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Gute Gründe für eine Sterbegeldversicherung

Seit dem Jahr 2004 ist das Bestattungsgeld durch die Gesetzlichen Krankenversicherer ersatzlos gestrichen worden, für die Kosten einer Beerdigung sind nun die Angehörigen in voller Höhe verantwortlich. Die Sterbegeldversicherung steht oftmals im Fokus der Versicherungsexperten, dennoch bietet diese eine Vorsorge, die als Bestattungsvorsorge viele Vorteile bietet.

Experten raten häufig zum Anschluss eines Sparvertrages, da die Verzinsung hier besser ist als bei der Sterbegeldversicherung. Dafür wird das Risiko Todesfall hier überhaupt nicht berücksichtigt. Die Sterbegeldversicherung nämlich deckt das Risiko bei manchen Gesellschaften, ggf. mit Gesundheitsfragen, bereits ab Versicherungsbeginn ab, ungeachtet der Höhe der eingezahlten Beiträge. Die maximale Wartezeit beträgt 36 Monate. Ein Sparvertrag wird in dieser Zeit aber kaum die Erträge erbringen, um die Kosten einer Bestattung voll abzudecken.

Ein weiterer Vorteil der Sterbegeldversicherung ist die Berücksichtigung als Schonvermögen für Kunden, die Empfänger von Sozialleistungen sind, wie z. B. ALG II oder Grundsicherung für Rentner. Während andere Kapitalanlagen, je nach Einlagenhöhe, zunächst für den Regelbedarf verbraucht werden müssen, unterliegt die Sterbegeldversicherung dieser Regelung nicht. Im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII), § 33 wird in Absatz 2 davon gesprochen, dass die Beiträge sogar von den zuständigen Trägern der Sozialleistungen übernommen werden können. Hier hilft sicherlich die Anfrage beim zuständigen Amt.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Sollte eine Sterbegeldversicherung nicht vorhanden sein, und die Angehörigen haben von sich aus keine finanzielle Möglichkeit, die Bestattungskosten aufzubringen, kann es sein, dass der eine oder andere Bestatter den Auftrag zur Beisetzung nicht annehmen wird. Die Deckung der Kosten ist aus deren Sicht nicht gesichert. Wenn kein Geld vorhanden ist, tritt zwar das Sozialamt in Leistung, aber erst auf Antrag zur Übernahme der Kosten und dann auch noch rückwirkend. Die Bezahlung des Bestatters wäre also in der Schwebe, bis die Mittel überhaupt bewilligt werden.

Ein weiterer wichtiger Grund für den Anschluss einer Sterbegeldversicherung ist, dass immer mehr Menschen von der traditionellen Erdbestattung absehen und lieber individuelle Wege gehen. Als Beispiel sind hier nur die See- oder Luftbestattung genannt oder die Bestattung in einem FriedWald (als Friedhof umgewidmeter Wald). Hier fallen naturgemäß höhere Kosten an, aber dafür haben diese Formen der Bestattung aber auch einen anderen Charakter als eine vom Sozialamt finanzierte Beerdigung.

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Bestattung im FriedWald – mit der Sterbegeldversicherung den letzten Wunsch erfüllen

Für viele Menschen ist es ein Wunsch, der vor Jahren noch nicht umgesetzt werden konnte: Die Bestattung in einem Wald. Diese Art der Bestattung erfreut sich immer mehr Beliebtheit und wird zu einer selbstverständlichen Alternative zum traditionellen Friedhof.

Im Jahr 2000 wurde auch hierzulande die Möglichkeit bekannt, die Asche eines verstorbenen Menschen am Fuße eines Baumes beizusetzen. Das Unternehmen FriedWald hat sich nun als Ziel gesetzt, diese Art der Bestattung in Deutschland weiter zu verbreiten. Im Jahr 2001 wurde der erste FriedWald im Reinhardswald bei Kassel eröffnet. Beim FriedWald handelt es sich um einen Friedhof, die entsprechend ausgewiesenen Waldflächen wurden in einem Genehmigungsverfahren umgewidmet.

