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Der neue Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht
Das Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de bietet wieder etwas Neues: Der Vergleichsrechner zur Bauherrenhaftpflichtversicherung wurde nach einer langen Planungs- und Testphase von vier Monaten am 11.11.2011 online gestellt.
Das Layout des Rechners wurde von Grund auf modernisiert. So sind die Farben frischer, moderner und führen den User einfacher durch die verschiedenen Menüpunkte. Dabei hilft es dem Bauherrn auch, dass sich die Hilfetexte für jedes Eingabefeld automatisch öffnen, sobald dieser mit der Maus in ein Eingabefeld klickt. Selbstverständlich ist die Hilfefunktion durch anklicken auf ein ? zu dem Feld geblieben.
Hier gelangen Sie direkt zum neuen Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht von vergleichen-und-sparen.de: >>> Bauherrenhaftpflicht
Mitberücksichtigt wurden nun auch die Bereiche Eigenleistungen des Bauherrn. Hier kann der Bauherr angeben, ob er Eigenleistungen an seinem Bauvorhaben durchführt und wenn ja, ob er diese mit oder ohne Arbeitsmaschinen durchführt. Auch wenn der Bauherr gleichzeitig Architekt ist und so das „Bauen in eigener Regie“ durchführt, wird im neuen Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht eine entsprechende Berechnung durchgeführt.
Entstanden ist so der umfangreichste Vergleichsrechner zur Bauherrenhaftpflicht im Internet. Über 600 Tarifkombinationen wurden in den Datenbanken eingepflegt und werden so zur Berechnung herangezogen. Darunter sind fast alle namhaften Versicherungsgesellschaften, aber auch zahlreiche Maklerpools und Deckungskonzeptanbieter. So ist sichergestellt, dass der Bauherr immer den besten Tarif für sein Bauvorhaben angezeigt bekommt.
Und auch das Ergebnis wurde überarbeitet. Es ist nun übersichtlicher in einer Struktur zusammengefasst. Der User bekommt aber nicht nur den Beitrag angezeigt. Er kann sich zu jedem einzelnen Tarif die versicherten Leistungen sowie die Bedingungen anschauen. Ein Highlight ist die Punkte-Bewertung zu jedem Tarif. Das Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de hat alle Tarife untersucht und bewertet. Es konnten so max. 48 Punkte erreicht werden. Der Testsieger ist die VHV Versicherung mit 96% bzw. 46 von 48 erreichten Punkten.
Schneller, übersichtlicher und einfacher ist ein Versicherungsabschluss heute fast nicht mehr möglich. Und durch die telefonische Betreuung bleibt der Bauherr auch bei Fragen nicht alleine, sondern ihm wird live am Bildschirm geholfen.
No commentsHauptsache gut versichert: Damit die Freude am eigenen Haus nicht vorzeitig getrübt wird! Jetzt Ihre Gebäudeversicherung prüfen!
Schlimme Meldungen über Tsunamis, Tornados und andere Katastrophen weltweit lassen und allzu schnell vergessen, dass auch Deutschland kein “Land der Glückseligen” ist. Will meinen: Auch bei uns können Naturgewalten ganze Existenzen vernichten: “Jeder Hauseigentümer sollte daher”, so der dringende Rat der Experten, “mit dem Erwerb einer Immobilie auch gleich eine maßgeschneiderte Wohngebäudeversicherung mit abschließen!”
Das dass kein Luxus und auch keine Verkaufsstrategie der Versicherungsbranche darstellt, müsste nach den Sturmschäden der Vergangenheit eigentlich jedermann klar sein.
Dabei ruft insbesondere der Rückblick auf Mega-Sturm “Kyrill”, der in der Nacht zum 19. Januar 2007 binnen kurzer Zeit großes Unheil anrichtete, nach wie vor ungute Erinnerungen wach. Wobei dies freilich nur die Spitze eines Eisbergs darstellt. Denn jeder, der Nachrichten und Wetterberichte aufmerksam verfolgt, wird rasch feststellen, dass immer wieder – wenngleich örtlich begrenzte -, Sturmböen und Hagelfelder den Häuslebauern das Leben schwer machen.
