Archive for Mai, 2011
Ohne Sterbegeldversicherung wird Bestattung teuer
Wenn ein naher Angehöriger stirbt, dann kommt auf die Hinterbliebenen neben der Trauerarbeit auch noch eine hohe finanzielle Belastung zu. Denn eine Bestattung kostet viel Geld und stellt die Angehörigen auch vor finanzielle Probleme, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. Wer also seine Familie gar nicht erst in eine solche prekäre Situation bringen möchte, der sollte rechtzeitig über eine Sterbegeldversicherung nachdenken.
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Bis zum Jahr 2004 wurde von den gesetzlichen Krankenkassen Sterbegeld gezahlt, die zumindest eine gewisse Erleichterung für die Hinterbliebenen bedeutete. Doch diese Zahlung fiel dann weg und so reißt der Tod eines Familienmitgliedes für viele Hinterbliebene eine empfindliche Lücke in die Finanzen. Zur Trauer über den Tod eines geliebten Menschen kommen nun auch noch hohe Kosten für eine Bestattung hinzu.
Wenn es für die Hinterbliebenen aufgrund einer finanziellen Notlage gar nicht möglich ist, für die Kosten der Bestattung aufzukommen, dann können diese Kosten auch von den jeweiligen Kommunen getragen werden. Dazu müssen die Angehörigen einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialträger oder der Kommune stellen. In einem solchen Fall kann es jedoch passieren, dass ein Bestattungsunternehmer den Auftrag zur Bestattung ablehnt: Da die Kosten von den Angehörigen zunächst selber getragen und erst im Nachhinein erstattet werden, befürchten Bestattungsunternehmen Zahlungsrückstände und Mahnverfahren.
Die bessere Alternative ist es jedoch, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, um die Kosten der Bestattung decken zu können. Diese kann aber auch von den Verwandten, zum Beispiel von Kindern für ihre Eltern eingerichtet werden. Davon können problemlos auch weitere Kosten getragen werden wie die Grabpflege oder die Wohnungsauflösung.
Bildquelle: © Kai Krueger – Fotolia.com
No commentsWer Risiken eingeht, muss gut versichert sein.
Wer in seiner Freizeit viel Sport treibt, der ist auch eher in Gefahr, einen Unfall zu haben. Und je extremer die betriebene Sportart ist, desto höher ist natürlich auch das Unfallrisiko. 70 Prozent der registrierten Sportunfälle entfallen auf Breitensportarten wie Fußball, Radfahren, Skifahren oder Wandern. Bei Extremsportarten wie Bungee-Jumping, Fallschirmspringen oder diversen Motorsportarten steigt die Unfallgefahr für den Sportler um ein Vielfaches.
Doch egal, ob man nun Fußball spielt oder Fallschirm springt – eine Unfallversicherung sollte jeder abschließen, der Sport betreibt. Auch wenn man nicht damit rechnet, kann ganz schnell ein Unfall passieren und dann ist man froh, wenn man finanziell abgesichert ist. Die Unfallversicherung übernimmt nicht nur die Heilungskosten, sondern schützt auch vor wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Für Extremsportler reicht eine normale private Unfallversicherung allerdings oft nicht aus. Wer „Wagnisse“, wie es im Unfallversicherungsgesetz heißt, eingeht, riskiert eine 50-prozentige Kürzung der Geldleistungen. Zu den „Wagnissen“ zählt etwa die Teilnahme an Motocross-Veranstaltungen, Boxwettkämpfen, an Abfahrtsrennen auf Mountainbikes oder Rollbrettern, an Geschwindigkeitsrekordfahrten auf Skiern oder das Tauchen in über 40 Metern Tiefe.
Bergsteiger, Kletterer oder Gleitschirmflieger riskieren ebenfalls eine 50-prozentige Leistungskürzung, wenn sie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen in „schwerwiegender Weise“ missachten. Wer zu sportlichem Übermut neigt, sollte sich daher lieber um einen zusätzlichen Unfallversicherungsschutz kümmern.
Außerdem ist für Sportler der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung absolut empfehlenswert. Diese steht für Schäden gerade, die sie gegenüber Dritten anrichten können. Fehlt ein solcher Versicherungsschutz, kann dies den Unfallverursacher in den Ruin treiben. Denn Operations- und Rehabilitationskosten, womöglich auch noch ein längerer Erwerbsausfall des Opfers gehen meist ins Geld.
