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Kein Weihnachtsshopping 2010

Nur noch in diesem Jahr ist es möglich, an den vier Adventssonntagen in Großstätten wie zum Beispiel Berlin shoppen zu gehen. Dies hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht jetzt bestimmt. Dieses gab hiermit der Klage von Kirchen und anderen Fraktionen recht. Diese sehen den Sonntag als Feiertag und Ruhetag an. Arbeitgeber dürften demnach nicht aus reiner Profitgier ihre Mitarbeiter an Sonntagen arbeiten lassen.

Die einen freut es, die andern sind traurig. Viele Menschen arbeiten den ganzen Tag und das von Montag bis Samstag. Diese Personen sind dann natürlich dankbar, wenn am Sonntag die Geschäfte zum Einkaufen geöffnet sind. Die Mitarbeiter der Kaufhäuser hingegen dürfte es freuen, dass sie nun ab nächstem Jahr nicht mehr aufzustehen brauchen.
Somit wurde das Urteil von 2006 außer Kraft gesetzt. Hier hieß es, dass an den vier Adventssonntagen die Geschäfte von 13- 20 Uhr öffnen dürften. Außerdem dürften an zwei Sonntagen im Jahr die Kaufhaustüren geöffnet werden. Diese beiden Tage sollen auch erhalten bleiben, es dreht sich bei dem neuen Urteil nur um die Sonntage vor Weihnachten. Kirchen haben schon lange gefordert, die persönlichen Bedürfnisse der Menschen zu achten. Und mehr nach kirchlichen Ansichten zu entscheiden.

Die Ladenbetreiber hingegen ärgert das neue Urteil. Sie müssen im nächsten Jahr mit hohen Einbußen rechnen, da diese vier Tage die Verkaufstärksten kurz vor Weihnachten sind. Es kann damit gerechnet werden, dass gegen das neue Urteil Einspruch erhoben wird.

Dieses Jahr sollte man also noch die Adventssonntage genießen und an den verbleibenden drei ausgiebig shoppen gehen. Es könnte schließlich das letzte Mal sein.

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