Wenn nun der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, lassen sich die Kosten für diese neue und sicherlich schöne Art der Bestattung hieraus problemlos abdecken. Denn letztendlich fallen im Trauerfall ja nicht nur Kosten für die Bestattung, sondern auch noch z. B. für Organisation, Einäscherung oder Formalitäten an.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Betreut wird ein FriedWald von drei Organisationen: Dem Unternehmen FriedWald, dem zuständige Forstamt und dem Waldbesitzer (im Regelfall die Kommune). Die Kommune ist der öffentliche Träger des FriedWalds und gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb. Die Förster vor Ort betreuen den FriedWald.

Zu Lebzeiten kann man sich bereits in einem FriedWald einen Baum aussuchen. Es gibt den Familienbau, der für eine Einzelperson oder auch eine ganze Familie bestimmt sein kann. Der Freundschaftsbaum gibt dem Verstorbenen über den Tod hinaus ihren freundschaftlichen Bindungen Bedeutung zu verleihen. Die Gemeinschaftsbäume dienen ebenfalls mehreren Menschen als letzte Ruhestätte. Hier wird die Urne aber in einem Einzelplatz beigesetzt.

Die Kosten für eine Bestattung variieren natürlich. Hier kommt es im Wesentlichen darauf an, welcher Baum gewählt: Die Stärke, Art und Lage des Baumes sind dabei ausschlaggebend. Mittlerweile ist der FriedWald in Deutschland 27-mal in idyllischer Lage vertreten.

Mit den Mitteln aus einer Sterbegeldversicherung lassen sich natürlich viele Wünsche des Verstorbenen realisieren. Da es mittlerweile eine Vielzahl von Gesellschaften gibt, die Sterbegeldversicherungen anbieten, hilft in den meisten Fällen ein unabhängiger Versicherungsmakler. Er kann viele Fragen für den Kunden klären und auch das passende Angebot für eine Sterbegeldversichern erstellen.

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Bestattung ohne Sterbegeldversicherung – oft ein bitterer Gang für die Angehörigen

Seit dem Wegfall des Sterbegeldes, das bis 2004 von der Gesetzlichen Krankenversicherung gewährt wurde, haben sich die Probleme bei Bestattungen für finanziell minder bemittelte Menschen drastisch erhöht. Ohne eine bestehende Sterbegeldversicherung müssen die Angehörigen die Kosten einer Bestattung selber bezahlen. Oftmals liegen diese Kosten schnell bei 5.000 Euro, wenn die Bestattung auch würdevoll vorgenommen werden soll.

Im Härtefall können die Kosten für eine Bestattung auch von den einzelnen Kommunen getragen werden. Das bedeutet, das Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten selber zu tragen, einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialträger oder der Kommune stellen müssen.

Idealerweise hat der Verstorbene zu Lebzeiten jedoch, oder auch die Verwandten eine Sterbegeldversicherung eingerichtet, die alle Kosten einer Bestattung auch abdeckt. Diese kann auch schon für einen verhältnismäßig geringen Beitrag anschließen.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Wenn nun der Fall eintritt, dass ein Angehöriger für die Kosten der Bestattung einen Antrag beim Sozialamt stellen muss, kann es sein, dass ein Bestattungsunternehmer den Auftrag zur Bestattung ablehnt: Da die Kosten von den Angehörigen zunächst selber getragen und erst im Nachhinein erstattet werden, befürchten Bestattungsunternehmen Zahlungsrückstände und Mahnverfahren. Viele Menschen scheuen sich auch, den entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme zu stellen. Allerdings ist beim Bestatter auch eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich.

Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, eine Sterbegeldversicherung einzurichten, damit im Trauerfall zum Schmerz über den Verlust nicht auch noch die finanziellen Probleme in den Vordergrund rücken.

Bestatter sehen auch weitere Probleme, wenn die Kosten so gering wie möglich gehalten werden sollen: Zum Beispiel muss dann zur Kostenminderung ein Verbrennungssarg genommen werden, der dann in manchen Fällen sofort zusammenbricht, wenn das Grab geschlossen wird.

Zur Sterbgeldversicherung kann ein unabhängiger Versicherungsmakler objektiv Auskunft geben. Es gibt eine Vielzahl von Sterbegeldversicherungen mit unterschiedlichen Tarifmerkmalen. Hier findet sich immer eine gute Lösung zur Bestattungsvorsorge.

