Archive for August, 2010
Kfz-Versicherung: Begleitetes Fahren spart über 20 Prozent
Ab Januar 2011 hat jeder Fahranfänger das Recht, die Fahrprüfung mit 17 abzulegen und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Fahrpraxis zu sammeln – erst einmal in Begleitung einer Aufsichtsperson. Da das Unfallrisiko nach der erfolgreichen Testphase nachgewiesenermaßen um bis zu 28,5 Prozent sinkt, haben viele Kfz-Versicherungen schon mit Rabatten reagiert.
Fahranfänger, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, werden von der Kfz-Versicherung oftmals wie 23-Jährige behandelt. Dadurch kann eine Familie, die ihr Kind mit 17 in Begleitung fahren lässt, je nach Kfz-Versicherung bis zu 25 Prozent der Jahresprämie einsparen.
Jede Kfz-Versicherung hat eine individuelle Regelung für Führerschein-Neulinge. Daher sollten sich Autohalter genau darüber informieren, ob und ab wann es bei ihrer Versicherungsgesellschaft einen Rabatt gibt. Welche Versicherungstarife im konkreten Fall am günstigsten sind, kann jeder Autohalter durch einen Kfz-Versicherungsvergleich herausfinden. Am hart umkämpften Kfz-Versicherungsmarkt lassen sich durch den Wechsel zu einer günstigen Kfz-Versicherung oftmals bis zu 50 Prozent der jährlichen Kosten einsparen.
Wohnwagen und Co.: Wer zahlt im Schadensfall?
Viele Deutsche verbringen einen Großteil ihrer Freizeit auf dem Campingplatz. Mit viel Liebe werden die Wohnwagen und Vorzelte eingerichtet und auch der Gartenanteil wird gehegt und gepflegt. Und in den Urlaub geht es auch mit dem Wohnwagen. So ist am Urlaubsort wenigstens die Unterkunft bereit bekannt.
Wer einen Campingwagen hat, der wird sich irgendwann auch einmal mit der Frage auseinandersetzen, was passiert eigentlich, wenn ein Versicherungsschaden eintritt? Ein Versicherungsschaden kann beispielsweise ein Einbruch sein, ein Brand oder eine Explosion oder gar ein Unfall des Wohnwagens. Für solche Fälle ist es ratsam, wenn man eine Campingversicherung abgeschlossen hat. Allerdings sollte man unbedingt bedenken, dass eine Campingversicherung nicht auf Reisen gilt. Da ist dann eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung notwendig.
Doch zurück zur Campingversicherung. Bei einer Campingversicherung kann der Versicherungsschutz individuell gestaltet werden. Der Umfang einer Campingversicherung erstreckt sich innerhalb Europas, wenn sich die versicherten Sachen auf einem offiziellen Campingplatz, der dauernd der Nutzung dient, befinden. Er erstreckt sich aber auch auf das Winterlager in einem verschlossenen Raum oder einem abgeschlossenen, durch entsprechende Hinweise gekennzeichneten Gelände. Die Versicherung greift ebenfalls während der Überführung des Wohnwagens aus dem Winterlager zurück auf den ständig genutzten Campingplatz.
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Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert, dem sogenannten Neuwert. Es kann aber auch sein, dass der Wert des versicherten Gegenstandes unter 50 Prozent des Neuwertes sinkt, dann wird im Falle eines Schadens nur der tatsächliche Wert, der bestanden hat, bevor der Schaden eingetreten ist, ersetzt. Der Wert des versicherten Gegenstandes sinkt beispielsweise durch das Alter, die Abnutzung oder den Gebrauch.
No commentsAuto kaputt wegen Marderbiss. Wer zahlt den Schaden?
Der Sommer ist zwar noch nicht vorbei, aber der nächste Herbst kommt bestimmt. Und mit den kühleren Temperaturen kommen auch wieder die kleinen Nager, die sich mit Vorliebe über Elektrokabel, Kühlerschläuche und weitere Gummiteile im Auto hermachen.
Die Rede ist von Steinmardern, die sich von den warmen Motoren und dem Geruch von Gummi gerne anlocken lassen. Und einmal im Motor drin, lassen sie sich so schnell nicht stören, und knabbern selbst sehr stabile Schläuche an. Manchmal schaffen sie es innerhalb weniger Stunden einen großen Schaden am Fahrzeug anzurichten. Die böse Überraschung erwartet den Fahrer des Wagens dann am morgen.
Neben dem Ärgerniss, dass das Fahrzeug repariert werden muss, stellt sich die Frage, wer kommt für den Schaden auf? In der Regel ist es so, dass die KFZ-Versicherung solche Schäden nicht abdeckt. Bei einigen Versicherungsanbietern können je nachdem, welchen Tarif man gewählt hat, die Schäden, die durch den Biss eines Marders entstanden sind, in der Teilkaskoversicherung enthalten sein. Zumindest sehen einige Verträge den Ersatz wenigstens von direkten Schäden durch Marderbisse an Kabeln, Schläuchen oder Manschetten vor. Allerdings muss man wissen, dass die tatsächlichen Kosten für solche Reparaturen vielfach unter der Selbstbeteiligung, die in der Teilkaskoversicherung vereinbart wurde, liegen. Der Versicherte muss den Schaden also aus eigener Tasche bezahlen.
Es kann aber auch weitreichendere Folgen eines Marderbisses geben. Dann nämlich, wenn der Motor wegen Überhitzung Schaden nimmt, weil das Kühlwasser ausgelaufen ist. Generell sind solche Schäden nicht mit der KFZ-Versicherung abgedeckt. Einige Tarife sehen einen Ersatz bis zu einer bestimmten Schadenshöhe vor.
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