No commentsMit dem Hund zum Camping
Wer einmal einen Campingurlaub mit Hund gemacht hat, der ist hinterher oft „infiziert“ und dem Campen verfallen. Campingfreunde schätzen an dieser Form des Urlaubs die Freiheit und Ungezwungenheit. Doch wenn man einen Hund hat, dann möchte man ihn natürlich auch mitnehmen. Camping mit Hund ist in Deutschland auf fast jedem Campingplatz möglich. Oft gibt es auf den Plätzen sogar eigene Bereiche, wo sich alle Camper mit Hund aufhalten. So werden andere Campingurlauber vom Hund nicht gestört. In jedem Fall sollte man jedoch vorher beim jeweiligen Campingplatz anfragen, ob das Mitbringen des Hundes erlaubt ist.
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Manche Campingplätze verlangen allerdings die Vorlage vom Heimtierausweis des Hundes, daher sollte dieser in den Urlaub in jedem Fall mitgenommen werden. Außerdem müssen auch bestimmte Impfungen, wie zum Beispiel Tollwut, nachgewiesen werden, um keine gesundheitlichen Risiken bei anderen Hunden zu verursachen.
Im Ausland gibt es die Forderung von mobilen Zäunen. Diese kosten Geld, aber sie schützen sowohl den Hund wie auch die Menschen. Vor allem bei einem Urlaub im Ausland ist es wichtig, dass der Hund richtig geimpft ist. Bestenfalls erkundigt man sich vor jedem Auslandsurlaub mit dem Hund beim Tierarzt. So können die wichtigen Impfungen noch durchgeführt werden und der Hund kommt gesund aus dem Campingurlaub zurück. Zudem ist für Auslandsreisen ab Juli 2011 der Mikrochip Pflicht. Die Tätowierung reicht als Identifikation für den Hund nicht mehr aus. Deshalb sollte man seinem Hund, sofern man mit ihm im Sommer ins Ausland reisen will, noch einen solchen Mikrochip injizieren und ihn zusätzlich noch registrieren lassen. Dann kann er in ganz Europa und sogar weltweit seinem Besitzer zugeordnet werden.
No commentsZähne zusätzlich versichern – Zahnversicherung
Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2010 mehrere Zahnzusatzversicherungen einem gründlichen Check unterzogen. Waren es im vorangegangenen Zahnzusatzversicherung Finanztest von Ende 2008 noch lediglich 3 Zahnzusatzversicherungen, welche mit der Bestnote „Sehr Gut” ausgezeichnet worden sind, so waren es 2010 schon 16 verschiedene Zahnversicherungen, welche das Testsiegel „Sehr Gut” verliehen bekamen. Die Versicherungsbranche hat also erkannt, dass der Markt nicht mehr nur nach möglichst billigen Zahntarifen verlangt, sondern vielmehr nach qualitativ hochwertigen Zahnzusatzversicherungen.
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Wer seine Zähne rundum gut versichert wissen will, der kommt an einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht vorbei. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur noch einen Bruchteil dessen, was eine umfangreiche Zahnbehandlung kosten kann. Vor allem dann, wenn man auf hochwertigen Zahnersatz oder Zusatzbehandlungen Wert legt.
Wer jedoch nicht nur Wert auf teuren Zahnersatz legt, sondern auch auf Zahnerhaltung, der sollte darauf achten, dass seine Zahnzusatzversicherung auch prophylaktische Behandlungen abdeckt. Die meisten Zahnversicherungen leisten genau dafür nämlich im Regelfall nicht. Wichtigste Maßnahme im Rahmen der Prophylaxe ist die professionelle Zahnreinigung. Im Regelfall umfasst die Behandlung die Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen (Zahnstein und Plaque), gründliches Polieren der Zahnoberflächen und Fluoridierung der Zahnoberflächen. Die Kosten einer professionellen Zahnreinigung liegen im Regelfall bei rund 60 bis 80 Euro und die Behandlung sollte normalerweise ein bis zwei mal im Jahr vorbeugend durchgeführt werden. Deshalb sollte man darauf achten, dass die Zahnzusatzversicherung in den Tarifbedingungen auch prophylaktische Maßnahmen explizit als “erstattungsfähig” aufführt.
Wenn die Zähne dann doch behandelt werden müssen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in den meisten Fällen eine Standardbehandlung. Oftmals gibt es jedoch eine bessere Behandlungsmethoden, die jedoch zusätzlich zur Kassenabrechnung privat zu bezahlen sind. Auch hier hilft die Zusatzversicherung.
