Mehr Geld bei Lebensversicherungskündigung
Die Kündigung einer Lebensversicherung soll wohl überlegt sein, denn bisher verhielt es sich so, als dass die Versicherungsnehmer nur einen geringen Teil ihres Geldes zurückbekamen. Der sogenannte Rückkaufswert wird generell durch Bearbeitungsgebühren und Co. vermindert.
Seit Jahren versuchen Verbraucherschützer gegen diese „Machenschaften“ der Lebensversicherung vorzugehen. Erreicht werden soll das Ziel, dass auch bei der Kündigung einer Lebensversicherung höhere Gelder zurückgezahlt werden und die sogenannten „Bearbeitungsgebühren“ oder „Provisionen“ vom Versicherer nicht berechnet werden können.
Ein neues Urteil bringt nunmehr Licht ins Dunkle und lässt viele Versicherungsnehmer hoffen, zukünftig mehr als nur einen geringen Anteil ihres Geldes zurückzuerhalten, wenn sie ihre Lebensversicherung kündigen.
Ein Urteil aus dem Jahre 2005 vom Bundesgerichtshof hatte seinerzeit entschieden, dass Verträge, die bis zum Jahre 2001 in Kraft getreten sind, mit höheren Rückkaufswerten bestückt werden müssten, mit mindestens 50%.
Die Versicherer stimmten diesem zwar zu, fanden jedoch eine Lücke und beschlossen, dass Verträge, die nach dem Jahre 2001 geschlossen wurden, als neue Produktgeneration gehandelt würden und somit auch wiederum anderen Gesetzen bzw. Urteilen unterliegen. Tja, Pech für die Versicherer, denn hier entschied das Landgericht Hamburg, dass auch Verträge bis zum Jahre 2007 dem BGH-Urteil unterliegen würden.
Ruhe in diesem Verfahren gibt es erst seit Januar 2008, denn jetzt schreibt der Gesetzgeber vor, dass mindestens 85% der eingezahlten Beträge den Rückkaufswert ausmachen müssen.
Alles gut und schön, mag man jetzt vermuten, aber das Ganze hat noch einen Haken. Bisher sind die entsprechenden Urteile noch nicht rechtskräftig. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass die Versicherer bezüglich dieser Entscheidungen wiederum den BGH bemühen werden. Bis hier eine Entscheidung getroffen wird, können locker 2 Jahre vergehen.
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