Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for August, 2011

Rund um die KFZ Versicherung – Wenn es im Urlaub kracht

Nach einem Unfall sind viele unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Deshalb haben wir hier einige Tipps zur Kfz Versicherung zusammengestellt, wie man sich am Unfallort richtig verhält. Mit Beginn der Reisezeit steigt auch die Anzahl der Verkehrsunfälle, erklärt die Versicherung.

Sind die Straßen voll, steigt auch das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Wenn es denn kracht, heißt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Wichtig ist es, laut Experten von dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de, die Unfallstelle richtig und vorschriftsmäßig abzusichern und bei Personenschäden umgehend die Polizei zu informieren.

Weitere Infos zur KFZ Versicherung finden Sie hier unter: www.vergleichen-und-sparen.de

Die Beamten kümmern sich in dem Fall auch darum, dass der Vorgang ordnungsgemäß aufgenommen wird. 

Wird die Polizei nicht hinzugezogen, müssen die Unfallbeteiligten einiges beachten. Idealerweise nutzt man einen europäischen Unfallbericht, den es in der Regel kostenlos bei der Kfz-Versicherung gibt. Das mehrsprachige Formular macht es relativ einfach, alle wichtigen Daten zu notieren. Dazu gehören neben den persönlichen Informationen wie Name und Anschrift auch eine ausführliche Beschreibung des Unfallhergangs samt Skizze, die Versicherungsdaten und mögliche Unfallzeugen. Ergänzt werden sollte der Unfallbericht durch Fotos oder Videos, was dank moderner Mobiltelefone kein Problem darstellen sollte. 

Ist ein ausländischer Fahrer am Unfall beteiligt, hilft das „Deutsche Grüne Karte Büro“ in Hamburg. Das Büro leitet alle nötigen Schritte für die Schadenregulierung ein. Dafür muss allerdings die Grüne Karte des Unfallgegners vorliegen.

Jedoch ist es ratsam, bei jedem Unfall die Polizei hinzu zu ziehen. So vermeidet man Streitigkeiten mit dem Unfallgegner und vor allem mit dessen Versicherung. Denn viele versuchen im Nachgang eines Unfalls, um die Zahlung des Schadens herum zu kommen.

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Schwerwiegende Gartenunfälle

UnfallversicherungDas Gärtnern gehört zu den wohl schönsten und gesündesten Hobbys. Für jährlich tausende Gartenfreunde endet dieses Hobby aber im Krankenhaus. 
Einmal wird der Gartenschlauch zur Stolperfalle, dann erwischt die Baumschere statt des Astes einen Finger, ein andermal muss der Kopf als Prellbock für den Stiel des Gartenrechens herhalten: Kleine Missgeschicke wie diese sind schon jedem Hobbygärtner passiert.

Einen umfangreichen Vergleichsrechner zur Unfallversicherung im Internet bietet das Vergleichsportal: vergleichen-und-sparen.de: >>> Unfallversicherung vergleichen

Knapp die Hälfte der Deutschen widmet sich mehr oder weniger intensiv der Gartenarbeit, und die meisten Blessuren verlaufen glimpflich. Doch für viele endet das Freizeitvergnügen im Krankenbett, nach Stürzen von der Leiter oft auch im Rollstuhl. Männer sind laut Expertenuntersuchungen wesentlich öfter betroffen als Frauen, weil sie meist die gefährlicheren Tätigkeiten übernehmen.

Viele Opfer sind doppelt gestraft, wenn sie keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Denn von der gesetzlichen Unfallversicherung erhält man überhaupt keine Leistung, die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Freizeitunfällen nur die Behandlungskosten. Wenn über diese Basisleistung hinausgehende Kosten anfallen, müssen sie – sofern man nicht zusätzlich privat unfallversichert ist – aus der eigenen Tasche finanziert werden. Besonders schlimm trifft es Personen, die nach einem Freizeitunfall für immer invalide bleiben, denn für sie steht möglicherweise die finanzielle Existenz auf dem Spiel. Unfälle sind oft mit enormen Folgekosten verbunden – zum Beispiel für behindertengerechte Umbauarbeiten in der Wohnung, Rehabilitationsmaßnahmen etc.