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Die Sterbegeldversicherung der LV1871 (Lebensversicherung LV1871 von München)

Der alteingesessene Lebensversicherer aus München bietet neben den gängigen Produkten zum Thema Lebensversicherung u. a. auch eine Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung an, die so genannte Sterbegeldversicherung über den Münchener Begräbnisverein an. Dieses erfolgt über einen günstigen Kollektivrahmenvertrag zwischen Münchener Begräbnisverein und der LV1871.

Dieser im Jahre 1963 gegründete Verein hat sich als Ziel gesetzt, die traditionellen kirchlichen Bestattungsformen zu fördern. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist über den Verein für alle Interessierten möglich.

Der Münchner Begräbnisverein regelt aber nicht zwingend die Bestattung für die versicherten Mitglieder. Natürlich werden die Leistungen wie bei einer normalen Lebensversicherung an die Begünstigten ausgezahlt und die Verfügung ist frei. Der Begriff der Sterbegeldversicherung hat sich aber im Wesentlichen durchgesetzt, weil viele Kunden die Versicherung mit einer kleinen Summe als Bestattungsvorsorge abschließen.

Beitreten kann der Sterbegeldversicherung jeder ab dem 40. Lebensjahr. Die Beitragszahlung ist frei wählbar. So kann die Sterbegeldversicherung gegen laufende Zahlung angespart werden oder mit einen Einmalbeitrag. Bei der laufenden Zahlung werden die Beiträge in der Regel bis zum 85. Lebensjahr bezahlt. Der Beitrag orientiert sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der versicherten Person. Ab dem 85. Lebensjahr ist die Sterbegeldversicherung beitragsfrei, der Versicherungsschutz besteht lebenslang.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Da die Versicherungssummen sich im geringen Rahmen bewegen (bis 12.500 Euro), ist auch keine Gesundheitsprüfung notwendig. Jeder hat also die Möglichkeit über den MBV eine Sterbgeldversicherung abzuschließen.

Die Erstattung der Leistung richtet sich nach dem Eintrittsalter. Bei den meisten Sterbegeldversicherungen beträgt die Wartezeit 36 Monate, der MBV staffelt diese Erstattung. Zwischen den 40. und 49. Lebensjahr (Eintrittsalter) beträgt die Wartezeit 36 Monate, bei einem Versicherungsbeginn zwischen dem 50. und 59. Lebensjahr beträgt die Wartezeit 24 Monate und ab dem 60. Lebensjahr sind es nur noch 12 Monate Wartezeit.

Außerdem ist in der Sterbegeldversicherung ein Unfalltodesschutz integriert. Bei Unfalltod wird bis zum 75. Lebensjahr die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.

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Sterbegeldversicherung: Die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse

Viele Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen ihrer Lebensversicherungen auch eine Bestattungsvorsorge an, die so genannte Sterbegeldversicherung. ZU den bekannten Anbietern gehört auch die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse, die bisher unter dem Dach der DBV-Winterthur-Gruppe fungiert hat.

Durch den Zusammenschluss der DBV-Winterthur mit der AXA wird die Rheinisch-Westfälische Sterbkasse unter deren Dach weiter geführt.

Das Prinzip dieser wie auch der anderen Sterbegeldversicherungen ist relativ einfach: Gegen eine laufende Zahlung oder eine Einmalbeitrag wird nach Erfüllung einer bestimmten Wartezeit eine vereinbarte und frei wählbare Versicherungssumme als Bestattungsvorsorge ausgezahlt.

Die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse hat eine Wartezeit von 36 Monaten. Somit wird nach Ablauf dieser Wartezeit die Versicherungssumme im Todesfall fällig, egal wie viel Beiträge bereits entrichtet wurden. Sollte die versicherte Person bereits innerhalb dieser Wartezeit versterben, so werden die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen zurückgezahlt.

Bei einem Unfall leistet die Sterbegeldversicherung sofort. In diesem Fall wird sogar die doppelte Versicherungssumme fällig.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Zur Beantragung der Versicherung sind keine Gesundheitsfragen erforderlich. Es besteht also die Möglichkeit, ohne eine ärztliche Bescheinigung den Versicherungsschutz zu beantragen.

