Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for November, 2009

Strom ab Januar 2010 teurer

Es ist mal wieder soweit, die Stromkonzerne erhöhen die Kosten und die Verbraucher dürfen draufzahlen.

Im Schnitt wollen die Stromversorger ihre Preise um ca. 4,7% erhöhen. Hierzu gehören die EWE, die EnBW und auf jeden Fall Vattenfall. Aufgrund der Tatsache, dass die Netzentgelte höher wären, müsse man diese Strompreiserhöhung einbauen.

Dies bedeutet für den Verbraucher, dass er wiederum Strompreise vergleichen muss, denn eine solche Strompreiserhöhung kann einen Stromwechsel begründen. Man sollte hier allerdings bedenken, dass rund 40 Stromanbieter ihre Preise um ca. 4,7% erhöhen wollen, wozu nicht nur die großen Stromversorger zählen, sondern auch zahlreiche kleinere Unternehmen.

Dennoch kann man einige Hundert Euro im Jahr sparen, wenn man einen günstigeren Stromanbieter auswählt. Hierbei sollte beachtet werden, dass man die gesamten Leistungen im Auge hat und nur dann wechselt, wenn auch wirklich die gleichen Leistungen wie zuvor gegeben sind.

Der Dezember 2009 dürfte daher zu einem Themenmonat „Strom“ werden, da viele Menschen gerade jetzt wieder schauen werden, wo sie ihre Stromversorgung günstiger ergattern können.

Zwar wird über die anstehende Stromversorgung stark debattiert, denn Verbraucherschützer finden diesen erneuten Stromkostenanstieg als unverschämt, allerdings wird man hier wohl kaum gegen ankommen, so dass einem im Grunde nur bleibt, entweder den neuen Stromtarif zu bezahlen oder sich nach einem günstigeren Anbieter umzuschauen und die Stromerhöhung so ein wenig im Zaum zu halten.

Wer sich über diese Verteuerung erkundigen möchte, findet die unterschiedlichsten Beiträge. Stromversorger stehen selbstverständlich auf dem Standpunkt, dass ihnen nichts anderes übrig bleibt, als die Stromkosten zu erhöhen, Verbraucher und Verbraucherschützer sehen dies jedoch anders.

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Lufthansa zu Preissenkungen gezwungen?

Ein jeder kennt das Verlangen nach günstigen Flugpreisen, so dass man sich eher einem Billigflug annimmt, statt hier auf teure Preise der Lufthansa zu setzen.

Der Vize-Chef des Lufthansa-Konzerns hat mitgeteilt, dass das Unternehmen in der Zukunft profitabler werden will, insbesondere was Kurzstreckenflüge angeht. Hier wurde wohl jetzt erkannt, dass die Billigfluggesellschaften der Lufthansa die Gäste abspenstig machen können, und zwar effizienter als zunächst von der Lufthansa angenommen. Hier wird davon gesprochen, dass man die günstigen Preise unterschätzt habe.

Es ist nie zu spät – jetzt möchte die Lufthansa verstärkt gegen die Konkurrenz ankämpfen und die Preise für Kurzflüge kürzen. Langstrecken-Flüge seien sowieso für die Gewinne weniger wert.

Erreicht werden soll das Ziel der Kürzung um 40%, um den Billiganbietern mächtig auf die Schleppe zu treten. In der Vergangenheit sei die Brutalität des Wettbewerbs durch die Airlines, die ihre Flüge für Lau anbieten, scheinbar unterschätzt worden, so dass jetzt endlich eingegriffen werden müsse und die Preise neu überdacht werden sollen.

Das wird die Verbraucher freuen, denn auch wenn viele Menschen die Billigflüge buchen, damit sie Geld sparen, so fühlen sie sich oftmals nicht wirklich wohl dabei. Die Lufthansa bleibt nun einmal ein wichtiger Name in der Reisebranche, was sich sicherlich auch nicht so schnell ändern wird.

Umso schöner, wenn die Lufthansa zukünftig ihre Preise senkt, so dass wieder mehr Verbraucher auf die Qualität dieses Konzerns zurückgreifen können. Oftmals liegt es ja wirklich nur am Geld und nicht an der fehlenden Sympathie gegenüber einem Unternehmen. Die Sicherheit spielt ebenfalls eine große Rolle, aber da braucht die Lufthansa sich sicherlich keine Sorgen machen.

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Weihnachtsgeld vom Finanzamt?

Wer bis zum 30.11.2009 handelt und mit seiner Steuerkarte zum Stadtbüro eilt, um sich einen Steuerfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, der genießt im Dezember ein erhöhtes Nettogehalt. Der Freibetrag wird vom Arbeitgeber in der Dezember-Abrechnung berücksichtigt und bringt eine Erhöhung des Nettobetrages mit sich.

Gerade zu Weihnachten können Familien und Co. mehr Geld gebrauchen, denn nicht nur die Weihnachtsgeschenke reißen teilweise ein tiefes Loch in die Geldbörse, sondern auch der Wunsch nach ein wenig Luxus in diesen kaltfröhlichen Weihnachtstagen. Ein leckeres Essen, eine Flasche Wein, der Luxus, einmal nichts tun zu müssen – alle diese Dinge sind nicht gerade günstig, vor allem dann nicht, wenn man Kinder hat, die teure Weihnachtswünsche haben oder auch an diesen Tagen Unternehmungen wünschen, die halt meistens Geld kosten.