Die Frage ist, ob man sich diese Ausgaben auch nach einem Jobverlust noch leisten kann. Deshalb sollte man beim Abschluss einer Unfallversicherung darauf achten, dass man im Ernstfall auch eine ausreichend hohe Kapitalleistung und eine monatliche Invaliditätsrente erhält. Ebenfalls empfehlenswert zur Abfederung finanzieller Krisen: eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit in die Bresche springt.

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Die private Unfallversicherung

Unfallversicherung vergleichen und sparenWie bei der privaten Krankenkasse und der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet man grundsätzlich auch zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche überwiegend von Berufsgenossenschaften oder Gemeindeverbänden getragen wird. Der Geltungsbereich gilt für die berufliche Tätigkeit und den Weg von und zur Arbeit, nicht für Unfälle im Ausland oder während der Freizeit.

Somit sind allgemein versicherungspflichtige Personen solche, welche in einem Arbeits,- Dienst, -oder Ausbildungsverhältnisverhältnis stehen. Selbstständige, die diese Risiken in aller Regel in Kombination mit der Privaten Krankenversicherung oder einer anderen Privatversicherung abgedeckt haben, genießen diesen gesetzlich verankerten Schutz nicht. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung werden Leistungen erst nach einer Erwerbsunfähigkeits-Minderung um 20 Prozent ausbezahlt.

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Der Hinterbliebenenschutz im Todesfall wird zu einem Verhältnis von einem Siebtel der geltenden Bezugsgrößen zum Todeszeitpunkt ausbezahlt. Bei der privaten Unfallversicherung können vom Kunden natürlich im Rahmen der Vertragsfreiheit Zusatzabsicherungen gebucht werden. Hier spielen Ort und Tätigkeit keine Rolle. Diese Versicherungsform ist offen für alle und eignet sich für Personen wie Selbstständige oder Hausfrauen, welche nicht gesetzlich versichert sind.

Besonders bei der privaten Unfallversicherung ist es wie bei der privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, sich gut im Internet vorab zu informieren und anschließend beraten zu lassen um die optimale Versicherungsleistung im richtigen Preis-/Leistungsverhältnis für sich zu finden. Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.

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Gebäudeversicherung – Das Haus sollte richtig versichert sein

Gebäudeversicherung vergleichen und sparenWer sein Haus versichert, kann im Notfall den finanziellen Ruin verhindern. Aber wie finden Verbraucher den günstigsten Anbieter? Finanztest hat Beiträge und Leistungen von Versicherungen verglichen: Ein Wechsel kann viel Geld sparen.

Ein Sturm deckt das Dach ab, nach einem Rohrbruch steht das Erdgeschoss unter Wasser, ein Feuer zerstört das Haus: In solchen Fällen kommt der Wohngebäudeversicherer für den Schaden auf. Auf den Gebäudeschutz sollte deswegen kein Immobilienbesitzer verzichten. Rund 20 Millionen Hausbesitzer in Deutschland haben bereits eine Police. Die meisten haben die Wohngebäudeversicherung als „gleitende Neuwertversicherung“ abgeschlossen. Dann bezahlt der Versicherer nach einem Totalschaden immer den Wiederaufbau des Gebäudes zu den aktuellen Baupreisen.

Der Preis für den Versicherungsschutz hängt nicht nur vom Wert sowie der Lage des Hauses ab, sondern unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer massiv. Einen der größten Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung im Internet bietet das Vergleichsportal: vergleichen-und-sparen.de: >>> Gebäudeversicherung vergleichen

Der Unterschied kann erheblich sein. Den Überblick im Tarifdschungel zu behalten, ist nicht ganz einfach. Die Versicherer haben viele Zusatzleistungen im Angebot, sogenannte Deckungserweiterungen. Alle Tarife im Test etwa schließen als Extra Abbruch- und Aufräumungskosten ein – mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen. Nach einem Brandschaden können die Kosten für den Abtransport von Resten eines zerstörten Hauses schließlich in die Tausenden gehen. Teuer kann auch die Entsorgung von Boden werden, der durch Heizöl oder giftigen Brandschutt verseucht wurde. Auch hier ist es sinnvoll, wenn der Versicherer mindestens einen Teil der Kosten übernimmt.

