Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for the 'KFZ Versicherung' Category

Streit um Versicherungsschutz beim Mofa

Das Oberlandesgericht Frankfurt / Main hat ein Urteil gesprochen, in dem es um die Zuständigkeit der Versicherung bei einem Mofa-Unfall geht: Bei der Beladung eines Mofa-Anhängers, bei dem der Spanngurt abrutschte, wurde ein Dritter verletzt und Kfz- und Privat-Haftpflichtversicherung stritten sich um Zuständigkeit.

Das Urteil ist nachzulesen unter dem Aktenzeichen 1 U 264/08, bei dem es sich so ereignete, dass der Mofa-Beifahrer den Spanngurt des Mofa-Anhängers ins Auge bekam. Was war Schuld: Der schon eingehängte Gurt, der abrutschte, oder die ausladende Armbewegung des Mofabesitzers, der den Gurt festzurren wollte? Dass der Mofabesitzer Schuld war, wusste jeder, aber es war zur Klärung ein Gericht nötig.

Die Kfz-Versicherung begründete die Nicht-Zuständigkeit damit, dass das Mofa nicht in Betrieb war, weshalb die Privathaftlichtversicherung des Beifahrers greifen müsse. Die Richter sahen das anders: Zwar war das Mofa nicht in Betrieb, aber doch in Gebrauch, begründeten sie. Deshalb sei die Kfz-Versicherung zuständig. Es sei ausreichend, dass der Schaden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Mofa entstanden sei; damit müsse die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Das Sichern der Ladung gehöre zu solchen unmittelbaren Zusammenhängen, weshalb die Kfz-Versicherung für den Schaden aufzukommen hatte und das Gericht keine Revision zuließ. Damit konnte der eigentlich recht klare Fall geklärt werden.

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Kfz-Versicherung: Frauen zahlen weniger

Die Dekra hat eine Umfrage gestartet, nach der ein Viertel der Bundesbürger glaubt, Männer seien die besseren Autofahrer. Die Unfallstatistiken zeigen etwas anderes: 80 Prozent aller erfassten Verstöße wurden von Männern verursacht; lediglich jeder dritte Unfall ist dem weiblichen Geschlecht zuzuschreiben.

Dementsprechend zeigt sich in den Versicherungen, dass Frauen bis zu 20 Prozent weniger zahlen. Frauen sind den Versicherungsunternehmen aufgrund ihres geringen Unfall- und Schadenrisikos lieber als Männer; gerade weibliche Fahranfängerinnen profitieren von sehr günstigen Einsteigertarifen. Beispiel: Ein 23-jähriger Student, der einen VW Polo seit zwei Jahren unfallfrei fährt zahlt bei der Allianz rund 1.120 Euro für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Teilkasko. Eine Frau mit denselben Bedingungen nur 1.026 Euro, also 8,4 Prozent weniger. Berechnet man die günstigsten Versicherungen, klafft der Betrag weiter auseinander: Die Studentin versichert sich bei der Ineas für 499 Euro jährlich und der Student bei der BavariaDirekt, die günstigste Versicherung für den Mann mit den genannten Voraussetzungen, für 593 Euro pro Jahr; also ein Unterschied von fast 20 Prozent.

Sobald die Autos größer und leistungsstärker werden, zahlen Frauen noch weniger als ihre männlichen Autofahrer-Kollegen. Das bedeutet für den kommenden Versicherungswechsel am baldigen Stichtag: Man(n) sollte prüfen, ob es sich lohnt, die Kfz-Versicherung auf die Frau zu übertragen.

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Rechtssicher parken

Für jeden Autohalter hierzulande ist die Auto-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Allerdings sind die darin enthaltenen Versicherungsbedingungen und –regelungen nicht jedem Versicherungsnehmer so ganz klar. Daneben ändern sich selbige regelmäßig durch aktuelle Urteile, die sich für die Versicherung oder den Versicherungsnehmer aussprechen. Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, bedarf es schon einiges an Information.

Erst kürzlich hat die Autoversicherung durch ein Urteil vom Landgericht Saarbrücken eine neue Regelung erhalten. Nachzulesen unter dem Aktenzeichen 13 S 181/08 geht es in dem Urteil darum, dass der Autofahrer besonders vorsichtig zu sein hat, wenn er in engere Parklücken einparkt.

Für den Autofahrer gilt es zu bedenken, dass das daneben parkende Fahrzeug seine Türen öffnen und das eigene Auto beschädigen könnte. In einem daraus hervorgehenden Unfall tragen die Versicherten nach diesem Urteil eine Mitschuld. Konkret ging es um eine Frau, die ihr Auto auf einem engen Parkplatz abstellte.

