Archive for the 'Gebäudeversicherung' Category
Vorsicht bei Eigenarbeiten am Haus!
Als Hauseigentümer hat man sich in der Regel mit der Gebäudeversicherung vor Schäden wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser geschützt. Schließlich ist es im Schadensfall eher unmöglich, einen entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln zu beheben, vor allem, wenn auch noch eine Finanzierung im Hintergrund steht. Grundsätzlich leistet die Gebäudeversicherung aber nur dann, wenn der Gebäudebesitzer nicht grob fahrlässig handelt, d. h. der Schaden wurde nicht durch das Verhalten oder Unterlassen des Eigentümers begünstigt.
Weitere Infos zur Gebäudeversicherung finden Sie hier unter: www.vergleichen-und-sparen.de
Das Oberlandesgericht Celle hat vor einiger Zeit bei einem Schadensfall zu Gunsten der Gebäudeversicherung geurteilt, da durch sein grob fahrlässiges Verhalten ein Brand entstanden ist. Der Gebäudebesitzer hat in der Küche unterhalb einer Dachschräge einen Ofen selber montiert. Das Abzugsrohr zog er zum Schornstein hin durch die Rigipswand, die mit Holzlatten befestigt war. Der Abstand des selbst verlegten Rohres betrug zur Holzverschalung zwischen 12 und 20 Zentimeter. Da der Ofen mit Koks und Kohle beheizt wurde, entwickelte sich eine derartige Hitze, dass die die Holzverkleidung von innen Feuer fing.
Wichtig ist es, laut Experten von dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de, bei der Gebäudeversicherung ist Ihr Gebäude gegen Feuer-, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschäden versichert. Sie können aber auch noch Glasbruchschäden oder Elementarschäden mitversichern.
Die Gebäudeversicherung hat sich geweigert, den Schaden zu übernehmen, da hier von grober Fahrlässigkeit auszugehen war. Der Versicherungsnehmer hat gegen seine Gebäudeversicherung geklagt und ist damit sowohl vor dem Landgericht Lüneburg als auch vor dem Oberlandesgericht Celle gescheitert. Die Gerichte waren einhellig der Meinung, dass der Selbsteinbau ohne Einhaltung von Sicherheitsabstände und Sicherheitsstandards im höchsten Maße fahrlässig war. Somit braucht die Gebäudeversicherung nicht zu zahlen.
Deshalb sollten Hausbesitzer solche Arbeiten nur vom Fachmann ausführen lassen. Nur dann verlieren sie im Falle eines Schadens, der durch solche Arbeiten entsteht, nicht ihren Versicherungsschutz.
No commentsGebäudeversicherung – Das Haus sollte richtig versichert sein
Wer sein Haus versichert, kann im Notfall den finanziellen Ruin verhindern. Aber wie finden Verbraucher den günstigsten Anbieter? Finanztest hat Beiträge und Leistungen von Versicherungen verglichen: Ein Wechsel kann viel Geld sparen.
Ein Sturm deckt das Dach ab, nach einem Rohrbruch steht das Erdgeschoss unter Wasser, ein Feuer zerstört das Haus: In solchen Fällen kommt der Wohngebäudeversicherer für den Schaden auf. Auf den Gebäudeschutz sollte deswegen kein Immobilienbesitzer verzichten. Rund 20 Millionen Hausbesitzer in Deutschland haben bereits eine Police. Die meisten haben die Wohngebäudeversicherung als „gleitende Neuwertversicherung“ abgeschlossen. Dann bezahlt der Versicherer nach einem Totalschaden immer den Wiederaufbau des Gebäudes zu den aktuellen Baupreisen.
Der Preis für den Versicherungsschutz hängt nicht nur vom Wert sowie der Lage des Hauses ab, sondern unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer massiv. Einen der größten Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung im Internet bietet das Vergleichsportal: vergleichen-und-sparen.de: >>> Gebäudeversicherung vergleichen
Der Unterschied kann erheblich sein. Den Überblick im Tarifdschungel zu behalten, ist nicht ganz einfach. Die Versicherer haben viele Zusatzleistungen im Angebot, sogenannte Deckungserweiterungen. Alle Tarife im Test etwa schließen als Extra Abbruch- und Aufräumungskosten ein – mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen. Nach einem Brandschaden können die Kosten für den Abtransport von Resten eines zerstörten Hauses schließlich in die Tausenden gehen. Teuer kann auch die Entsorgung von Boden werden, der durch Heizöl oder giftigen Brandschutt verseucht wurde. Auch hier ist es sinnvoll, wenn der Versicherer mindestens einen Teil der Kosten übernimmt.