Je nach Haus und Grundstück sind weitere Zusatzleistungen sinnvoll. Nebengebäude auf dem Grundstück sowie größere Carports oder Gartenhäuser müssen häufig separat ver­sichert werden. Eigentümer einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach können auch diese in der Wohngebäudever­sicherung mitversichern. Zerstören Sturm oder Hagel die Module, wird der Schaden ersetzt.

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KFZ Versicherung – Drum prüfe, wer sich lange bindet

Kfz Versicherung - Autoversicherung

Mit Verträgen ist das meist so eine Sache. Kaum ein Kunde oder Endverbraucher schätzt es, sich zu lange binden zu müssen. Vor allem die Betreiber von Sport- und Fitness-Studios bekommen dies gnadenlos zu spüren. Und auch Mietverträge mit längeren Laufzeiten führen meist sehr schnell zu enttäuschten Gesichtern. Ganz gerne macht dann schon mal das böse Wort vom “Knebelvertrag” die Runde. Tatsächlich scheinen allein in der Mobilfunk-Branche den meisten Ein- oder gar Zweijahresverträge nahezu selbstverständlich … wie also sieht es in der Versicherungsbranche aus zum Beispiel bei der Kfz Versicherung? Besonders beim Kraftfahrzeug, das nach wie vor vieler Deutschen “liebstes Kind” ist!?

Aber nur wer vergleicht, kann auch sparen! Hier können Sie Ihre KFZ Versicherung vergleichen-und-sparen:

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Auch hier wären wohl viele zu deutlichen Abstrichen bereit. Hauptsache, der fahrbare Untersatz steht in der Garage und kann bei Bedarf genutzt werden. Abstriche, die gar nicht nötig sind, denn der Gesetzgeber sieht bei Haftpflicht- oder Kaskoversicherungen großzügige Kündigungsregeln vor. Mindestens einmal im Jahr, nämlich zum 30. November. Der Vertrag erlischt dann zum 1. Januar des Folgejahres.

Verbraucherschützer raten, auf jeden Fall schriftlich und am besten auch per Einschreiben zu kündigen. Und auf einen Folgevertrag zu achten. Denn natürlich muss das Fahrzeug permanent weiter versichert sein und die neue Police “nahtlos” an den auslaufenden Vertrag anschließen.

Neben diesem Stichtag existieren freilich weitere Gründe und Anlässe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Eine Beitragserhöhung seitens des Versicherers ist so ein Fall. Steigen die Kosten, ohne dass gleichzeitig die Leistungen angepasst oder verbessert werden, dann kann der Kunde von (s)einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das gilt einen Monat nach Zustellung der Beitragsrechnung und sollte im Idealfall ebenfalls per eingeschriebener Postsendung erfolgen!

Auch ein Schaden bindet keinesfalls langfristig an den Versicherer. Ganz im Gegenteil: Ein Versicherungsnehmer, der mit der Regulierung nicht zufrieden ist, kann kündigen. Ebenso erlischt der Vertrag automatisch, wenn das Fahrzeug verschrottet wird und/oder ein Totalschaden vorliegt. Das Beste: Die Jahresprämie wird anteilig zurück gezahlt!

Freilich kann/könnte der Anlass für die Kündigung auch weitaus erfreulicher sein: Bei einem Wagenneukauf (das darf natürlich auch der Kauf eines Gebrauchten, sprich: ein Wagenwechsel sein) kann zugleich auch der Versicherer gewechselt werden. Viele Autohändler haben hier sogar ihre Partnerunternehmen, auf die sie den Wagenkäufer gezielt ansprechen. Dieser sollte sich dennoch nicht überrumpeln lassen und die Zeit nehmen, die Konditionen und den Service zu vergleichen. Das geht auch im Internet auf den einschlägigen Portalen!

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