Versicherungen – Vergleichen und Sparen

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Gebäudeversicherung die Versicherung gegen Unwetterschäden

Dieses Bild bietet sich in letzter Zeit sehr häufig – Gewitter verursachen viele Schäden für die Gebäudeversicherung. Starke Regenfälle und Gewitter haben in den letzten Tagen und Wochen für große Schäden in ganz Deutschland gesorgt. Stellenweise waren Straßen überflutet, Keller mussten von der Feuerwehr leer gepumpt werden und Gewitter haben stellenweise durch Blitzschlag zu Bränden geführt. Zahlreiche Hausbesitzer mussten wegen der Fülle von Schäden ihre Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen.

Wichtig ist es, laut Experten von dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de, bei der Gebäudeversicherung ist Ihr Gebäude gegen Feuer-, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschäden versichert. Sie können aber auch noch Glasbruchschäden oder Elementarschäden mitversichern.

Weitere Infos zur Gebäudeversicherung finden Sie hier unter:

www.vergleichen-und-sparen.de

Die Gebäudeversicherung entschädigt Hauseigentümer, deren Objekt durch Feuer, Sturm oder z. B. Leitungswasser beschädigt oder sogar zerstört wird. Die Notwendigkeit der Gebäudeversicherung ist – allein bedingt durch Witterungseinflüsse in den letzten Jahren – wichtiger denn je. Denn in der Regel folgt dem Blitzschlag ein Brand, der rasend schnell eine jahrelang aufgebaute Existenz zunichtemachen kann. Und bei solchen Schäden ist die Gebäudeversicherung ein wertvoller Partner. Aber auch Wasserschäden durch Unwetter nehmen stetig zu: Durch die mittlerweile regelmäßig wiederkehrenden Sommergewitter kommt es häufig zu vollgelaufenen Kellern, teilweise sind Schäden am Mauerwerk durch die ungehindert eingehende Nässe die Folge. Diese sind in der Gebäudeversicherung jedoch nicht versichert. Führen heftige Niederschläge zu einem Schaden an Teilen der Leitungsrohre, etwa durch Rückstau, so leistet die Gebäudeversicherung. Wichtig ist vor allem, dass Gebäudebesitzer Rückstauventile gerade im Keller im einwandfreien Zustand halten, da diese bei den starken Regenfällen eine wichtige Funktion haben.

Und was ist, wenn durch den starken Wind Bäume entwurzelt oder Dächer abgedeckt werden? In diesem Fall ist die Gebäudeversicherung unverzichtbar, die für Schäden ab der Windstärke 8 leistet. Wenn nach einem solchen Sturm also das Dach beschädigt wird oder ein umgestürzter Baum im Garten das Wohnhaus beschädigt, kommt die Gebäudeversicherung für diese Schäden auf.

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Reise mit Hund immer gut planen

Mit der Vorfreude auf den Urlaub beginnt auch die Planung, vor allem für Hundebesitzer. Wohin soll der Hund, wenn ich in den Urlaub fahre? Der Hund ist schließlich ein Rudeltier und wird deshalb nur ungern von seinen Besitzern getrennt.  Im Idealfall haben die Hundebesitzer Familienmitglieder oder gute Freunde, bei denen sie ihr Tier lassen können, wenn sie in den Urlaub fahren, und bei denen sie ihren Vierbeiner auch gut aufgehoben wissen. Wer keine geeignete Person kennt, kann sein Tier auch in einer Pflegestelle unterbringen.

Aber welche Hundehaftpflicht ist für meinen Hund die richtige Versicherung? Hier können Sie die Hundehaftpflicht vergleichen, abschließen und sparen: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflicht.html

Doch die meisten Hundehalter wollen ihrem Tier eine Trennung nicht zumuten und nehmen ihren Hund mit in den Urlaub. Dann gibt es im Vorfeld einiges zu bedenken und abzuklären. Ist das Klima am Zielort verträglich? Bekommt mein Hund dort ausreichend Auslauf? Viele Tierhalter suchen ihr Feriendomizil speziell nach Hundetauglichkeit aus. Auch die Wahl des Transportmittels sollte bedacht werden. Reisen mit Flugzeug, Bahn oder Schiff bedeuteten meistens Stress für die Tiere, außerdem müssen Transportbedingungen beachtet werden. Am besten geeignet ist daher eine Fahrt mit dem Auto, das auch dem Hund vertraut ist. Zur Urlaubsvorbereitung gehört aber auch die Vorsorge gegen durch Parasiten übertragbare Krankheiten wie Leishmaniose oder die Herzbandwurm-Krankheit, vor allem dann, wenn man vorhat, seinen Urlaub in südlichen Gefilden zu verbringen.

