Versicherungen – Vergleichen und Sparen

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Versicherung zahlt nicht bei freilaufenden Tieren

Hundebesitzer schätzen nur zu häufig ihren Verbeiner falsch ein: Sie lassen ihn ohne Leine  rumlaufen und der Satz “Der tut nix” ist vielen wohlbekannt. In NRW bestimmt das Landeshundegesetzt, dass Hunde an öffentlichen und belebten Plätzen angeleint zu halten sind; manchmal auch mit Maulkorb.

Halten sich Herrchen und Frauchen nicht daran, kann das Folgen haben. Unter Aufsicht dürfen Hunde frei laufen; Herrchen oder Frauchen müssen jederzeit eingreifen können. Wer seinen Hund in NRW nicht anleint, muss zunächst mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

Weiter sieht es so aus, dass die Versicherung nicht für Schäden aufkommt, die der unangeleinte Hund verursacht. Häufig kann es neben dem Versicherungsverlust auch zu einer Anzeige wegen Fahrlässigkeit kommt – eine Versicherung wird aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass der Prozess verloren ist, nicht für die entstehenden Kosten aufkommen. Die Regeln sind klar: Wer einen Hund hat – und sei er noch so lieb – muss Verantwortung für ihn übernehmen. Dazu gehört es, an vorgeschriebenen Stellen anzuleinen – diese Vorschrift hat nichts mit vagen Vermutungen gegen Vierbeinern zu tun, sondern damit, dass sich Bello & Co. erschrecken können, wenn Menschenmengen anwesend sind.

Eine günstige Hundehafftpflicht für nur 35,90 Euro beitet die IAK GmbH aus Bottrop an. Viele Hundebesitzer ergänzen die Hundehaftpflicht noch um eine Hunde OP Krankenversicherung – die gibt es bereits ab 8,90 Euro.

Kommt es dazu, kann es zu Unfällen kommen, die die Versicherung nicht übernimmt, wenn der Hund ohne Leine läuft.

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Die richtigen Versicherungen für Haustiere

Haustiere sind einfach wunderbar; sie tun so einiges dafür, dass der Mensch sich wohlfühlen kann. Aber – und das passiert nicht nur, aber hauptsächlich bei Jungtieren – sie sind häufig ungestühm und schaffen es, Möbel, Gardinen oder Interieur zu zerstören. Das Amtsgericht in Köln hat nun entschieden, dass weder die private Haftpflichtversicherung, noch die Tierhaftpflichtversicherung für einen solchen Schaden aufkommen kann.

Nachzulesen ist das Urteil unter dem Aktenzeichen 139 C 580/07, in dem es konkret um eine Mieterin ging, deren Hund die Tapeten und Türzargen zerstört hatte. Sie verlangte den Schadenersatz in Höhe von 600 Euro von ihrer Versicherung; die allerdings lehnte die Zahlung ab. Selbst Fotos, die darstellten, wie der Hund die Wohnung regelmäßig zerstörte, halfen nichts; und die Richter vertraten die Ansicht der Versicherung. Die Richter argumentierten, dass eine Haftpflichtversicherung dann einspringe, wenn es sich um ein plötzliches Ereignis handle; beispielsweise wenn eine Katze bei einem Dritten die teure Vase umrennen würde.

Die private Haftpflichtversicherung allerdings deckt keine Abnutzungsschäden ab, die durch Haustiere entstehen. Und doch: Es lohnt sich natürlich, eine private Haftpflichtversicherung und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Diese Versicherungen springen beispielsweise ein, wenn der Hund für einen Verkehrsunfall verantwortlich ist, weil er sich von der Leine gerissen hat.

