter maul fertig serviert: “Ein Abbeißen ist überhaupt nicht mehr erforderlich!”
Die Folge: Die Backenzähne passen nicht länger aufeinander und können dann auch die Nahrung nicht mehr zermahlen. “Dadurch versucht das Pferd, mit erhöhtem Kraftaufwand seine Backenzähne aufeinander zu pressen!”
Zahnausfall und Appetitlosigkeit sind die Folge.
Bei der Behandlung dieser Symptome werden zu lange Schneidezähne abgeschliffen und der gesamte Kiefer ausbalanciert.
Wie so oft bei Eingriffen im Mundraum, muss das Tier dazu betäubt werden.
Auch durch Rangeleien mit Artgenossen kommt es immer wieder zu Teilabbrüchen und Zahnverlusten.
Einseitiges Kauen, größere Nahrungsmengen, die dem Pferd (wieder) aus dem Maul fallen sowie mäkeliges Fressen sind immer Alarmsignale.
Meidet das Tier plötzlich Äpfel, so könnte dies auch auf Probleme mit der Maulschleimhaut (und Schmerzen, aufgrund der Fruchtsäure) hindeuten.
Auch übermäßiger Mundgeruch kann durch entzündliche Prozesse im Maul verursacht werden.
Generell führen Zahnprobleme oft dazu, dass die Nahrung nicht mehr richtig zerkleinert wird, was dann weitere Probleme (bis hin zu Koliken) nach sich zieht!
Eine regelmäßige Kontrolle der Zähne (mindestens jährlich!) ist daher auch bei unseren Pferden Pflicht.
No commentsAutoversicherung: Beim Unfall auf die Polizei warten
Hat ein Autofahrer einen Unfall, so muss er am Unfallort auf die Polizei warten. Selbst wenn einer der verunfallten Autofahrer Zeugen auftun konnte und er seinen Wagen sowie die Papiere am Unfallort zurücklassen können, ist es unabdingbar, das Eintreffen der Polizei abzuwarten und den Ort nicht einfach zu verlassen. Sollte dies nicht beachtet werden, kann es passieren, dass die Versicherung keine Leistungen mehr erbringen muss.
Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins weisen aktuell darauf hin, wobei sie auf ein Urteil vom Oberlandesgericht Saarbrücken verweisen. Unter dem Aktenzeichen 5 U 424/08 ist das Urteil nachzulesen, in dem es weiter heißt, der Autofahrer stehe in der Pflicht, alles zu tun, damit der Tatbestand aufgeklärt werden könne, um den Schaden gering zu halten. Dazu gehöre auch, sich nicht vom Unfallort zu entfernen, bis die Polizei eintrifft. Konkret ging es um einen Mann, der nachts in eine Gartenmauer fuhr. Der Sachschaden betrug 800 Euro und der Fahrer verließ den Unfallort. Später begründete er, dass er unter Schock gestanden habe, aber mit Zeugen sprach und eine Papiere hinterlassen hatte.
Die Autoversicherung aber verweigerte die Zahlung mit der Begründung, er habe nicht zur Aufklärung des Tatbestands beigetragen. Die Polizei will etwa prüfen, ob Alkohol im Spiel war.
No commentsHaftpflicht-Versicherungen: Brauche ich die wirklich?
“Mir wird so was gewiss nicht passieren …” So hat schon mancher gedacht, bis er dann eben doch im Laden eine teure Vase kaputt gemacht oder – schlimmer noch -, jemanden verletzt hat. Denn in der Regel sind es gerade Personenschäden, die “richtig” ins Geld gehen!
Dabei muss jeder Bürger in vollem Umfang für alle Sach-, Vermögens- und Personenschäden haften, die er an Dritten verursacht hat. Eine private Haftpflichtversicherung, die solche Kosten in der Regel voll abdeckt, ist also – wenn auch im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht nicht zwingend vorgeschrieben -, so doch dringend zu empfehlen.
Günstige Policen und optimale Vergleichsmöglichkeiten hierzu bietet zum Beispiel das Service-Portal www.vergleichen-und-sparen.de, das einen Online-Rechner mit über 100 verschiedenen Tarifen bereit stellt.
Hier sollte man nach Ansicht des Experten-Teams der IAK GmbH vor allem auch die so genannte Deckungssumme, also die Höchstgrenze, bis zu der ein Schaden reguliert wird, im Blick haben: “Diese Deckungs- oder Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig angesetzt werden, da man für alle weiteren Kosten dann selbst aufkommen muss!”
In der Regel bieten die Unternehmen auch spezielle Tarife für Singles oder auch Senioren an.