Im Falle des Ablebens der versicherten Person ist bei der Sterbegeldversicherung folgendes zu beachten. Die Sterbeurkunde muss rechtszeitig beigebracht werden, bei Unfalltod innerhalb von 48 Stunden. Dann erfolgt die Auszahlung entweder an die Erben oder an die, sofern bei Antragstellung angegeben, im Versicherungsvertrag benannten Begünstigten.

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Die Sterbegeldversicherung: Als Bestattungsvorsorge wichtiger denn je

Statistisch gesehen sterben in Deutschland jeden Tag ca. 2.300 Menschen. In vielen Fällen kommt dieses für die Angehörigen plötzlich und unerwartet, der Verstorbene hinterlässt eine große Lücke. Die Angehörigen haben sich mit dem Thema Tod kaum befasst, müssen mit der Trauer zu Recht kommen und nun auch noch innerhalb weniger Tage Entscheidungen zur Bestattung treffen, die auch mit hohen Kosten verbunden sein können.

Seit von den Gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld nicht mehr gezahlt wird, entsteht ohne eine Sterbegeldversicherung oftmals eine finanzielle Lücke, die Angehörigen müssen nun schauen, wie sie die Kosten für eine angemessene Bestattung überhaupt tragen können.

Wenn hingegen der Verstorbene zu seinen Lebzeiten oder die Verwandten zu Gunsten einer dritten Person eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, lassen sich alle Fragen und Kosten zur Bestattung leichter abwickeln.

Wichtig ist bei einer Sterbegeldversicherung die Wahl der richtigen Gesellschaft. Je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand kann die Auswahl in völlig unterschiedliche Richtungen gehen.

Die meisten Sterbegeldversicherungen bieten einen Tarif ohne Gesundheitsfragen an. Dafür sind aber auch Wartezeiten von bis zu drei Jahren Bestandteil der Bedingungen. Hier ist aber zu beachten: Auch schon innerhalb der drei Jahre werden teilweise Leistungen gestaffelt fällig. Beispielsweise können dann im zweiten Versicherungsjahr (noch innerhalb der Wartezeit) bereits ein Drittel und um dritten Jahr zwei Drittel der Versicherungssumme gezahlt werden.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Es gibt aber auch Gesellschaften, die eine Sterbegeldversicherung, je nach Eintrittsalter, mit einer Wartezeit von nur 12 Monaten anbieten.

Wenn keine Wartezeit gewünscht wird, müssen im Regelfall auch Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dabei ist wichtig, im Vorfeld mit der ausgewählten Gesellschaft abzuklären, wie die beantworteten Fragen bewertet werden. Einige Gesellschaften beschränken sich auf die Frage, ob man zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund ist. Im Umkehrschluss bestätigt der Versicherte, dass er derzeit nicht lebensbedrohend erkrankt ist.

Stimmt der Beitrag? Manche Gesellschaften stellen eine Versicherungssumme in Aussicht, die sich u. a. aus den Gewinnbeteiligungen zusammensetzt. Man soll unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme garantiert ist. Alle Überschussbeteiligen und Gesamtzinsen sollten zusätzlich zur Garantiesumme berechnet werden. So besteht Gewissheit über die tatsächlich vorhandenen Mittel, wenn es zum Trauerfall kommt.

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Vererben und Erben – Die Rolle der Sterbegeldversicherung

In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Milliarden Euro vererbt. Damit geht nach dem Trauerfall in vielen Fällen der Streit unter den Hinterbliebenen los, wenn nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wurde. Denn weniger als die Hälfte der Deutschen hinterlassen ein Testament.

Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Erbfolge eindeutig geregelt. Wer außer seinen Verwandten noch Freunden oder Vereinen etwas hinterlassen will muss dieses im Testament klar bekunden. Denn die Gesetzliche Erbfolge regelt klar die Rangfolge der Erben.

Vom Erblasser werden zumeist Sach- und Geldwerte hinterlassen, bei baren Mitteln werden häufig die Kosten für die Bestattung getragen. Doch auch hier kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn sich ein Teil der Erben aus der Verantwortung zieht.