Sie öffnete die Autotür, ohne nach hinten zu gucken, als ein anderer Fahrer kam und dagegen prallte. Die Schadenersatzforderung an ihre Autoversicherung  wurde abgelehnt; dem stimmten auch die Richter zu. Der Frau hätte bewusst gewesen sein müssen, dass das Öffnen der Tür eine Gefahr darstellt und der andere Fahrer hätte langsamer fahren müssen, um die Distanz entsprechend einzuschätzen.

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Kfz-Versicherung muss nicht teurer werden

Aktuell wird in den Medien über Beitragserhöhungen der Kfz-Versicherung diskutiert, die voraussichtlich ab 2010 eintritt. Den Versicherungsunternehmen fehlt es aktuell an Einnahmen. So hat die Abwrackprämie ziemlich für Wirbel gesorgt; viele Versicherungen konnten sich über neue Kunden durch entsprechende Angebote freuen. Aber die Sache hat einen Haken:

Die meisten, die die Abwrackprämie genutzt haben, kauften sich anschließend ein kleineres Auto – und zahlten damit auch geringere Beiträge in die Kfz-Versicherung. Zum November hin werden wieder verlockende Werbeangebote versprechen, dass die werbende Versicherung die günstigste ist. Mag aktuell auch stimmen. Aber: Man sollte sich informieren, welche Versicherungen die Beiträge erhöhen.

Denn das werden einige sein im Jahre 2010. Nun kann allerdings der Versicherungskunde schlecht in die Zukunft sehen. Sucht er sich in einem Versicherungsvergleich die aktuell günstigste Kfz-Versicherung, muss diese in 2010 noch lange nicht genauso günstig sein.

Es kann sich lohnen, erst mal nichts zu überstürzen und das kommende Jahr abzuwarten. Im Falle einer Beitragserhöhung wird dem Versicherungskunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, mit dem es ihm möglich ist, auch unabhängig vom Kündigungsstichtag seine Kfz-Versicherung zu kündigen. Sobald die Mitteilung über die Beitragserhöhung eintrifft, sollte der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvergleich starten und sich nun die günstigste Kfz-Versicherung raussuchen, zu der er dann wechseln kann.

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Keine Versicherung, wenn der Zündschlüssel steckt

Wird der Wagen gestohlen, wenn der Zündschlüssel steckt, verliert seinen Versicherungsschutz, wie das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil beschlossen hat. Diese Situation gilt als grobe Fahrlässigkeit, weshalb eine Kfz-Versicherung dazu berechtigt ist, sämtliche Zahlungen zu verweigern. Unter dem Aktenzeichen 10 U 1243/08 lässt sich das Urteil nachverfolgen, in dem es konkret um die Leistungsverweigerung einer Autoversicherung. Nach einem Diebstahl wollte sie nicht zahlen, weil die Ermittlungen der Versicherung ergeben hatten, dass der Fahrzeughalter das Auto vor seinem Haus abgestellt, aber nicht ordnungsgemäß abgeschlossen oder den Zündschlüssel gezogen hatte.

Sprich: Das Auto war offen, der Zündschlüssel steckte. Zudem lag der Fahrzeugschein im Wagen. Durch solche Ermittlungen hatte die Versicherung den vom Gericht verlangten Beweis, denn das OLG betonte, dass es die Beweispflicht des Versicherungsunternehmens sei, die grobe Fahrlässigkeit des Fahrzeughalters nachzuweisen. Derartig viele Nachlässigkeiten des Autohalters machen es nicht mehr möglich, von einer leichten Fahrlässigkeit zu reden, meinten die Richter vom Oberlandesgericht Koblenz. Damit bliebt der Fahrzeughalter auf seinem Schaden sitzen und die Versicherung durfte ihre Leistungen weiter verweigern. Bleibt zu hoffen, dass der Fahrzeughalter aus dieser Situation gelernt hat und demnächst nicht mehr derartig leichtsinnig handelt. Hätte er lediglich vergessen, den Wagen abzuschließen, hätte die Versicherung sicherlich anteilig zahlen müssen.

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Geschwindigkeits-Falschangaben führen zu Versicherungsverlust

Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem Urteil entschieden, dass bei der Angabe einer falschen Geschwindigkeit nach einem Unfall die Leistungen der Kaskoversicherung gestrichen werden können.

Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen 5 U 78/08 nachzulesen, in dem es konkret um einen Autofahrer eines Ferraris ging, der die Kontrolle verlor. Der Fahrer geriet durch das Drehen des Autos an einen Baumstumpf. Mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 Euro versichert, gab der Fahrer an, mit 70 km/h gefahren zu sein und nannte somit die zulässige Höchstgeschwindigkeit; wahrscheinlich in der Hoffnung, den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Reparaturkosten von 67.000 Euro wollte die Versicherung nur teilweise übernehmen, denn der bestellte Gutachter stellte eine Mindestgeschwindigkeit von 95 km/h zum Unfallzeitpunkt fest. Mit dieser Feststellung war klar, dass der Fahrer das Limit überschritten hatte.

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Man könne laut der Anwaltshotline diese Geschwindigkeitsübertretung – immerhin 25 km/h – nicht als Bagatelle abtun; diese Übertretung läge nicht mehr in der Fehlertoleranz. Die Versicherung und die saarländischen Richter gingen davon aus, dass dem Mann seine Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst war, sodass es wahrscheinlich ist, dass der Fahrer vorsätzlich falsche Angaben im Unfallbericht abgegeben hatte. Dies fällt unter arglistige Täuschung, sodass dem Fahrer nicht mal die teilweise Entschädigung, sondern gar nichts von der Versicherung zustand.

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Kfz-Versicherung: Die “Werkstattbindung” kann auch eine Chance sein!

Waren es früher fast ausschließlich die Art des Fahrzeugs sowie die erworbene Schadensfreiheitsklasse, die über die Höhe des Beitrags entschieden haben, so beobachtet man heute eine Fülle von Spezialtarifen und Vereinbarungen, die zum Teil nicht unerhebliche Rabatte nach sich ziehen: “Preisrelevant – also preistreibend wie auch -mindernd -, können sich natürlich auch Wohnort, Beruf und Alter des Fahrzeughalters auswirken”, erklärt dazu die IAK GmbH, ein großer Versicherungsmakler mit über 225.000 Kunden:

“Wenig bekannt ist dagegen die so genannte Werkstattbindung bei der KFZ Versicherung, mit der viele Versicherte deutlich sparen können!”

Ein Wort, das bei einigen, die schon mal davon gehört haben, nach wie vor (unbegründete) Ängste auslöst. Doch: “Bei einer Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung handelt es sich lediglich um einen speziellen Tarif im Rahmen der Kaskoversicherung, die den Kunden im selbst-verschuldeten Schadensfall an eine bestimmte Werkstatt, die mit der Versicherung zusammen arbeitet, verweist.”

Und davon können beide – das Unternehmen wie auch der Versicherungsnehmer -, profitieren. Denn meist erfolgt die Regulierung des Schadens dann auch besonders einfach und schnell.

“Natürlich handelt es sich bei den Partnerbetrieben um ausgewiesen Fachwerkstätten, und eine Garantie, die auf den Wagen besteht, bleibt unverändert erhalten!”

Einzige Bedingung: Die Werkstatt muss die Reparatur mit Original-Ersatzteilen durchführen!

Hier ist dann auch ein wenig Eigenverantwortung des Fahrzeughalters gefragt. Wie auch im Vorfeld, wo man sich darüber informieren kann und sollte, mit welchen Reparaturhäusern der Versicherer genau zusammen arbeitet.

Auch Versicherungsnehmer mit einem Leasingfahrzeug oder deren Wagen finanziert wurde, sollten im Vorfeld alle Details genau abklären. Denn auch Leasinghäuser und Autobanken haben oftmals Verträge mit bestimmten Werkstätten geschlossen, die dann nicht immer mit den Partnerbetrieben der Versicherungen “kompatibel” sind!

Ansonsten jedoch ist die Werkstattbindung bei der KFZ Versicherung, ein Angebot, von dem beide Seiten – der Versicherte wie auch das Unternehmen -, profitieren können.

Das Beste: Internet-Vergleichsrechner, wie man sie zum Beispiel auf http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html findet, bieten jedem die Möglichkeit, beide Varianten bereits vorab online durch zu spielen.

Daher unser Tipp: Einfach mal mit und ohne “Werkstattbindung” eingeben und berechnen lassen!

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Kfz-Versicherung: Unter Zeitdruck ist jeder Leihwagen recht

Bei einem Autounfall ist häufig die Folge, dass sich der Geschädigte vorübergehend einen Leihwagen nehmen kann, den die Versicherung dann finanziell übernimmt. Allerdings gibt es dort in der Regel eine wichtige Bedingung: Der Geschädigte muss sich aus einigen Angeboten das günstigste herausfiltern. Was aber, wenn der Geschädigte unter Zeitdruck steht?