Daher ist es so, dass praktisch kein Hausbesitzer auf (s)eine Gebäudeversicherung verzichten kann. Die Police, die Sturmschäden (ab Windstärke 8), Hagelschlag, Brandschäden, Blitzeinschläge, Explosionen und Wassereinbrüche abdeckt, ist daher in manchen Landkreisen sogar zwingend vorgeschrieben. Zumindest wird kaum eine Bank, die ein Bauobjekt per Kredit finanziert (hat), darauf verzichten wollen!
Hier muss also der Bauherr und künftige Eigentümer selbst aktiv werden.
Anders sieht es in der Regel bei Eigentumswohnungen aus, wo die Versicherung meist vom und über den Verwalter der Anlage gestellt wird.
Doch was ist, wenn gar nicht neu gebaut, sondern statt dessen in ein gebrauchtes Objekt investiert wird?
In diesem Fall ist es zunächst einmal so, dass der Käufer der Immobilie eine bereits bestehende Gebäudeversicherung quasi mit übernimmt. Die darf dann – selbst wenn eine Police in der betreffenden Region nicht zwingend vorgeschrieben ist -, keinesfalls gekündigt werden. Vielmehr sollte man sich als stolzer Neubesitzer Versicherungssumme und Versicherungsumfang genau ansehen. Dabei wird man dann häufig feststellen, dass zu niedrig kalkuliert wurde, so dass man – im Schadensfall -, auf etlichen Unkosten sitzen bleibt.
Die Police muss dann, im eigenen Interesse (!), aufgestockt werden …
Zudem sollte man bedenken, dass auch bei jeder Veränderung des Gebäudes (etwa dem Einbau eines Wintergartens oder dem Ausbau des Dachgeschosses), die eine Wertsteigerung darstellt, die Versicherungssumme den neuen Gegebenheiten anzupassen ist. Auch hier sollte daher umgehend der Versicherer informiert werden!
Zudem gibt es spezielle Policen, die die eigentliche Bauphase absichern. Für diese Zeit sollten Hausbesitzer in spe zusätzlich eine so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Denn selbst dann, wenn Unbefugte die Baustelle betreten und dabei zu Schaden kommen, könnte letztendlich der Bauherr selbst haftbar gemacht werden.
Empfehlenswert ist zudem eine Rohbauversicherung.
Eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht dagegen nur derjenige, der (s)ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Denn jeder Selbstnutzer eines Eigenheims hat das daraus resultierende Risiko bereits über seine “normale” Privathaftpflicht gedeckt!
Anders sieht es bei Vermietern aus, die – schneller als sie vielleicht glauben mögen -, haftbar gemacht werden (können). So ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, sein Gelände so zu sichern, dass dort keine Personen zu Schaden kommen. Dazu gehören insbesondere auch das Reinigen und Streuen der Gehwege bei Eis und Schnee. Lasten, die häufig per Mietvertrag an die Mieter delegiert werden. Und dennoch haftet – werden diese Pflichten versäumt -, letztendlich der Eigentümer!
Gut also, wenn man gut versichert ist. Um allen Interessierten einen raschen Überblick zu verschaffen, hat die IAK GmbH für ihre Kunden (und alle, die es werden wollen) rund 360 (!) verschiedene Tarife zur Gebäudeversicherung bereit gestellt.
Den kostenlosen Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung finden Sie hier unter:
www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Alle User des Internet-Portals können hier Preise und Leistungen vergleichen und auch online Policen abschließen.
No commentsVerwandte und Freunde müssen vom Bauherrn versichert sein
Freunde und Verwandte helfen einem Bauherrn, der damit Kosten eingespart werden. Aber: Der Bauherr muss seine Unterstützer binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gemeldet haben. Die BG BAU bieten eine Beratung zum Unfallschutz, zeigt dem Bauherren seine Pflichten, etwa die Schutzausrüstung der Helfer, Beleuchtung der Baustelle und so weiter, aber dieser Service kostet: 1,84 Euro pro Arbeitsstunde in den alten, 1,56 Euro in den neuen Bundesländern. Wer darauf verzichtet, die Helfer zu melden, wird mit einem Bußgeld belegt. Daneben ist die Beratung in der Tat wertvoll, denn damit können Unfälle verhindert werden.