Je nach Haus und Grundstück sind weitere Zusatzleistungen sinnvoll. Nebengebäude auf dem Grundstück sowie größere Carports oder Gartenhäuser müssen häufig separat versichert werden. Eigentümer einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach können auch diese in der Wohngebäudeversicherung mitversichern. Zerstören Sturm oder Hagel die Module, wird der Schaden ersetzt.
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No commentsVersicherung bleiben bestehen – auch nach dem Tod
Versicherungen sind zäh. Selbst wenn der Versicherungsnehmer gestorben ist, läuft sein Vertrag oft weiter. Darauf weist das Verbrauchermagazin hin. So gilt zum Beispiel bei der Wohngebäudeversicherung: Mit dem Tod des Kunden ist für die Versicherungsgesellschaft längst nicht alles aus, die Wohngebäudeversicherung bleibt beim Haus. Der Erbe hat allerdings nach seinem Eintrag ins Grundbuch einen Monat lang ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Das ist sinnvoll: Das Haus ist nach dem Tod des Versicherungsnehmers nicht ohne Schutz. Und die Erben sind nicht unnötig lange an einen Vertrag gebunden. Das Prinzip, dass die Versicherung bei der versicherten Sache bleibt, gilt auch für die KFZ Versicherung und für den Kaskoschutz. Solange beispielsweise die Enkelin das versicherte Fahrzeug ihres verstorbenen Großvaters behält und auch die Beiträge bezahlt, muss der Versicherer bei einem Unfall für den Schaden aufkommen.
Denn nicht der Versicherungsnehmer ist versichert, sondern der Wagen. Daran ändert sich auch nichts, wenn im Vertrag festgelegt ist, dass nur Personen über 25 Jahre mit dem Fahrzeug fahren dürfen. Baut die 20-jährige Enkelin einen Unfall, muss der Autoversicherer für den Schaden bezahlen. Die Versicherungsgesellschaft kann allerdings nachträglich einen erhöhten Versicherungsbeitrag verlangen.
Manche Versicherer fordern auch Strafzahlungen in Höhe des doppelten Jahresbeitrags. Versicherungen enden nur dann, wenn mit dem Tod der versicherten Person oder des Versicherungsnehmers auch das versicherte Risiko wegfällt. Nur wenn die Erben das Auto verkauft oder stillgelegt hätten, gäbe es das versicherte Risiko nicht mehr. Dann wäre der Versicherungsvertrag erloschen. Den für das Jahr zu viel gezahlten Beitrag bekämen die Angehörigen zurück.
No commentsDamit der Bau kein Fiasko wird, hilft Ihnen die Bauversicherung
Bauherren sollten sich von den Firmen, mit denen sie bauen, den Abschluss einer Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung bescheinigen lassen und außerdem eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen. Das raten Baufachanwälte der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Bauversicherung – 110 Tarife im Vergleich – Bauversicherungen – Versicherung Bau: http://www.vergleichen-und-sparen.de/bauversicherung.html
In der Vergangenheit kam es immer öfter vor, dass während der Bauphase einer Immobilie das ausführende Bauunternehmen Insolvenz anmelden musste oder das zu bauende Objekte eklatante Mängel aufweist, über deren Behebung sich anschließend – oft vor Gericht – heftig gestritten wurde. Ein Vergleich zur Bauleistungsversicherung oder zur Bauherrenhaftpflicht lohnt sich immer.
Die Baugewährleistungsversicherung sorgt dafür, dass dem Bauherren in den oben genannten Fällen keine finanziellen Nachteile entstehen. Allerdings gilt dies nur, wenn in der Baugewährleistungsversicherung auch gleichzeitig eine Baufertigstellungsversicherung enthalten ist. Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall, weshalb bei einigen Unternehmen eine separate Baufertigstellungsversicherung hinzugebucht werden muss.
Von den Versicherungen sollten sich Bauherren allerdings nicht zuviel versprechen, so die Experten. Die Versicherungen geben dem Bauherrn nur im Fall der Insolvenz des Bauunternehmens die Möglichkeit, ihre Ansprüche direkt gegen den Versicherer durchzusetzen. Die Baugewährleistungsversicherung gebe dem Bauunternehmer sogar Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche des Bauherrn.
