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Damit der Bau kein Fiasko wird, hilft Ihnen die Bauversicherung
Bauherren sollten sich von den Firmen, mit denen sie bauen, den Abschluss einer Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung bescheinigen lassen und außerdem eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen. Das raten Baufachanwälte der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.
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In der Vergangenheit kam es immer öfter vor, dass während der Bauphase einer Immobilie das ausführende Bauunternehmen Insolvenz anmelden musste oder das zu bauende Objekte eklatante Mängel aufweist, über deren Behebung sich anschließend – oft vor Gericht – heftig gestritten wurde. Ein Vergleich zur Bauleistungsversicherung oder zur Bauherrenhaftpflicht lohnt sich immer.
Die Baugewährleistungsversicherung sorgt dafür, dass dem Bauherren in den oben genannten Fällen keine finanziellen Nachteile entstehen. Allerdings gilt dies nur, wenn in der Baugewährleistungsversicherung auch gleichzeitig eine Baufertigstellungsversicherung enthalten ist. Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall, weshalb bei einigen Unternehmen eine separate Baufertigstellungsversicherung hinzugebucht werden muss.
Von den Versicherungen sollten sich Bauherren allerdings nicht zuviel versprechen, so die Experten. Die Versicherungen geben dem Bauherrn nur im Fall der Insolvenz des Bauunternehmens die Möglichkeit, ihre Ansprüche direkt gegen den Versicherer durchzusetzen. Die Baugewährleistungsversicherung gebe dem Bauunternehmer sogar Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche des Bauherrn.
Bauherren seien mit einer Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft besser beraten, die von der finanzierenden Bank ausgestellt wird. Darauf habe man zwar keinen Rechtsanspruch, sollte aber dennoch versuchen, das durchzusetzen. Dazu müsse geregelt werden, in welcher Höhe Sicherheit geleistet wird, wann ein Sicherheitsfall vorliegt und zu welchem Zeitpunkt unter welchen Bedingungen die Sicherheit wieder herauszugeben ist. Nur bei einer solchen Fertigstellungsbürgschaft sei die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme abgesichert.
Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com
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