Innerhalb der Europäischen Union gelten bestimmte Einreisebestimmungen für Hunde. So ist der EU-Heimtierpass Pflicht, ab 3. Juli müssen alle Tiere mit einem Mikrochip markiert sein. Den Heimtierpass mit eingetragener Tollwutimpfung stellt der Tierarzt aus. In einigen Ländern sind zusätzlich noch Bescheinigungen über Krankheitsbehandlungen wie Entwurmungen nötig. Außerdem herrschen in manchen Ländern Leinenpflicht oder Maulkorbzwang.

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Wer Risiken eingeht, muss gut versichert sein.

Wer in seiner Freizeit viel Sport treibt, der ist auch eher in Gefahr, einen Unfall zu haben. Und je extremer die betriebene Sportart ist, desto höher ist natürlich auch das Unfallrisiko. 70 Prozent der registrierten Sportunfälle entfallen auf Breitensportarten wie Fußball, Radfahren, Skifahren oder Wandern. Bei Extremsportarten wie Bungee-Jumping, Fallschirmspringen oder diversen Motorsportarten steigt die Unfallgefahr für den Sportler um ein Vielfaches.

Doch egal, ob man nun Fußball spielt oder Fallschirm springt – eine Unfallversicherung sollte jeder abschließen, der Sport betreibt. Auch wenn man nicht damit rechnet, kann ganz schnell ein Unfall passieren und dann ist man froh, wenn man finanziell abgesichert ist. Die Unfallversicherung übernimmt nicht nur die Heilungskosten, sondern schützt auch vor wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Für Extremsportler reicht eine normale private Unfallversicherung allerdings oft nicht aus. Wer „Wagnisse“, wie es im Unfallversicherungsgesetz heißt, eingeht, riskiert eine 50-prozentige Kürzung der Geldleistungen. Zu den „Wagnissen“ zählt etwa die Teilnahme an Motocross-Veranstaltungen, Boxwettkämpfen, an Abfahrtsrennen auf Mountainbikes oder Rollbrettern, an Geschwindigkeitsrekordfahrten auf Skiern oder das Tauchen in über 40 Metern Tiefe.

Bergsteiger, Kletterer oder Gleitschirmflieger riskieren ebenfalls eine 50-prozentige Leistungskürzung, wenn sie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen in „schwerwiegender Weise“ missachten. Wer zu sportlichem Übermut neigt, sollte sich daher lieber um einen zusätzlichen Unfallversicherungsschutz kümmern.

Außerdem ist für Sportler der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung absolut empfehlenswert. Diese steht für Schäden gerade, die sie gegenüber Dritten anrichten können. Fehlt ein solcher Versicherungsschutz, kann dies den Unfallverursacher in den Ruin treiben. Denn Operations- und Rehabilitationskosten, womöglich auch noch ein längerer Erwerbsausfall des Opfers gehen meist ins Geld.

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Hundeführer für Mallorca

Mallorca ist nach wie vor die Lieblingsinsel der Deutschen. Dort verbringen viele ihren Urlaub, egal zu welcher Jahreszeit. Und auch die Zahl der Auswanderer, die sich auf der Baleareninsel eine neue Existenz aufbauen, ist nicht gerade klein. Denn Mallorca ist natürlich viel mehr als Ballermann, denn fernab der Partystrände und Touristentrubel findet man eine beeindruckende Natur und beschauliche Orte, an die sich nicht viele Urlauber verirren. Mallorca ist nicht nur eine Insel für Sonne, Strand und Meer, sondern Mallorca bedeutet auch Wandervergnügen pur. Unser Tipp: Die Hundehaftpflicht ist für Sie als Hundebesitzer die wichtigste Versicherung für Ihren Hund.Besonders geeignet für Wanderungen sind der Herbst, der Winter und vor allem der Frühling, wenn die Mandelblüte die gesamte Insel erblühen lässt! Bisher hatte dieses Vergnügen aber selten ein Hundebesitzer – denn die gängigen Wanderführer sind nur auf den Menschen, nicht aber die speziellen Anforderungen an den Hund ausgelegt. Und so wussten Hundebesitzer nie wirklich, wo sie gemeinsam mit ihrem Hund die traumhafte mallorquinische Landschaft entdecken und ungestört spazieren gehen können.