Wenn man sich eine finanzielle Zusatzspritze im Dezember verschaffen möchte, dann sollte man noch bis zum 30.11.2009 handeln und den Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, denn der Arbeitgeber wird diesen Freibetrag noch im Dezember auf der Gehaltsabrechnung berücksichtigen und dementsprechend ein höheres Nettogehalt auszahlen.
Wie man diesen Freibetrag erhält und welche Höhen möglich sind, erfährt man direkt beim Finanzamt, im Stadtbüro oder auch im Internet auf entsprechenden Webseiten, wie zum Beispiel steuertipps.de.

Dieser Freibetrag lenkt selbstverständlich nicht von der üblichen Steuererklärung ab, die man natürlich dennoch vornehmen muss. Hierzu gibt es aber ebenfalls im Internet Infos und auch Programme, die eine Steuererklärung fast von selbst erstellen. Auf diese Art und Weise spart man sich auch noch Kosten für einen teuren Steuerberater, dessen Kosten man zwar auch steuerlich absetzen kann, aber halt erst in der Steuererklärung für das Jahr 2010.

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Endlich werden Studienkosten als Werbungskosten abgesetzt

Studierende, die schon eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, blieben bislang auf einem Großteil der entstandenen Studienkosten sitzen. Sie durften maximal 4.000 Euro der Gesamtkosten jährlich als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.

Doch dies hat sich nun geändert. Denn die Studienkosten für das Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung können nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofs jetzt als Werbungskosten deklariert werden. Damit ist es endlich möglich, die Kosten in voller Höhe abzusetzen.

Eine Voraussetzung muss hierfür allerdings erfüllt werden. Das gewählte Studium muss einen direkten Bezug zur späteren Arbeit haben. Außerdem können die Kosten für ein Master- oder Zusatzstudium genauso geltend gemacht werden, wie die Kosten für ein Pflichtpraktikum, eine Umschulung, eine Promotion, eine berufliche Fortbildung oder eine neue Berufsausbildung.

Selbst sämtliche Gebühren und Zinsen, sowie alle Kosten für Arbeitsmittel oder eventuelle Kosten einer doppelten Haushaltsführung müssen vom Finanzamt anerkannt werden. Einen weiteren wichtigen und lohnenswerten Hinweis gab es von der Stiftung Warentest.

Darin heißt es, dass auch spezielle Kurse, zum Beispiel für die Schulung der sozialen Kompetenz, als Werbungskosten deklariert werden dürfen, sofern sie einen direkten Bezug zur aktuellen Arbeit vorweisen. Damit ist es endlich möglich, weitaus mehr Weiterbildungskosten steuerlich geltend zu machen als es noch vor Kurzem möglich gewesen wäre.

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Herbstzeit – Laternenzeit

Laternenumzüge haben derzeit Hochsaison. Die Kleinen lieben es, in der Dunkelheit mit ihren bunten, leuchtenden Laternen durch die Straßen zu ziehen. Doch kaum jemand macht sich Gedanken um den Versicherungsschutz während eines großen Laternenumzugs.

Dabei gibt es Einiges zu beachten. Von Kindergarten oder Schule organisierte Laternenumzüge sichern die teilnehmenden Kinder des Kindergartens oder der Schule und alle beauftragten Helfer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ab.

Abgesichert sind auch die Wege zum Laternenumzug und der anschließende Weg nach Hause. Fremde Kinder und Eltern, die am Laternenumzug teilnehmen, tragen das Risiko eventuell eintretender Unfälle selbst. Sollte es zu einem Unfall kommen, greift in solchen Fällen die private Unfallversicherung des Einzelnen.

Um das Unfallrisiko zu verringern, sollten einige wichtige Faktoren berücksichtigt werden. In der dunklen Jahreszeit sollten die Eltern auf helle Kleidung achten und diese mit Reflektoren versehen. Nur so sind die Kleinen für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer schon von weitem deutlich sichtbar. Zwischen den Reflektoren gibt es allerdings enorme Unterschiede. Als besonders hell strahlend sind weiße und silberne Reflektoren zu empfehlen. Die Auswahl der Reflektoren ist riesig.

Es gibt sie als Anhänger in lustigen Formen oder als Klettbänder. Damit sind sie sehr flexibel einsetzbar. Auch Rucksäcke und Taschen können damit verziert werden. Diese Maßnahme ist sehr effektiv und verringert das Unfallrisiko besonders in der dunklen Jahreszeit enorm.

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Unfallschutz für die Generation 50+

Auf die speziellen Bedürfnisse der Generation 50+ ist ein neues Produkt der Zurich Gruppe Deutschland zugeschnitten. Die Unfallversicherung deckt auch alterstypische Verletzungen vollständig ab. Damit wäre auch ein Oberschenkelhalsbruch im Leistungspaket inbegriffen. Zur allgemeinen Unfallversicherung gehört auch ein umfassendes Assistance-Paket, das viele zusätzliche Serviceleistungen beinhaltet.

