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Verwandte und Freunde müssen vom Bauherrn versichert sein
Freunde und Verwandte helfen einem Bauherrn, der damit Kosten eingespart werden. Aber: Der Bauherr muss seine Unterstützer binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gemeldet haben. Die BG BAU bieten eine Beratung zum Unfallschutz, zeigt dem Bauherren seine Pflichten, etwa die Schutzausrüstung der Helfer, Beleuchtung der Baustelle und so weiter, aber dieser Service kostet: 1,84 Euro pro Arbeitsstunde in den alten, 1,56 Euro in den neuen Bundesländern. Wer darauf verzichtet, die Helfer zu melden, wird mit einem Bußgeld belegt. Daneben ist die Beratung in der Tat wertvoll, denn damit können Unfälle verhindert werden.
Man stelle sich vor, einer der helfenden Hände verlangt aufgrund eines Unfalls Schadenersatz: Der Bauherr wäre ohne die Meldung dann nicht versichert und würde sich nicht auskennen. Hält der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften ein und es geschieht doch ein Unfall, so kann er nicht wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden und seine Versicherung zahlt den Schaden mit Sicherheit. Wenn aber Verwandte nur eine kurzfristige Gefälligkeitsleistung für den Bauherrn ausführen, so entsteht keine Versicherungspflicht. Die Versicherung ist aber immer angeraten, denn wenn etwas passiert, muss der Bauherr andernfalls mit seinem Vermögen haften. Es macht mehr Sinn, die Versicherung zu beachten, als ein Leben lang zahlen zu müssen.
Einen Vergleich zur Bauleistungsversicherung oder Bauherrenhaftpflichtversicherung finden Sie hier unter:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/bauleistungsversicherung.html
No commentsBauleistungsversicherung – ein Muss für jeden Bauherrn
Jede Baustelle birgt für den Bauherren und sein Bauvorhaben Gefahren, für die er sich unbedingt absichern muss. Auf der Baustelle kann viel schiefgehen.
Beispiele gibt es viele: Vandalen beschmieren den Rohbau mit Ölfarbe: 18.000 Euro Schaden, Diebe stehlen die bereits installierten Heizkörper: 11.000 Euro Schaden, eine Sturmböe bringt eine bereits erstellte Mauer zum Einsturz und der unwetterartige Regen setzt den Keller mit dem frischen Estrich unter Wasser: 27.500 Euro Schaden. Gerade in diesen Fällen kann es für den Bauherrn doppelt schlimme kommen, da die meisten Baufirmen keine Haftung für höhere Gewalt übernehmen. Die bereits erstellte und die neu zu erstellende Bauleistung müssen doppelt bezahlt werden.
Gerade bei einer knapp kalkulierten Finanzierung kann jeder zusätzliche Euro, der nicht eingeplant war, zum Ruin führen. Die Bauleistungsversicherung ist die Kaskoversicherung für den Rohbau: Sie leistet Ersatz für unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und fertigen Bauteilen. Darunter fallen zum Beispiel Sturm- und Hagelschäden, der Vandalismus der Baustelle durch Unbekannte sowie in der Regel auch der Diebstahl bereits eingebauter Bauteile und Glasbruch.
An der Bauleistungsversicherung sollte kein Bauherr sparen, zumal die Prämie für den Bauherrn oft nur ein durchlaufender Posten ist. In der Regel kann er die Prämie auf die am Bau werkenden Firmen umlegen, da auch diese Firmen durch die Bauleistungsversicherung geschützt sind. Die Höhe der Prämie richtet sich meist nach der Höhe der Bausumme.
Die Beiträge variieren dabei sehr stark – auch die mitversicherten Leistungen. Für ein normales Einfamilienhaus von 250.000 Euro liegt der Einmalbeitrag am deutschen Versicherungsmarkt zwischen 178,50 und 1.071,00 Euro (Quelle: Vergleich zur Bauleistungsversicherung: http://www.vergleichen-und-sparen.de/bauleistungsversicherung.html)
Aber nicht nur der Beitrag zur Bauleistungsversicherung ist für eine Entscheidung des Bauherren von wichtiger Bedeutung, sondern auch die mitversicherten Leistungen sollten beachtet werden. In fast jeder Bauleistungsversicherung ist das Glasbruchrisiko eingeschlossen, jedoch endet die Haftung je nach Versicherer mit dem fertigen Einbau oder mit dem Ende der Bauzeit. Ein kleiner aber doch entscheidender Unterschied.
Zu beachten ist, dass die Bauleistungsversicherung nicht für alle Schäden aufkommt: So sind z.B. normale Frostschäden während der Wintermonate oder auch mangelhafte Bauleistungen durch Baufirmen nicht gedeckt. Auch ist zu beachten, dass von jedem Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 150-300 Euro (je nach Tarif) abgezogen wird.
Damit der Bauherr sich ein Urteil über die verschiedenen Leistungen und Angebote der Versicherungsgesellschaften verschaffen kann, hat die Fa. IAK GmbH den ersten Vergleichsrechner zur Bauleistungsversicherung mit Ampelbewertung der Tarife ins Internet gestellt. So kann der Bauherr sich einen sofortigen Überblick über die Prämien, Leistungen und Bedingungen verschaffen. Die Wertigkeit der einzelnen Tarife wird in einem einzigartigen Ampelsystem als Hilfestellung für den unerfahrenen Bauherr dargestellt.
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