Archive for Februar, 2010
Unfallversicherung hat Grenzen
Getreu dem Motto „Ich bin ja nicht betrunken“ trauen sich leider immer noch viele Autofahrer hinters Steuer ihres Kraftfahrzeuges. Sogar wenn sie darauf angesprochen werden, was denn geschehe, wenn sie ohne Unfallgegner einen Unfall verursachen und verletzt werden, beispielsweise bei einer Fahrt in die Leitplanken, finden sie eine Ausrede: „Ich habe doch eine Unfallversicherung!“
Das mag sein, dass eine Unfallversicherung besteht, dass diese jedoch für die Kosten einzutreten vermag, darf außenvorgehalten werden. Es gibt Unfallversicherungen, die das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholgenuss bis zu 1,3 Promille „unterstützen“ mögen und für daraus resultierende Versicherungsfälle finanziell einstehen. Gemäß Urteil des OLG Saarbrücken vom 21.01.2009 unter dem Aktenzeichen 5 U 249/08 (DAR 2009) mag dieser Umstand auch nicht rechtswidrig sein, aber wer kann schon genau abschätzen, wann die 1,3 Promille erreicht sind?
Befinden sich 1,5 Promille Alkohol im Blut und fährt der alkoholisierte Fahrzeugfahrer vor die Leitplanken und wird beim Aussteigen von einem anderen Kraftfahrzeug erfasst, steht die Unfallversicherung mit keinem Beitrag zur Seite. Der Unfallversicherungsschutz schwindet.
Auch die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Leistungen wohl kaum erbringen, wenn der alkoholisierte Fahrer aus „Eigenverschulden“ unter Alkoholeinfluss auf der Straße umher läuft, weil er Abstand vom seinem eigenen verunfallten Fahrzeug nehmen möchte (das Urteilsbeispiel erläutert einen solchen Unfall auf der Autobahn), so dass der „Geschädigte“, mithin der alkoholisierte Fahrer selbst schuld ist und keinerlei Schmerzensgelder und Behandlungsgelder beziehen kann.
Da kann doch wirklich nur geraten werden, niemals unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug zu steuern, denn der Führerschein kann bei 1,3 Promille bereits „ade“ winken … der Gesetzgeber versteht in Bezug auf Trunkenheitsfahrten keinen Spaß.
No commentsFür die Zukunft der Kinder sorgen …
Eltern wollen immer nur das Beste für ihre Nachkömmlinge, diese sollen es einmal besser haben als die Eltern selbst. Die meisten Eltern haben aber nicht die finanziellen Mittel, ihren Kindern eine glorreiche Zukunft bieten zu können, insbesondere die Ausbildungskosten eines Studiums und Co. können tiefe Löcher in die Geldbörse bringen. Da ist es doch angebracht, Vorkehrungen zu treffen.
Diejenigen Eltern, die ihren Kindern wirklich etwas Gutes bieten möchten, dafür Sorge tragen wollen, dass die Kinder in späteren Jahren eine hochwertige Ausbildung genießen dürfen, die sollten sich Gedanken über eine Ausbildungsversicherung machen.
Nicht nur Sparverträge für Kinder können abgeschlossen werden, sondern auch eine Ausbildungsversicherung für verantwortungsvolle Eltern, die ihren Kindern die finanzielle Sicherheit bieten wollen, ihre Ausbildung in vollen Zügen absolvieren zu können.
Bei den Sparverträgen handelt es sich um Sparverträge, die von den Eltern bedient werden und dem Sprössling dann ab einem gewissen Alter (beispielsweise mit 18 Jahren) zur Verfügung stehen. Selbstverständlich sind auch Verträge möglich, welche beinhalten, dass die Eltern während der Laufzeit Gelder abheben können (oder halt das Kind selbst) – selbst eine Höhe pro Auszahlung kann vereinbart bzw. festgelegt werden.
Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich um eine Versicherungspolice, die einer Kapitallebensversicherung ähnlich kommt – wenn das Kind 18 Jahre alt ist, kann die Auszahlungssumme beansprucht werden. Das Kind bzw. der Heranwachsende kann diese Ausbildungsverträge aber auch weiter führen, mithin eine Rücklage für ein später folgendes Studium schaffen oder Ähnliches.
Alles in Allem sind diese beiden Sparmodelle für Eltern eine sehr günstige Lösung, das Leben der Kinder in der Zukunft zu sichern oder zumindest dazu beizutragen, dass die Kinder es einmal besser haben werden.
