Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for April, 2011

Ferien nur mit dem Hund

Hunde sind aus dem leben vier Menschen nicht mehr wegzudenken. Treuer Wegbegleiter, aber auch Helfer in vielen Lebenssituationen (Blindenhunde, etc.), Hundebesitzer möchten ihre vierbeinigen Gefährten nicht mehr missen. Auch in der Öffentlichkeit sind Hunde heutzutage schon oft kein Nogo mehr, in vielen Restaurants, Geschäften und öffentlichen Einrichtungen sind sie inzwischen schon gestattet.

Trotzdem sind in vielen Hotels und Urlaubsunterkünften immer noch nicht erwünscht oder nur leidlich geduldet. Aus diesem Grund müssen und sollten Hundebesitzer,  wenn sie mit ihrem Vierbeiner gemeinsam den Urlaub verbringen möchten, vorher genügend Erkundigungen über Urlaubsmöglichkeiten mit Hund einziehen. Außerdem muss bei der Urlaubsplanung auch das Wohl des Hundes berücksichtigt werden. Darum sollte man sich vorher gut überlegen, in welches Land, welche Region das Urlaubsziel liegen soll und wie man dorthin kommt – nur gut, dass es Hundeurlaub.de gibt!.

Die beste und einfachste Variante ist es sicherlich, mit dem Hund in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus den Urlaub zu verbringen. Die meisten Anbieter solcher Domizile haben sich inzwischen auch schon auf Hundebesitzer eingestellt und die Vierbeiner sind bei ihnen herzlich willkommen. Nicht ganz so unkompliziert ist oft noch die Übernachtung mit einem Hund im Hotel. Ob nun aber Ferienhaus oder Hotel – in jedem Fall sollte der Hund gut erzogen sein und weder die Einrichtung zerlegen noch über Gebühr bellen oder heulen. Ein Urlaub ist für den Vierbeiner nicht nur Erholung, sondern vor allem auch Stress, denn Hunde reagieren auf eine fremde Umgebung viel empfindlicher als wir Menschen. Darum ist es wichtig, dass der Hund in der unmittelbaren Umgebung der Unterkunft genug Auslaufmöglichkeiten vorfindet.

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Hundeführer für Mallorca

Mallorca ist nach wie vor die Lieblingsinsel der Deutschen. Dort verbringen viele ihren Urlaub, egal zu welcher Jahreszeit. Und auch die Zahl der Auswanderer, die sich auf der Baleareninsel eine neue Existenz aufbauen, ist nicht gerade klein. Denn Mallorca ist natürlich viel mehr als Ballermann, denn fernab der Partystrände und Touristentrubel findet man eine beeindruckende Natur und beschauliche Orte, an die sich nicht viele Urlauber verirren. Mallorca ist nicht nur eine Insel für Sonne, Strand und Meer, sondern Mallorca bedeutet auch Wandervergnügen pur. Unser Tipp: Die Hundehaftpflicht ist für Sie als Hundebesitzer die wichtigste Versicherung für Ihren Hund.Besonders geeignet für Wanderungen sind der Herbst, der Winter und vor allem der Frühling, wenn die Mandelblüte die gesamte Insel erblühen lässt! Bisher hatte dieses Vergnügen aber selten ein Hundebesitzer – denn die gängigen Wanderführer sind nur auf den Menschen, nicht aber die speziellen Anforderungen an den Hund ausgelegt. Und so wussten Hundebesitzer nie wirklich, wo sie gemeinsam mit ihrem Hund die traumhafte mallorquinische Landschaft entdecken und ungestört spazieren gehen können.

Zwei Mallorca-Kennerinnen haben sich dieser Problematik nun angenommen: Künstlerin und Tierliebhaberin Anja Henke und und Petra Steiner, die neben ihrer Arbeit für Baldea, den Dachverband der balearischen Tierschutzvereine, auf der Insel als Wanderführerin tätig ist. Zusammen haben sie einen absolut neuartigen Wanderführer in Form eines E-Books kreiert. Dafür haben die beiden Autorinnen nach der Recherche alle Touren selbst bewandert, auf den Bedarf der Hunde zurecht geschnitten und zum Teil neu entwickelt. Außerdem möchten sie Helfen und Wandern bewusst verbinden. Deshalb engagieren sie sich aktiv für den Tierschutz auf Mallorca.
Der Wanderführer bietet derzeit 63 Touren, Tipps zu Hotels, Leihwagen, Gasthöfen, Tierärzten und einen kleinen Sprachführer.

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Bevor der Hund in den Urlaub fährt

Bevor man mit seinem Hund in den Urlaub fährt, sollte man als Besitzer einiges überdenken. Die wichtigste Frage, die man sich stellen muss, ist natürlich: Ist mein Hund an dem von mir ausgesuchten Urlaubsort erlaubt und willkommen? Dabei sollte sich das Reiseziel auch an den Bedürfnissen des Hundes ausgerichtet sein. So fühlen sich Hunde langhaariger oder nordischer Rassen bei einem Strandurlaub im Süden nicht besonders wohl. Mit einem alten oder kranken Hund, aber auch mit einem Hund mit kurzen Beinen sind stundenlange Bergwanderungen dagegen kein wirkliches Vergnügen.

