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Kfz-Versicherungen: Die Wechselstimmung wächst!
Alle Jahre wieder: Für alle Autofahrer, die damit “liebäugeln”, ihren Versicherer oder zumindest den Tarif zu wechseln, naht erneut ein wichtiger Stichtag, der 30. November! Wobei sich schon jetzt – das jedenfalls kann man aus Umfragen, Pressemitteilungen wie auch den Erhebungen der Versicherer selbst ablesen -, ein deutlicher Trend abzeichnet. Der Wille, zu wechseln wächst!
Aus gutem Grund. Schließlich können manchmal, so Branchenkenner, hundert oder noch mehr Euro gespart werden. Das liegt sicher auch daran, dass nicht allein bei den Autohändlern, sondern auch in der Versicherungsbranche derzeit eine wahre “Rabatt-Schlacht” entbrannt ist. Verlockungen und Angebote, die offensichtlich beim Endverbraucher Wirkung zeigen, denn viele gehen davon aus, dass zur Jahreswende gut ein Drittel aller Versicherten einen Wechsel, wenn auch nicht fest geplant, so doch zumindest ins Auge gefasst haben!
Zahlen, die auch die Branche selbst noch einmal zu Höchstleistungen und verbesserten Angeboten angespornt haben. Denn schließlich möchte man die einmal gewonnene Kundschaft ungern wieder verlieren.
Eines der Zauberworte scheint dabei der so genannte “dynamische Tarif”. Das bedeutet, das verbesserte Leistungen umgehend an die Kunden weiter gereicht werden. Ohne, dass innerhalb des Versicherungshauses der Tarif gewechselt werden muss. Ein durchaus praktisches und logisches Angebot, wenn man bedenkt, dass etliche Kunden zumindest über einen Tarifwechsel innerhalb ihrer Versicherungsgruppe nachgedacht haben!
Tatsächlich sollte, das jedenfalls raten die Experten, niemals allein auf den Preis geschaut werden. Denn innerhalb der einzelnen Policen können auch die Leistungen stark variieren. Zwar gewährt so ziemlich jeder Versicherer Nachlässe für ein langes, unfallfreies Fahren, doch die tatsächlichen Bedingungen können dann doch recht deutlich voneinander abweichen.
Auch stellt sich stets die Frage, ob und wie weit grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist!?
Natürlich spielt im Bereich der Vollkaskoversicherung in der KFZ Versicherung zudem die schnelle und reibungslose Reparatur des Fahrzeugs im Schadensfall eine ganz gewichtige Rolle. Daher ist es gar nicht so einfach, aus der Vielzahl der möglichen Tarife und Anbieter seine ganz persönliche Traumpolice heraus zu filtern:
Daher hat die IAK GmbH, ein großer Versicherungsmakler mit über 240.000 Kunden, auf ihrem Internet-Portal www.vergleichen-und-sparen.de über 110 Tarife, samt einem Online-Beitragsrechner, eingestellt. Hier können – und das völlig unabhängig -, Preise verglichen und auf Wunsch auch gleich Versicherungen gebucht werden!
Ein Tipp: Beim Neukauf eines Wagens kann der Versicherer natürlich jederzeit gewechselt werden. Ansonsten gilt: Der generelle Kündigungstermin ist der 1.1. eines Jahres und damit – da die Kündigung mit einem Monat Frist erfolgen mus – der 30.11 des Vorjahres!
Den kostenlosen Vergleichsrechner zur KFZ Versicherung finden Sie hier unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html
No commentsÖko-Rabatte bei der Autoversicherung nutzen
Nicht zuletzt aufgrund diverser Öko-Verordnungen in den Städten Deutschlands und der Abwrackprämie, die dienlich sein sollte, um ein ökologischeres Bewusstsein und einen wirtschaftlichen Erfolg zu schaffen, schauen immer mehr Autofahrer auf ökologische Modelle, die wenig verbrauchen, wenn sie sich einen neuen Wagen zulegen.
