Archive for the 'Gebäudeversicherung' Category
Bauherrenhaftpflicht – auf Eigenleistung achten!
Die Bauherrenhaftpflicht ist eine der wichtigsten Bauversicherungen neben der Bauleistungsversicherung für jeden Bauherrn. Mit dieser Versicherung schützt sich der Bauherr bei Schäden, die durch das Bauvorhaben Dritten gegenüber als Personen- oder Sachschaden eintreten, vor den finanziellen Risiken. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt z.B. die Kosten für die Beseitigung von Schäden, wenn durch ein starkes Unwetter Erdmassen auf das Nachbargrundstück gespült werden oder wenn Personen durch – auf den Gehweg ragende Bauteile – verletzt werden.
Wichtig bei der Bauherrenhaftpflicht ist es jedoch darauf zu achten, dass der Bauherr auch die Eigenleistungen bei der Versicherung angibt. Bei vielen Gesellschaften ist jedoch die Eigennutzung von Baumaschinen oder Kränen, die der Bauherr selbst nutzt, nur gegen Zuschlag versichert.
Aktuelles Schadenbeispiel: Ein Bauherr hatte bei seiner Bauherrenhaftpflichtversicherung Eigenleistungen in Höhe von 25.000 Euro angegeben. Er hatte jedoch nicht angegeben, dass er dafür auch einen Turmkran gemietet hatte und diesen selbst nach seinem Feierabend für Eigenleistungen nutzte. Durch die nicht fachmännische Handhabung des privaten Bauherrn schwenkte eine Palette mit Steinen zu weit auf ein Nachbargrundstück und löste sich dort. Die herab fallenden Steinen zerstörten einen Wintergarten. Der Schaden belief sich auf fast 35.000 Euro. Die Bauherrenhaftpflicht kam dabei nicht für den Schaden auf, da der Bauherr bei Antragstellung die Nutzung von Baumaschinen und Kränen als Eigenleistung nicht angegeben hatte.
Daher ist es besonders wichtig, nicht nur seine Eigenleistungen bei Vertragsabschluss, sondern auch die Art der Eigenleistung und ob Baumaschinen selbst genutzt werden, anzugeben. Der Bauherr sollte immer bei seinem Bauherrenhaftpflicht – Versicherer nachfragen, ob auch alle Arten von Eigenleistungen incl. der privaten Eigennutzung von Baumaschinen und Kränen mitversichert sind.
>>> Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht
No comments
Gebäudeversicherung: Vorbereitet auf stürmische Zeiten
Der Herbst ist da; und mit ihm die stürmischen Zeiten. Man kennt die Schreckensnachrichten aus Amerika, wenn es einem Hurrikan gelingt, Häuser von ihren Dächern zu entledigen. Immer mehr Stürme tauchen auch in hiesigen Breitengraden auf, denen mit einer Gebäudeversicherung vorgebeugt werden kann. Was verlangen die Versicherungsunternehmen, damit die Leistungen der Gebäudeversicherung beansprucht werden kann? Zunächst zahlen die meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht, wenn die Windgeschwindigkeiten über 61 km/h betragen. Bei der Leistungsbeanspruchung ist Obacht angesagt: Häufig werden Gutachter bestellt, die Beweismittel für den Originalzustand des Hauses verlangen. Deshalb sollte man vor und nach einem Sturm daran denken, Fotos zu machen. Häufig werden Dachschindeln selbst ausgebessert und hier muss man den Originalzustand nachweisen, um Leistungen aus der Gebäudeversicherung zu ziehen. Die Gebäudeversicherung kommt nicht für sturmbedingte Schäden der Wohnungseinrichtung auf; hierfür kommt die Hausratversicherung auf. Sind Schäden durch Blitzeinschläge verursacht worden, kommen die Hausrat- und Gebäudeversicherungen auf; allerdings nur für jene Schäden, die durch den direkten Einschlag verursacht wurden. Der Blitz muss also unweigerlich ins Gebäude einschlagen. Überspannungsschäden sind meist aus der Gebäudeversicherung ausgeschlossen, kann aber durch eine Zusatzversicherung inkludiert werden. So kann es durchaus passieren, dass der Blitz in nachbarlichen Gebäuden einschlägt und diese die eigenen Geräte beschädigen.
Einen kostenlosen Vergleichsrechner zur Gebäudeversicherung finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
No commentsWer zahlt die Schäden nach dem Unwetter?
Wenn ein Sturm eine Spur der Verwüstung hinterlassen hat, stellt sich für viele die Frage, ob ihre Versicherung die entstandenen Schäden wie eingedrückte Autos und zerbrochene Fensterscheiben abdeckt.
Kasko für Schaden am Auto
Eine gültige Kasko-Versicherung hilft jenen weiter, deren Auto etwa durch einen Ast eingedrückt wurde. Der Sturmschaden wird in solchen Fällen von der Versicherung bezahlt.
Das gilt sowohl für die Teilkasko als auch die Vollkasko. Wer lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht leer aus: Sie deckt nur Schäden an anderen Fahrzeugen ab.
Vergleichen Sie jetzt Ihre KFZ-Versicherung: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html
Haushaltsversicherung für Fenster
Schäden an Gebäuden wie abgedeckte Dächer zahlt die Eigenheimversicherung, genauer die darin enthaltene Gebäudeversicherung des Eigentümers. Anders ist die Sachlage wiederum bei zerstörten Fensterscheiben, wenn etwa ein Dachziegel gegen das Glas gedonnert ist. Hier zahlt die Haushaltsversicherung des Mieters.Nur wenn man grob fahrlässig handelte, also etwa trotz Gewitterankündigung das Fenster offen ließ und es zu Schäden in der Wohnung kam, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
360 Tarife zur Hausratversicherung vergleichen: hier klicken
No comments
Gebäudeabteilung

Frau Petra Döpke – Tel. (02041) 77 44 7 – 41
Bauversicherungen
Email: p.doepke@iakgmbh.de

Frau Barbara Ochojski – Tel. (02041) 77 44 7 – 47
Gebäuversicherung
Email: b.ochojski@iakgmbh.de

Frau Claudia Wittmers – Tel. (02041) 77 44 7 – 45
Gebäuversicherung
Email: c.wittmers@iakgmbh.de

Frau Karin Rudolph – Tel. (02041) 77 44 7 – 26
Gebäude- und Bauversicherung
Email: k.rudolph@iakgmbh.de


