Archive for März, 2011
Sparen beim Kauf von Autoteilen
Für Hobby-Schrauber ist es die reinste Freude, die meisten anderen Autofahrer sehen es als Ärgernis. Die Rede ist von defekten Ersatzteilen, die ausgetauscht werden müssen. Egal, wie gut man das Auto pflegt, früher oder später macht sich der Verschleiß bemerkbar und es müssen Autoteile ersetzt werden. Oft ist das mit hohen Kosten verbunden, vor allem wenn man dafür eine Werkstatt aufsuchen. Doch auch wer selber schraubt, sieht sich schnell mit hohen Materialkosten konfrontiert.
Wer sparen möchte, greift häufig auf das Internet zurück, um hier seine Ersatzteile zu bestellen. Da viele Händler ihre Sachen online anbieten, kann man alle benötigten Produkte mit nur ein paar Mausklicks bequem von zu Hause aus bestellen. Oft sind die Autoteile im Internet günstiger, da sich die Händler die Miete für ein Ladenlokal sparen, diese Ersparnis wird dann an die Kunden weiter gegeben. Aber auch viele Autoteilehändler, die auch ‘richtige’ Läden besitzen, bieten ihre Kfzteile zu vergünstigten Preisen online an.
Der einfachste Weg um die günstigsten Autoteile auf schnellstem Wege zu bekommen, ist ein Preisvergleich. Hier kann man schnell und einfach angeben, nach welchen Ersatzteilen man sucht und die Preise der verschiedenen Angebote direkt vergleichen. Bei einem Preisvergleich, der sich auf Autoteile spezialisiert hat, ist dies noch einfacher, da man hier wirklich nur Produkte angeboten bekommt, die auch für den Einbau in einen PKW gedacht sind.
Ein solcher Preisvergleich ist Carmio. Das junge Unternehmen aus Hamburg ermöglicht es, schnell und unkompliziert die passenden Ersatzteile für die verschiedensten Fahrzeugarten zu finden. Damit man keine böse Überraschung erlebt und die neuen Autoteile auch zu dem Wagen passen, für den sie bestimmt sind, kann man zu Beginn der Suche sein Fahrzeug auswählen. Dies geschieht entweder, indem man die HSN/TSN Nummer aus dem Fahrzeugschein angibt, oder, indem man Marke und Modell des Kfz aus den jeweiligen Listen auswählt. So wird sicher gestellt, dass die neuen Karosserieteile auch zum Auto passen, für das die benötigt werden, und sich problemlos einbauen lassen.
No commentsInteressantes Urteil zur Reiseversicherung
Bei der Reiserücktrittskostenversicherung gibt es immer wieder Streitigkeiten über die Zumutbarkeit der Reise. Ein neues Urteil vom OLG Frankfurt stärkt Verbraucherrechte.
Um sich gegen den Eventualfall abzusichern, schließen heute viele Menschen eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Sie ist mit mehreren Fristen versehen, aus denen sich unterschiedliche Erstattungsansprüche ergeben. Für den Akutfall wird eine besondere Regelung getroffen.
Im aktuellen Fall begehrte eine Frau die Zahlung aus der Reiserücktrittskostenversicherung, nachdem bei ihr wenige Tage vor Reiseantritt ein Bandscheibenvorfall festgestellt worden war. Schon in den Wochen zuvor hatte sie wegen Rückenbeschwerden mehrfach einen Arzt aufgesucht. Das machte sich der Versicherer zunutze, indem er dem Arzt einen Fragebogen übersandte und ihn um die Einschätzung der Reisefähigkeit zum Zeitpunkt des ersten Besuches bat, die vom Arzt verneint wurde. Dies nahm die Versicherung zum Anlass, um der Frau eine vollständige Kostenerstattung zu verweigern.
Unter dem Aktenzeichen 7 U 166/09 gaben nun die Frankfurter Oberlandesrichter der Frau Recht. Sie hatte völlig legitim den Einwand gebracht, dass sie bei Beginn der Beschwerden davon ausgehen konnte, dass bis zum Reisetermin die Reisefähigkeit hätte wieder hergestellt werden können und es sich bei dem bei einem MRT festgestellten Bandscheibenvorfall um ein akutes Ereignis handelte, das niemand hatte so voraussehen können.
Der Frau wurden nicht nur die restlichen Ansprüche aus der Reiserücktrittskostenversicherung an sich nebst den darauf ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen zugesprochen, sondern die Versicherung muss ihr auch die Kosten erstattet, die ihr durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für den Versuch einer außergerichtlichen Klärung entstanden waren.
