Archive for November, 2011
Der neue Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht
Das Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de bietet wieder etwas Neues: Der Vergleichsrechner zur Bauherrenhaftpflichtversicherung wurde nach einer langen Planungs- und Testphase von vier Monaten am 11.11.2011 online gestellt.
Das Layout des Rechners wurde von Grund auf modernisiert. So sind die Farben frischer, moderner und führen den User einfacher durch die verschiedenen Menüpunkte. Dabei hilft es dem Bauherrn auch, dass sich die Hilfetexte für jedes Eingabefeld automatisch öffnen, sobald dieser mit der Maus in ein Eingabefeld klickt. Selbstverständlich ist die Hilfefunktion durch anklicken auf ein ? zu dem Feld geblieben.
Hier gelangen Sie direkt zum neuen Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht von vergleichen-und-sparen.de: >>> Bauherrenhaftpflicht
Mitberücksichtigt wurden nun auch die Bereiche Eigenleistungen des Bauherrn. Hier kann der Bauherr angeben, ob er Eigenleistungen an seinem Bauvorhaben durchführt und wenn ja, ob er diese mit oder ohne Arbeitsmaschinen durchführt. Auch wenn der Bauherr gleichzeitig Architekt ist und so das „Bauen in eigener Regie“ durchführt, wird im neuen Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht eine entsprechende Berechnung durchgeführt.
Entstanden ist so der umfangreichste Vergleichsrechner zur Bauherrenhaftpflicht im Internet. Über 600 Tarifkombinationen wurden in den Datenbanken eingepflegt und werden so zur Berechnung herangezogen. Darunter sind fast alle namhaften Versicherungsgesellschaften, aber auch zahlreiche Maklerpools und Deckungskonzeptanbieter. So ist sichergestellt, dass der Bauherr immer den besten Tarif für sein Bauvorhaben angezeigt bekommt.
Und auch das Ergebnis wurde überarbeitet. Es ist nun übersichtlicher in einer Struktur zusammengefasst. Der User bekommt aber nicht nur den Beitrag angezeigt. Er kann sich zu jedem einzelnen Tarif die versicherten Leistungen sowie die Bedingungen anschauen. Ein Highlight ist die Punkte-Bewertung zu jedem Tarif. Das Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de hat alle Tarife untersucht und bewertet. Es konnten so max. 48 Punkte erreicht werden. Der Testsieger ist die VHV Versicherung mit 96% bzw. 46 von 48 erreichten Punkten.
Schneller, übersichtlicher und einfacher ist ein Versicherungsabschluss heute fast nicht mehr möglich. Und durch die telefonische Betreuung bleibt der Bauherr auch bei Fragen nicht alleine, sondern ihm wird live am Bildschirm geholfen.
No commentsSterbegeldversicherung – Vorgesorgt für den Todesfall
Mit dem Tod eines geliebten Angehörigen kommen auf die Trauernden hohe Kosten für die Bestattung zu. Oft sind nicht die nötigen Mittel vorhanden, um die Kosten einer Bestattung zu decken. Mit der Sterbegeldversicherung lässt sich diese Lücke schließen.
Seit dem Wegfall des Sterbegeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung sind viele Bürger im Todesfall eines angehörigen bei der Kostenfrage auf sich allein gestellt. Eine Bestattung wirft in der heutigen Zeit immer mehr Kosten auf als noch vor zehn Jahren. In Zeiten leerer Kassen heben so gut wie alle Kommunen die Gebühren für die Friedhöfe an, darunter fallen auch die Kosten für z. B. die Nutzung der Trauerhalle für die Gedenkfeier oder die Aufbahrung des Verstorbenen. Diese Kosten lassen sich mit der Sterbegeldversicherung problemlos schultern.
Interessierte Verbraucher können sich auf Vergleichsportalen wie www.vergleichen-und-sparen.de im Internet weitere Informationen zum Vergleich zur Sterbegeldversicherung einholen.
Die Erdbestattung ist nicht mehr „in”. Vielfach wünschen sich die Menschen noch zu Lebzeiten andere Formen der Bestattung, etwa die Feuerbestattung, eine Waldbeisetzung (FriedWald, RuheForst etc.) oder eine Seebestattung. Was originell klingt, kann aber auch teuer werden. Schließlich will man die Wahl der letzten Ruhestätte dem Verstorbenen auch ermöglichen. Daher ist es sinnvoll, zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung einzurichten, um diesen letzten Weg gehen zu können.