Bauherren seien mit einer Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft besser beraten, die von der finanzierenden Bank ausgestellt wird. Darauf habe man zwar keinen Rechtsanspruch, sollte aber dennoch versuchen, das durchzusetzen. Dazu müsse geregelt werden, in welcher Höhe Sicherheit geleistet wird, wann ein Sicherheitsfall vorliegt und zu welchem Zeitpunkt unter welchen Bedingungen die Sicherheit wieder herauszugeben ist. Nur bei einer solchen Fertigstellungsbürgschaft sei die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme abgesichert.
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No commentsBesondere Versicherung für Immobilienbesitzer
Wer ein Haus oder eine Wohnung sein eigen nennt, will diesen Besitz besonders gut versichern. Denn schließlich ist eine Immobilie eine gute Wertanlage, die man möglichst gut absichern möchte. Deshalb sind Bau- und Gebäudeversicherungen aller Art für Besitzer von Immobilien ein absolutes Muss.
Jetzt hat ein Versicherungsunternehmen eine ganz besondere Art der Versicherung für Besitzer von Häusern und Wohnungen entwickelt und auf den Markt gebracht, nämlich eine spezielle Versicherung gegen die Folgen von Mietbetrug entwickelt. Das neue Konzept ist insbesondere auf die Interessen privater Haus- und Wohnungsbesitzer zugeschnitten. Wenn ein Vermieter ein Opfer von Mietnomaden geworden ist, muss er tief in die Tasche greifen: Neben den Kosten für den Mietausfall bleiben an dem Vermieter nämlich auch die Aufwendungen für die Entsorgung von Dreck und Chaos, für die Renovierung der Mieteinheit und weitere Sanierungsmaßnahmen hängen.
Genau an diesem Punkt setzt die neue Mietnomaden-Versicherung für Immobilienbesitzer an. Geschaffen wurde eine Zusatzversicherung, deren Basistarif die Erstattung von Mietausfällen dann vorsieht, wenn dem säumigen Mieter wirksam gekündigt wurde, der Mieter den Wohnraum aber weiterhin nutzt und die hinterlegte Kaution aufgezehrt worden ist. Geleistet wird für eine Dauer von maximal einem Jahr ab dem dritten Monat, in dem die Miete ausbleibt. Gleichzeitig ist der Vermieter gegen Schäden abgesichert, die durch eine dem säumigen Mieter anzulastende mutwillige Zerstörung von Einrichtungs- und Ausstattungsobjekten der Wohnung oder des Hauses entstanden sind, die Versicherung greift auch dann, wenn zum Haus oder zur Wohnung gehörende Gegenstände abhanden gekommen sind.
Geleistet wird sogar bei Ungezieferbefall sowie bei Beeinträchtigungen des Mietobjektes durch Verwahrlosung des Gesamtzustandes der vermieteten Immobilie.
No commentsHauptsache gut versichert: Damit die Freude am eigenen Haus nicht vorzeitig getrübt wird! Jetzt Ihre Gebäudeversicherung prüfen!
Schlimme Meldungen über Tsunamis, Tornados und andere Katastrophen weltweit lassen und allzu schnell vergessen, dass auch Deutschland kein “Land der Glückseligen” ist. Will meinen: Auch bei uns können Naturgewalten ganze Existenzen vernichten: “Jeder Hauseigentümer sollte daher”, so der dringende Rat der Experten, “mit dem Erwerb einer Immobilie auch gleich eine maßgeschneiderte Wohngebäudeversicherung mit abschließen!”
Das dass kein Luxus und auch keine Verkaufsstrategie der Versicherungsbranche darstellt, müsste nach den Sturmschäden der Vergangenheit eigentlich jedermann klar sein.
Dabei ruft insbesondere der Rückblick auf Mega-Sturm “Kyrill”, der in der Nacht zum 19. Januar 2007 binnen kurzer Zeit großes Unheil anrichtete, nach wie vor ungute Erinnerungen wach. Wobei dies freilich nur die Spitze eines Eisbergs darstellt. Denn jeder, der Nachrichten und Wetterberichte aufmerksam verfolgt, wird rasch feststellen, dass immer wieder – wenngleich örtlich begrenzte -, Sturmböen und Hagelfelder den Häuslebauern das Leben schwer machen.