No commentsMit dem Hund auf Wandertour
Egal, ob man gemeinsam mit seinem Vierbeiner nun in den Sommer- oder in den Winterurlaub fährt, für den Hund sind ausgedehnte Spaziergänge und interessante Wanderungen durch Wald und Feld garantiert die absolute Lieblingsbeschäftigung. Zum einen sind Hunde Lauftiere, so dass ein Spaziergang am ehesten seinem Naturell entspricht. Zum anderen ist die Bewegung und die Erkundung der neuen Umgebung zusammen mit Herrchen und Frauchen auch für den Hund ein ganz besonderes Erlebnis.
Damit die Wanderung aber für den Hund und für seine Besitzer wirklich zu einem schönen Erlebnis wird, sind natürlich einige Dinge zu beachten. So sollte für den Vierbeiner ein kleiner Rucksack mit dem Nötigsten gepackt werden. Dazu gehören frisches Trinkwasser samt einer Schüssel, ein wenig Proviant (falls die Wanderung länger dauert), aber auch ein Handtuch. Damit lassen sich schmutzige Pfoten sauber machen oder der Hund kann, wenn er zwischendurch ein Bad nimmt, damit trocken gerubbelt werden.
Hundefreundliche Unterkünfte finden Sie hier auf Hundeurlaub.de – hier kann auch Ihr Hund Urlaub machen !
Der Hund sollte möglichst an einer längeren Laufleine geführt werden. Ein kurz gehaltener Hund, der vielleicht sogar noch zum Ziehen neigt, kann sich über längere Zeit möglicherweise die Pfoten wund laufen. Der Hundehalter sollte zudem gut darauf achten, den Hund nicht zu überfordern, vor allem, wenn der Vierbeiner aus seinem sonstigen Alltag keine langen Wanderungen gewöhnt ist. Denn auch Hunde können Muskelkater bekommen. Deshalb sollte man sich als Mensch dem Tempo des Hundes anpassen. Wenn man bemerkt, dass der Hund immer weiter hinter dem Herrchen oder Frauchen geht, dann ist es zeit für eine Erholungspause. Diese sollte möglichst an einem schattigen Ort im Sommer und an einem warmen und trockenen Platz im Winter gemacht werden.
No commentsFrauen zahlen künftig mehr für KFZ Versicherungen
Nach einer folgenschweren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes dürfen Versicherungen künftig keine unterschiedlichen Tarife mehr für Frauen und Männer anbieten. Für Männer wird besonders die Rentenversicherung teurer, während für Frauen besonders die Beiträge ihrer KFZ Versicherung steigen werden.
No commentsVersicherung gegen Graffiti sind teuer
Jährlich werden in Deutschland Schäden in Höhe von 250 Millionen Euro durch illegale Farbschmierereien und Graffiti registriert. Einen Schutz dagegen gibt es kaum, selten werden die Verursacher dieser Farbsprühereien gefasst und können für die Schäden haftbar gemacht werden. Also bleibt dem betroffenen Hausbesitzer nichts anderes übrig, als den schaden aus seiner eigenen Tasche zu bezahlen.
Die Beschädigung von Häusern und Wänden durch illegale Graffiti hat seit den 90er Jahren stark zugenommen. Betroffen sind vor allem Großstädte und Ballungszentren wie Berlin, Hamburg oder Köln. In den ländlichen Regionen ist die Zahl solcher Sachbeschädigungen nicht ganz so hoch, aber auch hier kommen sie natürlich vor. Um diesem Trend entgegen zu treten, drängten die Eigentümerverbände bereits im Jahr 2005 auf eine Verschärfung des Strafrechts bei derartigen Delikten. Seitdem werden Farbsprüher, wenn sie bei ihrem illegalen Tun erwischt werden, wegen Sachbeschädigung verklagt und zur Verantwortung gezogen. Das große Problem besteht allerdings darin, dass die Aufklärungsrate bei diesen Delikten sehr gering ist und der Verursacher der Sachbeschädigung an Häusern und Wänden nur selten gefasst wird.
Das bedeutet, die Hausbesitzer bleiben auf den Kosten für die Beseitigung der unerwünschten Fassaden“kunst“ sitzen. Natürlich können sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung absichern, aber gerade beim Thema Graffiti müssen sie dann ziemlich tief in die Tasche greifen. Denn die Versicherung zahlt den Schaden nur dann, wenn der Eigentümer vorher eine sehr teure Premium-Versicherung abgeschlossen hat. Das ist oft um über 100 Euro teurer als die normale Standardversicherung.
Übrigens: Wer sein Haus vermietet hat, muss die Schmierereien in seinem eigenen Interesse entfernen, denn Graffiti sind laut eines Grundsatzurteils von 2002 ein Grund zur Mietminderung. Da hilft auch nicht die Gebäudeversicherung weiter.
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