Wenn man dann für sich und seinen vierbeinigen Begleiter das passende Reiseziel gefunden hat, sollte man sich überlegen, wie man dorthin kommt. Für die meisten Hunde ist die Urlaubsfahrt mit dem Auto die stressfreieste Variante. Denn meist sind die Hunde an das Autofahren gewöhnt, anders als das Fliegen oder das Zugfahren.

Wenn man die Reise im eigenen Auto antritt, sollte man ca. zwölf Stunden vor dem Antritt der Fahrt den Hund das letzte Mal füttern. Direkt vor dem Antritt der Fahrt sollte man mit dem Hund noch einmal ausgiebig spazieren gehen. Wenn der Hund zur Reisekrankheit neigt, sollte man ihm vor der Fahrt eine Reisetablette geben.

Wer mit seinem Hund in den Urlaub fährt, sollte natürlich sicher stellen, dass der Hund gut erzogen ist und Veränderungen gut verkraften kann. So sollte das Tier auch einmal allein bleiben können, ohne Krach zu schlagen oder etwas zu zerstören. Außerdem sollte der Hund natürlich gesund und belastbar sein, sonst kann eine solche reise für ihn schnell zur Qual werden.

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Verbesserung in der Tierhalterhaftpflicht – neue Bedingungen bei der Janitos Versicherung

Zum 01. April 2011 hat die Janitos Versicherung AG neue Bedingungen zu ihren Tarifen der Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht aufgelegt. Darin sind zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen enthalten. Hier die Änderungen im Einzelnen:

Im Tarif Balance sind ab sofort Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier mit 1%o der Deckungssumme mitversichert. Es gilt jedoch eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Die neue Tierhalterhaftpflichtversicherung der Janitos Versicherung – Best Selection – schließt Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder ohne Sattel, gelegentlicher ent- oder unentgeltlicher privater Tätigkeit als Reitlehrer ein. Darüber hinaus genießt der Versicherungsnehmer auch Versicherungsschutz für Mietsachschäden an beweglichem Reitzubehör und an gemieteten oder geliehenen Pferdetransportanhängern. Dazu zählen auch geliehene oder gemietete Kutschen und Schlitten. Die Tarife der Pferdehaftpflicht finden Sie in unserem Vergleichsrechner Pferdehaftpflicht.

Die Janitos Versicherung übernimmt außerdem den Vollkasko-Selbstbehalt bei Schäden am geliehenen Kraftfahrzeug durch das Tier bis zu 1.000 Euro – hier gilt eine Selbstbeteiligung von 100 Euro. Ausserdem sind Schäden an geliehenen Hundetransportanhängern bis 2.500 Euro mitversichert – bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro. Alle Tarife zur Hundehaftpflicht sind natürlich mit einer ausführlichen Leistungsbeschreibung in unserem Vergleichsrechner Hundehaftpflicht enthalten.

Der Tarif BestSelection mit einer Deckungssumme von 15 Mio. Euro (ohne Selbstbeteiligung) ist mit 96% bzw. 46 von 48 Punkten der absolute Leistungssieger in unserem Vergleich zu Hundehaftpflichtversicherung!

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Reisewarnungen sind kein Stornogrund

Urlauber haben es momentan nicht einfach: in den nordafrikanischen Urlaubszielen in Ägypten und Tunesien gibt es politische Revolten, Erdbeben inklusive Reaktorunglück in Japan – für viele Gebiete der Welt sprechen Experten derzeit eine Reisewarnung aus. Wenn möglich meidet man eine Reise in die Unruhegebiete. Doch viele Urlaubswillige haben ihre Reisen dorthin bereits lange gebucht. Für sie heißt es, wenn sie die bereits gebuchte Reise stornieren, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben. Denn diese werden in den meisten Fällen nicht zurück erstattet – und das möglicherweise auch trotz Reiserücktrittskostenversicherung.

Eine Reisewarnung ist, so erklären Experten, aus versicherungstechnischer Sicht kein Grund für eine Stornierung. Die Kosten eines Reiseabbruchs werden in einem solchen Fall von der Versicherung nur dann übernommen, wenn die körperliche Sicherheit der Reisenden am Urlaubsort nachweislich gefährdet ist. Ein Beispiel: War ein Urlauber zum Zeitpunkt des Erdbebens in Tokio und wollte nach der Katastrophe so schnell wie möglich das Land verlassen und hat für ein Ticket überhöhte Preise ausgegeben, dann bekommt der diese Kosten von der Versicherung nicht zurück erstattet. Grund: In Tokio bestand nach dem Erdbeben keine Gefahr für Leib und Leben, weder durch den Tsunami noch durch die radioaktive Strahlung in Fukushima. Wer sich jedoch zum Zeitpunkt des Unglücks im Tsunami-Gebiet aufgehalten hat, für den haben die Versicherungen die Kosten für das Rückholticket übernommen. Nicht versichern kann man sich übrigens gegen einen atomaren Unfall und viele Versicherungen schließen auch die Folgen eines Erdbebens generell aus ihren Verträgen aus.

