Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for the 'KFZ Versicherung' Category

Kfz-Versicherung: Begleitetes Fahren spart über 20 Prozent

Ab Januar 2011 hat jeder Fahranfänger das Recht, die Fahrprüfung mit 17 abzulegen und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Fahrpraxis zu sammeln – erst einmal in Begleitung einer Aufsichtsperson. Da das Unfallrisiko nach der erfolgreichen Testphase nachgewiesenermaßen um bis zu 28,5 Prozent sinkt, haben viele Kfz-Versicherungen schon mit Rabatten reagiert.

Fahranfänger, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, werden von der Kfz-Versicherung oftmals wie 23-Jährige behandelt. Dadurch kann eine Familie, die ihr Kind mit 17 in Begleitung fahren lässt, je nach Kfz-Versicherung bis zu 25 Prozent der Jahresprämie einsparen.
Jede Kfz-Versicherung hat eine individuelle Regelung für Führerschein-Neulinge. Daher sollten sich Autohalter genau darüber informieren, ob und ab wann es bei ihrer Versicherungsgesellschaft einen Rabatt gibt. Welche Versicherungstarife im konkreten Fall am günstigsten sind, kann jeder Autohalter durch einen Kfz-Versicherungsvergleich herausfinden. Am hart umkämpften Kfz-Versicherungsmarkt lassen sich durch den Wechsel zu einer günstigen Kfz-Versicherung oftmals bis zu 50 Prozent der jährlichen Kosten einsparen.

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Wohnwagen und Co.: Wer zahlt im Schadensfall?

Viele Deutsche verbringen einen Großteil ihrer Freizeit auf dem Campingplatz. Mit viel Liebe werden die Wohnwagen und Vorzelte eingerichtet und auch der Gartenanteil wird gehegt und gepflegt. Und in den Urlaub geht es auch mit dem Wohnwagen. So ist am Urlaubsort wenigstens die Unterkunft bereit bekannt.

Wer einen Campingwagen hat, der wird sich irgendwann auch einmal mit der Frage auseinandersetzen, was passiert eigentlich, wenn ein Versicherungsschaden eintritt? Ein Versicherungsschaden kann beispielsweise ein Einbruch sein, ein Brand oder eine Explosion oder gar ein Unfall des Wohnwagens. Für solche Fälle ist es ratsam, wenn man eine Campingversicherung abgeschlossen hat. Allerdings sollte man unbedingt bedenken, dass eine Campingversicherung nicht auf Reisen gilt. Da ist dann eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung notwendig.

Doch zurück zur Campingversicherung. Bei einer Campingversicherung kann der Versicherungsschutz individuell gestaltet werden. Der Umfang einer Campingversicherung erstreckt sich innerhalb Europas, wenn sich die versicherten Sachen auf einem offiziellen Campingplatz, der dauernd der Nutzung dient, befinden. Er erstreckt sich aber auch auf das Winterlager in einem verschlossenen Raum oder einem abgeschlossenen, durch entsprechende Hinweise gekennzeichneten Gelände. Die Versicherung greift ebenfalls während der Überführung des Wohnwagens aus dem Winterlager zurück auf den ständig genutzten Campingplatz.

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Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert, dem sogenannten Neuwert. Es kann aber auch sein, dass der Wert des versicherten Gegenstandes unter 50 Prozent des Neuwertes sinkt, dann wird im Falle eines Schadens nur der tatsächliche Wert, der bestanden hat, bevor der Schaden eingetreten ist, ersetzt. Der Wert des versicherten Gegenstandes sinkt beispielsweise durch das Alter, die Abnutzung oder den Gebrauch.

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Auto kaputt wegen Marderbiss. Wer zahlt den Schaden?

Der Sommer ist zwar noch nicht vorbei, aber der nächste Herbst kommt bestimmt. Und mit den kühleren Temperaturen kommen auch wieder die kleinen Nager, die sich mit Vorliebe über Elektrokabel, Kühlerschläuche und weitere Gummiteile im Auto hermachen.