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Hundehaftpflichtversicherung: Wenn „Bello“ trotz aller Vorsicht einmal zuschnappt

Es sollte nicht passieren, kann aber dennoch immer mal wieder vorkommen: Dem an sich stubenreinen Vierbeiner wird plötzlich hundeelend, so dass ein Lokal oder die Wohnung von Freunden verschmutzt wird. Oder „Bello“, von dessen Erziehung und Friedfertigkeit man eigentlich überzeugt war, hat plötzlich, wie ein Wirbelwind, eine ihm unsympathische Person am Hosenbein gepackt … Probleme, die man nie ganz ausschließen kann. Immerhin stammen unsere Hunde – vom kurzbeinigen Dackel bis zur gewaltigen Dogge -, von Wölfen ab. Und die haben unseren Lieblingen nun mal eine gewisse, latent vorhandene Aggression vererbt.

Denn jedes Raubtier benötigt ein „gerütteltes Maß“ an Aggression, um Beute zu schlagen. Daher können wir auch bei Familienhunden niemals gänzlich ausschließen, dass sie plötzlich Nachbars Katze nachsetzen oder auf der Weide ein Nutztier ängstigen oder gar verletzten.

Ebenso ist die Verteidigung ihres Territoriums ein Verhalten, das unsere Hunde von ihren Vorfahren ererbt haben. Das, war früher, als wir Menschen noch in Höhlen hausten oder zumindest auf einsamen Gehöften gelebt hatten, durchaus erwünscht, kann heute in unseren dicht besiedelten Städten natürlich leicht zum Problem werden. Denn was ist, wenn „Bello“ plötzlich den Briefträger oder Hausmeister als vermeintlichen Eindringling ausgemacht und auch gestellt hat?

Das vielleicht häufigste Problem: Der Vierbeiner hat zugeschnappt, weil er sich schlichtweg erschrocken hat. Nur wird dies dem Geschädigten natürlich völlig egal sein. Er wird Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld einfordern!

Wer eine günstige und dabei auch noch gute Hundehaftpflichtversicherung sucht, wird daher bei der IAK GmbH, dem großen Versicherungsmakler, sicherlich fündig. Und das unabhängig davon, ob man sich nun neu einen Welpen zugelegt hat oder für seinen langjährigen Partner eine neue Haftpflicht sucht. Ein Vergleich aus über 110 Tarifen mit Beiträgen von 35,90 bis 235,62 Euro bietet eine Absicherung, die auf die persönlichen Lebensumstände maßgeschneidert ist.

Doch was ist bei einer Hundehaftpflichtversicherung überhaupt zu beachten? Nun, auf jeden Fall sollten Mietsachschäden – also Schäden an gemieteten Wohnungen wie auch Ferienhäusern -, gedeckt sein. Zudem sollte das Risiko des Führens ohne Leine wie auch das Hüten durch dritte Personen abgesichert sein. Schließlich kann ja jederzeit der Fall eintreten, dass einmal ein Nachbar oder Freund den Hund ausführt und der Vierbeiner just dann über die Stränge schlägt.

Experten empfehlen zudem eine Absicherung von Auslandsschäden, vor allem dann, wenn der Hund häufig mit auf Reisen geht. Hundefreundliche Unterkünfte für den Urlaub mit Hund, finden Sie auf www.hundeurlaub.de. Generell sind zudem eher hohe Deckungssummen anzuraten, so dass im Schadensfall auch wirklich Sicherheit gegeben ist. Denn gerade bei Unfällen im Straßenverkehr, zumal dann, wenn Personenschäden zu beklagen sind oder Sonder- oder Einsatzfahrzeuge ins Schleudern kamen, sieht sich der Halter oftmals mit enormen Forderungen konfrontiert.

 Zudem kann man natürlich auch die Gesundheit seines Vierbeiners absichern. So schützt eine Hunde-Operationskostenversicherung vor unliebsamen Überraschungen, und der Halter kann sich ganz darauf konzentrieren, dass sein Liebling rasch wieder gesund wird!

Bildbeschreibung: Jeder braucht mal Hilfe: Auch dem friedlichen und stubenreinen Familienhund kann mal ein Malheur passieren, so dass der Besitzer froh ist, wenn der Schaden gedeckt ist!