Die Gesetzliche Erbfolge sieht vor, das zunächst der Ehegatte erbt und danach die Kinder oder Enkel in erster Ordnung. Damit dem Erblasser der Wunsch nach einer würdevollen Bestattung Rechnung getragen wird, kann zu Lebzeiten durch den Erblasser selber oder durch einen Verwandten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Die Sterbegeldversicherung unterliegt, wenn eine Begünstigungserklärung abgegeben wird, nicht der Gesetzlichen Erbfolge. Der Vorteil ist, dass ein Verwandter damit betraut wird, die Kosten für die Bestattung zu „verwalten“.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Die Sterbgeldversicherung wird durch den Erblasser selber oder durch einen Verwandten, der die Bestattungskosten absichern möchte, angespart. Wenn der Sterbefall eintritt, kann der Begünstigte unter Vorlage von Sterbeurkunde und Ausweisdokumenten bei der Sterbegeldversicherung die Versicherungssumme abrufen.

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Mit der Sterbegeldversicherung Discountbestattung vermeiden

Wenn ein Mensch stirbt, erfahren die Angehörigen einen großen Verlust und Trauer. Mittlerweile kommt nach Wegfall des Sterbegeldes im Januar 2004 auch noch die finanzielle Sorge hinzu. Mit dem gezahlten Sterbegeld konnte eine würdevolle Bestattung ohne weiteres bezahlt werden. Heute, nach dem Wegfall des Sterbegeldes, haben viele ältere Menschen nicht mehr die Mittel für eine Bestattung. Vielfach wurde bis zum Wegfall des Sterbegeldes auch gar nicht daran gedacht, eine Sterbegeldversicherung einzurichten.

Dr. Kerstin Gernig, Geschäftsleitern des Bundes Deutscher Bestatter, weist darauf hin, dass in den letzten Jahren die Friedhofsgebühren gestiegen sind. Grund hier für ist die Zunahmen der anonymen Bestattungen. Die traditionellen Bestattungen gehen schrittweise zurück, die Einnahmen der Kommunen sinken hier natürlich.

Da sich viele Menschen über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung bisher keine Gedanken gemacht haben, liegt der Anteil bei den anonymen Bestattungen mittlerweile bei knapp über 20 Prozent.

Diese Umstände machen sich mittlerweile auch so genannte Discountbestatter zu Nutze. Sie werben mit günstigen Bestattungen und oftmals kommen zu den offen genannten Kosten aber noch weitere Kosten oder Gebühren hinzu. Ein Anbieter verspricht die Bestattung schon für unter 1.000 Euro. Dieses ist mit einer Einäscherung und der anonymen Bestattung in Tschechien möglich.

Die Sterbegeldversicherung ist genau hier für die richtige Hilfe, um die würdevolle Bestattung durchführen zu können. Mit geringen monatlichen Beiträgen steht im Trauerfall eine garantierte Versicherungssumme durch die Versicherer als Bestattungsvorsorge zur Verfügung. Bei der Wahl gibt es verschiedene Aspekte, die vom Kunden berücksichtigt werden sollten, wie z. B. Wartezeiten oder Gesundheitsprüfung. Hier hilft auch der unabhängige Versicherungsmakler, aus der Vielzahl der angebotenen Sterbegeldversicherungen den richtigen Tarif auszuwählen.

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Sterbegeldversicherung ermöglicht alternative Bestattungsformen

Einer der berühmtesten Männer der Welt hat es gemacht und viele Menschen wünschen es sich heute auch: Eine Bestattung, die nicht im Rahmen des Üblichen liegt. Albert Einstein hatte es so verfügt und er wurde noch an seinem Todestag verbrannt und die Asche über dem Hudson River verstreut.

Alternative Bestattungsformen erfreuen sich immer mehr Beliebtheit. Diese haben, je nach Art und Weise, auch ihren Preis. Wer sich aber mit dem Gedanken trägt, der wird auch rechtzeitig eine Sterbegeldversicherung einrichten, um sich diesen letzten Wunsch zu erfüllen.

Was mit den sterblichen Überresten Einsteins ging, ist hier zu lande nicht ohne weiteres möglich. Die Verstreuung der Asche ist nur in Ausnahmefällen zugelassen, eine Aufbahrung der Urne zu Hause auch nicht.