Zwei Mallorca-Kennerinnen haben sich dieser Problematik nun angenommen: Künstlerin und Tierliebhaberin Anja Henke und und Petra Steiner, die neben ihrer Arbeit für Baldea, den Dachverband der balearischen Tierschutzvereine, auf der Insel als Wanderführerin tätig ist. Zusammen haben sie einen absolut neuartigen Wanderführer in Form eines E-Books kreiert. Dafür haben die beiden Autorinnen nach der Recherche alle Touren selbst bewandert, auf den Bedarf der Hunde zurecht geschnitten und zum Teil neu entwickelt. Außerdem möchten sie Helfen und Wandern bewusst verbinden. Deshalb engagieren sie sich aktiv für den Tierschutz auf Mallorca.
Der Wanderführer bietet derzeit 63 Touren, Tipps zu Hotels, Leihwagen, Gasthöfen, Tierärzten und einen kleinen Sprachführer.

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Bevor der Hund in den Urlaub fährt

Bevor man mit seinem Hund in den Urlaub fährt, sollte man als Besitzer einiges überdenken. Die wichtigste Frage, die man sich stellen muss, ist natürlich: Ist mein Hund an dem von mir ausgesuchten Urlaubsort erlaubt und willkommen? Dabei sollte sich das Reiseziel auch an den Bedürfnissen des Hundes ausgerichtet sein. So fühlen sich Hunde langhaariger oder nordischer Rassen bei einem Strandurlaub im Süden nicht besonders wohl. Mit einem alten oder kranken Hund, aber auch mit einem Hund mit kurzen Beinen sind stundenlange Bergwanderungen dagegen kein wirkliches Vergnügen.

Wenn man dann für sich und seinen vierbeinigen Begleiter das passende Reiseziel gefunden hat, sollte man sich überlegen, wie man dorthin kommt. Für die meisten Hunde ist die Urlaubsfahrt mit dem Auto die stressfreieste Variante. Denn meist sind die Hunde an das Autofahren gewöhnt, anders als das Fliegen oder das Zugfahren.

Wenn man die Reise im eigenen Auto antritt, sollte man ca. zwölf Stunden vor dem Antritt der Fahrt den Hund das letzte Mal füttern. Direkt vor dem Antritt der Fahrt sollte man mit dem Hund noch einmal ausgiebig spazieren gehen. Wenn der Hund zur Reisekrankheit neigt, sollte man ihm vor der Fahrt eine Reisetablette geben.

Wer mit seinem Hund in den Urlaub fährt, sollte natürlich sicher stellen, dass der Hund gut erzogen ist und Veränderungen gut verkraften kann. So sollte das Tier auch einmal allein bleiben können, ohne Krach zu schlagen oder etwas zu zerstören. Außerdem sollte der Hund natürlich gesund und belastbar sein, sonst kann eine solche reise für ihn schnell zur Qual werden.

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Reisewarnungen sind kein Stornogrund

Urlauber haben es momentan nicht einfach: in den nordafrikanischen Urlaubszielen in Ägypten und Tunesien gibt es politische Revolten, Erdbeben inklusive Reaktorunglück in Japan – für viele Gebiete der Welt sprechen Experten derzeit eine Reisewarnung aus. Wenn möglich meidet man eine Reise in die Unruhegebiete. Doch viele Urlaubswillige haben ihre Reisen dorthin bereits lange gebucht. Für sie heißt es, wenn sie die bereits gebuchte Reise stornieren, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben. Denn diese werden in den meisten Fällen nicht zurück erstattet – und das möglicherweise auch trotz Reiserücktrittskostenversicherung.

Eine Reisewarnung ist, so erklären Experten, aus versicherungstechnischer Sicht kein Grund für eine Stornierung. Die Kosten eines Reiseabbruchs werden in einem solchen Fall von der Versicherung nur dann übernommen, wenn die körperliche Sicherheit der Reisenden am Urlaubsort nachweislich gefährdet ist. Ein Beispiel: War ein Urlauber zum Zeitpunkt des Erdbebens in Tokio und wollte nach der Katastrophe so schnell wie möglich das Land verlassen und hat für ein Ticket überhöhte Preise ausgegeben, dann bekommt der diese Kosten von der Versicherung nicht zurück erstattet. Grund: In Tokio bestand nach dem Erdbeben keine Gefahr für Leib und Leben, weder durch den Tsunami noch durch die radioaktive Strahlung in Fukushima. Wer sich jedoch zum Zeitpunkt des Unglücks im Tsunami-Gebiet aufgehalten hat, für den haben die Versicherungen die Kosten für das Rückholticket übernommen. Nicht versichern kann man sich übrigens gegen einen atomaren Unfall und viele Versicherungen schließen auch die Folgen eines Erdbebens generell aus ihren Verträgen aus.

