Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for September, 2010

Einstufung in Typenklasse ist Kriterium für Höhe der Beiträg für KFZ-Versicherung

Wer ein Auto hat, der kennt das: Jedes Jahr nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eine Anpassung der Fahrzeugtypen vor. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge, die statistisch gesehen häufiger einen Schaden haben, in eine schlechtere Typenklasse eingestuft werden. Die Fahrzeuge, die in der Statistik seltener einen Schaden haben, werden in eine bessere Typenklasse eingestuft. Dadurch können die Versicherungsprämien entweder sinken oder steigen. In jedem Fall bedeutet das für die Verbraucher eine Änderung und auf die müssen sie sich einstellen.

In Deutschland ist es so, dass man als Fahrzeughalter dazu verpflichtet ist, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt aber nur Schäden am Fahrzeug eine anderen. Schäden am eigenen Fahrzeug muss man über eine zusätzlich abzuschließende Kaskoversicherung versichern. Die Beiträge für die Kaskoversicherung variieren, beziehungsweise sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Ein Kriterium für die Höhe der Beiträge ist die Eingruppierung des Fahrzeugs in eine bestimmte Typenklasse. Diese Einstufung richtet sich nach der allgemeinen Schadensstatistik, die jährlich ausgestellt wird.

Jedes Jahr am 1. Oktober wird eine Anpassung der Typenklassen vorgenommen. Diese Anpassung nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vor. So kann es vorkommen, dass Fahrzeuge, die nicht so häufig in Unfälle verwickelt waren, grundsätzlich in eine niedrigere Typenklasse eingestuft werden. Fahrzeuge, die ein höheres Schadensaufkommen in der Statistik vorweisen, werden in eine höhere Typenklasse eingestuft. Die Einstufung in eine höhere Typenklasse bedeutet aber auch höhere Beiträge.

Selbstverständlich sind nicht alle Halter eines Fahrzeugs von diesen Änderungen betroffen. Übrigens: Wem die neue Prämie zu hoch erscheint, der kann bis zum 30. November die KFZ Versicherung wechseln.

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Besser man hat eine!

„Das passiert mir schon nicht!“ – So oder so ähnlich denken viele Arbeitnehmer wenn es darum geht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Vor allen Dingen für viele Büroangestellte scheint diese Vorstellung außerhalb des Denkens zu liegen. Und nicht nur das. Vielleicht machen sich manche Arbeitnehmer durchaus Gedanken darüber, was passiert, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, allerdings gehen sie dann auch fälschlicherweise davon aus, dass die Sozialversicherungen im Fall der Fälle schon zahlen werden.

Diese Annahmen sind allerdings falsch. Denn für die Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren worden sind, ist die Absicherung im Falle einer Berufunfähigkeit Privatsache. Rentenzahlungen sind nicht mehr zu erwarten, wenn man nach diesem Stichtag geboren ist und seinen erlernten Beruf oder den Beruf, den man zuletzt ausgeübt hat, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Auch die Einschätzung des Riskos, berufsunfähig zu werden, wird bei vielen Menschen zu gering eingestuft. Es gibt selbstverständlich Berufsgruppen, die mit einem hohen Berufsunfähigkeitsrisiko eingeschätzt werden. Das gilt zum Beispiel für Sprengmeister oder Polizisten. Die Mehrheit der Befragten schätzt allerdings das Risiko einer Berufsunfähigkeit für Büroangestellte für nahezu unmöglich beziehungsweise nur sehr gering ein.

Doch Fakt ist, dass eine Berufsunfähigkeit jeden treffen kann. Gerade psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren enorm zugenommen und diese Erkrankungen können natürlich auch Büroangestellte oder Angehörige vermeintlich weniger gefährdeter Berufsgruppen treffen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat festgestellt, dass weniger als jeder vierte Haushalt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt. Die Gründe dafür könnten die fehlerhaften Einschätzungen sein, die das Risiko berufsunfähig zu werden betreffen.

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