Eine seit 1934 erlaubte Form hingegen ist die Seebestattung. Diese kann im Beisein der trauernden Verwandten stattfinden, aber auch ohne Verwandte wird die Beisetzung dann im Schiffstagebuch und auf einer Karte dokumentiert und den Angehörigen übergeben. Die anonyme Bestattung ist auch möglich. Die Seebestattung kann natürlich, je nach Richtlinien der Bundesländer, auch mit dem Hubschrauber erfolgen. Die Kosten für die Seebestattung liegen zusammen mit Einäscherung, Transportmittel und Begleitung der Angehörigen bei rund 3.000 Euro.

Die Ascheausstreuung ist in manchen Bundesländern auf den Friedhöfen möglich, dieses geschieht anonym und es wird auch keine Gedenktafel aufgestellt. In Nordrhein-Westfalen ist die Verstreuung der Totenasche auch außerhalb von Friedhöfen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ort der Verstreuung öffentlich zugänglich ist und durch die Nutzung nicht die Totenwürde beeinträchtigt.

Die Ballonbestattung in Frankreich wird mittlerweile auch von einigen deutschen Beerdigungsinstituten angeboten. Diese Art der Bestattung richtet sich allerdings nach den Witterungsverhältnissen. Mit einem entsprechenden Zeremoniell wird die Asche über den Wäldern Frankreichs verstreut. Für diese Bestattung muss man mit rund 2.500 Euro rechnen, hinzukommen alle anderen Kosten, wie die Einäscherung oder andere Gebühren.

Auch die Weltraumbestattung ist mittlerweile möglich. Allerdings liegen die Kosten bei nur wenigen Gramm Asche dann schon bei weit über 5.000 Euro.

Vielleicht entscheiden sich im Laufe der Zeit immer mehr Menschen dazu, eine andere Art der Bestattung zu wählen. In diesen Fällen ist die Sterbegeldversicherung ein ideales Instrument, um diese Wünsche abzudecken.

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Die Sterbegeldversicherung – auch eine Absicherung vor rechtlichen Ansprüchen

Auch wenn die Sterbegeldversicherung im Fokus der Kritik steht, bietet sie einen enormen Vorteil: Für die Bestattungsfürsorge kann jeder auch mit geringen Beiträgen den entsprechenden Rückhalt für eine Bestattung schaffen. Denn es kann sein, dass zum Trauerfall auch noch Ansprüche von Amts wegen gestellt werden. Hier einige Beispiele:

Das Verwaltungsgericht Stade (Az. 1 A 539/05) hat entschieden, dass ein Sohn für die Kosten der Bestattung aufkommen muss, auch wenn dieser keinen Kontakt zu ihm gepflegt hat und auch gegenüber ihm keine Unterhaltspflichten hatte. Der Richter urteilte deshalb so, weil der Sohn dem Vater näher steht als die Allgemeinheit und somit auch diese Kosten tragen muss. Ohne eine Sterbegeldversicherung kommen hier unerwartete Kosten auf einen zu. Allerdings, so das Amtsgericht Stade, entfällt diese Bestattungspflicht, wenn dem Vater z. B. wegen Misshandlung oder Verwahrlosung das Sorgerecht entzogen wurde.

Vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Az. 8 ME 227/04) wurde entschieden, dass Nichten und Neffen nicht zum engen Kreis der Angehörigen gehören. Diese müssen für eine Bestattung nicht aufkommen. Allerdings spielt hier die Überlegung eine Rolle, ob für die allein stehende Tante oder den Onkel nicht eine Sterbegeldversicherung eingerichtet wird, um eine Bestattung in einem würdevollen Rahmen zu gewährleisten.

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Hingegen ist einem Enkel zu zumuten, die Bestattungskosten für die Großeltern zu tragen, wenn wer der einzige nahe Verwandte ist, so das Verwaltungsgericht Stade (Az. 1 A 681/03).

Wenn bei einer Besetzung unverweste Leichenteile, die beim Ausheben der Grabstätte gefunden wurden, der Grabstelle nach der Beisetzung wieder beigegeben wurden, so besteht noch lange kein Anspruch auf eine Umbettung. In einem konkreten Fall waren die in der Friedhofsordnung festgelegten Ruhezeiten seit sieben Jahren abgelaufen. Somit konnte laut dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 B 05.3396) der Klage auf Umbettung nicht stattgegeben werden.

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