Sobald eine „behördliche Verfügung“, also eine Reisewarnung oder auch die Sperrung des Luftraums wie nach dem Vulkanausbruch in Island, vorliegt, sind die Versicherungen von Zahlungen bei Storno befreit.

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Versicherungsschutz mit roten Kennzeichen

Wenn Autohäuser und Kfz-Betriebe ihre Fahrzeuge den Kunden für eine Probefahrt überlassen oder die Autos an einen anderen Ort als dem des Verkaufes überführt werden müssen, dann werden die roten Autokennzeichen genutzt. Das rote Kennzeichen ist im Unterschied zu den herkömmlichen schwarzen Nummernschildern nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern sie können für jedes beliebige Fahrzeug ganz nach Bedarf bei Überführung oder Probefahrten genutzt und angebracht werden.

Doch Versicherungsexperten weisen darauf hin, dass es für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen Besonderheiten im Versicherungsschutz gibt, die unbedingt beachtet werden müssen. Dieser ist nämlich für diese Autos an einen konkreten Verwendungszweck gebunden. Wenn ein Autohaus einem Kunden ein solches Fahrzeug mit rotem Kennzeichen für eine Probefahrt zur Verfügung stellt, dann ist das Auto für diese Probefahrt natürlich versichert. Doch wenn der Kunde während dieser Zeit das Fahrzeug zu einem anderen Zwecke als zur reinen Probefahrt verwendet und damit zum Beispiel in die Disko, zum Einkaufen oder zu einem Ausflug ins Grüne fährt, dann ist der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet. Diese Entscheidung haben bei Präzedenzfällen auch mehrere Gerichte getroffen.

So nutzte in einem dieser Fälle ein Kunde das Fahrzeug mit rotem Kennzeichen, welches ihm vom Autohaus zum Zwecke einer Probefahrt zur Verfügung gestellt wurde, zu einer Fahrt in die Disko. Während seines Aufenthaltes in der Disko wurde dem Kunden das Fahrzeug gestohlen. Die Versicherung verweigerte die Übernahme des Schadens und befand sich damit vollkommen im Recht, wie das Oberlandesgericht in Köln entschied. Das begründete das Gericht wie folgt: Wenn die versicherte Probefahrt zur Nebensache wird, erlischt der Versicherungsschutz und die KFZ Versicherung muss im Schadensfall nicht zahlen.

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Interessantes Urteil zur Reiseversicherung

Bei der Reiserücktrittskostenversicherung gibt es immer wieder Streitigkeiten über die Zumutbarkeit der Reise. Ein neues Urteil vom OLG Frankfurt stärkt Verbraucherrechte.

Um sich gegen den Eventualfall abzusichern, schließen heute viele Menschen eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Sie ist mit mehreren Fristen versehen, aus denen sich unterschiedliche Erstattungsansprüche ergeben. Für den Akutfall wird eine besondere Regelung getroffen.

Im aktuellen Fall begehrte eine Frau die Zahlung aus der Reiserücktrittskostenversicherung, nachdem bei ihr wenige Tage vor Reiseantritt ein Bandscheibenvorfall festgestellt worden war. Schon in den Wochen zuvor hatte sie wegen Rückenbeschwerden mehrfach einen Arzt aufgesucht. Das machte sich der Versicherer zunutze, indem er dem Arzt einen Fragebogen übersandte und ihn um die Einschätzung der Reisefähigkeit zum Zeitpunkt des ersten Besuches bat, die vom Arzt verneint wurde. Dies nahm die Versicherung zum Anlass, um der Frau eine vollständige Kostenerstattung zu verweigern.

Unter dem Aktenzeichen 7 U 166/09 gaben nun die Frankfurter Oberlandesrichter der Frau Recht. Sie hatte völlig legitim den Einwand gebracht, dass sie bei Beginn der Beschwerden davon ausgehen konnte, dass bis zum Reisetermin die Reisefähigkeit hätte wieder hergestellt werden können und es sich bei dem bei einem MRT festgestellten Bandscheibenvorfall um ein akutes Ereignis handelte, das niemand hatte so voraussehen können.

Der Frau wurden nicht nur die restlichen Ansprüche aus der Reiserücktrittskostenversicherung an sich nebst den darauf ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen zugesprochen, sondern die Versicherung muss ihr auch die Kosten erstattet, die ihr durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für den Versuch einer außergerichtlichen Klärung entstanden waren.

