Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Einigung zum Kampfhundegesetz

von J.Overmeier

Hundehaftpflicht für Welpen ab 35,90 Euro: Hundehaftpflicht Hundehaftpflicht 35,90 Euro

Einigung zum Kampfhundegesetz in Sachsen-Anhalt

Nach zähem Ringen hinter den Kulissen und einem Jahr Stillstand in den Verhandlungen, haben sich die Koalitionspartner CDU und SPD am Mittwoch auf Eckpunkte eines Kampfhundegesetzes einigen können.

Sollte das Gesetz im Januar verabschiedet werden und alle eingebrachten Eckpunkte umgesetzt werden, dann gelten in Sachsen-Anhalt nachfolgende Regeln:

  • Alle Hunde müssen durch einen implantierten Chip oder eine Tätowierung kenntlich gemacht werden.
  • Alle Hundehalter müssen eine Hundehaftpflichtvericherung abschließen.
  • Ärzte werden verpflichtet, Beißvorfälle und andere Verletzungen im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden zu melden

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern wird es in Sachsen-Anhalt keine konkrete Rasseliste geben, aber einen Hinweis darauf, dass die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier vom Bund als gefährlich eingestuft und mit einem Export- und Importverbot belegt sind (§2 Abs.1 Satz 1 HundVerbrEinfG). Hunde, die diesen Rassen zugeordnet werden können, müssen einen Wesenstest absolvieren. Bei positivem Ergebnis, mit nachgewiesener Sozialverträglichkeit des Hundes, sind keine weiteren Voraussetzungen des Halters zu erfüllen.

Erweist sich das Tier hingegen als problematisch, muss sein Besitzer seine Sachkunde nachweisen, für den Hund gilt dann Maulkorb- und Leinenzwang.

Des Weiteren gelten Hunde als gefährlich, die

  • wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
  • wiederholt Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben,
  • sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erwiesen haben,
  • auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden.

Halter die einen gefährlichen Hund halten wollen, bedürfen einer Erlaubnis. Eine solche wird nur erteilt, wenn der Halter seine Zuverlässigkeit, seine persönliche Eignung sowie seine Sachkunde für das Halten von Hunden und einen Wesenstest über die Sozialverträglichkeit seines Hundes nachweisen kann.

Der Gesetzentwurf soll im November durch die Koalitionsfraktionen in erster Lesung in den Landtag eingebracht werden. Die zweite Lesung und die Verabschiedung sollen spätestens im Januar erfolgen.

No comments

No comments yet. Be the first.

Leave a reply