Archive for the 'Berufsunfähigkeitsversicherung' Category
Mitwirkungspflicht bei Berufsunfähigkeit
Wenn jemand aufgrund einer Krankheit berufsunfähig ist und von der entsprechenden Versicherungen Zahlungen erwartet, dann ist dabei die Mitwirkungspflicht das A und O. Dass diese Verpflichtung für den Versicherten sehr weitreichend ist, hat jetzt in einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Hamburg wieder einmal bestätigt. In diesem vorliegenden Fall ging es um eine Frau, die so stark unter Depressionen litt, dass sie nicht mehr berufsfähig war und daher Leistungen aus der Versicherung beanspruchen wollte.
Sie wurde vor einigen Jahren bei einer Reise ins Ausland überfallen und litt seither an Depressionen. Diese wurden in der Folgezeit immer stärker, so dass sie schließlich nicht mehr in der Lage war, ihren Beruf als Justizbeamtin auszuüben.
Sie forderte daher von ihrer Versicherung die Zahlung von Leistungen aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit und kam der Forderung der Versicherung nach ihrer Mitwirkungspflicht auch zum großen Teil nach. Aber eben nicht genug. So sieht es zumindest die Versicherungsgesellschaft. Daher wurde die Zahlung von Leistungen von Seiten der Versicherung aufgrund mangelnder Mitwirkung ab. Die Frau zog vor Gericht, doch wurde ihr Einspruch letztendlich von zwei Instanzen abgelehnt. Die Versicherung bekam Recht.
So konnte die Frau nicht glaubhaft nachweisen, dass sie nicht bereits vor dem Überfall unter Depressionen oder psychischen Störungen litt und sie lehnte eine pauschale Schweigepflichtentbindung des Hausarztes ab. Auch ließ sie keine Nachfragen bei ihrer Krankenversicherung zu.
Das Urteil macht deutlich, dass es absolut notwendig und verpflichtend ist, bei solchen Anträgen wahrheitsgemäße und nachvollziehbare Angaben zu machen. Experten empfehlen die Abgabe einer pauschalen Schweigepflichtentbindung, dann geht die Bearbeitung des Antrages meist schnell und unkompliziert.
No commentsBerufsunfähigkeitsversicherung: Besser man hat eine!
„Das passiert mir schon nicht!“ – So oder so ähnlich denken viele Arbeitnehmer wenn es darum geht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Vor allen Dingen für viele Büroangestellte scheint diese Vorstellung außerhalb des Denkens zu liegen. Und nicht nur das. Vielleicht machen sich manche Arbeitnehmer durchaus Gedanken darüber, was passiert, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, allerdings gehen sie dann auch fälschlicherweise davon aus, dass die Sozialversicherungen im Fall der Fälle schon zahlen werden.
Diese Annahmen sind allerdings falsch. Denn für die Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren worden sind, ist die Absicherung im Falle einer Berufunfähigkeit Privatsache. Rentenzahlungen sind nicht mehr zu erwarten, wenn man nach diesem Stichtag geboren ist und seinen erlernten Beruf oder den Beruf, den man zuletzt ausgeübt hat, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Auch die Einschätzung des Riskos, berufsunfähig zu werden, wird bei vielen Menschen zu gering eingestuft. Es gibt selbstverständlich Berufsgruppen, die mit einem hohen Berufsunfähigkeitsrisiko eingeschätzt werden. Das gilt zum Beispiel für Sprengmeister oder Polizisten. Die Mehrheit der Befragten schätzt allerdings das Risiko einer Berufsunfähigkeit für Büroangestellte für nahezu unmöglich beziehungsweise nur sehr gering ein.
Doch Fakt ist, dass eine Berufsunfähigkeit jeden treffen kann. Gerade psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren enorm zugenommen und diese Erkrankungen können natürlich auch Büroangestellte oder Angehörige vermeintlich weniger gefährdeter Berufsgruppen treffen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat festgestellt, dass weniger als jeder vierte Haushalt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt. Die Gründe dafür könnten die fehlerhaften Einschätzungen sein, die das Risiko berufsunfähig zu werden betreffen.
1 comment