Natürlich attraktiv, wenn man beim teuren Sprit einiges einsparen kann, aber das Öko-Bewusstsein lohnt sich auch bei der Versicherung. Eben zusammenhängend mit der angebotenen Abwrackprämie bieten immer mehr Kfz-Versicherungen Öko-Rabatte an. Das Interesse beim Verbraucher ist natürlich rege! Der Plan – ein Kreislauf – scheint also aufzugehen: Mit der Abwrackprämie kaufen sich die Autofahrer Autos, die weniger verbrauchen. Die Versicherungen geben darauf Öko-Rabatte, das erfahren nach und nach auch andere Verbraucher, die sich wieder Autos kaufen, die weniger verbrauchen, um von den Rabatten zu profitieren. Natürlich interessiert nicht nur der Verbrauch, sondern auch oder gerade der CO2-Ausstoß bei der Autoversicherung, wenn es um den Öko-Rabatt geht.
Immer mehr Autohersteller achten sehr auf den CO2-Ausstoß und stellen sehr sparsame Modelle her. Weiter werden die Autoreparaturen immer umweltfreundlicher. Während früher nach dem Motto “Was kostet die Welt” Neuteile noch und nöcher eingesetzt und kaputte Teile einfach ausgewechselt werden, geht man heute eher in Richtung Reparatur, was die Umwelt wesentlich weniger schädigt.
No commentsAutoversicherung: Beim Unfall auf die Polizei warten
Hat ein Autofahrer einen Unfall, so muss er am Unfallort auf die Polizei warten. Selbst wenn einer der verunfallten Autofahrer Zeugen auftun konnte und er seinen Wagen sowie die Papiere am Unfallort zurücklassen können, ist es unabdingbar, das Eintreffen der Polizei abzuwarten und den Ort nicht einfach zu verlassen. Sollte dies nicht beachtet werden, kann es passieren, dass die Versicherung keine Leistungen mehr erbringen muss.
Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins weisen aktuell darauf hin, wobei sie auf ein Urteil vom Oberlandesgericht Saarbrücken verweisen. Unter dem Aktenzeichen 5 U 424/08 ist das Urteil nachzulesen, in dem es weiter heißt, der Autofahrer stehe in der Pflicht, alles zu tun, damit der Tatbestand aufgeklärt werden könne, um den Schaden gering zu halten. Dazu gehöre auch, sich nicht vom Unfallort zu entfernen, bis die Polizei eintrifft. Konkret ging es um einen Mann, der nachts in eine Gartenmauer fuhr. Der Sachschaden betrug 800 Euro und der Fahrer verließ den Unfallort. Später begründete er, dass er unter Schock gestanden habe, aber mit Zeugen sprach und eine Papiere hinterlassen hatte.
Die Autoversicherung aber verweigerte die Zahlung mit der Begründung, er habe nicht zur Aufklärung des Tatbestands beigetragen. Die Polizei will etwa prüfen, ob Alkohol im Spiel war.
No commentsRegulierung der Schadenersatzansprüche bei der KFZ Versicherung
Wenn es zu einem Autounfall kommt, liegt es im Ermessen einer Versicherung, für die Schadenersatzansprüche aufzukommen, entschied das Landgericht Coburg.
Unter dem Aktenzeichen 32 S 15/09 lässt sich das Urteil nachlesen, in dem es konkret um eine Frau ging, die Ansprüche bei ihrer Autoversicherung geltend machen wollte. Sie fuhr mit ihrem Kfz auf ein bremsendes Taxi auf, wobei sie sich selbst nicht die Schuld dafür gab. Bedeutet: Die Autofahrerin wollte nicht, dass die Versicherung den Schaden reguliert, weil ihres Erachtens der Taxifahrer Schuld hatte.
Allerdings zahlte ihre Autoversicherung den Schaden, was gleichzeitig für die Versicherungsnehmerin bedeutete, dass ihre Prämie erhöht wurde. Daraufhin zog sie vor Gericht, welches allerdings der Versicherung Recht gab. Die Richter vom Landgericht Coburg meinten, es läge im Ermessen der Versicherung, für Schadenersatzansprüche, die aus Unfällen resultieren, aufzukommen – oder eben nicht. Ob sich die Fahrerin für unschuldig hält oder nicht, trage absolut nichts zur Entscheidung der Versicherung bei, ob der Schaden reguliert wird, sagt auch der Bund der Versicherten (BdV) und bezieht sich auf das Gericht. Bezahlt die Versicherungsnehmerin nun den Schaden selbst, hat sie noch eine Chance, um die Prämien-Erhöhung herum zu kommen.