Daher ist es so, dass praktisch kein Hausbesitzer auf (s)eine Gebäudeversicherung verzichten kann. Die Police, die Sturmschäden (ab Windstärke 8), Hagelschlag, Brandschäden, Blitzeinschläge, Explosionen und Wassereinbrüche abdeckt, ist daher in manchen Landkreisen sogar zwingend vorgeschrieben. Zumindest wird kaum eine Bank, die ein Bauobjekt per Kredit finanziert (hat), darauf verzichten wollen!
Hier muss also der Bauherr und künftige Eigentümer selbst aktiv werden.
Anders sieht es in der Regel bei Eigentumswohnungen aus, wo die Versicherung meist vom und über den Verwalter der Anlage gestellt wird.
Doch was ist, wenn gar nicht neu gebaut, sondern statt dessen in ein gebrauchtes Objekt investiert wird?
In diesem Fall ist es zunächst einmal so, dass der Käufer der Immobilie eine bereits bestehende Gebäudeversicherung quasi mit übernimmt. Die darf dann – selbst wenn eine Police in der betreffenden Region nicht zwingend vorgeschrieben ist -, keinesfalls gekündigt werden. Vielmehr sollte man sich als stolzer Neubesitzer Versicherungssumme und Versicherungsumfang genau ansehen. Dabei wird man dann häufig feststellen, dass zu niedrig kalkuliert wurde, so dass man – im Schadensfall -, auf etlichen Unkosten sitzen bleibt.
Die Police muss dann, im eigenen Interesse (!), aufgestockt werden …
Zudem sollte man bedenken, dass auch bei jeder Veränderung des Gebäudes (etwa dem Einbau eines Wintergartens oder dem Ausbau des Dachgeschosses), die eine Wertsteigerung darstellt, die Versicherungssumme den neuen Gegebenheiten anzupassen ist. Auch hier sollte daher umgehend der Versicherer informiert werden!
Zudem gibt es spezielle Policen, die die eigentliche Bauphase absichern. Für diese Zeit sollten Hausbesitzer in spe zusätzlich eine so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Denn selbst dann, wenn Unbefugte die Baustelle betreten und dabei zu Schaden kommen, könnte letztendlich der Bauherr selbst haftbar gemacht werden.
Empfehlenswert ist zudem eine Rohbauversicherung.
Eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht dagegen nur derjenige, der (s)ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Denn jeder Selbstnutzer eines Eigenheims hat das daraus resultierende Risiko bereits über seine “normale” Privathaftpflicht gedeckt!
Anders sieht es bei Vermietern aus, die – schneller als sie vielleicht glauben mögen -, haftbar gemacht werden (können). So ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, sein Gelände so zu sichern, dass dort keine Personen zu Schaden kommen. Dazu gehören insbesondere auch das Reinigen und Streuen der Gehwege bei Eis und Schnee. Lasten, die häufig per Mietvertrag an die Mieter delegiert werden. Und dennoch haftet – werden diese Pflichten versäumt -, letztendlich der Eigentümer!
Gut also, wenn man gut versichert ist. Um allen Interessierten einen raschen Überblick zu verschaffen, hat die IAK GmbH für ihre Kunden (und alle, die es werden wollen) rund 360 (!) verschiedene Tarife zur Gebäudeversicherung bereit gestellt.
Den kostenlosen Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung finden Sie hier unter:
www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Alle User des Internet-Portals können hier Preise und Leistungen vergleichen und auch online Policen abschließen.
No commentsGebäudeversicherung: Damit Häuslebauer (wieder) ruhig schlafen!
Manche glaubten tatsächlich, wir Menschen könnten die Kräfte der Natur beherrschen und zähmen. Dass dem nicht so ist, wissen wir spätestens seit der großen Flut an Elbe und Donau im Jahre 2002, nach der zahlreiche Haubesitzer auf einen Schlag vor dem Ruin standen. Seitdem ist das Thema Elementarversicherung aktueller denn je. Derzeit prüft der Staat sogar die Einführung einer Pflicht-Versicherung, die solche Schäden abdeckt. Doch – wie so oft – stecken diese Überlegungen noch in der Kinderschuhen, so dass eigenverantwortliches Handeln dringend nötig erscheint. Schließlich mussten wir auch im vergangenen Sommer wieder unwetterartige Niederschläge erleben, die – etwa im Westerwald – zu Millionenschäden führten. Dabei waren, wortwörtlich aus heiterem Himmel, plötzlich auch solche Gebäude betroffen, die in den letzten 100 Jahren davor noch nie einen derartigen Schaden erlitten hatten!