In diesem Falle hat er die Möglichkeit, sich einfach schnellstmöglich irgendeinen Mietwagen zu buchen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist aktuell darauf hin und bezieht sich auf ein Urteil vom Landgericht Schweinfurt, welches unter dem Aktenzeichen 23 O 313/08 nachzulesen ist. Konkret ging es in dem zu verhandelnden Fall um eine selbstständige Versicherungskauffrau, die einen Unfall hatte und aufgrund dessen bereits einen Geschäftstermin verpasste. Noch am selben Tag musste sie weitere geschäftliche Termine wahrnehmen und hat sich somit einen Mietwagen genommen. Von ihrer Versicherung forderte sie die Kostenerstattung der angefallenen 5.400 Euro. Mit einem Hinweis auf die „Schadenminderungspflicht“ erklärte sich die Versicherung bereit, nur 2.000 Euro zu übernehmen.

Die Geschädigte hätte schließlich einen preiswerteren Mietwagen finden können. Die Richter allerdings pflichteten der Klägerin bei; diese hätte aufgrund ihrer Termine als Versicherungskauffrau keine Zeit für die Recherche und sei somit von der Schadenminderungspflicht befreit gewesen. Die Versicherung musste den vollen Beitrag entrichten.

Einen Vergleich zur KFZ Versicherung finden Sie hier unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html

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Kfz-Versicherung: Schwerstbehinderte reicht Klage ein

Fünf Jahre ist es her, dass eine schwerstbehinderte Frau einen Autounfall hatte. Der Versicherungsfall wird ab Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Die 23-Jährige fordert von der Generali-Versicherung, ihrer damaligen Kfz-Versicherung, Schadenersatz in Höhe von 7,2 Millionen Euro. Der Unfall habe spastische und hirnorganische Schädigungen hinterlassen und ein alltägliches Leben sei nicht möglich, sagt der Anwalt der Geschädigten, Jürgen Hennemann. Zusammen mit ihrem Mann und dem Sohn verunglückte die Frau auf der Brenner-Autobahn, wobei auch das Baby Hirnschädigungen und weitere Verletzungen davontrug.

Die Klägerin habe von der Versicherung Mitschuld bekommen; diese meint, die Klägerin wäre nicht angeschnallt, was laut Hennemann nicht bewiesen sei. Bislang zahlte die Versicherung: Monatlich 4.000 Euro, die Behandlungskosten und 400.000 Euro Schmerzensgeld.

Weiter wurde eine Million Euro Entschädigung angeboten, allerdings sei dies „nicht angemessen und daher indiskutabel“, meint Hennemann. Derzeit würde das Opfer von ihrer 58-jährigen Mutter gepflegt, was dauerhaft nicht möglich sei, und ein Pflegedienst mit 24-Stunden-Betreuung koste 300.000 Euro jährlich. Hochgerechnet auf die nächsten 30 bis 40 Jahre sei dies für das Opfer nicht tragbar. Der Prozess startet am 11. Juni 2009; es bleibt abzuwarten, wie die Richter entscheiden. Der Anwalt allerdings wirkt zuversichtlich und wird die Folgen des Unfalls sicherlich zu belegen wissen.

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Test: Kfz-Versicherungen für Kleinwagen

Gerade im Zusammenhang mit der Abwrackprämie bieten die Versicherungsunternehmen für die Kfz-Versicherung neue Angebote – aber welche davon sind ernst zu nehmen? Die Stiftung Warentest hat jetzt Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen für Kleinwagen geprüft. Achtung: Lockangebote sollten den Kunden nicht blenden, etwas vorschnell abzuschließen.

Lediglich zwei dieser Offerten konnten den Test bestehen: Die Direct Line und die HDI Direkt haben sich vorne positioniert. „Testkunde“ war ein 35-Jähriger mit 100-prozentigem Beitragssatz. Tarife für sechs der beliebtesten Kleinwagentypen wurden getestet und das günstigste Angebot liefert Ineas mit den Tarifen Basic und Super Plus.

Auch der Tarif HDI 24 Basis der HDI Direkt überzeugte. Die Stiftung Warentest empfiehlt einen Versicherungsvergleich für die eigene, individuelle Situation. Dabei gilt es, nicht nur auf günstige Preise und Zusatz-Versprechen zu achten, sondern die Sonderkonditionen sollten für die Kfz-Versicherung besonders begutachtet werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt, beispielsweise auf die Zeit zu schauen, in der die Vollkasko-Versicherung nach einem Totalschaden den Neuwagenwert erstattet.

Die Direct Line hat hier die Nase vorn: 12 Monate im Basis- und 18 Monate im Klassik-Tarif muss der Kunde warten. Daneben bietet auch die Ineas eine 12-monatige Wartezeit an. Versicherungsvergleiche für die Kfz-Versicherung sind unabdingbar; Interessenten finden sie im Internet und können diese kostenfrei und unverbindlich nutzen.

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