Reguliert wird der Schaden also auch mit Einspruch, wenn die Versicherung so entscheidet.
No commentsRechtssicher parken
Für jeden Autohalter hierzulande ist die Auto-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Allerdings sind die darin enthaltenen Versicherungsbedingungen und –regelungen nicht jedem Versicherungsnehmer so ganz klar. Daneben ändern sich selbige regelmäßig durch aktuelle Urteile, die sich für die Versicherung oder den Versicherungsnehmer aussprechen. Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, bedarf es schon einiges an Information.
Erst kürzlich hat die Autoversicherung durch ein Urteil vom Landgericht Saarbrücken eine neue Regelung erhalten. Nachzulesen unter dem Aktenzeichen 13 S 181/08 geht es in dem Urteil darum, dass der Autofahrer besonders vorsichtig zu sein hat, wenn er in engere Parklücken einparkt.
Für den Autofahrer gilt es zu bedenken, dass das daneben parkende Fahrzeug seine Türen öffnen und das eigene Auto beschädigen könnte. In einem daraus hervorgehenden Unfall tragen die Versicherten nach diesem Urteil eine Mitschuld. Konkret ging es um eine Frau, die ihr Auto auf einem engen Parkplatz abstellte.
Sie öffnete die Autotür, ohne nach hinten zu gucken, als ein anderer Fahrer kam und dagegen prallte. Die Schadenersatzforderung an ihre Autoversicherung wurde abgelehnt; dem stimmten auch die Richter zu. Der Frau hätte bewusst gewesen sein müssen, dass das Öffnen der Tür eine Gefahr darstellt und der andere Fahrer hätte langsamer fahren müssen, um die Distanz entsprechend einzuschätzen.
No commentsKeine Versicherung, wenn der Zündschlüssel steckt
Wird der Wagen gestohlen, wenn der Zündschlüssel steckt, verliert seinen Versicherungsschutz, wie das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil beschlossen hat. Diese Situation gilt als grobe Fahrlässigkeit, weshalb eine Kfz-Versicherung dazu berechtigt ist, sämtliche Zahlungen zu verweigern. Unter dem Aktenzeichen 10 U 1243/08 lässt sich das Urteil nachverfolgen, in dem es konkret um die Leistungsverweigerung einer Autoversicherung. Nach einem Diebstahl wollte sie nicht zahlen, weil die Ermittlungen der Versicherung ergeben hatten, dass der Fahrzeughalter das Auto vor seinem Haus abgestellt, aber nicht ordnungsgemäß abgeschlossen oder den Zündschlüssel gezogen hatte.
Sprich: Das Auto war offen, der Zündschlüssel steckte. Zudem lag der Fahrzeugschein im Wagen. Durch solche Ermittlungen hatte die Versicherung den vom Gericht verlangten Beweis, denn das OLG betonte, dass es die Beweispflicht des Versicherungsunternehmens sei, die grobe Fahrlässigkeit des Fahrzeughalters nachzuweisen. Derartig viele Nachlässigkeiten des Autohalters machen es nicht mehr möglich, von einer leichten Fahrlässigkeit zu reden, meinten die Richter vom Oberlandesgericht Koblenz. Damit bliebt der Fahrzeughalter auf seinem Schaden sitzen und die Versicherung durfte ihre Leistungen weiter verweigern. Bleibt zu hoffen, dass der Fahrzeughalter aus dieser Situation gelernt hat und demnächst nicht mehr derartig leichtsinnig handelt. Hätte er lediglich vergessen, den Wagen abzuschließen, hätte die Versicherung sicherlich anteilig zahlen müssen.
No commentsFragen und Antworten zum Thema Auto-Versicherung
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zur Auto-Versicherung. Auch zu diesem Thema sollte man gut informiert sein, denn eine Auto-Haftpflichtversicherung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, ein enormer Anteil aller Unfälle geschieht heutzutage nämlich im Straßenverkehr. Die Risikovorsorge mittels einer Auto-Versicherung ist daher ein Muss.
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