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Mit dem Hund auf Wandertour

Egal, ob man gemeinsam mit seinem Vierbeiner nun in den Sommer- oder in den Winterurlaub fährt, für den Hund sind ausgedehnte Spaziergänge und interessante Wanderungen durch Wald und Feld garantiert die absolute Lieblingsbeschäftigung. Zum einen sind Hunde Lauftiere, so dass ein Spaziergang am ehesten seinem Naturell entspricht. Zum anderen ist die Bewegung und die Erkundung der neuen Umgebung zusammen mit Herrchen und Frauchen auch für den Hund ein ganz besonderes Erlebnis.

Damit die Wanderung aber für den Hund und für seine Besitzer wirklich zu einem schönen Erlebnis wird, sind natürlich einige Dinge zu beachten. So sollte für den Vierbeiner ein kleiner Rucksack mit dem Nötigsten gepackt werden. Dazu gehören frisches Trinkwasser samt einer Schüssel, ein wenig Proviant (falls die Wanderung länger dauert), aber auch ein Handtuch. Damit lassen sich schmutzige Pfoten sauber machen oder der Hund kann, wenn er zwischendurch ein Bad nimmt, damit trocken gerubbelt werden.

Hundefreundliche Unterkünfte finden Sie hier auf Hundeurlaub.de – hier kann auch Ihr Hund Urlaub machen !

Der Hund sollte möglichst an einer längeren Laufleine geführt werden. Ein kurz gehaltener Hund, der vielleicht sogar noch zum Ziehen neigt, kann sich über längere Zeit möglicherweise die Pfoten wund laufen. Der Hundehalter sollte zudem gut darauf achten, den Hund nicht zu überfordern, vor allem, wenn der Vierbeiner aus seinem sonstigen Alltag keine langen Wanderungen gewöhnt ist. Denn auch Hunde können Muskelkater bekommen. Deshalb sollte man sich als Mensch dem Tempo des Hundes anpassen. Wenn man bemerkt, dass der Hund immer weiter hinter dem Herrchen oder Frauchen geht, dann ist es zeit für eine Erholungspause. Diese sollte möglichst an einem schattigen Ort im Sommer und an einem warmen und trockenen Platz im Winter gemacht werden.

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Versicherung gegen Graffiti sind teuer

Jährlich werden in Deutschland Schäden in Höhe von 250 Millionen Euro durch illegale Farbschmierereien und Graffiti registriert. Einen Schutz dagegen gibt es kaum, selten werden die Verursacher dieser Farbsprühereien gefasst und können für die Schäden haftbar gemacht werden. Also bleibt dem betroffenen Hausbesitzer nichts anderes übrig, als den schaden aus seiner eigenen Tasche zu bezahlen.

Die Beschädigung von Häusern und Wänden durch illegale Graffiti hat seit den 90er Jahren stark zugenommen. Betroffen sind vor allem Großstädte und Ballungszentren wie Berlin, Hamburg oder Köln. In den ländlichen Regionen ist die Zahl solcher Sachbeschädigungen nicht ganz so hoch, aber auch hier kommen sie natürlich vor. Um diesem Trend entgegen zu treten, drängten die Eigentümerverbände bereits im Jahr 2005 auf eine Verschärfung des Strafrechts bei derartigen Delikten. Seitdem werden Farbsprüher, wenn sie bei ihrem illegalen Tun erwischt werden, wegen Sachbeschädigung verklagt und zur Verantwortung gezogen. Das große Problem besteht allerdings darin, dass die Aufklärungsrate bei diesen Delikten sehr gering ist und der Verursacher der Sachbeschädigung an Häusern und Wänden nur selten gefasst wird.

Das bedeutet, die Hausbesitzer bleiben auf den Kosten für die Beseitigung der unerwünschten Fassaden“kunst“ sitzen. Natürlich können sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung absichern, aber gerade beim Thema Graffiti müssen sie dann ziemlich tief in die Tasche greifen. Denn die Versicherung zahlt den Schaden nur dann, wenn der Eigentümer vorher eine sehr teure Premium-Versicherung abgeschlossen hat. Das ist oft um über 100 Euro teurer als die normale Standardversicherung.

Übrigens: Wer sein Haus vermietet hat, muss die Schmierereien in seinem eigenen Interesse entfernen, denn Graffiti sind laut eines Grundsatzurteils von 2002 ein Grund zur Mietminderung. Da hilft auch nicht die Gebäudeversicherung weiter.

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