Da es, wie man sieht, also jeden nahezu überall und zu jeder Zeit treffen kann, hat die IAK GmbH, einer der großen Internet-Versicherungsmakler, rund 360 Tarife rund um das Thema Gebäude aufgelistet und bietet Interessenten die Möglichkeit, kostenlos zu vergleichen. Speziell im Jahr 2009 gibt es exklusive Sondertarife unter dem Motto, “am Beitrag, jedoch nicht an der Leistung sparen” unter http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebauedeversicherung.html!
Experten glauben übrigens, dass gerade jetzt ein eingehender Vergleich lohnt. Denn: Viele Gesellschaften erhöhen ihre Beiträge. Da liegt es dann am Kunden, die Preise und Konditionen zu vergleichen und ggf. von seinem verbrieften Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Natürlich sollte auch derjenige, der erst neu baut, rechtzeitig vorsorgen, damit ein böses Erwachen ausbleibt: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung etwa schützt gegen finanzielle Folgen aus Ansprüchen Dritter, die auf der Baustelle zu Schaden kamen. Natürlich prüfen renommierte Unternehmen wie die IAK GmbH zunächst immer, ob den Versicherten überhaupt ein Verschulden trifft. Dies kann aber, nach der üblichen Rechtsprechung, leicht der Fall sein. Verbotsschilder allein genügen selten. Dazu ein typisches Beispiel:
Auf einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle spielen Kinder. Eines der Kinder stürzt dabei in einen offenen Kellerschacht und erleidet komplizierte Beinbrüche. Schlimm auch für den Bauherrn, denn der wird wegen Verletzung der Sicherungspflicht in Regress genommen. Die Kosten für Krankenhaus, Medikamente, Rechtsanwalt und so weiter belaufen sich auf gut 12.000 Euro. Die Kosten für eine dauerhafte Behinderung, die möglicherweise zurück bleibt, nicht eingeschlossen … der Traum von den eigenen vier Wänden kann da rasch einem Alptraum gleich kommen.
Passieren kann – gerade während der Bauphase – in der Tat vieles. Unangenehm sind auch Verzögerungen aller Art, die durch ganz unterschiedliche Einflüsse eintreten können. Zwar wird man bei Störungen durch Handwerker und andere Gewerke sich unter Umständen dann auch an diesen Betrieben schadlos halten können, doch was ist, wenn ein starker Gewitterregen den Keller hüfthoch unter Wasser setzt oder Unbekannte mitten im Winter die bereits installierte Heizung abgestellt haben, so dass alle Leitungen eingefroren und geplatzt sind? Vor den finanziellen Folgen solch` unvorhersehbarer Schäden schützt allein die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung genannt), die wirklich jeder Häuslebauer abschließen sollte.
Je nach Nutzung der Immobilie ist später auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sehr zu empfehlen. Diese Versicherung sollte jeder, der ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück sein eigen nennt, abschließen. Selbstnutzer eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälften sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgesichert.
Weitere Information rund um das Thema Gebäudeversicherungen auch im “Netz” unter www.vergleichen-und-sparen.de .
No commentsWinterfreude – Winterleid – den Risken der kalten Jahreszeit Paroli bieten
Von weißer Winterpracht träumt hierzulande fast ein Drittel der Bevölkerung über 16 Jahren, so jedenfalls vermitteln es aktuelle Online-Umfragewerte. Wenn es glamourös glitzert und Reif und Schnee beim Winterspaziergang unter den Sohlen knirschen, können sportliche Naturliebhaber nicht genug vom eisigen Element bekommen. Prasselt dann daheim das Kaminfeuer gemächlich vor sich hin, wird Väterchen Frost gern auch wieder ausgesperrt, um sich innerhalb der eigenen vier Wände behaglich einzurichten. Winterfreuden wie diese müssen sich Hauseigentümer durch die typischen Gefahren und Kostenrisiken der kalten Jahreszeit mit ein wenig Eigeninitiative und Voraussicht nicht verleiden lassen. Ganz oben auf der Gefahrenliste stehen jetzt Stürze, Brände und Zerstörung durch Wetterextreme wie Stürme und Überschwemmungen.