Die Rede ist von Steinmardern, die sich von den warmen Motoren und dem Geruch von Gummi gerne anlocken lassen. Und einmal im Motor drin, lassen sie sich so schnell nicht stören, und knabbern selbst sehr stabile Schläuche an. Manchmal schaffen sie es innerhalb weniger Stunden einen großen Schaden am Fahrzeug anzurichten. Die böse Überraschung erwartet den Fahrer des Wagens dann am morgen.

Neben dem Ärgerniss, dass das Fahrzeug repariert werden muss, stellt sich die Frage, wer kommt für den Schaden auf? In der Regel ist es so, dass die KFZ-Versicherung solche Schäden nicht abdeckt. Bei einigen Versicherungsanbietern können je nachdem, welchen Tarif man gewählt hat, die Schäden, die durch den Biss eines Marders entstanden sind, in der Teilkaskoversicherung enthalten sein. Zumindest sehen einige Verträge den Ersatz wenigstens von direkten Schäden durch Marderbisse an Kabeln, Schläuchen oder Manschetten vor. Allerdings muss man wissen, dass die tatsächlichen Kosten für solche Reparaturen vielfach unter der Selbstbeteiligung, die in der Teilkaskoversicherung vereinbart wurde, liegen. Der Versicherte muss den Schaden also aus eigener Tasche bezahlen.

Es kann aber auch weitreichendere Folgen eines Marderbisses geben. Dann nämlich, wenn der Motor wegen Überhitzung Schaden nimmt, weil das Kühlwasser ausgelaufen ist. Generell sind solche Schäden nicht mit der KFZ-Versicherung abgedeckt. Einige Tarife sehen einen Ersatz bis zu einer bestimmten Schadenshöhe vor.

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Kfz-Versicherungen: Die Wechselstimmung wächst!

Alle Jahre wieder: Für alle Autofahrer, die damit “liebäugeln”, ihren Versicherer oder zumindest den Tarif zu wechseln, naht erneut ein wichtiger Stichtag, der 30. November! Wobei sich schon jetzt – das jedenfalls kann man aus Umfragen, Pressemitteilungen wie auch den Erhebungen der Versicherer selbst ablesen -, ein deutlicher Trend abzeichnet. Der Wille, zu wechseln wächst!

Aus gutem Grund. Schließlich können manchmal, so Branchenkenner, hundert oder noch mehr Euro gespart werden. Das liegt sicher auch daran, dass nicht allein bei den Autohändlern, sondern auch in der Versicherungsbranche derzeit eine wahre “Rabatt-Schlacht” entbrannt ist. Verlockungen und Angebote, die offensichtlich beim Endverbraucher Wirkung zeigen, denn viele gehen davon aus, dass zur Jahreswende gut ein Drittel aller Versicherten einen Wechsel, wenn auch nicht fest geplant, so doch zumindest ins Auge gefasst haben!

Zahlen, die auch die Branche selbst noch einmal zu Höchstleistungen und verbesserten Angeboten angespornt haben. Denn schließlich möchte man die einmal gewonnene Kundschaft ungern wieder verlieren.

Eines der Zauberworte scheint dabei der so genannte “dynamische Tarif”. Das bedeutet, das verbesserte Leistungen umgehend an die Kunden weiter gereicht werden. Ohne, dass innerhalb des Versicherungshauses der Tarif gewechselt werden muss. Ein durchaus praktisches und logisches Angebot, wenn man bedenkt, dass etliche Kunden zumindest über einen Tarifwechsel innerhalb ihrer Versicherungsgruppe nachgedacht haben!

Tatsächlich sollte, das jedenfalls raten die Experten, niemals allein auf den Preis geschaut werden. Denn innerhalb der einzelnen Policen können auch die Leistungen stark variieren. Zwar gewährt so ziemlich jeder Versicherer Nachlässe für ein langes, unfallfreies Fahren, doch die tatsächlichen Bedingungen können dann doch recht deutlich voneinander abweichen.