Man stelle sich vor, einer der helfenden Hände verlangt aufgrund eines Unfalls Schadenersatz: Der Bauherr wäre ohne die Meldung dann nicht versichert und würde sich nicht auskennen. Hält der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften ein und es geschieht doch ein Unfall, so kann er nicht wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden und seine Versicherung zahlt den Schaden mit Sicherheit. Wenn aber Verwandte nur eine kurzfristige Gefälligkeitsleistung für den Bauherrn ausführen, so entsteht keine Versicherungspflicht. Die Versicherung ist aber immer angeraten, denn wenn etwas passiert, muss der Bauherr andernfalls mit seinem Vermögen haften. Es macht mehr Sinn, die Versicherung zu beachten, als ein Leben lang zahlen zu müssen.
Einen Vergleich zur Bauleistungsversicherung oder Bauherrenhaftpflichtversicherung finden Sie hier unter:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/bauleistungsversicherung.html
No commentsBauherrenhaftpflicht – neuer Vergleichsrechner zu Eigenleistungen
Endlich ist der lange Winter vorbei und überall wird wieder gebuddelt und gearbeitet. Die heiße Phase der Häuselbauer beginnt. Wichtig für jeden Bauherrn ist dabei die richtige Absicherung seines Bauvorhabens. Die Bauherrenhaftpflicht ist dabei ein unbedingtes Muss. Der Bauherr ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass von seiner Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen. In der Regel werden Bauleiter oder der Architekt mit diesen Aufgaben betraut. Aus der Verantwortung ist der Bauherr damit jedoch nicht.
Sollte durch ein Bauvorhaben einem Dritten ein Sach- oder Personenschaden zugefügt werden, kann der Geschädigte den Bauherrn dafür in die Haftung nehmen, auch wenn ihn zunächst keine Schuld trifft. Es ist dann an dem Bauherrn, den verursachenden Bauunternehmer in Regress zu nehmen. Fällt dieser aus, bleibt der Bauherr auf dem Schaden sitzen.
Hier schützt den Bauherrn die Bauherrenhaftpflicht vor einem finanziellen Fiasko. Der Internetdienstleister – IAK GmbH – hat seinen Vergleichsrechner zur Bauherrenhaftpflicht unter http://www.vergleichen-und-sparen.de/bauherrenhaftpflicht.html deutlich erweitert und geht nun auch auf die Fragen nach der Länge der Bauzeit, die Werte der Eigenleistung (mit und ohne Arbeitsmaschinen) sowie Bauen in eigener Regie (wenn der Architekt sein eigenes Haus plant) ein.
Dabei werden die Angebote von über 120 Tarifen verglichen, Leistungen und Bedingungen gegenüber gestellt. Dem User wird mittels eines Ampelsystems (von rot, gelb zu grün) schnell deutlich gemacht, welche Tarife empfehlenswert sind.
Wichtig ist vor allem die Frage nach der Eigenleistung. Um das finanzielle Risiko zu minimieren, leisten Bauherren heute viele Leistungen selbst. Dabei sind nicht nur kleinere Arbeiten wie Laminat verlegen oder Holzdecken anbringen an der Tagesordnung. Auch werden sich sehr häufig Bagger ausgeliehen und die Ausgrabung der Baugrube erfolgt in Eigenregie. Hier kommt der Bauherr jedoch schnell in eine Haftungsfalle. Viele Versicherungsgesellschaften versichern zwar Eigenleistungen, jedoch schließen sie dabei Eigenleistungen mit fahrbaren Arbeitsmaschinen wie Bagger oder Kräne aus. Wird in einem Beratungsgespräch oder Internetvergleich nur pauschal nach Eigenleistungen gefragt und nicht nach Eigenleistungen mit und ohne Arbeitsmaschinen unterschieden, wähnt sich der Bauherr in trügerischer Sicherheit.
Neben der Bauherrenhaftpflicht ist für eine vernünftige Absicherung auch eine Bauleistungsversicherung und – sollten Freund und Bekannte mithelfen – eine Bauhelferversicherung.
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