Die Versorgung des Versicherungsnehmers nach einem Unfall steht bei diesem Versicherer im Vordergrund. So wird beispielsweise die tägliche Ernährung durch einen Menüservice abgesichert, sollte sich der Versicherungsnehmer nach dem Unfall nicht selbst versorgen können. Auch Einkäufe werden organisiert.

Damit erhalten die Versicherungsnehmer der Generation 50+ mit diesem Versicherungsprodukt einige interessante Zusatzleistungen, die in einer einfachen Unfallversicherung kaum oder gar nicht zu finden sind. Außerdem werden Leistungen bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent gewährt.

Ein weiteres, außergewöhnliches Extra der Zurich Gruppe ist die kontinuierlich wiederkehrende, lebenslange Zahlung der Invaliditätssumme. Diese wird entweder alle 10 oder alle 18 Jahre ausgezahlt, je nach Vereinbarung. Damit erhält der Versicherungsnehmer eine lebenslange Absicherung im Falle einer Invalidität.

Die Zurich Gruppe hat rechtzeitig den Bedarf der Generation 50+ erkannt. Speziell zugeschnittene Produkte für diese Altersgruppe werden gebraucht und sind absolut gefragt. Auch andere Anbieter haben bereits Versicherungsprodukte für die Generation 50+ entwickelt. Der Unfallschutz der Zurich Gruppe ist jedoch derzeit einzigartig am Markt.

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Private Unfallversicherung für Kinder besonders wichtig

Wer bisher dachte, dass der gesetzliche Unfallschutz und die zusätzlichen Leistungen aus der Krankenkasse ausreichen, um Kinder vollständig abzusichern, der irrt sich gewaltig.

Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die auf direktem Weg zur Schule oder von der Schule zurück bzw. auf dem Schulhof oder während der Unterrichtszeit geschehen. Passiert beim Spielen außerhalb dieser Zeiten etwas, kann nur eine private Unfallversicherung in Leistung gehen.

Diese ist weltweit gültig und bietet eine komplette Absicherung. Die meisten Versicherer haben Produkte zum Unfallschutz im Angebot, die speziell auf die Absicherung von Kindern zugeschnitten sind. Dabei sind die Versicherungssumme und alle Zusatzkomponenten sehr variabel. Dementsprechend variieren auch die Beiträge.

Einige Anbieter haben attraktive, zusätzliche Leistungen in ihre Produkte eingebettet. So können zum Beispiel auch Leistungen im Krankheitsfall erbracht werden oder besondere Konditionen für den Fall einer Invalidität vereinbart werden.

Es existieren sehr viele Versicherer am Markt. Mindestens ebenso viele verschiedene Versicherungsprodukte existieren im Bereich der privaten Unfallversicherung für Kinder. Einige Produkte kombinieren den Unfallschutz mit einer Geldanlage, indem sie eine Beitragsrückerstattung mit Gewinnbeteiligung nach Ablauf des Versicherungszeitraums gewähren. So schlagen Eltern gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.

Die Kinder sind mit einer geringen monatlichen Beitragszahlung vollständig unfallversichert. Und gleichzeitig sparen die Eltern einen Teil der monatlichen Beiträge bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder für die Kinder an.

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So wird die BahnCard zur Kreditkarte

Die Besitzer einer BahnCard können diese in eine MasterCard-Kreditkarte umwandeln lassen. Die Jahresgebühr für die Basisvariante liegt bei 19 Euro. Es ist auch eine Premium-Variante erhältlich. Diese schlägt mit 49 Euro jährlich zu Buche.

Allerdings sind auch Versicherungsleistungen inbegriffen. Wer jedoch die BahnCard 100 besitzt, erhält die Kreditkartenfunktion kostenlos dazu. Die Verzinsung für Kreditkartenguthaben liegt bei 0,75 Prozent. Für alle Umsätze, die mit dieser Kreditkarte getätigt werden, gibt es Punktegutschriften für das Bahn-Bonusprogramm. Die zusätzliche Kreditkartenfunktion kann auch gekündigt werden, wenn die BahnCard weiterhin genutzt werden soll.

Auch der jährliche Preis für die Basisvariante ist laut „Stiftung Warentest“ absolut akzeptabel. Das Abheben von Bargeld aus Guthaben ist weltweit kostenlos möglich. Aber dass die PIN 2 Euro kosten soll, ist eigentlich inakzeptabel. Wird die BahnCard gekündigt, entfällt die Kreditkartenfunktion ebenfalls komplett.

Mit der Kreditkartenzusatzfunktion hat sich die Bahn zwar eine nette Variante zur Aufwertung der BahnCard einfallen lassen. Doch diese scheint noch in einigen Punkten stark verbesserungswürdig. Wer sicher ist, die BahnCard langfristig zu nutzen, ist mit der Basisvariante sehr gut beraten. Doch der Nutzer sollte sich jederzeit darüber im Klaren sein, dass seine Kreditkarte eben nur so lange gilt, wie auch die BahnCard.

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