Auch stellt sich stets die Frage, ob und wie weit grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist!?

Natürlich spielt im Bereich der Vollkaskoversicherung in der KFZ Versicherung zudem die schnelle und reibungslose Reparatur des Fahrzeugs im Schadensfall eine ganz gewichtige Rolle. Daher ist es gar nicht so einfach, aus der Vielzahl der möglichen Tarife und Anbieter seine ganz persönliche Traumpolice heraus zu filtern:

Daher hat die IAK GmbH, ein großer Versicherungsmakler mit über 240.000 Kunden, auf ihrem Internet-Portal www.vergleichen-und-sparen.de über 110 Tarife, samt einem Online-Beitragsrechner, eingestellt. Hier können – und das völlig unabhängig -, Preise verglichen und auf Wunsch auch gleich Versicherungen gebucht werden!

Ein Tipp: Beim Neukauf eines Wagens kann der Versicherer natürlich jederzeit gewechselt werden. Ansonsten gilt: Der generelle Kündigungstermin ist der 1.1. eines Jahres und damit – da die Kündigung mit einem Monat Frist erfolgen mus – der 30.11 des Vorjahres!

Den kostenlosen Vergleichsrechner zur KFZ Versicherung finden Sie hier unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html

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Öko-Rabatte bei der Autoversicherung nutzen

Nicht zuletzt aufgrund diverser Öko-Verordnungen in den Städten Deutschlands und der Abwrackprämie, die dienlich sein sollte, um ein ökologischeres Bewusstsein und einen wirtschaftlichen Erfolg zu schaffen, schauen immer mehr Autofahrer auf ökologische Modelle, die wenig verbrauchen, wenn sie sich einen neuen Wagen zulegen.

Natürlich attraktiv, wenn man beim teuren Sprit einiges einsparen kann, aber das Öko-Bewusstsein lohnt sich auch bei der Versicherung. Eben zusammenhängend mit der angebotenen Abwrackprämie bieten immer mehr Kfz-Versicherungen Öko-Rabatte an. Das Interesse beim Verbraucher ist natürlich rege! Der Plan – ein Kreislauf – scheint also aufzugehen: Mit der Abwrackprämie kaufen sich die Autofahrer Autos, die weniger verbrauchen. Die Versicherungen geben darauf Öko-Rabatte, das erfahren nach und nach auch andere Verbraucher, die sich wieder Autos kaufen, die weniger verbrauchen, um von den Rabatten zu profitieren. Natürlich interessiert nicht nur der Verbrauch, sondern auch oder gerade der CO2-Ausstoß bei der Autoversicherung, wenn es um den Öko-Rabatt geht.

Immer mehr Autohersteller achten sehr auf den CO2-Ausstoß und stellen sehr sparsame Modelle her. Weiter werden die Autoreparaturen immer umweltfreundlicher. Während früher nach dem Motto “Was kostet die Welt” Neuteile noch und nöcher eingesetzt und kaputte Teile einfach ausgewechselt werden, geht man heute eher in Richtung Reparatur, was die Umwelt wesentlich weniger schädigt.

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Auto im Weiher: Versicherung zahlt

Wenn ein Wagen auf einer abschüssigen Straße steht und in einen Weiher rollt, muss die Vollkaskoversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen, wie das Oberlandesgericht in Koblenz in einem neuen Urteil entschieden hat. Unter dem Aktenzeichen 10 U 622/08 lässt sich das Urteil nachlesen, in dem der Richter so argumentierte, dass es sich um einen Unfall handle. Auch dann sei der Vorfall als Unfall anzusehen, wenn der Fahrzeughalter es verpasst, die Handbremse richtig anzuziehen.