Sobald eine „behördliche Verfügung“, also eine Reisewarnung oder auch die Sperrung des Luftraums wie nach dem Vulkanausbruch in Island, vorliegt, sind die Versicherungen von Zahlungen bei Storno befreit.

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Versicherungsschutz mit roten Kennzeichen

Wenn Autohäuser und Kfz-Betriebe ihre Fahrzeuge den Kunden für eine Probefahrt überlassen oder die Autos an einen anderen Ort als dem des Verkaufes überführt werden müssen, dann werden die roten Autokennzeichen genutzt. Das rote Kennzeichen ist im Unterschied zu den herkömmlichen schwarzen Nummernschildern nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern sie können für jedes beliebige Fahrzeug ganz nach Bedarf bei Überführung oder Probefahrten genutzt und angebracht werden.

Doch Versicherungsexperten weisen darauf hin, dass es für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen Besonderheiten im Versicherungsschutz gibt, die unbedingt beachtet werden müssen. Dieser ist nämlich für diese Autos an einen konkreten Verwendungszweck gebunden. Wenn ein Autohaus einem Kunden ein solches Fahrzeug mit rotem Kennzeichen für eine Probefahrt zur Verfügung stellt, dann ist das Auto für diese Probefahrt natürlich versichert. Doch wenn der Kunde während dieser Zeit das Fahrzeug zu einem anderen Zwecke als zur reinen Probefahrt verwendet und damit zum Beispiel in die Disko, zum Einkaufen oder zu einem Ausflug ins Grüne fährt, dann ist der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet. Diese Entscheidung haben bei Präzedenzfällen auch mehrere Gerichte getroffen.

So nutzte in einem dieser Fälle ein Kunde das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen, welches ihm vom Autohaus zum Zwecke einer Probefahrt zur Verfügung gestellt wurde, zu einer Fahrt in die Disko. Während seines Aufenthaltes in der Disko wurde dem Kunden das Fahrzeug gestohlen. Die Versicherung verweigerte die Übernahme des Schadens und befand sich damit vollkommen im Recht, wie das Oberlandesgericht in Köln entschied. Das begründete das Gericht wie folgt: Wenn die versicherte Probefahrt zur Nebensache wird, erlischt der Versicherungsschutz und die KFZ Versicherung muss im Schadensfall nicht zahlen.

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Mitwirkungspflicht bei Berufsunfähigkeit

Wenn jemand aufgrund einer Krankheit berufsunfähig ist und von der entsprechenden Versicherungen Zahlungen erwartet, dann ist dabei die Mitwirkungspflicht das A und O. Dass diese Verpflichtung für den Versicherten sehr weitreichend ist, hat jetzt in einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Hamburg wieder einmal bestätigt. In diesem vorliegenden Fall ging es um eine Frau, die so stark unter Depressionen litt, dass sie nicht mehr berufsfähig war und daher Leistungen aus der Versicherung beanspruchen wollte.

Sie wurde vor einigen Jahren bei einer Reise ins Ausland überfallen und litt seither an Depressionen. Diese wurden in der Folgezeit immer stärker, so dass sie schließlich nicht mehr in der Lage war, ihren Beruf als Justizbeamtin auszuüben.
Sie forderte daher von ihrer Versicherung die Zahlung von Leistungen aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit und kam der Forderung der Versicherung nach ihrer Mitwirkungspflicht auch zum großen Teil nach. Aber eben nicht genug. So sieht es zumindest die Versicherungsgesellschaft. Daher wurde die Zahlung von Leistungen von Seiten der Versicherung aufgrund mangelnder Mitwirkung ab. Die Frau zog vor Gericht, doch wurde ihr Einspruch letztendlich von zwei Instanzen abgelehnt. Die Versicherung bekam Recht.

So konnte die Frau nicht glaubhaft nachweisen, dass sie nicht bereits vor dem Überfall unter Depressionen oder psychischen Störungen litt und sie lehnte eine pauschale Schweigepflichtentbindung des Hausarztes ab. Auch ließ sie keine Nachfragen bei ihrer Krankenversicherung zu.

Das Urteil macht deutlich, dass es absolut notwendig und verpflichtend ist, bei solchen Anträgen wahrheitsgemäße und nachvollziehbare Angaben zu machen. Experten empfehlen die Abgabe einer pauschalen Schweigepflichtentbindung, dann geht die Bearbeitung des Antrages meist schnell und unkompliziert.

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