Natürlich darf ein Schaden niemals – das hätte im Übrigen auch juristische Konsequenzen -, vorsätzlich verursacht werden …
… ansonsten jedoch beruhigt eine Police ungemein. Das haben auch viele Tierhalter erkannt. Besonders beliebt ist dabei eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung, die bereits rund 70 Prozent der Halter abgeschlossen haben und die – wiederum in Höhe der vereinbarten Summe (!) -, für alle Schäden, die “Bello” verursacht hat, voll einspringt.
Auch eine Pferdehalterhaftpflicht “funktioniert” nach demselben Prinzip. Allerdings besteht hier nach Auskunft der Versicherungsbranche nach wie vor ein Defizit, da viele Reiter getreu dem Motto “Mein Pferd kann ja nicht beißen” darauf verzichten. Ein fataler Irrtum: Denn immer wieder kommt es zu Trittverletzungen oder gar Unfällen im Straßenverkehr, die schon manchen Halter ruiniert haben!
Natürlich kann man auch als Bauherr haftbar gemacht werden, und das, obwohl man gar nicht persönlich während des Vorfalls vor Ort war. Verletzen sich etwa ein Passant oder spielende Kinder, dann haftet der Bauherr in voller Höhe.
Um dieses erhöhte Haftungsrisiko an Baustellen abzusichern, ist es daher ratsam, für die Bauzeit eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen!
Auch hier unterbreitet das genannte Internet-Portal interessante Angebote.
No commentsEinstufung der Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung wird jährlich kalkuliert. Dabei zeigt sich, dass die Regeionalstruktur der Autoversicherung kaum geändert wird. Dieselbe Haftpflicht-Regionalklasse bleibt bei über 60 Prozent der mehr als 400 Zulassungsstellen bestehen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt.
Die günstigste Einstufung wird für die Autobesitzer auf der Insel Rügen gelten: Um drei Klassen wurde die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Rügen niedriger eingestuft. Während der Bundesdurchschnitt bei einem Index von 100 liegt, liegt Rügen bei 98,03. Das Schlusslicht bildet der bayerische Landkreis Kaufbeuren, der sich mit 139,80 deutlich verschlechtert hat; der Elbe-Elster-Kreis (69,01), Landkreis Mecklenburg-Strelitz (71,95) und Kreis Oberspreewald-Lausitz (73,97) führen die Statistiken positiv an. Bei der Vollkasko bleibt es in 76 Prozent der Zulassungsbezirke beim aktuellen Stand. Günstiger wird es für rund 15 Prozent. Während der Kreis Ostallgäu einen Spitzenindex von 132,71 aufweist, darf sich der Kreis Oldenburg mit den Gegenteil rühmen: 74,09 als niedrigster Wert.
Bei der Teilkasko gehen die Werte am meisten auseinander: Würzburg bietet einen Index von 56,47 und Kreis Uecker-Randow enorme 213,19. Die Regionalklasse brauchen die Versicherungsunternehmen zur Berechnung der Kfz-Prämien. Weiter fließen die Typenklassen mit ein. Die Statistiken, die zur Kalkulation nötig sind, liefert der GDV aus Anzahl und Schwere der Schäden, die in bestimmten Regionen verursacht wurden.
No commentsWissenswertes über die Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu jenen, die man unbedingt haben sollte. Sie fehlt allerdings in vielen Haushalten: Die Finanztest gab im Sommer 2008 eine Umfrage heraus, in der festgestellt wurde, dass dreißig Prozent aller bundesdeutschen Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung besitzen.
Die Privathaftpflichtversicherung reguliert Schäden gegenüber Dritten; sie gehört nicht zu den Pflichtversicherungen. Vorsicht ist bei den stark variierenden Leistungen der Privathaftpflicht geboten. Alle dieser Versicherungen regulieren Schäden, die als Fußgänger oder Radfahrer verursacht wurden, nicht aber solche, die beim Gebrauch eines Kfz entstanden sind – bis auf Arbeitsfahrzeuge mit bis zu zwanzig km/h oder Kraftfahrzeuge bis zu sechs km/h. Die Privathaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die bei sportlichen Aktivitäten entstanden sind: Verursacht ein Jogger beim Laufen einen Unfall, weil er stürzt, so reguliert die Versicherung den Schaden. Sie greift aber nicht, wenn es bei der Jagd oder beim Rennsport mit Pferd oder Fahrrad zu einem Unfall kommen sollte.
Einen kostenlosen Vergleich zur Tierversicherung bietet die IAK GmbH aus Bottrop an.
Nur wenige Leistungen bieten die meisten Haftpflichtversicherungen bei Unfällen, die von Tieren verursacht werden, weshalb sich hier vor allem bei größeren Haustieren gesonderte Versicherungen empfehlen.
Faustregel: Je größer das Tier, umso größer die Gefährdung. Für einen Hamster ist also keine separate Versicherung nötig. Für die Absicherung von Hund, Pferd und Katze hingegen gibt es gesonderte Haftpflichtversicherungen.
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