Setzt sich dann der Wagen selbstständig in Bewegung, muss die Versicherung trotzdem zahlen. Geklagt hatte ein Fahrzeughalter gegen seine Vollkaskoversicherung; der Fahrzeughalter hatte seine Handbremse an abschüssiger Straße nicht fest genug angezogen, sodass das Auto in einen Weiher gerollt ist. Seine Vollkaskoversicherung wollte den Schaden nicht regulieren.

Begründung: Es handle sich nicht um einen typischen Unfall. Man könne also keinen Unfallschaden regulieren; vielmehr sei es ein Betriebsschaden – und dieser wäre in der Vollkasko der KFZ Versicherung nicht versichert. Dem allerdings widersprachen die Richter vom Oberlandesgericht Koblenz: Betriebsschäden geschehen unmittelbar durch einen Fehler in der Bedienung des Kfz. Etwa wenn man falsch tanken würde könne man über einen Betriebsschaden reden. Im vorliegenden Fall handle es sich um einen klassischen Unfall, so die Richter. Die Versicherung musste also für den Schaden aufkommen.

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Autoversicherung: Beim Unfall auf die Polizei warten

Hat ein Autofahrer einen Unfall, so muss er am Unfallort auf die Polizei warten. Selbst wenn einer der verunfallten Autofahrer Zeugen auftun konnte und er seinen Wagen sowie die Papiere am Unfallort zurücklassen können, ist es unabdingbar, das Eintreffen der Polizei abzuwarten und den Ort nicht einfach zu verlassen. Sollte dies nicht beachtet werden, kann es passieren, dass die Versicherung keine Leistungen mehr erbringen muss.

Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins weisen aktuell darauf hin, wobei sie auf ein Urteil vom Oberlandesgericht Saarbrücken verweisen. Unter dem Aktenzeichen 5 U 424/08 ist das Urteil nachzulesen, in dem es weiter heißt, der Autofahrer stehe in der Pflicht, alles zu tun, damit der Tatbestand aufgeklärt werden könne, um den Schaden gering zu halten. Dazu gehöre auch, sich nicht vom Unfallort zu entfernen, bis die Polizei eintrifft. Konkret ging es um einen Mann, der nachts in eine Gartenmauer fuhr. Der Sachschaden betrug 800 Euro und der Fahrer verließ den Unfallort. Später begründete er, dass er unter Schock gestanden habe, aber mit Zeugen sprach und eine Papiere hinterlassen hatte.

Die Autoversicherung aber verweigerte die Zahlung mit der Begründung, er habe nicht zur Aufklärung des Tatbestands beigetragen. Die Polizei will etwa prüfen, ob Alkohol im Spiel war.

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Einstufung der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung wird jährlich kalkuliert. Dabei zeigt sich, dass die Regeionalstruktur der Autoversicherung kaum geändert wird. Dieselbe Haftpflicht-Regionalklasse bleibt bei über 60 Prozent der mehr als 400 Zulassungsstellen bestehen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt.

Die günstigste Einstufung wird für die Autobesitzer auf der Insel Rügen gelten: Um drei Klassen wurde die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Rügen niedriger eingestuft. Während der Bundesdurchschnitt bei einem Index von 100 liegt, liegt Rügen bei 98,03. Das Schlusslicht bildet der bayerische Landkreis Kaufbeuren, der sich mit 139,80 deutlich verschlechtert hat; der Elbe-Elster-Kreis (69,01), Landkreis Mecklenburg-Strelitz (71,95) und Kreis Oberspreewald-Lausitz (73,97) führen die Statistiken positiv an. Bei der Vollkasko bleibt es in 76 Prozent der Zulassungsbezirke beim aktuellen Stand. Günstiger wird es für rund 15 Prozent. Während der Kreis Ostallgäu einen Spitzenindex von 132,71 aufweist, darf sich der Kreis Oldenburg mit den Gegenteil rühmen: 74,09 als niedrigster Wert.