Schnee- und glättebedingte Unfallrisiken im Außenbereich des Grundstücks lassen sich - übrigens auch mit Unterstützung durch den Mieter – vermeiden, wenn konsequent für geräumte und enteiste Gehwege gesorgt wird. Der Hausbesitzer geht so Schadenersatzforderungen aus dem Weg, die ihn ansonsten vor Gericht leicht ins Schliddern bringen könnten. Er sollte stets darauf achten, seiner Verkehrssicherheitspflicht Genüge zu tun. Hierbei hilft die richtige Außenbeleuchtung, die Stopferfallen enttarnt und es Hausbewohnern und Gästen erleichtert, in der Dämmerung den Weg zu finden.
Advent, Advent – wenn nach und nach immer mehr Kerzenlicht im Haus erstrahlt, ist Wachsamkeit geboten. Ein paar Regeln können großes Unheil verhindern und auch die Feststimmung muss unter einem vernünftigen Umgang mit offenem Feuer nicht leiden, im Gegenteil. So sollte immer auf einen ausreichenden Abstand zwischen Flammen und leicht entzündlichen Materialien geachtet werden. Hier ein kleiner Trick, der durchaus dekorativ sein kann: Eine brennende Kerze, die auf einem großen Porzellanteller drapiert ist, darf schon einmal fallen, ohne dass ihre Flamme gleich auf das Mobiliar übergreift. Im Brandfall ist unter Notruf 110 rasch die Hilfe der Profis einzuholen. Die Feuerwehr braucht Informationen zu Mitbewohnern und Tieren, die noch gefährdet sein könnten. Sauerstoffzufuhr übrigens bewirkt eine Anfachung des Feuers, weshalb Türen und Fenster geschlossen zu halten sind.
Heftigen Stürmen hingegen ist auch der umsichtigste Hausbesitzer tatenlos ausgeliefert. Diese können auch im Winter mit ganzer Wucht und der versicherungsrelevanten Windstärke 8 hereinbrechen und noch dazu für Überschwemmungen sorgen. Bleibt zu hoffen, dass Geschädigte eine passende Versicherung abgeschlossen haben. In diesem Fall ist Vorsorge der beste Schutz vor bösen Überraschungen. Mit diesem Bewusstsein fällt es leicht, allen Facetten der dunklen Jahreszeit unbeschwert entgegenzusehen und optimal zu ‚überwintern’.
Aber welche Versicherung zahlt wann?
Unsicherheiten zum Versicherungsschutz lassen sich mit einem kompetenten Berater am besten individuell im Gespräch klären. Einige generelle Beispiele jedoch erleichtern die Orientierung:
Wohngebäudeversicherung: Beschädigung des Eigentums durch Feuer und Sturm, Schäden durch Regenwasser an Bodenbelägen, Tapeten und Wandanstrichen.
Bauleistungsversicherung: Versicherung des Rohbaus gegen Beschädigung durch Sturm, Regen und Feuer
Hausratversicherung: Beschädigung von Einrichtungsgegenständen durch Sturmböen
Elementarschadenversicherung (wird mit Hausratversicherung abgeschlossen): Überflutung von Wohnräumen durch Starkregen
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Öltankhaftpflicht bzw. Gewässerschadenhaftpflicht besonders wichtig
Ein Tropfen Öl verunreinigt 10.000 L Wasser
Die Öltankhaftpflicht (oder auch Gewässerschadenhaftpflicht genannt) ist eine oft unterschätzte Versicherung. Ein Tropfen Öl kann bis zu 10.000 Liter Grundwasser verseuchen. Die Beseitigung von Verunreinigungen durch leckgeschlagenen Öltanks kann schnell mehrere zehntausend Euro kosten.
Oft genug finden sich in Eigenheimen veraltete Tankanlagen. Die hier notwendige Öltankversicherung ist oft aus Unwissenheit nicht vorhanden. Viele Gebäudebesitzer wähnen sich in dem Irrglauben, dass die Kosten aus Schäden des Öltanks über die Privathaftpflicht versichert ist. Dies ist aber nicht so.