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Hundehaftpflicht – im Alter günstiger

HundehaftpflichtFür jeden Hundehalter ist sie die wichtigste Versicherung: die Hundehaftpflicht. So genießt der Hundebesitzer Versicherungsschutz bei Personen- oder Sachschäden, den der geliebte Vierbeiner anrichtet. In vielen Bundesländern, z. B. in Hamburg oder Sachsen-Anhalt, ist sie sogar gesetzlich für alle Hundebesitzer vorgeschrieben.

Die Angebote am Versicherungsmarkt sind dabei gewaltig und unterscheiden sich erheblich in Preis und Leistung. In den letzten Jahren hat sich dabei heraus gestellt, dass die Schadenhäufigkeit und auch Schadenhöhe der Hunde von Hundebesitzen im Alter stetig abnimmt.

Diesem Umstand hat der Anbieter von Hundehaftpflicht-Versicherungen im Internet, Fa. IAK GmbH, jetzt Rechnung getragen.

Die Beiträge verringern sich mit dem Einstiegsalter des Hundehalters deutlich. Zugrunde gelegt wurde eine Deckungssumme von 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Auch Mietsachschäden sind mitversichert. Dies ist besonders für Nutzer von Mietwohnungen entscheidend. Sollte der Hund Schäden am Eigentum des Vermieters beschädigen, sind diese nur versichert, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind!

Der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht wurde von über 130.000 Hundehalter über das Internetportal der IAK GmbH bereits genutzt. Für Personen bis 39 Jahre beträgt die Jahresprämie 57,90 Euro und verringert sich für Hundehalter von 40 – 59 Jahre auf 47,50 Euro. Die Versicherungsnehmer mit den statistisch geringsten Schadenmeldungen sind Hundehalter ab 60 Jahre. Für diese Personengruppe beträgt der Jahresbeitrag zur Hundehaftpflicht nur noch 43,90 Euro.

Hier direkt zu unserer Angebots-Übersicht zur Hundehaftapflichthier klicken -

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Pflicht zur Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht

Pflicht zur Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt zum 01. März 2009

Die große Koalition in Sachsen-Anhalt aus CDU und SPD hat sich auf ein Hundegesetz geeinigt. Dieses Gesetz soll zum 01. März 2009 in Kraft treten. Sachsen-Anhalt war das letzte Bundesland ohne Hundegesetz.

 

Auf die Hundehalter in Sachsen-Anhalt kommen somit ab dem Frühjahr 2009 wichtoge Änderungen zu. Beschlossen wurde eine Maulkorb- und Wesenspflicht für die vier Kampfhunderassen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Dies war auch bereits früher schon so vorgesehen. Neu ist aber, dass alle Hundebesitzer für ihren Hund eine Hundehaftpflicht abschließen müssen. Diese Pflicht zum Versicherungsabschluss ist unabhängig von der Rasse des Hundes. Außerdem sollen alle nach dem 01. März 2009 geborene Hunde mit einem Mikrochip versehen werden. Die Daten des Hundes und des Halters werden zentral gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.

 

Die Mehrkosten für den Hundehalter werden jährlich bei ca. 40,00 – 200,00 Euro für eine Hundehaftpflicht (je nach Versicherungsgesellschaft) und einmalig ca. 40,00 Euro für den Mikrochip liegen.

 

Die Spanne der Beiträge zur Hundehaftpflicht ist gewaltig. Hier sollte der Hundehalter sich frühzeitig über eine geeignete Hundehaftpflicht informieren. Am einfachsten geht dies über das Internet. Dort werden entsprechende Vergleichsportale angeboten, wenn der User z.B. über Suchmaschinen wie Google das Suchwort „Hundehaftpflicht“ eingibt.

 

Das Einsetzen des Mikrochips wird vom Tierarzt vorgenommen.

 

 

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Hundehaftpflicht – bis zu 110 Tarife vergleichen

Als Hundeliebhaber, der sich einen 4-beinigen Freund ins Haus holen möchte, sollte man sich bereits vor der Anschaffung des Hundes die Frage nach einer Hundehaftpflicht stellen. Warum ist es überhaupt sinnvoll, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschliessen? Kann der Hund denn überhaupt Schaden anrichten?  