Bei der Teilkasko gehen die Werte am meisten auseinander: Würzburg bietet einen Index von 56,47 und Kreis Uecker-Randow enorme 213,19. Die Regionalklasse brauchen die Versicherungsunternehmen zur Berechnung der Kfz-Prämien. Weiter fließen die Typenklassen mit ein. Die Statistiken, die zur Kalkulation nötig sind, liefert der GDV aus Anzahl und Schwere der Schäden, die in bestimmten Regionen verursacht wurden.

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Regulierung der Schadenersatzansprüche bei der KFZ Versicherung

Wenn es zu einem Autounfall kommt, liegt es im Ermessen einer Versicherung, für die Schadenersatzansprüche aufzukommen, entschied das Landgericht Coburg.

Unter dem Aktenzeichen 32 S 15/09 lässt sich das Urteil nachlesen, in dem es konkret um eine Frau ging, die Ansprüche bei ihrer Autoversicherung geltend machen wollte. Sie fuhr mit ihrem Kfz auf ein bremsendes Taxi auf, wobei sie sich selbst nicht die Schuld dafür gab. Bedeutet: Die Autofahrerin wollte nicht, dass die Versicherung den Schaden reguliert, weil ihres Erachtens der Taxifahrer Schuld hatte.

Allerdings zahlte ihre Autoversicherung den Schaden, was gleichzeitig für die Versicherungsnehmerin bedeutete, dass ihre Prämie erhöht wurde. Daraufhin zog sie vor Gericht, welches allerdings der Versicherung Recht gab. Die Richter vom Landgericht Coburg meinten, es läge im Ermessen der Versicherung, für Schadenersatzansprüche, die aus Unfällen resultieren, aufzukommen – oder eben nicht. Ob sich die Fahrerin für unschuldig hält oder nicht, trage absolut nichts zur Entscheidung der Versicherung bei, ob der Schaden reguliert wird, sagt auch der Bund der Versicherten (BdV) und bezieht sich auf das Gericht. Bezahlt die Versicherungsnehmerin nun den Schaden selbst, hat sie noch eine Chance, um die Prämien-Erhöhung herum zu kommen.

Reguliert wird der Schaden also auch mit Einspruch, wenn die Versicherung so entscheidet.

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Kfz-Versicherung: Deutschland wechselt

FinanceScout24.de führte eine Studie zur Wechsel-Bereitwilligkeit der Kfz-Versicherung durch; dabei zeigte sich, dass die Bundesbürger wechselwillig sind. Dreiviertel der Befragten haben sich einmal für eine neue Versicherung entschieden, die Hälfte sogar schon zweimal und noch öfter hat jeder Fünfte gewechselt. Gerade Autofahrer, die schon lange ihren Führerschein haben, sind wechselwillig.

Der finanzielle Aspekt spielt dabei eine entscheidende Rolle: Rund achtzig Prozent wechselten aufgrund einer preiswerteren Versicherung. Je älter die Befragten waren, umso mehr spielte das Finanzielle eine Rolle. Fahranfänger wechselten eher, wenn die Leistungen woanders besser waren: 22 Prozent der 18- bis 29-Jährigen empfanden die Leistungen der Kfz-Versicherung entscheidend für den Abschluss. Das sieht nur jeder zehnte 50- bis 65-Jährige so. Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer FinanceScout24, sieht die Studienergebnisse als Zeichen dafür, dass immer mehr Menschen im Internet ihre Kfz-Versicherung vergleichen.

Wer eine günstigere Versicherung bei gleicher Leistung sieht, sei nicht bereit, weiterhin mehr zu zahlen als nötig, dadurch die hohe Wechselbereitschaft. Die Studie im Auftrag von FinanceScout24 führte Innofact, ein Marktforschungsinstitut, durch und befragte im August mehr als 1.000 Internet-User. Mit den heutigen Möglichkeiten des Kfz-Vergleichs, in dem Leistungen und Preise tausender Versicherungen binnen weniger Sekunden verglichen werden, ist der Trend nur verständlich und wird sich sicherlich so weiterentwickeln.

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