No commentsPrivathaftplicht ein absolutes Muss
Überall ist zu lesen, dass Familien mit Kindern eine Privathaftpflichtversicherung abschließen sollten, da Kinder teilweise ungehalten sind und die Eltern nicht an jeder Ecke aufpassen können, dass den Kindern kein Missgeschick passiert. Aber was ist mit den Singles dieser Welt? Benötigen die keine Haftpflichtversicherung?
Selbstverständlich sollte sich jeder Mensch mit einer Haftpflichtversicherung eindecken. Einmal abgesehen von der Tatsache, dass eine solche Haftpflichtversicherung bereits für unter 10,00 € Versicherungsbeitrag im Monat zu haben ist, man somit im Jahr gerade einmal 120,00 € „opfern“ muss, um sich gegen etwaige Schäden, die in hunderttausende Euro umschlagen können, abzusichern, beruhigt eine Haftpflichtversicherung auch den Geschädigten ungemein. Heutzutage ist es einfach so, dass die finanzielle Lage vieler Menschen nicht mehr so rosig aussieht.
Ein Geschädigter, der durch eine Person einen Schaden erleidet, wohlmöglich auch noch in körperlicher Hinsicht, bricht schon fast in Panik aus, wenn dieser zu hören vermag, dass keine Haftpflichtversicherung hinter dem Schädiger steht. Wie soll dieser die immensen Kosten bestreiten? Nicht nur Anwaltskosten, sondern auch Schmerzensgelder, Schadensersatzforderungen und eventuelle Arzt- und Behandlungskosten müssen erstattet werden. Diese Kosten können in die Höhe schnellen und der Geschädigte sieht seine Chancen schwinden, dieses Geld jemals erstattet zu bekommen.
Steht jedoch eine Haftpflichtversicherung hinter dem Schädiger, kann der Geschädigte sich beruhigt seiner Genesung hingeben, den Schaden auf Kosten des Schädigers (der Haftpflichtversicherung) ausgleichen und sich beruhigt zurücklehnen, da die Angelegenheit „gegessen“ ist.
Auch der Schädiger selbst sollte einmal bedenken, wie viele Jahre er ggfs. mit Ratenzahlungen zu kämpfen hat, wenn keine Haftpflichtversicherung hinter ihm steht, die ihm die Schadenssumme abnimmt, hat dieser doch in der Regel schon genug mit „Schuldgefühlen“ zu kämpfen.
No commentsGegen Arbeitslosigkeit gewappnet
Die Arbeitslosenzahlen sowohl in Deutschland als auch im Nachbar-EU-Staat Österreich wollen einfach nicht schwinden … kein Mensch ist heutzutage mehr sicher vor der Arbeitslosigkeit. Selbst Managerpositionen werden betriebsbedingt gekündigt, so dass auch die „gebildetsten“ Menschen schneller als sie denken können, im Hartz 4 Sumpf zu landen pflegen.
Arbeitslosengeld I und erst recht Arbeitslosengeld II bedeutet jedoch für den Einzelnen: einsparen, einsparen, einsparen! Und wo wird als Erstes gespart? An den monatlichen Ausgaben. Dies hat zur Folge, dass etwaige Versicherungsverträge gekündigt werden oder nicht mehr bedient werden können, so dass auch die finanzielle Sicherheit im Schadensfalle schwindet. Ab jetzt wird’s gefährlich, denn neben dem Engpass jeden Monat besteht auch die Gefahr, dass man finanzielle Leistungen erbringen muss, die man sich absolut nicht mehr leisten kann.
Zu diesem Zweck bietet die Allianz und auch ein paar weitere Versicherungen die sogenannte „Private Arbeitslosigkeitsversicherung“ an. Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen finanziellen Schutz beispielsweise für 1 Jahr nach dem unverschuldeten Beginn der Arbeitslosigkeit, in welchem etwaige Versicherungsbeiträge, evtl. auch Mieten und Co. von der jeweiligen Versicherung (hier Allianz) bis zu einem monatlichen Betrag von 500,00 € ausgeglichen werden.
Ebensolche Versicherungen sind für die Zeit der „regulären“ Arbeitslosengeld 1 – Phase eine große Hilfe, sofern man ins Hartz IV fällt, kann man jedoch auch hiermit nicht mehr rechnen.
Ebenfalls sollte man sich in jedem Fall das Kleingedruckte dieser Versicherungspolicen sehr gut anschauen, damit man später nicht enttäuscht ist und in einer schweren Bredouille steckt, wenn gewisse Summen eben nicht ausgeglichen werden. Im Großen und Ganzen macht diese Versicherung jedoch Sinn.
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