Sie alle kennen die typische Situation: Sie machen mit Ihrem Hund die tägliche Runde und begegnen einem Spaziergänger. Auch Ihr Hund sieht diesen schon von Weitem kommen und nähert sich dem Passanten,  fröhlich mit dem Schanz wedelnd. „Tutderwat“ ist dann eine häufig gestellte Frage, die fast immer mit „Nein, der doch nicht, der will nur spielen“ beantwortet wird. Meist stimmt das auch. Dennoch gibt es Fälle, in denen der Hund – aus welchen Gründen auch immer- völlig unerwartet zuschnappt oder spielerisch beissen will, dabei aber erhebliche Verletzungen anrichten kann.

Immer wieder passiert es auch, dass Hunde, die sich losgerissen haben, auf die Strasse rennen. Stellen Sie sich vor, das ist Ihr Hund. Es kann passieren, dass durch den Hund ein Verkehrsunfall verursacht wird, bei dem es Verletzte oder schlimmer noch, sogar Tote geben kann. Garnicht daran zu denken, wenn wegen des Hundes ein Tanklastzug ausweichen muss, und dadurch eine Explosion entsteht. Der Hundebesitzer ist in solchen Fällen haftbar für die entstandenen Schäden. Welche Höhe diese erreichen können, braucht man aufgrund der geschilderten möglichen Vorfälle nicht weiter zu erläutern. 

Die Haftung für diese Fälle ist im deutschen BGB geregelt. Diese bestimmt, dass der Hundehalter der Gefährdungshaftung unterliegt. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen haben, da die Haftung in unbegrenzter Höhe gilt, und zwar mit dem aktuellen und dem zukünftigen Vermögen. Dies bedeutet, dass im schlimmsten Fall ein Hund sein Herrchen in den vollkommenen wirtschaftlichen Ruin treiben kann. Um diesem völlig unkalkulierbaren Risiko zu entgehen, empfiehlt es sich für jeden Hundehalter, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Die Hundehaftpflicht sichert Sie vor Ansprüchen, die man an Sie als den Halter des Hundes richten kann. Es ist unkompliziert und  preiswert, sich vor solchen Risiken abzusichern.

Die Hundehaftpflicht dienst als Versicherung gegen Schäden aus der Haltung und der Beaufsichtigung von Hunden. Für jeden Hundehalter empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung, da jeder Hund großen Schaden anrichten kann, für den dann allerdings der Halte unbegrenzt haftbar gemacht werden kann. Bei Schäden, die den Tod, eine Verletzung oder eine andere Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren mit sich bringt, sowie bei der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden), setzt die Leistung der Hundehaftpflicht ein. 

Wer ist versichert bei der Hundehaftpflicht? Zunächst sind Sie als Halter des Hundes versichert (Haftpflicht als Tierhalter); gleichzeitig sind aber auch Ihre Familiemitglieder mitversichert und solche Personen, die das Tier beaufsichtigen (Haftpflicht als Tierhüter).

Welche Schäden werden durch Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt? Durch die Hundehaftpflicht werden berechtigte Schadenersatzansprüche abgedeckt, die durch  Ihren versicherten Hund entstehen. Grundsätzlich ist das Tier und nicht der Halter versichert, daher besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht.

Fällt mein Hund denn nicht bereits unter den Schutz meiner Privathaftpflichtversicherung? Sämtliche Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Kanarienvögel, Wellensittiche usw., kann diese Frage mit ja beantwortet werden. Größere Tiere allerdings sind bei der privaten Haftpflicht ausgeschlossen und benötigen eine eigene Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.