No commentsBesondere Versicherung für Immobilienbesitzer
Wer ein Haus oder eine Wohnung sein eigen nennt, will diesen Besitz besonders gut versichern. Denn schließlich ist eine Immobilie eine gute Wertanlage, die man möglichst gut absichern möchte. Deshalb sind Bau- und Gebäudeversicherungen aller Art für Besitzer von Immobilien ein absolutes Muss.
Jetzt hat ein Versicherungsunternehmen eine ganz besondere Art der Versicherung für Besitzer von Häusern und Wohnungen entwickelt und auf den Markt gebracht, nämlich eine spezielle Versicherung gegen die Folgen von Mietbetrug entwickelt. Das neue Konzept ist insbesondere auf die Interessen privater Haus- und Wohnungsbesitzer zugeschnitten. Wenn ein Vermieter ein Opfer von Mietnomaden geworden ist, muss er tief in die Tasche greifen: Neben den Kosten für den Mietausfall bleiben an dem Vermieter nämlich auch die Aufwendungen für die Entsorgung von Dreck und Chaos, für die Renovierung der Mieteinheit und weitere Sanierungsmaßnahmen hängen.
Genau an diesem Punkt setzt die neue Mietnomaden-Versicherung für Immobilienbesitzer an. Geschaffen wurde eine Zusatzversicherung, deren Basistarif die Erstattung von Mietausfällen dann vorsieht, wenn dem säumigen Mieter wirksam gekündigt wurde, der Mieter den Wohnraum aber weiterhin nutzt und die hinterlegte Kaution aufgezehrt worden ist. Geleistet wird für eine Dauer von maximal einem Jahr ab dem dritten Monat, in dem die Miete ausbleibt. Gleichzeitig ist der Vermieter gegen Schäden abgesichert, die durch eine dem säumigen Mieter anzulastende mutwillige Zerstörung von Einrichtungs- und Ausstattungsobjekten der Wohnung oder des Hauses entstanden sind, die Versicherung greift auch dann, wenn zum Haus oder zur Wohnung gehörende Gegenstände abhanden gekommen sind.
Geleistet wird sogar bei Ungezieferbefall sowie bei Beeinträchtigungen des Mietobjektes durch Verwahrlosung des Gesamtzustandes der vermieteten Immobilie.
No commentsGesetzliche Unfallversicherung greift auch bei Nachbarschaftshilfe
Wenn Nachbarschaftshilfen über den Rahmen alltäglicher Gefälligkeiten hinausgehen und von wirtschaftlichem Wert sind, dann fallen sie unter den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit steht also nicht nur ein Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch derjenige, der beschäftigungsähnlich handelt. Diese Entscheidung traf jetzt das Bayerische Landessozialgerichts.
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In dem vom Gericht verhandelten Fall hatte ein Ruheständler ein zur Dachrenovierung aufgestelltes „Blitzgerüst“ genutzt, um in Nachbarschaftshilfe den Giebel der Doppelhaushälfte seines Nachbarn zu streichen. Für Arbeiten dieser Art war das Gerüst nicht geeignet, es stürzte um und der Ruheständler erlitt tödliche Verletzungen. Seine Witwe machte gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend, ihr Ehemann sei für den Nachbarn „wie ein Beschäftigter“ tätig gewesen und habe damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden. Die Berufsgenossenschaft verweigerte allerdings sämtliche Witwenleistungen, u.a. weil das einheitliche Erscheinungsbild der Doppelhäuser dem eigenen Interesse des Verunfallten entsprochen habe. Auch habe nur eine alltägliche Gefälligkeit vorgelegen.
Zu Unrecht entschied jetzt das Bayerische Landessozialgericht. Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht nicht ein Beschäftigter, sondern auch derjenige, der beschäftigungsähnlich handelt. Dann ist das Haftungsrisiko dem nutznießenden Unternehmen zuzurechnen. Dies war hier der Fall, weil der Verunfallte mit seinem Fachkönnen und entsprechend dem Willen des Nachbarn umfangreichere Malerarbeiten von wirtschaftlichem Wert erbracht hatte.
Der Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst also auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Arbeiten von Wert. Das setzt voraus, dass die Arbeiten über alltägliche Gefälligkeiten hinausgehen. Die Kehrseite: Liegt ein gesetzlich versicherter Unfall vor, sind weitere Haftungsansprüche gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Von ihm Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern ist dann nicht möglich.
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