Die Sterbegeldversicherung bietet nach einer Aufbauzeit (Wartezeit) von maximal drei Jahren vollen Versicherungsschutz. Viele Tarife bieten sogar eine kürzere Wartezeit an. Somit steht nach einer relativ kurzen Zeit für den Todesfall auch die vereinbarte Summe zur Verfügung.
Zu guter Letzt haben in der Vergangenheit immer mehr Gerichte zugunsten der Sterbegeldversicherung geurteilt. Sie gehört nach Ansicht der meisten Sozialgerichte zum sogenannten Schonvermögen und muss bei Pflegebedürftigkeit oder Armut im Alter nicht aufgebraucht werden.
No commentsKFZ Versicherung – Wechsel zum Stichtag
Wer vor hat, für das nächste Jahr seine Kfz-Versicherung zu wechseln, der muss seine bestehende Police bis zum Ende des Monats kündigen. Wechsel-Stichtag ist der 30. November 2011. Um in 2012 mit einer besseren und günstigeren Versicherung zu fahren, muss die Kündigung bis zu diesem Tag über die Bühne gebracht worden sein. Aber auch Autofahrer, die gern bei ihrer Versicherung bleiben wollen, können vom Wechsel-Stichtag profitieren.
Kfz-Versicherungsverträge laufen in der Regel identisch zum Kalenderjahr und haben eine einjährige Laufzeit. Pkw-Halter haben demnach bis zum 30. November des Jahres Zeit, Ihren Vertrag zu kündigen, denn normalerweise beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Sollte in dem Zeitraum nicht gekündigt werden, verlängert sich die Kfz-Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Kein Wunder also, dass der Markt im November stark umkämpft ist. Der Vorteil für den Kunden: Nicht nur Kostenvorteile durch neue Verträge sind möglich, auch die etablierten Versicherer geben sich große Mühe, ihre Stammkunden zu halten, beispielsweise mit Rabatten.
Interessierte Verbraucher können sich auf Vergleichsportalen wie www.vergleichen-und-sparen.de im Internet weitere Informationen zum Vergleich von Kfz-Versicherungen holen. Dafür sollte sich jeder Kfz-Halter Zeit nehmen. Denn es müssen grundlegende Informationen für die Tarifberechnung zusammengetragen werden, beispielsweise wie viele Kilometer der eigene Pkw auf dem Buckel hat. Neben Angaben wie Beruf des Halters möchten die Versicherungen noch wissen, ob das Fahrzeug in einer Garage steht und ob mehrere Familienmitglieder den Pkw nutzen. Auf dieser Grundlage wird der Versicherungstarif dann im Internet berechnet.
No commentsMit Hund in die Loipe
Wenn die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen, hält es viele ambitionierte Wintersportler nicht mehr in ihren vier Wänden. Und sie wollen ihren geliebten Vierbeiner natürlich nicht allein zu Hause lassen. Damit der Aufenthalt in der weißen Winterpracht für Mensch und Tier ein Vergnügen wird, sollte man einige Tipps beherzigen . Wenn der Hund mit in die Schneeferien soll, haben sportbegeisterte Skifahrer oft weniger Anlass zur Freude. Denn Abfahrtsski oder Snowboard kommen für den Wintersportler mit Hund keinesfalls in Frage. Denn auch der konditionsstärkste Hund hält die rasanten Abfahrten auf weichem Boden nicht durch. Ganz abgesehen davon, dass ein Hund auf der Piste einen schweren Unfall haben oder auch verursachen kann, denn nicht viele Skifahrer beherrschen ihre zwei Bretter auch wirklich.
Hundefreundliche Unterkünfte finden Sie hier für den Urlaub mit Hund: www.hundeurlaub.de
Eine weitaus bessere Alternative bietet da der Langlauf. Diese Wintersportart ist durchaus für gemeinsame Unternehmungen geeignet und zieht auch immer mehr Menschen in ihren Bann. Allerdings ist es heutzutage nicht mehr so wie früher, als es noch selbstverständlich war, dass der Langläufer mit seinem Hund querfeldein wandern konnte. Auf den gespurten Bahnen von heute ist der Hund unerwünscht, was meist mit einem Schild “Hunde verboten” belegt wird. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Wenn der Hund andere Langläufer nicht stört oder behindert, nicht in der Spur läuft, nicht wildert und keine unschönen Markierungen setzt, dann dürfte einer Mitnahme des Gefährten auf keiner Loipe dieser Winterwelt irgendetwas entgegenstehen. Muss das Herrchen den Hund erst daran gewöhnen, ist Training notwendig. Am Morgen oder Abend sind die Temperaturen niedriger, die Loipen schön hart und die meisten Langläufer sitzen noch beim Kaffee bzw. schon beim Glühwein.
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