Der Hausbesitzer kann für alle Schäden, die durch Auslaufen des Öltanks entstehen, voll haftbar gemacht werden. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz. Hier muss den Tankbesitzer noch nicht einmal ein Verschulden nachgewiesen werden. Hier gilt die reine Gefährdungshaftung.
Die Öltankhaftpflicht übernimmt die Kosten für die Entfernung und Beseitigung verunreinigter Erde, die Aufbereitung der verseuchten Flächen sowie Gutachterkosten, die meist von der Gemeinde in einem Fall der Dekontaminierung von Erdreich oder Gewässern angeordnet werden. Die Beseitigung von – durch Öl dekontaminierter - Erde ist sehr teuer, da es sich hier um Sondermüll handelt, der aufwendig entsorgt werden muss. Daher können schon kleinere Verunreinigungen durch leckgeschlagene Öltanks zu sehr hohen Schäden führen.
Neben der Öltankhaftpflicht sollte der Tankbesitzer aber auch immer auf eine regelmäßige Wartung des Tanks achten. Heute lehnen bereits viele Versicherungsgesellschaften einen Antrag zur Öltankhaftpflicht ab, wenn der Tank ein gewisses Alter überschritten hat und der Kunde kein Prüfzeugnis über die Ordnungsmäßigkeit des Tanks vorlegen kann.
Bei der Einstufung der Prämien zu einer Öltankhaftpflicht kommt es darauf an, ob der Tank oberirdisch (auch Kellertank) oder unterirdisch (z.B. im Garten) aufgestellt ist und wie hoch das Fassungsvermögen des Tanks ist. Batterietanks werden dazu zu einem Tank zusammengerechnet. Die Deckungssumme sollte mind. 3.000.000 Euro betragen. Der Jahresbeitrag bewegt sich bei einem 5.000 Liter Tank zwischen 33,00 Euro (oberirdisch) und 37,00 Euro (unterirdisch).
Einen Vergleich zur Öltankhaftpflicht wird hier geboten: >>> Vergleich Öltankhaftpflicht
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Bauherrenhaftpflicht – auf Eigenleistung achten!
Die Bauherrenhaftpflicht ist eine der wichtigsten Bauversicherungen neben der Bauleistungsversicherung für jeden Bauherrn. Mit dieser Versicherung schützt sich der Bauherr bei Schäden, die durch das Bauvorhaben Dritten gegenüber als Personen- oder Sachschaden eintreten, vor den finanziellen Risiken. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt z.B. die Kosten für die Beseitigung von Schäden, wenn durch ein starkes Unwetter Erdmassen auf das Nachbargrundstück gespült werden oder wenn Personen durch – auf den Gehweg ragende Bauteile – verletzt werden.
Wichtig bei der Bauherrenhaftpflicht ist es jedoch darauf zu achten, dass der Bauherr auch die Eigenleistungen bei der Versicherung angibt. Bei vielen Gesellschaften ist jedoch die Eigennutzung von Baumaschinen oder Kränen, die der Bauherr selbst nutzt, nur gegen Zuschlag versichert.
Aktuelles Schadenbeispiel: Ein Bauherr hatte bei seiner Bauherrenhaftpflichtversicherung Eigenleistungen in Höhe von 25.000 Euro angegeben. Er hatte jedoch nicht angegeben, dass er dafür auch einen Turmkran gemietet hatte und diesen selbst nach seinem Feierabend für Eigenleistungen nutzte. Durch die nicht fachmännische Handhabung des privaten Bauherrn schwenkte eine Palette mit Steinen zu weit auf ein Nachbargrundstück und löste sich dort. Die herab fallenden Steinen zerstörten einen Wintergarten. Der Schaden belief sich auf fast 35.000 Euro. Die Bauherrenhaftpflicht kam dabei nicht für den Schaden auf, da der Bauherr bei Antragstellung die Nutzung von Baumaschinen und Kränen als Eigenleistung nicht angegeben hatte.
Daher ist es besonders wichtig, nicht nur seine Eigenleistungen bei Vertragsabschluss, sondern auch die Art der Eigenleistung und ob Baumaschinen selbst genutzt werden, anzugeben. Der Bauherr sollte immer bei seinem Bauherrenhaftpflicht – Versicherer nachfragen, ob auch alle Arten von Eigenleistungen incl. der privaten Eigennutzung von Baumaschinen und Kränen mitversichert sind.
>>> Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht
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