In welchen Fällten bin ich haftbar für die Schäden, die durch meinen Hund verursacht werden? Als Hundehalter ist man haftbar für alle Schäden, die aufgrund eines willkürlichen, tiertypischen Verhaltens entstehen können. Diese Haftung gilt auch für Schäden, die ohne Verschulden entstehen, z. B. wenn der Hund angeleint ist (die sogenannte Gefährdungshaftung, begründet dadurch, dass nur durch die Haltung eines Hundes eine Gefahr besteht, selbst wenn sämtliche  Sicherheitsvorkehrungen durch Sie erfüllt werden).

Wo gilt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz durch die Hundehaftpflichtversicherung gilt weltweit. Innerhalb Europas gilt die Deckung für unbegrenzte Auslandsaufenthalte. Für alle anderen Länder   (weltweite) besteht Deckung bis zu einem Jahr. Ausführliche Beschreibungen dazu sollten Sie bei jedem Tarif finden.


Was versteht man unter “eigene Schäden” und inwiefern fallen diese unter den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung? Ein „eigener Schaden“ entsteht z. B. dann, wenn der Hund sein eigenes Herrchen beisst oder Schäden in dessen Haushalt, Garten usw. anrichtet. Derartige Schäden fallen grundsätzlich nicht unter die Hundehaftpflichtversicherung. 
Fallen Mietsachschäden unter den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung? Ein Mietsachschaden entsteht z. B. dann, wenn Ihr Hund die Türe Ihres Urlaubsappartementes  oder der von Ihnen angemieteten Wohnung zerkratzt. Dagegen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, wenn Haftpflichtansprüche gegen Sie entstehen durch z. B. Abnutzung, Verschleiß oder auch durch übermäßige Beanspruchung. Weiterhin ausgeschlossen sind üblicherweise Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen. Auch Schäden an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich gegen derartige Schäden gesondert zu versichern.  Wie sind Personenschäden definiert? Ein Personenschaden entsteht, wenn ein Hund jemanden beißt und dieser Biss eine Behandlung notwendig macht. Auch Schäden, die Personen bei einem Unfall, der unmittelbar durch den  Hund verursacht wird,  direkt erleiden, gelten als Personenschäden. Als klassischer Fall gilt hierbei der Hund, der über die Strasse läuft, und dadurch einen Unfall verursacht, durch den ein Autofahrer Schäden davonträgt. 

Was ist ein Sachschaden? Unter einem Sachschaden versteht man – im Gegensatz zu einem Personenschaden – den Schaden an einer Sache. Ein Sachschaden entsteht zum Beispiel dann, wenn Ihr Hund Schuhe zerkaut (nicht Ihre eigenen), oder – wie oben beschrieben – einen Unfall verursacht und dadurch Schaden an einem Auto entsteht.

Sind Vermögensschäden versichert? Ein Vermögensschaden kann als Folgeschaden eines Unfalles entstehen: Ihr Hund verursacht einen Autounfall, wobei der Fahrer als Folge des Unfalles gelähmt ist und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieser Schaden ist über die Personenschadendeckung versichert.

 Für jeden verantwortungsbewussten Hundehalter ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung unverzichtbar. In Hamburg und Berlin gehört sie sogar zu den Pflichtversicherungen. Mit einem Jahresbeitrag unter € 40,– sollte man nicht lange zögern und diese Versicherung umgehend abschließen.Ein Welpe gehört seit kurzem zu Ihrer Familie oder Sie wollen Ihre bisherige Versicherung überprüfen? Auf unseren Internetseiten www.vergleichen-und-sparen.de bieten wir Ihnen eine Übersicht von bis zu 160 Tarifen aller Versicherer, um Ihnen die für Sie passende Hundehaftpflicht vorstellen zu können.Wir freuen uns, Ihnen eine der günstigsten Hundehaftpflicht-Versicherung in Deutschland anbieten zu können. Als unabhängiger Versicherungsmakler ist es uns gelungen, mit dem Anbieter einen besonders niedrigen Sondertarif auszuhandeln, den wir nur an unsere Kunden exklusiv weitergeben.

Hundehaftpflicht nur 35,90 €
Hundehaftpflicht nur 35,90 Euro – Hunde-OP nur 7,44 Euro

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