Archive for Oktober, 2011
Vorsicht bei Eigenarbeiten am Haus!
Als Hauseigentümer hat man sich in der Regel mit der Gebäudeversicherung vor Schäden wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser geschützt. Schließlich ist es im Schadensfall eher unmöglich, einen entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln zu beheben, vor allem, wenn auch noch eine Finanzierung im Hintergrund steht. Grundsätzlich leistet die Gebäudeversicherung aber nur dann, wenn der Gebäudebesitzer nicht grob fahrlässig handelt, d. h. der Schaden wurde nicht durch das Verhalten oder Unterlassen des Eigentümers begünstigt.
Weitere Infos zur Gebäudeversicherung finden Sie hier unter: www.vergleichen-und-sparen.de
Das Oberlandesgericht Celle hat vor einiger Zeit bei einem Schadensfall zu Gunsten der Gebäudeversicherung geurteilt, da durch sein grob fahrlässiges Verhalten ein Brand entstanden ist. Der Gebäudebesitzer hat in der Küche unterhalb einer Dachschräge einen Ofen selber montiert. Das Abzugsrohr zog er zum Schornstein hin durch die Rigipswand, die mit Holzlatten befestigt war. Der Abstand des selbst verlegten Rohres betrug zur Holzverschalung zwischen 12 und 20 Zentimeter. Da der Ofen mit Koks und Kohle beheizt wurde, entwickelte sich eine derartige Hitze, dass die die Holzverkleidung von innen Feuer fing.
Wichtig ist es, laut Experten von dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de, bei der Gebäudeversicherung ist Ihr Gebäude gegen Feuer-, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschäden versichert. Sie können aber auch noch Glasbruchschäden oder Elementarschäden mitversichern.
Die Gebäudeversicherung hat sich geweigert, den Schaden zu übernehmen, da hier von grober Fahrlässigkeit auszugehen war. Der Versicherungsnehmer hat gegen seine Gebäudeversicherung geklagt und ist damit sowohl vor dem Landgericht Lüneburg als auch vor dem Oberlandesgericht Celle gescheitert. Die Gerichte waren einhellig der Meinung, dass der Selbsteinbau ohne Einhaltung von Sicherheitsabstände und Sicherheitsstandards im höchsten Maße fahrlässig war. Somit braucht die Gebäudeversicherung nicht zu zahlen.
Deshalb sollten Hausbesitzer solche Arbeiten nur vom Fachmann ausführen lassen. Nur dann verlieren sie im Falle eines Schadens, der durch solche Arbeiten entsteht, nicht ihren Versicherungsschutz.
No commentsHausratversicherung – Wenn die Wohnung brennt…
„Bei mir passiert schon nichts”, denkt rund ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland zum Thema Hausratversicherung. Doch auch bei anderen kann etwas passieren, so dass der eigene Hausrat Schaden erleidet.
Die Hausratversicherung leistet dann, wenn es gebrannt hat. Üblicherweise sind viele Teile der Einrichtung dem Feuer zum Opfer gefallen, für die Hausratversicherung die Wiederbeschaffung ermöglicht. Was durch das Feuer nicht zerstört wurde, erledigt meistens der giftige Rauch. In der Wohnung oder im Haus sind so gut wie alle Einrichtungsgegenstände mit einem schmierigen Rußfilm überzogen, eine Reinigung, gerade bei Polstermöbeln, ist in der Regel ausgeschlossen. Für den Rauchschaden kommt ebenfalls die Hausratversicherung auf – als Folge des Feuers.
Wichtig ist es, laut Experten von dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de, die Hausratversicherung als unverzichtbarer Schutz für Hab und Gut!
Weitere Infos zur Hausratversicherung finden Sie hier unter:
Ist man von einem Feuer außerhalb der eigenen Wohnung betroffen, leistet die Hausratversicherung ebenfalls gute Dienste. Denn es muss ja nicht in der eigenen Wohnung gebrannt haben. Der Rauch aus der Brandwohnung kann sich, wenn sie der betroffene Wohnungsinhaber falsch verhält, ohne Weiteres im ganzen Haus über den Treppenraum ausbreiten. Wenn man dann auf der Flucht vor dem Feuer die eigene Wohnungstür nicht verschließt, hat man den Schaden auch in seiner eigenen Wohnung.
Durch starke Rauchentwicklung sind meistens die Wohnungen über der Brandwohnung betroffen. Aber auch abfließendes Löschwasser gelangt über den Treppenraum in die darunter gelegenen Wohnungen und kann dort erheblichen Schaden einrichten – schließlich ist das Wasser kontaminiert. Betroffene Hausratgegenstände müssen auch hier fast immer entsorgt werden, ein Fall für die Hausratversicherung.
Zu guter Letzt kann durch den Brand der Nachbarwohnung auch die eigene Wohnung einen erheblichen Brandschaden davontragen. Ein Feuerüberschlag durch ein zerstörtes Fenster in die darüberliegende Wohnung ist keine Seltenheit und führt dort zu einem Zimmerbrand. Zumindest kann hier die Hausratversicherung den wirtschaftlichen Schaden wieder gutmachen.
No commentsUnfallversicherung – Für einen Unfall richtig vorsorgen
Unfälle passieren häufig während der Arbeit, nicht nur bei Jobs mit hohem Risikopotential. Zur Arbeit zählt auch die Fahrt vom und zum Arbeitsplatz, die für Autofahrer und Radnutzer oft gefährlich ist. Allerdings hat man auch viele Unfallrisiken im Privatbereich, die durch eine zusätzliche private Unfallversicherung abgedeckt werden können.
