Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Sterbegeldversicherung – Vorgesorgt für den Todesfall

Mit dem Tod eines geliebten Angehörigen kommen auf die Trauernden hohe Kosten für die Bestattung zu. Oft sind nicht die nötigen Mittel vorhanden, um die Kosten einer Bestattung zu decken. Mit der Sterbegeldversicherung lässt sich diese Lücke schließen.

Seit dem Wegfall des Sterbegeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung sind viele Bürger im Todesfall eines angehörigen bei der Kostenfrage auf sich allein gestellt. Eine Bestattung wirft in der heutigen Zeit immer mehr Kosten auf als noch vor zehn Jahren. In Zeiten leerer Kassen heben so gut wie alle Kommunen die Gebühren für die Friedhöfe an, darunter fallen auch die Kosten für z. B. die Nutzung der Trauerhalle für die Gedenkfeier oder die Aufbahrung des Verstorbenen. Diese Kosten lassen sich mit der Sterbegeldversicherung problemlos schultern.

Interessierte Verbraucher können sich auf Vergleichsportalen wie www.vergleichen-und-sparen.de im Internet weitere Informationen zum Vergleich zur Sterbegeldversicherung einholen.

Die Erdbestattung ist nicht mehr „in”. Vielfach wünschen sich die Menschen noch zu Lebzeiten andere Formen der Bestattung, etwa die Feuerbestattung, eine Waldbeisetzung (FriedWald, RuheForst etc.) oder eine Seebestattung. Was originell klingt, kann aber auch teuer werden. Schließlich will man die Wahl der letzten Ruhestätte dem Verstorbenen auch ermöglichen. Daher ist es sinnvoll, zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung einzurichten, um diesen letzten Weg gehen zu können.

Die Sterbegeldversicherung bietet nach einer Aufbauzeit (Wartezeit) von maximal drei Jahren vollen Versicherungsschutz. Viele Tarife bieten sogar eine kürzere Wartezeit an. Somit steht nach einer relativ kurzen Zeit für den Todesfall auch die vereinbarte Summe zur Verfügung.

Zu guter Letzt haben in der Vergangenheit immer mehr Gerichte zugunsten der Sterbegeldversicherung geurteilt. Sie gehört nach Ansicht der meisten Sozialgerichte zum sogenannten Schonvermögen und muss bei Pflegebedürftigkeit oder Armut im Alter nicht aufgebraucht werden.

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