Wer in Deutschland einen Unfall während der Arbeit hat, der ist im Regelfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Arbeitgeber eine verpflichtende Sozialversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zielen zunächst darauf ab, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Tritt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ein, dann ist auch ein Rentenbezug über die Unfallversicherung vorstellbar.
Doch was genau ist ein Unfall? Ein Unfall liegt nach § 178 Versicherungsvertragsgesetz vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Durch Tätigkeiten außerhalb und innerhalb der Arbeit sind solche Unfälle jederzeit vorstellbar und deshalb ist eine gute Unfallversicherung hilfreich.
Es gibt einige Dinge, die Verbraucher bei einer privaten Unfallversicherung beachten sollten. So sollte man keinesfalls Vorerkrankungen verschweigen, wenn man eine Unfallversicherung abschließt. Dies gilt genauso, wie bei der Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen, weil durch fehlerhafte Angaben später der Versicherungsschutz riskiert wird. Die Vorerkrankung kann auch für einen Unfall relevant werden, weil ohne die Vorerkrankung möglicherweise ein geringerer Invaliditätsgrad entstehen würde.
Interessant ist für manche Verbraucher eine Unfallversicherung mit Beitrags- oder Prämienrückgewähr. Es handelt sich hierbei aber meist um eine Variante von Lebensversicherung.
No commentsVorsicht bei tief stehender Sonne!
Das wunderbare und sonnige Wetter in diesem Spätsommer ist für Verkehrsteilnehmer nicht immer von Vorteil. Wer am Morgen oder Nachmittag mit seinem Wagen unterwegs ist, den blendet die Sonne ganz gewaltig. Allein in den vergangenen Tagen gab es deshalb in ganz Deutschland einige schwere Unfälle mit hohen Personen- und Sachschäden.
Die Unfallstatistiken zeigen, dass Sonnenblendung unter den witterungsbedingten Ursachen die häufigste Ursache für schwere Unfälle, vor allem auch in Stadtgebieten, ist. Bundesweit gab es im letzten Jahr 2348 Unfälle mit Verletzten im gleißenden Sonnenlicht – dagegen aber nur 278 Unfälle im Nebel. Beispielsweise an Kreuzungen, an denen Fußgänger wie Autofahrer bei tief stehender Sonne im Zweifel sind, ob das Signal nun ein rotes oder ein grünes ist.
Gerade im Stadtverkehr sind bei blendender Sonne Fußgänger, die die Straße überqueren, nur schwer zu sehen. Wer für eine Sekunde von der Sonne geblendet wird, legt bei Tempo 50 bereits 14 Meter “blind” zurück, auf der Autobahn bedeutet das bei Tempo 130 sogar 36 Meter, warnt der Auto- Club Europa (ACE).
Aus rechtlicher Sicht ist ein Autofahrer nur bei angemessener Geschwindigkeit auf der sicheren Seite: Denn Gerichte und die KFZ Versicherung lassen die Ausrede, man sei geblendet worden, in aller Regel nicht gelten. So urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe: Ein Autofahrer müsse bei starker oder tiefer Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren.
Daher ist es immer ratsam, vor allem bei tiefem Sonnenstand am Morgen und am Nachmittag seine Fahrweise diesen Bedingungen anzupassen. Mit angemessener Fahrweise und genügender Vorsicht entgeht man der Unfallgefahr und vor allem auch dem damit einher gehenden Ärger mit Gerichten und Versicherungen.
Zahnzusatzversicherung lohnt sich
Durch regelmäßiges und sorgfältiges Zähneputzen kann jeder seine Zähne gut sauber halten. Jedoch reicht die häusliche Zahnpflege laut Experten alleine nicht aus, da mit einer handelsüblichen Zahnbürste nicht jeder Bereich in der Mundhöhlenpartie erreicht werden kann. Aus diesem Grund raten Zahnärzte ein bis zwei Mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Unter einer professionellen Zahnreinigung versteht man die mechanische Reinigung der Zähne.
Diese Reinigung geht deutlich über das hinaus, was man selbst täglich erledigen kann. Durchgeführt wird die Zahnreinigung meist von extra hierfür ausgebildeter Propylaxeassistentinnen und dauert ungefähr eine Stunde. Während der Behandlung werden Zahnverfärbungen sowie überschüssiger Zahnstein entfernt. Zum Abschluss werden die Zähne noch mit Fluorid-Gel behandelt, um den Zahnschmelz zu stärken. Diese Reinigung der Zähne wird jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Die hier entstehenden Kosten müssen also aus eigener Tasche beglichen werden. Nichtsdestotrotz ist laut Experten die regelmäßige professionelle Zahnreinigung elementar für langfristig gesunde Zähne. Wer diese Kosten nicht länger privat bezahlen möchte, hat die Möglichkeit entsprechend vorzusorgen und eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Viele Zahnzusatzversicherungen kommen heute schon zu 100% für solche Prophylaxekosten auf. Darüber hinaus leisten die Tarife aber auch für Zahnersatzmaßnahmen, sowie für Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung übernimmt somit die jährlich wiederkehrende Kosten der Zahnprophylaxe und hilft somit Kosten zu sparen und die Zähne gesund zu halten. Doch wie vor dem Abschluss einer jeden Versicherung gilt auch bei der Zahnzusatzversicherung wichtig, vor Vertragsabschluss die Versicherungsleistungen genau zu prüfen – ein Zahnzusatzversicherungs-Vergleich lohnt sich in jedem Fall.
Einen kostenlosen großen Vergleich finden Sie hier auf dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de: Zahnzusatzversicherung
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